Aktueller Tesla-Stand Datenshutz bei Daten und Video
Ich bin kein großer Fan von Tesla, ich überlege aber zur Zeit mangels Verfügbarkeit anderer Fahrzeuge einen Model3 Performance zu bestellen.
Was mich noch davon abhält ist das Thema Datenschutz.
Vielleicht könnt ihr mir helfen, ich hab nix gefunden was das Thema direkt greifbar macht.
Nur diese Berichte wie Polizei, Richter usw. Zugriff auf Daten und Videos bekommen haben.
Ich fahre gern schneller und es kommt auch vor das ich statts 130 km/h, 160km/h fahre usw.
Außerdem ist mir meine Privatsphäre sehr wichtig, hab am Handy keine GPS-Ortung an usw. Einfach aus Prinzip.
1. Tesla erhebt sehr viele Daten und sendet diese zu sich (auch Geschwindigkeit und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung). Kann ich das zu 100% unterbinden?
2. Tesla hat Kameras innen und außen, kann ich Aufnahmen zu 100% sicher unterbinden? Wie sieht es mit Audio aus? Ich möchte weder außen noch innen gefilmt noch abgehört werden.
Anderere Hersteller erfassen auch umfangreiche Daten, aber mit dem klaren Fokus zur technischen Weiterentwicklung. Die Person ist da geschützt und nicht nachvollziehbar. Bei Video gibt es gar nicht erst die technischen Vorraussetzungen.
Danke schonmal für Rückmeldungen.
Bitte keine Grundsatzdiskussionen, nur Fakten.
42 Antworten
Auf was es bei dem ganzen Thema ankommt ist das Stichwort "anlassbezogen". Die Aufzeichnung darf nicht anlasslos stattfinden. Wenn bei aktivem Sentry-Mode kein Anlass vom Auto erkannt wird, wird auch nicht gespeichert und der Ringspeicher wird überschrieben. Aber wie bereits erwähnt -> man muss die Funktion aktiv im Menü einschalten, wenn man die Funktion nicht nutzen will, bleibt sie einfach aus. Allgemeines zu Dashcams siehe bspw. dieser ADAC-Beitrag - es gibt immer auch Interessen, bei denen der Datenschutz hinter andere Schutzrechte zurücktreten muss (Interessen- und Güterabwägung).
Das Gleiche trifft auf die Innenraumkamera zu - die filmt nicht, wenn man der Aktivierung nicht zugestimmt hat. Zukünftig werden daran aber sicher Funktionen der Assistenzsysteme gebunden sein (wie in der S-Klasse schon jetzt). Sprich man kann sie auch abkleben für maximale Sicherheit, wie es manche bei ihren Smartphones oder Notebooks machen, aber wird dann zukünftig wahrscheinlich nicht alle Funktionen nutzen können, da Fahrerüberwachung bspw. für L3-Assistenz vorgeschrieben ist.
Die Aufnahmen der Teslas sind so strafbar, das sie sogar der deutschen Polizei bei Fahndungen helfen
Das ist eben das Thema der Interessensabwägung ... Datenschutz und "Recht am eigenen Bild" der Täter oder Sachbeschädigung des Klägers. In diesem Fall eine klare Sache.
Der Sentri Mode nimmt ja auch ohne Anlass auf, Das ist natürlich strafbar. Und die Innenraumkamera eignet sich weniger zur Müdigkeitserkennung als zur Insassenüberwachung. Beispielsweise für die Fahrererkennung im günstigen Versicherungsbeitrag. Oder auch für besonders datenhungrige Behörden, die unbedingt wissen wollen, wer im Auto noch so mit fährt.
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Der Sentrymode beginnt die Aufnahme erst, wenn sich jemand nahe am Fahrzeug bewegt. Dazu gibt es dann auch einen Hinweis auf dem Display.
Innenraumkameras werden zukünftig zur Fahrerüberwachung in allen teilautonomen Fahrzeugen nötig sein. Schließlich muss der Fahrer im Rahmen bestimmter Zeiträume wieder die Kontrolle übernehmen können, was wiederum vom Auto überwacht werden muss.
Genau, davor sind die Kameras zwar aktiv, aber es wird fortlaufend überschrieben. Abgesehen davon würde ich mal gerne die Rechtsgrundlage für diese "datenhungrigen Behörden" sehen, denen Zugriff auf Innenraumkameras in Fahrzeugen ermöglicht werden soll (wäre dann auch bei jeder Smartphone-Kamera möglich).
Wer Panik hat, kann sich ja das hier installieren (klick), aber dann werden zukünftig einige Assistenz-Funktionen sicher nicht zur Verfügung stehen.
Oder ein Kaugummi 'drüberkleben. 😛
Kommt dann eigentlich eine Fehlermeldung wie bei den geblendeten oder verschmutzten Außenkameras?
Zitat:
@radio schrieb am 20. März 2022 um 07:56:48 Uhr:
Und die Innenraumkamera eignet sich weniger zur Müdigkeitserkennung
Warum eignet sie sich weniger zur Müdigkeitserkennung? Rein technisch ist sie dafür doch ziemlich optimal?
Passend zum Thema der folgende Artikel in der Süddeutschen (hinter Bezahlschranke):
[Inhalt von Motor-Talk entfernt. Bitte die Linkregeln beachten.]
"So spärlich Informationen von Tesla zum KBA kommen, so freigiebig scheint die Firma übrigens an anderer Stelle zu sein..... Tesla verwendet nach bisherigen Informationen große Datenmengen, die unter anderem das Fahrverhalten des Fahrers betreffen.... Tatsächlich hat Tesla etwa im vergangenen Jahr offenbar der Polizei in Berlin Daten von Temposündern übergeben."
Nicht nur Tesla speichert Informationen zum Fahrverhalten ... siehe https://www.adac.de/.../. Da geht es um Mercedes, Renault und BMW. Hatten wir zudem weiter oben schon.
Der Unterschied ist nur der: Über Tesla wird immer gerne medienwirksam berichtet ... der "Hollywood-Faktor". Was aber Renault in seinen Autos erfasst an Telematik-Daten, interessiert noch nicht einmal die Leser der SZ 😉
Wenn zwecks Strafverfolgung die Behörden Daten haben möchten, die nachweislich existieren, dann werden sie diese in der Regel auch bekommen. Nicht nur von Tesla.
Nochmal: Letztendlich ist es immer eine Abwägung der Interessen bzw. deren jeweiligen Schutzwürdigkeiten. Und da kann das Thema Datenschutz auch schnell einmal hinten anstehen. Wenn du mich fragst: Gut so.
Wenn du deine Geschwindigkeitsüberschreitungen ("160 statt 130", siehe Ausgangs-Posting) gerne privat für dich behalten möchtest, dann wirst du wohl auf einem Youngtimer umsteigen müssen. Wie ich dein Verhalten finde, kannst du dir bestimmt denken ... 🙄
Zitat:
@doNaT0 schrieb am 21. März 2022 um 18:09:50 Uhr:
Tesla gibt die Daten weiter, die anderen nicht.
Quatsch. Bei einer richterlichen Anordnung gibt JEDER die Daten weiter, sofern sie existieren.