Software-Update beim Diesel

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?

Beste Antwort im Thema

Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.

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Hi skampi,
ich kann Dich verstehen, würde aber zu einer pragmatischeren Vorgehensweise tendieren.
Ich persönlich gebe nichts auf die Hören-Sagen-Erfahrungen anderer (teilweise basierend auf Vorurteilen, die unbedingt bestätigt werden müssen) sondern möchte lieber meine eigenen Erfahrungen diesbezüglich machen.
Ich würde es in Deiner Situation einfach mit machen lassen:
Zum einen kannst Du es es eh nicht auf ewig verschieben sondern musst sowieso irgendwann mitziehen und zum anderen hast Du doch gerade mit der Urlaubsfahrt die Möglichkeit, ausreichend eigenen Erfahrungen damit zu sammeln. Das Update wird auf keinen Fall so dramatisch ausfallen, dass Du damit nicht mehr den Urlaub durch fahren kannst. Oder fährst Du nicht mit dem PKW in den Urlaub? Dann ist es eh egal, ob der Wagen mit oder ohne Umrüstung auf dem Hof stehen wird. 😉
Wenn es später noch Nacharbeiten geben wird, kommen die halt irgendwann auf Dich zu und VW ist weiterhin in der Bringschuld.
Und seien wir mal ehrlich: Wenn der Wagen danach 0,1..0,2l/100km mehr verbrauchen wird, das kann ich mit meinem rechten Fuß problemlos kompensieren, wenn ich denn will. Will ich das nicht, dann kommt's darauf auch nicht an. Ein SUV ist eh keine Spritsparwunder und wird es auch nach der Umrüstung nicht sein. Meine normale Bandbreite an Verbrauchsschwankung liegt bei knapp 1 ltr - wie soll ich da innerhalb der eh schwankenden Bandbreite an Verbrauch seriös heraus lesen können, ob die Erhöhung von 0,2ltr nun an meiner Fahrstrecke, an dem stetigeren Gegenwind, an meiner Geschwindigkeit, an dem Reifendruck, an der momentanen Zuladung oder doch an der Umrüstung liegen wird? 😉

Das Auto bleibt im Urlaub in der Garage🙂

http://www.fr-online.de/.../...lucken-noch-mehr-,1472780,33816068.html

Zitat:

@carli80 schrieb am 9. Juni 2016 um 10:18:33 Uhr:



Zitat:

@Beichtvater schrieb am 9. Juni 2016 um 10:00:41 Uhr:



Die alte Betriebserlaubnis ist zurückgezogen und der Wagen darf aktuell nur wegen einer Überbrückungsfrist weiter im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

1. woher weisst du das, hast du ne offizielle Quelle dafür?

Broesel hat ja schon drarauf geantwortet.
Ich selbst hatte in verschiedenen Medien dazu Infos gelesen, die alle das KBA als Quelle angaben und nicht (nur) den Märchenclub DPA usw. Genaue Links dazu kann ich jetzt leider nicht aus dem Stegreif geben, die habe ich nicht greifbar und müsste erst einmal wieder recherchieren. Das kannst Du auch selbst, wenn Dir broesels Antwort nicht ausreicht. 😉

Zitat:

@Beatnikk schrieb am 9. Juni 2016 um 10:28:05 Uhr:



Zitat:

Z.B. beim Amorok, der ja schon umgerüstet ist, habe ich bisher keine einzige Klage gehört, warum sollte beim Passat, Tiguan usw auf einmal alles so dramatisch anders sein? Woher habt ihr euer Wissen? Aus der Kristallkugel oder war's doch die alte Zigeunerin von der Kirmes? 😉

Du meinst bis auf den Mehrverbauch beim Amarok oder wie?

Welchen belastbaren Mehrverbrauch meinst Du? Einen, wie ich im Bild im Anhang nicht zu erkennen vermag?
Das ist mein durchschnittlicher Verbrauch der letzten Tankfüllungen. Nun sage Du mir bitte mal, wie ich für 2..3 Tankfüllungen jetzt nachweislich einen erhöhten Verbrauch von 0,2ltr heraus lesen soll, wenn dieser denn so vorhanden ist. 😉
Exemplarische Mehrverbräuche von bis zu 0,7 ltr können alles sein, auch ein einfach verändertes Fahrverhalten, um den Motor zu testen oder weil der nun mehr Leistungsreserven hat... Seltsam ist hier auch, dass diese "Mehrverbräuche" so drastisch schwanken - das kann schlecht nur auf die Umrüstung zurück zu führen sein, da ist der Fahrer sicherlich deutlich mit involviert. Wie ja auch bei den Verbräuchen allgemein...
Ach ja: Dieser erhöhte Verbrauch von exemplarisch 0,5 und 0,7 ltr ist sicherlich nicht normal und wäre vom KBA so auch niemals abgenickt worden. Daher würde ich diese Ausreißer nicht als Maßstab nehmen. Anders herum würde ich dies als äußerste Steigerung schon mit beurteilen, die andere Seite auf z.B. 0,1 ltr setzen und als "Norm" den Mittelwert annehmen, 0,3 ltr - für einen Amorok kein dramatischer Wert, wenn man den normalen Verbrauch zugrunde legt. 😉
Denkbar ist vieles, auch, dass dieser Mehrverbrauch einzig auf die Umrüstung zurück zu führen ist.
Bloß, solange ich keine eigene Erfahrungen machen, kann ich auch nicht seriös dazu Stellung nehmen. Die Verbräuche anderer sind allesamt subjektiv und damit nicht auf mich als andere Person übertragbar.

Sprit
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Zitat:

@Beichtvater schrieb am 9. Juni 2016 um 10:44:10 Uhr:


@carli80 schrieb am 9. Juni 2016 um 10:18:33 Uhr:
Nun sage Du mir bitte mal, wie ich für 2..3 Tankfüllungen jetzt nachweislich einen erhöhten Verbrauch von 0,2ltr heraus lesen soll, wenn dieser denn so vorhanden ist. 😉

Der Mehrverbrauch wurde in mehreren Tests (z.B. ADAC, AMS...) ermittelt. Ich bezweifle daher, dass sich jemand für deine Screenshots interessiert.

Im übrigen war die Diskussion eben noch ob der Händler das Update, trotz Untersagung des Halters, aufspielen darf.

Zitat:

@Beatnikk schrieb am 9. Juni 2016 um 10:54:52 Uhr:


Der Mehrverbrauch wurde in mehreren Tests (z.B. ADAC, AMS...) ermittelt. Ich bezweifle daher, dass sich jemand für deine Screenshots interessiert.

So kann man praktische Messdaten, die Realität auf der Straße natürlich auch wegdiskutieren... 😁

Mich interessiert nicht, was an Ausreißern irgendwann auf einem Prüfstand ermittelt wurde, mich interessiert auch nicht, wie genau und seriös diese Messung durchgeführt wurde. "Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing" gilt auch für ADAC und Co, die sich nun als Heilsbringer, als Robin Hood des Autofahrers hervortun wollen. Gerade die sind für nicht die personifizierte Seriosität. Für mich spielt eine Rolle, was an der Zapfsäule passiert, das ist meine Realität. Und diese kann ich mit einer Tank-App und den dort eingepflegten Daten wieder geben.

Zitat:

Im übrigen war die Diskussion eben noch ob der Händler das Update, trotz Untersagung des Halters, aufspielen darf.

Ich habe auf die Frage

geantwortet

, ob man zwecks Fortführung der Betriebserlaubnis gezwungen sein wird, diese Umrüstung aufspielen zu lassen. 😉

Ob ich als Halter dem 🙂 das untersage - dazu habe ich nicht geantwortet...

Und um Missverständnissen vorzubeugen, habe ich genau diese Frage auch als Zitat in dem Beitrag eingefügt. 😛

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

Das Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtert sich vermutlich nach der Umrüstung, wenn sich ein Mehrverbrauch einstellt. Dieser Punkt trifft also in Sachen Umrüstungszwang nicht zu.

Weiter hat sich durch Einsatz der Mogelsoftware das Verhalten nicht verschlechtert oder verändert; es war schon immer so wie es ist - und das hat das KBA damals "nach intensiver Prüfung *harhar* " freigegeben. Insofern sind die Endanwender dafür nicht verantwortlich zu machen

Gruß
habi99

Zitat:

@habi99 schrieb am 9. Juni 2016 um 12:38:42 Uhr:


https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

.. es war schon immer so wie es ist - und das hat das KBA damals "nach intensiver Prüfung *harhar* " freigegeben. Insofern sind die Endanwender dafür nicht verantwortlich zu machen

Hi, Danke für den informativen Beitrag,

das formelle Erlöschen der Betriebserlaubnis dürfte also rein rechtlich sehr schwierig werden 😉

Zitat:

@habi99 schrieb am 9. Juni 2016 um 12:38:42 Uhr:


3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
Weiter hat sich durch Einsatz der Mogelsoftware das Verhalten nicht verschlechtert oder verändert; es war schon immer so wie es ist - und das hat das KBA damals "nach intensiver Prüfung *harhar* " freigegeben. Insofern sind die Endanwender dafür nicht verantwortlich zu machen

Das ist Deine Interpretation.
Ich würde das anders formulieren und danach anders interpretieren:
Das KBA hat nach den Messergebnissen des Herstellers diese Freigabe erteilt. Das KBA hat nicht selbst gemessen sondern den Hersteller dazu verpflichtet. Diese Messergebnisse waren gefälscht und sind damit nichtig. Damit hat sich das echte Messergebnis im Bezug zu den gefälschten Messergebnissen sehr wohl verschlechtert.
=> Damit ist die Betriebserlaubnis rückwirkend ebenfalls erloschen und nicht das KBA sondern der Hersteller hat das zu verantworten. Um nun das große Chaos für das gesamte Wirtschaftssystem Deutschland zu vermeiden, gibt es eine Übergangsfrist, in der es hierzu eine vorläufige Betriebserlaubnis gibt. In erster Linie wird ja nun auch nicht der Endanwender dafür verantwortlich gemacht, wenn er denn bei den erforderlichen Korrekturen mitspielt. Widersetzt er sich aber den notwendigen Maßnahmen, ist es sein Problem.
So kommunizierte es nämlich auch das KBA in den Artikeln, die ich dazu gelesen hatte.

Und als weiterführende Lektüre hier einmal: [

Quelle

]

Zitat:

Gefährdung der Betriebserlaubnis und Zulassung betroffener Fahrzeuge?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll VW bis zum 07.10.2015 zur Erklärung aufgefordert haben, ob man sich in der Lage sieht, die Probleme an den Fahrzeugen zu beheben und bis wann die Dieselmotoren umgerüstet werden könnten, und zwar unter Vorlage eines verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplans. Sollte Volkswagen diesen Plan nicht liefern und auch keine akzeptable Lösung präsentieren, würde die „letzte Konsequenz“, die das KBA angekündigt hat, so aussehen, dass die Zulassung entzogen wird und die Fahrzeuge dann weder bewegt noch verkauft werden dürften.
...
Wichtig für den Verbraucher auch: Es müssen alle Autos ausnahmslos nachgerüstet werden. Ohne Änderungen am System erlischt nach Mitteilung des KBA die Betriebserlaubnis. Reagiere man also auf die zweimalige Aufforderungen des Herstellers oder Volkswagen nicht, das Auto in einer Werkstatt vorzuführen, würde sich die jeweilige Zulassungsbehörde einschalten. Sollte der Autohalter auch dann nicht reagieren, wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen.

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