Aktion 23DH Krit 01 Update Motorsteuergerät

VW Touran 2 (5T)

Hallo zusammen. Ich wurde durch meinen VW Serviceberater auf die o.g. Aktion angesprochen ob ich diese bei meinem morgigen Werkstatt Termin durchführen möchte. Bei dem Termin sollte eigentlich nur eine Türdichtung ausgetauscht werden. Hat schon jemand dieses Update gemacht? Mein Berater sagte auch dass wenn ich dieses Update nicht durchführe dann muss ich das auch das unterschreiben
Touran 2.0 TDI BJ 2016

81 Antworten

Ja/ein, kommt darauf an was für ein Diagnosegerät verwendet wird.
Mein OBD11 sagt zeigt mir immer das aktuellste verfügbare Update an und da es nicht jede Woche neue Updates gibt, kann ein Mechaniker mit Köpfchen/Erfahrung schon eine Abschätzung vornehmen.

Auf unserem Traktor ist die Softwareversion 1624 installiert und das war er schon seit Auslieferung.
Der Softwarestand mit Version 4635 wäre der aktuellste und gibt es schon länger.
Unsere VW Werkstatt hat auch unser vertrauen und hätte schon viel früher das Update aufspielen können.

Ich habe jetzt einen ehemaligen kleinen VW Betrieb, der jetzt eine freie Werkstatt mit überwiegender VW/Audi/Seat-Kundschaft ist, gefunden. Dort habe ich zunächst darauf angesprochen, dass ich zufriedener Kunde eines VW-Händlers war, jedoch Angst vor dem freiwilligen Update habe. Er meinte, dass er das Update auch durchführen könne, wenn ich es wollte. Ich erklärte ihm, dass dies der Grund ist, warum ich nicht mehr zu VW möchte und habe ihm klar gemacht, daß ich keine Updates durchführen lassen werde. Das hat er direkt akzeptiert. Nächste Woche ist der Termin.

Ich habe ein einfaches Auslesegerät. Kann man damit die Softwareversion des Motorsteuergerätes auslesen ?

Probieren geht über studieren. Hänge einfach mal dein Diagnosegerät an und schaue dir an ober Infos zu den einzelnen STGs angezeigt werden.

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Einschreiben unseres VW Autohauses erhalten, in dem gebeten wird, einen Termin zu vereinbaren.
Maßnahme: 23DH.
Gibt es mittlerweile Erkenntnisse beim 1,6 TDI? Hat jemand hier im Forum das Update durchführen lassen?
Sind Änderungen im Verbrauch oder Fahrverhalten spürbar? Auswirkungen auf das AGR-System dürften ja wahrscheinlich noch nicht spürbar sein.
Aktuell ist in meinem Touran die Softwareversion 1864 installiert, neu wäre 4801.

Danke und Gruß
Rizzo

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Zitat:

@Rizzo.mp schrieb am 16. November 2022 um 22:27:14 Uhr:


Hallo zusammen,

ich habe heute ein Einschreiben unseres VW Autohauses erhalten, in dem gebeten wird, einen Termin zu vereinbaren.
Maßnahme: 23DH.
Gibt es mittlerweile Erkenntnisse beim 1,6 TDI? Hat jemand hier im Forum das Update durchführen lassen?
Sind Änderungen im Verbrauch oder Fahrverhalten spürbar? Auswirkungen auf das AGR-System dürften ja wahrscheinlich noch nicht spürbar sein.
Aktuell ist in meinem Touran die Softwareversion 1864 installiert, neu wäre 4801.

Danke und Gruß
Rizzo

Aufforderung ignorieren und auf Nachricht vom KBA warten.

Ich würde nochmal mit deinem VW Händler sprechen und klären, ob die das wirklich machen müssen. Wenn ja, würde ich spätestens jetzt zum Rechtsanwalt gehen, obwohl ich das als aller letzten Weg ansehe. Wenn es keine Kanzlei in deinem Umfeld gibt, das Internet ist voll mit Kanzleien, die darauf warten, von dir kontaktiert zu werden.
Dieses Update wird Auswirkungen auf das AGR haben. Wie ich es bereits im verlinkten Thread schrieb, wird das Update die Abgastemperatur gesenkt, was zwar zu weniger Ausstoß von Stickoxiden führt aber dafür mehr Ruß produziert und unweigerlich Einfluss auf das AGR hat.

@blob787
Warum sollte man deshalb denn zu Rechtsanwalt gehen. Wenn ich dem Autohaus eine Willenserklärung abgebe, das ich nicht gewillt bin das Update durchführen zu lassen, dann hat das den gleichen Effekt....... geht dazu noch schneller und ist absolut kostenneutral!
Ich entscheide doch letztendlich, was an meinem Fahrzeug gemacht wird, dazu braucht es doch keinen Rechtsanwalt !
Dazu..... wie @Semmelb schrieb, auf eine eventuelle Aufforderung des KBA warten,dann muss es eh gemacht werden, mit oder ohne Rechtsanwalt!

Ich schrieb ja, erst mit der Werkstatt sprechen. Wenn ich zum Update gezwungen werde und die KBA auf mich zukommt, geht es zur Rechtsberatung.
Die Willenserklärung das ich das Update nicht möchte habe in unserer VW Werkstatt abgeben. Das Einschreiben von der VW Werkstatt finde ich auch schon ein Schritt to much und wäre schon ein Vertrauensbruch. Ein normales Schreiben hätte auch gereicht. Das habe ich in meinem Fall aber schon vorher geklärt.

Mit dem Einschreiben hat sich die Werkstatt wohl gegenüber dem Konzern absichern wollen, dass es auch zugestellt wurde.
Ich weiß jetzt nicht ob es Sinn machen würde, gegen eine Anordnung des KBA zu klagen. Hier wird dir dann untersagt den Fahrbetrieb weiter zuführen, es erfolgt dann eine Fahrzeugstillegung.
Ich gebe hier auch nur meine Meinung dazu, die ja nicht unbedingt stimmen muss!

Wer sagt, das ich klagen werde, das werde ich erst dann entscheiden, wenn ich eine Rechtsberatung aufgesucht habe, sofern sich das ganze verschärft.
Trotzdem hat die Werkstatt keinen Grund hier mit einem Einschreiben beim Kunden Druck auszuüben. Die VW Werkstatt kann auch dem Konzern mitteilen, das der Kunde das nicht möchte und auch keine Willenserklärung abgeben möchte. Wie gesagt ein Einschreiben, wäre ein Vertrauensbruch für mich, da es vorher andere Möglichkeiten gibt.

Wenn mir meine VW-Werkstatt so eine Aufforderung für ein "freiwilliges" Update per Einschreiben schicken würde, hätten sie mich & das Fahrzeug nie mehr wieder gesehen.
Bei dem nächsten Werkstattbesuch spielen sie einfach das neue Update auf und melden VW das.
Damit will VW verhindern, dass das KBA einen Zwangsrückruf anortnet.
Dann würden zu viele betoffene bei VW auf Schadensersatz klagen und das wird selbst für VW zu teuer.
MEIN Truthan sieht nur noch eine freie Werkstatt meines Vertauens trotz verlängerte Garantie von 5 Jahren (die noch nicht abgelaufen ist)
Ich traue VW nicht mehr!!!!!
Ich war vom Abgasproblem beim EA189 betroffen, nach dem sogenanten "Update" war das Fahrverhalten nur noch "sch............".
Auf gar keinen Fall machen lassen, bis das KBA es anordnet & dann anwaltliche Hilfe für eine Schadensersatzklage suchen.

Oder, die einfachste Lösung (bevor die großen Geschütze wie Anwalt etc. ausgefahren werden):
Softwareupdate durchführen lassen, direkt danach allerdings wieder ein Downgrade durchführen lassen (z.B. von einem Chiptuner ums Eck).
Solange die Softwareversion (z.B. 1864) nicht vom KBA gesperrt wird, was sie auch nicht wird (da nicht verpflichtend, stand jetzt), ist das nicht einmal illegal. Das Fahrzeug wird regulär seine AU bestehen und alles ist gut, es handelt sich ja nicht mal um ein Zwangsupdate wie beim EA189.
Kosten: Unter 100 Euro, Aufwand max. 15 Minuten.

Fun fact: Ein Downgrade der Software ließe sich sogar so umprogrammieren, dass dieses bei einem Tester per OBD ausgibt, die neue Softwareversion zu sein (= CVN), damit es auch in Zukunft keine Probleme gibt.

@turbOptimal
Fun fact: Ein Downgrade der Software ließe sich sogar so umprogrammieren, dass dieses bei einem Tester per OBD ausgibt, die neue Softwareversion zu sein (= CVN), damit es auch in Zukunft keine Probleme gibt.

-Also in etwa so, wie das vor ein paar Jahren VW im Dieselskandal dem Kunden vorgegaukelt hat!

-Warum sollte man für ein Update, das garnicht verpflichtend ist 100€ zahlen, um das wieder rückgängig zu machen, nur um der Werkstatt zu zeigen ich habe es ja?

Zitat:

@Puhbert schrieb am 18. November 2022 um 08:27:18 Uhr:


-Also in etwa so, wie das vor ein paar Jahren VW im Dieselskandal dem Kunden vorgegaukelt hat!

So ähnlich. 😉

Zitat:

@Puhbert schrieb am 18. November 2022 um 08:27:18 Uhr:


-Warum sollte man für ein Update, das garnicht verpflichtend ist 100€ zahlen, um das wieder rückgängig zu machen, nur um der Werkstatt zu zeigen ich habe es ja?

Die bessere Frage wäre, warum sollte man mit einem Anwalt dagegen vorgehen? 😁

Sollte man nicht, solange nicht verpflichtend => War ein Vorschlag für eine alternative Lösung!

@turbOptimal schrieb.....
1.Die bessere Frage wäre, warum sollte man mit einem Anwalt dagegen vorgehen? 😁
2.Sollte man nicht, solange nicht verpflichtend => War ein Vorschlag für eine alternative Lösung!

Zu1.Genau das habe ich ja auch geschrieben :-)
Zu2. Aber genau dann, wenn es verpflichtend wäre und man macht es mit deinem Vorschlag rückgängig, ist es ja illegal ;-)

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