Fahrradträger auf AHK

VW Tiguan 2 (AD)

Moin,moin,
kann ich Thule Fahrradträger Euro Ride 940 auf Kupplung(versenkbar) montieren?
Wer kann helfen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@chevie schrieb am 4. Juli 2017 um 06:20:32 Uhr:



Zitat:

@tiger20tsi schrieb am 3. Juli 2017 um 22:02:07 Uhr:



Manche Beiträge hier sind schon wirklich interessant.

Vor allem solche unqualifizierte wie deiner hier. Etwas weiter vorne habe ich erklärt warum ich mich am Thema beteiligt habe. In meiner Generation hat man noch versucht Probleme zu beheben als sofort zu fragen, um andere für sich denken zu lassen. Es gibt nun wenig Gründe warum du das hier schreibst
  • 1, Entweder warst du einfach zu... ich nenns mal... einfältig das zu verstehen
  • 2, Du hast es nicht gesehen und steigst immer "irgendwo" im Thema ein um dann irgendwas daher zu sülzen, Hauptsache du siehst irgendwelche Zeilen von dir
  • 3, Dir fehlt einfach die Vorstellungsgabe das jemand etwas lernen will um es später zu wissen. Das schränkt natürlich dein eigenes Wissen stark ein
  • 4, Du stänkerst einfach nur gerne um vom eigenen Unvermögen abzulenken

Such dir davon einen Punkt aus denn einen anderen, sinnvollen, kann ich für deine Beiträge oftmals nicht finden. Danke fürs Gespräch, Ende für mich

Noch mals herzlichen Dank für die großzügige Auswahl an Entscheidungsmöglichkeiten !
Leider konnte ich mich aber für keinen dieser Vorschläge entscheiden.
Ich möchte hier aber auch keine Diskussion führen bei der es an gewissen Regeln des Anstandes fehlt.
Deshalb antworte ich auch nicht in der gleichen beleidigenden Weise ! Wenn ich selbst keine
AHK an meinem Auto habe und auch nicht darüber Bescheid weis, wie die Steckdose befestigt ist,
dann lass ich es halt einfach. Vermutungen helfen keinen weiter. Auf Vorschläge wie (an einem neuen
Fahrzeug dieser Preisklasse während der Garantie etwas abzuflexen und dann wieder anzuschweisen, was bei dem Material eh problematisch ist und abgesehen davon zu Problemen
beim TÜ führen wird.) muss man halt mit der ein oder anderen spitzen Antwort rechnen.
Wenn man daraufhin mit Beleidigungen und div. reagiert ist dies ein Zeichen von Schwäche.
Vermutlich ist es aber auch eine Reaktion auf die vielen "Danke" von meinem und eines weiteren
Forumsteilnehmers hier.
Wünsche noch einen schönen sonnigen Abend

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Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 22. Juni 2018 um 01:14:47 Uhr:


Mit dem richtigen einparken müssen wir aber noch üben.😉😁

Warum? Die Fahrräder stehen doch in der richtigen Flucht 🙄

Wie ist das eigentlich mit den Gewichten, Stützlast? Wenn ich da 2 e und 1 mountain bike miit dem Hebel sehe habe ich schon ein komisches Gefühl.

Fahrräder und Träger dürfen halt die zul. Stützlast (i.d.R. 75 kg) nicht überschreiten.

Zitat:

@chevie schrieb am 22. Juni 2018 um 07:45:08 Uhr:



Warum? Die Fahrräder stehen doch in der richtigen Flucht 🙄

Guter Versuch, könntest Politiker werden.😉😁

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Hallo an alle,

tatsächlich habe ich seit ein paar Tagen auch den genannten Thule Easy Fold XT 3. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die zulässige Stützlast von 100kg mit genug Spiel lässt, um drei Fahrräder locker zu transportieren.
Offensichtlich sind aber nur 75 kg zugelassen ?!?
Das wäre doof, da der genannte Träger mit einem Eigengewicht von über 23 kg daherkommt, was dann nur noch 52 kg für die Räder übrig lassen würde. Das ebike meiner Frau wiegt 25 kg, bleiben noch 27 kg für mein Rad und das des Sohnemanns ... Das wird dann sehr eng.

Die Ueblers haben ein teilweise ein Eigengewicht von lediglich 15 kg (aber dafür in der Gesamtzuladung das Limit bei 54 kg, also auch egal)
...

Zitat:

@berkoe schrieb am 22. Juni 2018 um 08:13:56 Uhr:


Fahrräder und Träger dürfen halt die zul. Stützlast (i.d.R. 75 kg) nicht überschreiten.

Mein Uebler X21 S wiegt 13,5 Kg, und kann bis
60Kg belastet werden.

Weschi

... ich habe nur reine 3-Rad-Träger verglichen, also den Uebler i31 oder x31s und diese beiden dürfen nur bis maximal 54 kg belastet werden...

Ich habe jetzt auch einen Fahrradträger gekauft und gleich mal ausprobiert. Es ist der Compact 2 von VW. Traglast 60 kg, Eigengewicht 15 kg. Die Montage des Trägers ist kinderleicht, die Befestigung unserer zwei E-Bikes war allerdings eine Herausforderung. Ich finde, der Alubügel, an dem die Befestigungsarme sitzen, könnte etwas höher sein. Nach einigen Versuchen hat es dann doch gepasst, die Räder sitzen bombenfest.
Bin zufrieden, da auch der Preis gepasst hat.
Anbei ein paar Bildchen ...

Compact2-1
Compact2-2
Compact2-3
+1

Achtung, gibt für die VW Träger gerade eine 60€ Cashback Aktion 😉

Zitat:

@tigtdi schrieb am 18. August 2018 um 12:25:23 Uhr:


Ich habe jetzt auch einen Fahrradträger gekauft und gleich mal ausprobiert. Es ist der Compact 2 von VW. Traglast 60 kg, Eigengewicht 15 kg. Die Montage des Trägers ist kinderleicht, die Befestigung unserer zwei E-Bikes war allerdings eine Herausforderung. Ich finde, der Alubügel, an dem die Befestigungsarme sitzen, könnte etwas höher sein. Nach einigen Versuchen hat es dann doch gepasst, die Räder sitzen bombenfest.
Bin zufrieden, da auch der Preis gepasst hat.
Anbei ein paar Bildchen ...

Nicht vergessen,die Akku`s an den Rädern müssen beim Transport auf dem
Fahrradträger,von den Rädern abgenommen sein und z.B. im Kofferraum
separat transportiert werden.

Zitat:

@Pniggel schrieb am 18. August 2018 um 16:53:27 Uhr:



Zitat:

@tigtdi schrieb am 18. August 2018 um 12:25:23 Uhr:


Ich habe jetzt auch einen Fahrradträger gekauft und gleich mal ausprobiert. Es ist der Compact 2 von VW. Traglast 60 kg, Eigengewicht 15 kg. Die Montage des Trägers ist kinderleicht, die Befestigung unserer zwei E-Bikes war allerdings eine Herausforderung. Ich finde, der Alubügel, an dem die Befestigungsarme sitzen, könnte etwas höher sein. Nach einigen Versuchen hat es dann doch gepasst, die Räder sitzen bombenfest.
Bin zufrieden, da auch der Preis gepasst hat.
Anbei ein paar Bildchen ...

Nicht vergessen,die Akku`s an den Rädern müssen beim Transport auf dem
Fahrradträger,von den Rädern abgenommen sein und z.B. im Kofferraum
separat transportiert werden.

Hallo,
wo ist das nun wieder geregelt?

Gruß
Hannes

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 18. August 2018 um 21:48:31 Uhr:



Zitat:

@Pniggel schrieb am 18. August 2018 um 16:53:27 Uhr:


Nicht vergessen,die Akku`s an den Rädern müssen beim Transport auf dem
Fahrradträger,von den Rädern abgenommen sein und z.B. im Kofferraum
separat transportiert werden.

wo ist das nun wieder geregelt?

Ggf in der Anleitung des Herstellers des Fahrrades (Spritzwasser und Elektronik) bzw der Anleitung des Fahrradhalters (Max. Traglast)

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 18. August 2018 um 21:48:31 Uhr:



Zitat:

@Pniggel schrieb am 18. August 2018 um 16:53:27 Uhr:


Nicht vergessen,die Akku`s an den Rädern müssen beim Transport auf dem
Fahrradträger,von den Rädern abgenommen sein und z.B. im Kofferraum
separat transportiert werden.

Hallo,
wo ist das nun wieder geregelt?

Gruß
Hannes

Da sollte sollte eigentlich der normale Menschenverstand dafür ausreichen,
denn bei einem Auffahrunfall können sollche Ionen-Lithium-Akkus beschädigt werden
und zum brennen anfangen.

http://blog.paul-lange.de/2018/04/e-bike-transport/

https://www.bosch-ebike.com/.../

https://www.emotion-technologies.de/.../#12

Hallo,
da mein gesunder Menschenverstand wohl nicht ausreicht, habe ich die verlinkten Seiten nachgelesen.
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass es wohl lediglich um den Schutz der Elektronik vor Spritzwasser geht sowie um die Einhaltung der Stützlast und der Gewichtsbeschränkung des Fahrradträgers.
Insofern war der Hinweis von Chevy für meinen Menschenverstand zweckdienlich.
Der Schutz lässt sich jedoch auch ohne den Ausbau erreichen und das Gewicht lässt sich die Grundrechenarten ermitteln. Diese meine ich mir angeeignet zu haben.

Das diese Accus explodieren können und dann stichflammenartig hochgehen ist wohl auch seit längerem bekannt.
Dann habe ich es aber lieber, wenn sie schon hochgehen, besser außerhalb des Innenraums hochgehen.

@Pniggel:
Nicht alles im Netz ist auch richtig. Schon garnicht bei den selbsternannten e-bike Experten von e-Motion. Sie widerrufen in Punkt 7, was sie in Punkt 6 geschrieben haben. Besonders als selbst ernannter Experte sollte man die StVO schon kennen.
Die StVO unterscheidet zwischen:
Pedelec (Fahrrad)
S-Pedelec (Kraftfahrzeug)
und
E-Bike (Kraftfahrzeug)

Gruß

Hannes

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