Aktuelle Lieferzeiten?
Hallo,
Bitte gebt mir mal informationen, wann ihr euern Passi bestellt habt und wann er dann entweder beim Händler geliefert, oder Ihr Ihn Wolfburg abholen könnt?
Habe meinen am 21.05.2008 bestellt. Mit Abholung in Wolfsburg.
Folgende Ausstattung:
Passat Variant Sportline 2,0 l TDI mit Dieselpartikelfilter 125 kW (170 PS) 6-Gang
Außenlackierung
Reflexsilber Metallic
Anhängevorrichtung abnehmbar
Diebstahlwarnanlage "Plus" für "Business"-/"Professional"-Paket
Multifunktions-Lederlenkrad
"RNS 510 DYNAUDIO Sound" Volkswagen Individual
"Technologie"-Paket
"Professional"-Paket
Navigations-DVD Westeuropa
Parklenkassistent "Park Assist" inkl. ParkPilot und Rückfahrkamera "Rear Assist"
Fahrlichtschaltung automatisch, mit Dauerfahrlicht, "Leaving home"-Funktion und manueller "Coming home"-Funktion
Netztrennwand
Mobiltelefonvorbereitung "Premium" mit Bluetooth-Schnittstelle (rSAP)und Sprachbedienung
39.555,00 €
Ich will nämlich um den 10.07.2008 in den Urlaub fahren. Gehe aber davon aus, dass ich noch mit meinem alten Passi fahren muss.
Aber vielleicht klappt es ja doch bis dahin mit dem neuen?
Beste Antwort im Thema
So,
heute habe ich meinen Passat endlich in Emden in Empfang nehmen können - als einer der letzten in diesem Jahr, denn in Emden fangen morgen die auf 4 Wochen verlängerten Betriebsferien an.
Die Abwicklung im Kundencenter ging wirklich schnell, freundlich und unkompliziert. Ein Lob auch an die Jungs von Sixt in Emden. Als ich meinen Mietwagen dort abgab checkten die sofort wo ich hin will und ein netter Mitarbeiter von Sixt hat mich dann noch schnell zum Wek gefahren.
Nach der Übernahme habe ich dann noch an einer Werksbesichtigung teilgenommen.
Es ist schon sehr interessant den über 700 Industrierobotern beim Zusammenbau der Rohkarosserie zuzusehen. Was mich überrascht hat ist auch die Tatsache, dass die Karosserie schon bei Beginn des Rohbaus eindeutig einem Kundenauftrag zugeordnet ist und auch schon eine Fahrgestellnummer hat. Ich dachte bisher, dass die Zurdnung zum Auftrag erst bei der Lackierung erfolgt und die Karossen bsi dahin quasi anonym bleiben. Die Fahrgestellnummer wird übrigens als allererster Montageschritt, nachdem die Karosserien aus dem Zwischenpuffer am Ende der Lackieranlage in die Montage kommen, eingefräst - mittlerweile an 3 Stellen der Karosserie.
Der sehr kompetente Mitarbeiter, der die Führung gemacht hat, gab mir übrigens noch einen Hinweis daruf, warum die Passats mit Technologiepaket teilweise die langen Lieferzeiten haben. Es liegt nicht nur an den RNS510 oder den Rückfahrkameras.
Bei der Reihenfolgenbildung für die Montage müssen gewisse Restriktionen bzgl. der Einbauleistungen von bestimmten Montagestationen beachtet werden.
Eine dieser Restriktionen ist z.B. dass nur jedes 7. Fahrzeug ein Schiebedach haben darf - Bei mehr als 1/7 Anteil Schiebedach an den Gesamtbestellungen führt das dann zu verlängerten Lieferfristen.
Gruß
47xsr2
1573 Antworten
Schon wieder ich ;-)
Jetzt war ich grad wieder beim Händler: Er könnte mir einen 205 (!) 55 R 16 mit ner Proline PB PF oder PG für insgesamt € 800 "vermitteln". Ich hab ihm gesagt, daß ich den 215er 55 R 16 (Conti Wintercontact) samt Rial Flair bei Reifen.com in 2-3 Werktagen für € 874,00 bekomme. Die 800 Öcken verspricht er mir derzeit mündlich. Soll mit seiner Visitenkarte zu seinem Spezi der bei Premio arbeitet gehen. Naja.
Und dann haben wir über Servicegutscheine gefeilscht. € 150. Nach langem hin-und her ist er zu seiner GL Assistenz gewackelt, die hat ihm einen Servicegutschein von € 200 bewilligt. Das ist auch das Einzige, was ich schwarz auf weiß hätte.
Ich hab´ das Gespräch jetzt mal abgebrochen.
Eigendlich bist Du ja jetzt am Drücker denn Du hast einen Kaufvertrag schwarz auf weiß in der Hand , Dein Händler konnte also bis zu dem Unverbindlichen Termin nicht liefern (Juni 2009) laut Vertrag must Du Ihm 6 Wochen noch Zeit lassen (und die sind bald vorbei nach meiner rechnung wäre das mitte August) und dann kannst Du Ihm einen Termin nennen und hast anspruch auf 5% auf Deinen Kaufpreis
Das der Wagen von derer Seite nicht bestellt wurde ist nicht Deine sache denn Du hast ja bestellt und zwar bei Deinem Autohaus also so bräuchten die bei mir nicht kommen
Also setz Dich mal in Ruhe hin und lesse Deinen Vertrag ganz genau durch und dann halte Deinem Verkäufer diesen mal unter die Nase oder kennt dieser etwa die Rechte seiner Kunden nicht ???? Ich glaube aber schon, nur halten die sich ganz schön ruhig !
Gruß Harry
Naja, einen Kaufvertrag hat er wohl nicht. Ich nehme an er hat eine verbindliche Bestellung gemacht, die wird aber erst wirksam wenn der Verkäufer eine Auftragsbestätigung erteilt. Erst mit der Auftragsbestätigung wird der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen.
In der Auftragsbestätigung steht dann normalerweise auch nochmal ein unverbindlicher Liefertermin. Erst wenn dieser Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wird kann man den Vekäufer unter Fristsetzung abmahnen und in Verzug setzen.
Bisher habe ich von "MonsieurMerde" noch nichts von einer Auftragsbestätigung gelesen.....ich nehme deshalb mal an es gibt keine.
Zitat:
Original geschrieben von Foran
Naja, einen Kaufvertrag hat er wohl nicht. Ich nehme an er hat eine verbindliche Bestellung gemacht, die wird aber erst wirksam wenn der Verkäufer eine Auftragsbestätigung erteilt. Erst mit der Auftragsbestätigung wird der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. ...
Ist das wirklich so?
Wenn der Verkäufer die "Verbindliche Bestelllung" auch unterschrieben hat, wo ist dann der Unterschied zum Kaufvertrag.
Bedarf es dann wirklich noch zusätzlich der AB um das ganze rechtsgültig zu machen.
@MonsieurMerde: Vielleicht solltest du jemanden fragen, der sich damit auskennt. Nee im Ernst, Rechtschutz, Anwalt, Automobilclub, etc. könnten dir hier evtl. besser helfen als unsere (auch meine) Vermutungen.
Hoffe, dass sich alles regelt.
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Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Ist das wirklich so?
Wenn der Verkäufer die "Verbindliche Bestelllung" auch unterschrieben hat, wo ist dann der Unterschied zum Kaufvertrag.
Bedarf es dann wirklich noch zusätzlich der AB um das ganze rechtsgültig zu machen.
Steht so in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen der Volkswagen AG - Stand April 2008
Diese Bedingungen sind Bestandteil der verbindlichen Bestellung und der Bestellung beigefügt.
Zitat:
I Vertragsabschluss...
1. ..... Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Die Frist beträgt bei bestellten PkW 3 Wochen.
Foran
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Ist das wirklich so?Zitat:
Original geschrieben von Foran
Naja, einen Kaufvertrag hat er wohl nicht. Ich nehme an er hat eine verbindliche Bestellung gemacht, die wird aber erst wirksam wenn der Verkäufer eine Auftragsbestätigung erteilt. Erst mit der Auftragsbestätigung wird der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. ...
Wenn der Verkäufer die "Verbindliche Bestelllung" auch unterschrieben hat, wo ist dann der Unterschied zum Kaufvertrag.
Bedarf es dann wirklich noch zusätzlich der AB um das ganze rechtsgültig zu machen.@MonsieurMerde: Vielleicht solltest du jemanden fragen, der sich damit auskennt. Nee im Ernst, Rechtschutz, Anwalt, Automobilclub, etc. könnten dir hier evtl. besser helfen als unsere (auch meine) Vermutungen.
Hoffe, dass sich alles regelt.
Das mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag steht in der verbindlichen Bestellung, ja. Der ist laut VW erst abgeschlossen, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wurde.
Aber da sollte ich wirklich mal die (ADAC-)Rechtsberatung fragen, ob ich nun einen Vertrag abgeschlossen habe, oder wirklich "nur" eine (für mich) verbindliche Bestellung mit einem (für VW) unverbindlichen Termin abgeschlossen habe.
An der Bestellung sei ich ja nur drei Wochen gebunden. Und "Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt".
Aber wer weiß, ob da nicht allgemeines Vertragsrecht über dem VW-Text steht.
Eigentlich wollte ich ja nur nen Passat bestellen, und hatte mich sehr darauf gefreut.
Schönes Auto, Hässliches Autohaus.
Zitat:
Original geschrieben von Foran
Steht so in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen der Volkswagen AG - Stand April 2008Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Ist das wirklich so?
Wenn der Verkäufer die "Verbindliche Bestelllung" auch unterschrieben hat, wo ist dann der Unterschied zum Kaufvertrag.
Bedarf es dann wirklich noch zusätzlich der AB um das ganze rechtsgültig zu machen.
Diese Bedingungen sind Bestandteil der verbindlichen Bestellung und der Bestellung beigefügt.Zitat:
I Vertragsabschluss...
1. ..... Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.Die Frist beträgt bei bestellten PkW 3 Wochen.
Foran
Vielleicht ist das ja auch der Grund, warum der Verkäufer mir ständig die komplett neue Bestellung mit den gleichen Bedingungen (nur mit neuem unverbindlichen Liefertermin KW 40) zur Unterschrift unterbreitet.
Eigentlich könnten wir ja die vom März verwenden.
Das kommt mir ja auch immer spanisch vor und wirkt so, als ob das Autohaus mit der alten Bestellung (oder wenn´s auch ein Vertrag sein sollte) keine Handhabe in Form von prozentualer Kaufpreisforderung bei Rücktritt meinerseits o.ä. hat.
Zitat:
Original geschrieben von MonsieurMerde
Vielleicht ist das ja auch der Grund, warum der Verkäufer mir ständig die komplett neue Bestellung mit den gleichen Bedingungen (nur mit neuem unverbindlichen Liefertermin KW 40) zur Unterschrift unterbreitet.
Eigentlich könnten wir ja die vom März verwenden.
Das kommt mir ja auch immer spanisch vor und wirkt so, als ob das Autohaus mit der alten Bestellung (oder wenn´s auch ein Vertrag sein sollte) keine Handhabe in Form von prozentualer Kaufpreisforderung bei Rücktritt meinerseits o.ä. hat.
Deine Vermutung trifft zu. Du bist nicht mehr an deine alte Bestellung gebunden, da der Verkäufer die Bestellung nicht innerhalb von 3 Wochen bestätigt hat.
Entsprechend der Neuwagen-Verkaufsbedingungen der Volkswagen AG (Abschnitt I, Nr.1) bist du als Käufer nur 3 Wochen an deine Bestellung gebunden. Bestätigt der Verkäufer innerhalb der 3 Wochen deine Bestellung mit einer Auftragsbestätigung gilt der Kaufvertrag als geschlossen.
Bestätigt der Verkäufer nicht innerhalb der 3 Wochenfrist bist du nicht mehr an deine Bestellung gebunden.
Du kannst zu einem anderen Händler gehen und dort bestellen, du kannst aber auch beim ursprünglichen Händler eine
neueBestellung aufgeben. Die Konditionen zu denen du eine Bestellung aufgibst kannst du vollkommen neu verhandeln.
Foran
Hallo,
mein Händler meint wen ich das gleiche Auto bestelle (Diesel 170 Ps DSG) wird es mitte Oktober, sollte ich einen 1,4 TSI nehmen habe ich Glück wen das Auto im I Quartal 2010 da ist.
Was meint Ihr???
Gruß Willi
Wenn du mit dem Wagen zufrieden warst, bestell ihn wieder. Einige Änderungswünsche wirst du ja sicher haben.
1.4TSI im vielleicht 1.Quartal? Wenn´s das zweite Quartal wird, kannst du auch noch bis zum 4.Quartal warten, bis das Golf VI-Facelift da ist.
Frage ist auch, was musst du so lange fahren 😉?
Zitat:
Original geschrieben von alcan1988
Hallo,mein Händler meint wen ich das gleiche Auto bestelle (Diesel 170 Ps DSG) wird es mitte Oktober, sollte ich einen 1,4 TSI nehmen habe ich Glück wen das Auto im I Quartal 2010 da ist.
Was meint Ihr???
Gruß Willi
Hallo Willi,
das ist m.E. nicht so.
Die Diesel sind schon schneller lieferbar (unverbindlich), aber bei die 1,4 TSI sind derzeit -in Bayern- für die Bauwoche 38 buchbar. Unverbindlicher Liefertermin Anfang Oktober 2009.
Habe nämlich soeben mit einem -für mich neuen- Vertragshändler von VW telefoniert.
LG
Philipp
Zitat:
Original geschrieben von Foran
Deine Vermutung trifft zu. Du bist nicht mehr an deine alte Bestellung gebunden, da der Verkäufer die Bestellung nicht innerhalb von 3 Wochen bestätigt hat.Zitat:
Original geschrieben von MonsieurMerde
Vielleicht ist das ja auch der Grund, warum der Verkäufer mir ständig die komplett neue Bestellung mit den gleichen Bedingungen (nur mit neuem unverbindlichen Liefertermin KW 40) zur Unterschrift unterbreitet.
Eigentlich könnten wir ja die vom März verwenden.
Das kommt mir ja auch immer spanisch vor und wirkt so, als ob das Autohaus mit der alten Bestellung (oder wenn´s auch ein Vertrag sein sollte) keine Handhabe in Form von prozentualer Kaufpreisforderung bei Rücktritt meinerseits o.ä. hat.
Entsprechend der Neuwagen-Verkaufsbedingungen der Volkswagen AG (Abschnitt I, Nr.1) bist du als Käufer nur 3 Wochen an deine Bestellung gebunden. Bestätigt der Verkäufer innerhalb der 3 Wochen deine Bestellung mit einer Auftragsbestätigung gilt der Kaufvertrag als geschlossen.
Bestätigt der Verkäufer nicht innerhalb der 3 Wochenfrist bist du nicht mehr an deine Bestellung gebunden.
Du kannst zu einem anderen Händler gehen und dort bestellen, du kannst aber auch beim ursprünglichen Händler eine neue Bestellung aufgeben. Die Konditionen zu denen du eine Bestellung aufgibst kannst du vollkommen neu verhandeln.Foran
Hallo Foran,
nochmals vielen Dank für Deine völlig korrekte Sicht der Dinge 🙂
Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, die Fristen der Bindung des Käufers an die Bestellung sind gang und gäbe in den Verträgen, die drei Wochen wohl bei KfZ-Bestellungen auch häufig anzufinden.
Wenn nicht schriftlich bestätigt wird (wie bei mir), ist der Käufer raus aus der Nummer :-)
Parallel dazu habe ich mir heute ein Angebot eines anderen Authauses machen lassen, und der war -aufs Jahr gerechnet und ohne jegliches Handeln- für das identische Auto um knapp € 300 / Jahr billiger. Die unverb. Bauwoche ist identisch mit meinem traurigen Vorgänger-Händler: KW 38
Puh, bin ich sowas von erleichtert!
Ich hab jetzt nen Termin für Mittwoch gemacht :-)
Und Euch allen vielen Dank für die vielen hilfreichen und netten Tipps!
Zitat:
Original geschrieben von MonsieurMerde
Hallo Foran,
nochmals vielen Dank für Deine völlig korrekte Sicht der Dinge 🙂
Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, die Fristen der Bindung des Käufers an die Bestellung sind gang und gäbe in den Verträgen, die drei Wochen wohl bei KfZ-Bestellungen auch häufig anzufinden.
Wenn nicht schriftlich bestätigt wird (wie bei mir), ist der Käufer raus aus der Nummer :-)
Freut mich, dass jetzt alles auf einem guten Weg für dich ist....und danke für deine Rückmeldung.
Viel Erfolg und wenig Ärger bei deiner Neubestellung. Melde dich nochmal wenn deine Neubestellung durch ist....würde mich interessieren.
Gruß Foran
Zitat:
Original geschrieben von Foran
Freut mich, dass jetzt alles auf einem guten Weg für dich ist....und danke für deine Rückmeldung.Zitat:
Original geschrieben von MonsieurMerde
Hallo Foran,
nochmals vielen Dank für Deine völlig korrekte Sicht der Dinge 🙂
Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, die Fristen der Bindung des Käufers an die Bestellung sind gang und gäbe in den Verträgen, die drei Wochen wohl bei KfZ-Bestellungen auch häufig anzufinden.
Wenn nicht schriftlich bestätigt wird (wie bei mir), ist der Käufer raus aus der Nummer :-)
Viel Erfolg und wenig Ärger bei deiner Neubestellung. Melde dich nochmal wenn deine Neubestellung durch ist....würde mich interessieren.Gruß Foran
Na klar, gebe dann doch gerne nochmal bescheid!
Hallo zusammen,
wollte auch mal mein Teil dazugeben.
Bestellt am 02.06.2009 Passat Variant Highline Deep Black Perleffekt 2,0 l TSI 147 kW (200 PS) 6-Gang
Sonderausstattung:
Licht-und-Sicht-Paket mit automatisch abblendendem Fahreraußenspiegel und Memory-Funktion
Seitenairbags und Gurtstraffer hinten
Diebstahlwarnanlage "Plus" für "Business"-Paket
"Omanyt" 4 Leichtmetallräder, Adaptive Fahrwerksregelung DCC für 18 Zoll-Räder 8 J x 18, Mobilitätsreifen 235/40 R 18
Winterpaket, zusätzlich mit beheizbaren äußeren Rücksitzen
Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht
"RNS 510 DYNAUDIO Sound" Volkswagen Individual
R-Line "Plus" Volkswagen Individual
R-Line "Exterieur" Volkswagen Individual
Top-Sportsitze vorn mit elektrischer 12-Wege Einstellung
"Business"-Paket
Multimediabuchse AUX-IN
Navigations-DVD Westeuropa
ParkPilot - akustische Warnsignale bei Hindernissen im Front- und Heckbereich
Auto-Hold-Funktion über elektronische Parkbremse
Individualeinbau
Reifenkontrollanzeige
Regenschirm, schwarz, passend für Regenschirmfach
Entfall Tire Mobility Set
Gepäckraumklappe mit elektrischer Öffnung und Schließung
Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, zu 65 % lichtabsorbierend
Entfall der Schriftzüge für die Modell- und Motorbezeichnung am Fahrzeugheck
Netztrennwand
Mobiltelefonvorbereitung "Premium" mit Bluetooth-Schnittstelle (rSAP)und Sprachbedienung
Bestätigung am 10.06.2009 auf unverbindlichen Liefertermin zum 18.09.2009
Bautermin ist nun nächste Woche am Donnerstag den 06.08.2009 und dann ca. eine gute Woche später beim Händler!