Aktivierung Fernlicht / Lichthupe
Hallo,
gerade wieder so einen Fall gehabt der es erforderte das ich mit Lichthupe auf mich aufmerksam machen musste. (Ein parkendes Auto faehrt aus einer Parkbucht sofort in die linke Spur in der ich fahre)
Und wieder einmal aktivierte ich bei Betätigung der Lichthupe das Fernlicht. Ich finde die Lösung mit der Fernlichtaktivierung bei Volvo äusserst ungelungen. Wenn ich die Lichthupe betätige, meist in "Notsituationen", achte ich nicht wirklich darauf das ich nur leicht drann zupfe sonder "reisse" aus Reflex an dem Hebel. (Meine Konzentration liegt dann eher gleichzeitig auf scharfes bremsen, lenken, ggfl. ausweichen und zu allem Überfluß auch noch 'Störfaktor' im Auge behalten 😉)
Bisher waren meine Fernlichter immer durch vom-Koerper-wegdruecken des Hebels zu aktivieren was ich mit diesem Hintergrund wesentlich gelungener fand.
Geht es nur mir so? 😉
17 Antworten
Kenne ich auch so... aber man gewöhnt sich dran... beim Trabbi wars auch so 😁😁... Nach vorn drücken "Hupen", nach hinten ziehen "Lichthupe und Fernlicht" ....Zurück in die Zukunft *lach*
Gruß Heiko
... also ich habe mir angewöhnt, wenn ich mal so einen Schleicher vor mir per Lichthupe die Meinung geige, grundsätzlich immer in "geraden" Mengen am Lichthebel zu zupfen. Also entweder 2, 4, 6, 8 oder 10 mal die Sonne aufgehen lassen - dann hat sich das auch erledigt ;-))
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (fände es aber auch besser, das permenente Fernlicht wie beschrieben durch Hebeldrücken zu aktivieren und durch Ziehen nur die Lichthupe ;-))
Re: Aktivierung Fernlicht / Lichthupe
Zitat:
Original geschrieben von OlliL
Geht es nur mir so?
Nein Olli, hier ist noch jemand den das nervt. Bei meinen bisherigen Autos war es auch so, ziehen=Lichthupe, drücken=Fernlicht. Aber die Mimik von Volvo ist mir auch schon bei einigen anderen Marken aufgefallen. Zum Glück brauche ich die Lichthupe nicht so oft, aber wenn bleibt sie schon mal länger als nötig an.
Gruß, Olli
Kann ich nur zustimmen, ist mir auch schon passiert. Aber das sind ja alles Gewöhnungseffekte.
Besser von der Konzeptzionierung wäre ein Drücken für Fernlicht und ein ziehen für Lichthupe, aber man kann nicht alles haben.
Gruß aus Westfalen
Eike
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Hallo,
wundere mich ein wenig......
Also wenn mir jemand gefährlich zu nahe kommt, dann betätige ich die Hupe und zwar die richtige.... 😕
Und "Meinung geigen per Lichthupe" ist wohl ein anderer Ausdruck von Nötigung, oder? Auch in diesem Fall ist wohl die richtige Hupe einzusetzen....
😉
Weiß garnicht was Leute immer so toll an der Lichthupe finden. Nervt nur und brauch' niemand.
Gruß odddo
Naja, odddo, wenn Du mal so freundlich bist, und jemandem anzeigen willst, daß z. B. Deine Ampel gerade rot geworden ist und der quer auf der Kreuzung stehende Linksabbieger aus dem gegenverkehr jetzt freie Bahn hat, dann blinkst Du ihn doch auch kurz an, oder? Oder Du an einem Stoppschild den anderen (selbe Situation) vorlässt. Oder den Gegenverkehr vor einer Blitze der Kreisbehöre/ der Polizei warnen willst. Oder die entgegenkommende Radfahrerin im tief ausgeschnittenen Trägershirt... aber das genügt ja an Beispielen.
Und da kommt es schon blöd, wenn die Scheinwerfer den Fahrer erstmal 3 Sekunden im Spotlight stehen lassen, statt ihm einen kurzen Moment seiner Aufmerksamkeit abzuringen.
Gruß aus Westfalen
Eike
ok, einverstanden
nur die Kollegen haben andere Beispiele genannt.
Gruß odddo
Wenn es dunkel ist und es setzt sich auf einmal wer vor mich der unverhältnissmaessig langsammer fährt, mich also zu einer unverhaeltnissmässigen Bremsung zwingt halte ich die Lichthupe für wesentlich effektiver. Der jenige bekommt sofort mit, das da jemand hinter Ihm ist/war. Beim erklingen der akkustische Hupe ist eine Ortung der Herkunft nicht immer sofort so einfach möglich. Anders siehts natuerlich aus, wenn der jenige den ich warnen will das Lichtisgnal nicht sehen kann. z.B. wenn ich neben Ihm bin und er die Spur wechseln will (toter Winkel). Da bediene ich mich natuerlich der akkustischen Hupe.
Ansonsten ist vom Gesetz her die Lichthupe (den Ausdruck gibt es ja laut StVO gar nicht) gleichwertig mit der akkustischen Hupe - beides Warnsignale.
vielleicht hilft ja das weiter:
Urteil Lichthupe
Gruß odddo
Hallo,
das ist doch klar mit den "Signalen" und der Lichthupe......
- In engen Straßen, wenn man dem Gegenverkehr signalisieren will "du kannst als Erster fahren"
- In der selben Situation als Warnung "Ich fahre als Erster!!!"
- Als Signal "Du kannst die Spur wechseln, ich lass dich rein"
- Als Signal "Wehe du wechselst die Spur, ich lass dich nicht rein!"
- Um dem Fußgänger zu zeigen, dass er über die Straße gehen kann
- Um dem Fußgänger zu zeigen, dass er nicht über die Straße gehen kann
Wer sich also drauf verlässt ist im Grunde selber Schuld 😉 - Ich bin aber auch nicht davon befreit mich manchmal drauf zu verlassen 😉
Wie gesagt - eine Lichthupe ist im Grunde ein Warnsignal wenn du dich oder andere als gefaehrdet betrachtest, und um das überholen ausserorts anzuzeigen (dort sind dann einige Dinge mehr zu beachten damit es nicht zu einer Belästigung oder Nötigung wird 😉) - Und nochmal... vorm Gesetz ist Lichthupe = akkustische Hupe
Aber darüber wollte ich eigentlich gar nicht diskutieren 😁 Mir ging es viel mehr um die Aktivierung von Fernlicht und Lichthupe als um den Sinn und Einsatzzweck letzterer 😉
Bei meinem letzte Saab 9-5 war die Sache so gelöst, dass man bei Wunsch nach Dauerlicht an entsprechender Stelle eine Sicherung im Sicherungskasten einstecken musste. Danach war selbst in Stellung "aus" das Licht dauerhaft eingeschaltet (sobald Zündung an, versteht sich) und es ließ sich nicht aufblenden, aber die Lichthupe ging. Erst bei Stellung "ein" kann die Auf- und Abblendfunktion hinzu. Eine aus meiner Sicht perfekte Lösung...
P.
Genauso wie Zeix es sagt, ist es auch bei Volvo-Fahrzeugen mit Tagfahrlicht: Lichthupenfunktion (Lichtschalterstellung '0'😉geht, aber das Fernlicht lässt sich nicht arretieren.
Das ist übrigens soweit ich weiss bei allen Autos so, die Tagfahrlichtfunktion haben. Versehentliches Dauerfernlicht wird so vermieden.
Also lasst alle die Funktion bei Eurem Händler programmieren und Ihr habt mit dem unabsichtlichen Fernlicht kein Problem mehr.
G.
Zitat:
Original geschrieben von OlliL
Hallo,das ist doch klar mit den "Signalen" und der Lichthupe......
- In engen Straßen, wenn man dem Gegenverkehr signalisieren will "du kannst als Erster fahren"
- In der selben Situation als Warnung "Ich fahre als Erster!!!"
- Als Signal "Du kannst die Spur wechseln, ich lass dich rein"
- Als Signal "Wehe du wechselst die Spur, ich lass dich nicht rein!"
- Um dem Fußgänger zu zeigen, dass er über die Straße gehen kann
- Um dem Fußgänger zu zeigen, dass er nicht über die Straße gehen kann
...
Was ich nicht verstehe: Da diskutieren die Verkehrs"experten" und Professoren seit Jahrzehnten regelmäßig über allen möglichen Mist (auf Steuerzahler´s Kosten), aber mal hier eine EINHEITLICHE und SINNVOLLE Regelung einzuführen, auf diese Idee kommen sie nicht.
Mir scheint folgendes zu gelten:
- In D wird die Lichthupe lieber als die akustische Hupe zum "Warnen" benutzt.
- In Südeuropa wird lieber die akustische Hupe als die Lichthupe zum Warnen benutzt.
- Auf den britischen Inseln (vielleicht auch in Skandinavien) wird die Lichthupe als "ich verzichte auf meine Vorfahrt- Du darfst fahren" benutzt. (Wird übrigens auch gleichbedeutend von allen LKW-Fahrern in Europa so benutzt.)
usw.
(Jeweils VORWIEGEND. es gibt natürlich immer wieder mal Ausnahmen und Gegenbeispiele.)
Eine europaweite Vorschrift, die EINHEITLICH die lautlose Lichthupe reguliert, wäre längst überfällig und mit einfachen Mitteln schon lange möglich gewesen! So könnten Fahrschüler das europaweit schon längst einheitlich lernen.
Vorschlag für eine europaweite Lösung für Lichthupe:
"
- In engen Straßen, wenn man dem Gegenverkehr signalisieren will "du kannst als Erster fahren" (bzw. "ich habe sowieso rot"😉
- Als Signal "Du kannst die Spur wechseln, ich lass dich rein" (bei LKWs bereits jetzt europaweit Standard)
- Um dem Fußgänger zu zeigen, dass er über die Straße gehen kann
"
Ähnlich fände ich es gut, wenn es ZWEI Blinkerstufen gäbe:
Stufe 1: ich WILL/MÖCHTE die Spur wechseln, ist das ok? (positive Antwort m. Lichthupe)
Stufe 2: ich WECHSLE jetzt die Spur
Aber die Verkehrs"experten" behaupten ja lieber stoisch seit 60 Jahren Unsinn wie zB, daß -trotz mit 2 Aussenspiegeln größeren toten Winkels auf der Fahrer- als auf der Beifahrerseite, und trotz gegenteiliger Erfahrungen aus Ländern, wo es erlaubt bzw. tägliche Praxis ist- auf Beifahrerseite zu überholen gefährlicher sei als auf Fahrerseite zu überholen... BELEGEN tun die "Experten" freilich gar nichts, aber sie diskutieren in Goslar (und/oder Göttingen) immer wieder gerne auf Steuerzahler´s Kosten rum... nur, um am Ende ja NICHTS zu reformieren oder verbessern -und dabei viele Gelder zu verprassen.
wenn ihr vor lauter streß den lichthebel fast abreißt solltet ihr eventl. überlegen eure reflexe oder euren frust am bremspedal auszulassen...
hoffe euch passiert es nie ein anderes fahrzeug zu übersehen, so daß dieser die lichthupe betätigen "muß".