Akt. Parkassistent zu weit vom Fahrbahnrand entfernt

Mercedes B-Klasse W246

Wer hat Erfahrung bezügl. des Seitenabstandes beim autom. Einparken mit Hilfe des aktiven Parkassistenten.Ich habe jetzt alles versucht, das Fz. steht mindestens 30-40 cm vom Fahrbahnrand entfernt und ragt damit natürlich in den fließenden Verkehr. Das nicht alle Parklücken erkannt werden ist selbstredend. Mit den Vorgängern Touran Sportsvan gab es überhaupt keine Probleme mit dem System.

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Hallo Kosamet, ja allerdings, wir sind auf einem guten Weg. Das Verfahren ist im Herbst an das LG Bielefeld abgegeben worden. Daimler AG hat über eine Anwältin aus Hannover (i.Ü. Fachanwältin für Arbeitsrecht...macht ja Sinn), die Klageabweisung beantragt. Tenor des Ganzen war, dass dieser Fehler systembedingt sei und es sich ja lediglich um ein Assistenzsystem handeln würde. Man brauchte es ja nicht zu nutzen, wenn man der Meinung sei, das es fehlerhaft sei. Ansonsten hat die Anwältin nichts anderes gemacht, als die schwachsinnigen Schreiben des CAC aneinandergereiht. Meinem Anwalt und mir ist somit nichts Neues mitgeteilt worden.
Gerade aufgrund dessen hat das Landgericht natürlich der Klage stattgegeben. Meine Rechtschutzversicherung trägt i.Ü. alle Kosten...bis jetzt.
Aufgrund der Terminierungen wird sich das Ganze wohl sehr lange hinziehen. Am 04.02.2017 hatte jetzt der Gutachter, beauftragt vom LG Bi, hier eine Ortstermin veranlasst, bei dem ich meine B-Klasse 1 Tag zu ihm bringen mußte. An dem Termin nahm mein Anwalt, die Daimler Anwältin und siehe da, sogar ein Techniker aus dem Werk in Bremen hat auch an dem T. teilnehmen müssen. Ich bin dann mit dem Sachverständigen und allen anderen Beteiligte zu versch. Stellen gefahren, um die Arbeit des Parkpiloten zu erläutern und vorzuführen. Kam was kommen mußte, schon beim 1. Versuch hat mein Fz. die Parklücke erkannt und selbstständig eingeparkt. Abstand vom Bordstein des Randstreifens vorne 50 cm... hinten 46 cm. Betretenes Schweigen bei der Daimler Fraktion, Kopfschütteln bei dem Sachverständigen.
Dieser hat daraufhin selbst Versuche unternommen, die mit exakt den gleichen Ergebnissen endeten. Das Ganze gipfelte dann darin, dass bei einem Randstreifen ohne Bordstein die B-Klasse quer in einem Winkel v. 45 Grad zur Fahrbahn auf dem Randstreifen und Bordstein stand und der Parkpilot abschaltete. Der Termin wurde dann abgebrochen und der Sachverständige übernahm dann bis abends mein Fz. Das Gutachten steht allerdings noch, aus T. hier 31.03.2017. Keine Reaktion der Daimlerfraktion außer rote Köpfe.
Lt Angaben meines Anwaltes wird es jetzt 2 Knackpunkte im Gutachten geben, 1. liegt ein Mangel an meinem Fz. vor? 2. wenn nicht, verbaut Daimler den derzeitigen Stand der Technik, wie er in anderen Fz üblich ist und funktioniert?
Natürlich ist mir klar, dass Daimler nicht nachgeben wird, ich aber auch nicht. Man wird sehen, wo das endet, wenn der Erläuterungstermin zwischen den Anwälten gelaufen ist.
Wenn gewünscht halte Ich Dich auf dem Laufenden.
Beste Grüße !

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Na ja, eigentlich genau das, was ich erwartet habe. Ich hatte vorher einen Abgsabetrüger, aber der Parkpilot funktionierte, unter allen, auch ungünstigsten Verhältnissen -längs und quer- einwandfrei.
Fakt ist, das das verbaute System fehlerhaft ist, was ja von Daimler garnicht bestritten wird. In einer ersten Stellungnahme, das allein muß man sich mal überlegen, verlangt Daimler, dass der Kunde das "systembedingt" hinnehmen soll, weil keine Abhilfe zu schaffen ist. Mein Anwalt hat sich über diese Einlassung schlapp gelacht.
Das perfide ist ja unter anderem auch, dass hier etliche Daimler Kunden sind, die einfach alles hinnehmen, nur weil da irgendwo der Stern glänzt, ich weiß nur nicht, wo die diesen sehen. Daimler ist nichts weiter als einer von vielen Pkw Herstellern, nicht besser und nicht schlechter, als alle anderen auch. Eben ein ganz gewöhnliches Auto und wer mir heute noch was anderes suggerieren will, der müßte sich schon anstrengen.
Auch Daimler, muß, ob es denen paßt oder nicht, mal einen Gang zurückschalten.
Dazu nur ein kleines Beispiel noch. Das CAC, die Rechtsabteilung und nicht mal mein Händler haben gewußt, dass meine B-Klasse auch quer zur Fahrtrichtung selbstlenkend einparken kann. Das wurde mir schriftlich mitgeteilt, das mein Fz. dafür nicht vorgesehen sei, obwohl die Bedienungsanleitungen -Papierform und Digital im Guide-, selbiges auswiesen. Erst als mein Anwalt das angemahnt hatte, wurde meine B-Klasse dahingehend überprüft und es stellte sich heraus: Boah ey kann er doch ! Obwohl CAC, Händler und die Rechtsabteilung meinem Anwalt mitteilten, dass das Modell dafür noch nicht ausgelegt sei............................Knackpunkt war nur der, dass es auf normalen Parkplätzen solche Parklücken eigentlich überhaupt nicht gibt.
Dazu hatte sich der örtlich Händler auf einem Lkw Parkplatz 2 lange Sprinter im Abstand von 5 m in der Breite und 6 m Länge hingestellt und dann meine B-Klasse messen lassen. Natürlich funktionierte das System dann, aber wo gibt es solche Parklücken quer zur Fahrtrichtung.
Fest steht, alle Hersteller können es, Daimler nicht. Das ist Fakt ! Und Sie geben es auch noch zu und jeder Kunde, außer mir, nimmt es hin, was das Schlimmste ist.
Kurz mal nachdenken ! Tolle Autos können die bauen

Zitat:

@jottlieb schrieb am 11. August 2016 um 14:51:48 Uhr:



Zitat:

@G.o.l.f.4 schrieb am 11. August 2016 um 12:35:14 Uhr:


Hier liegt offensichtlich ein seltsame Denkart Richtung Konsument vor!

Nur weil der Konsument seltsam denkt und Wunder erwartet, heisst das nicht, dass er immer recht hat.

Zitat:

@jottlieb schrieb am 11. August 2016 um 14:51:48 Uhr:



Zitat:

Wenn das so ist, dann kann MB unmöglich das System als Einparkassistenz verkaufen


Warum nicht? Und warum darf nur das MB das nicht als Einparkassistent verkaufen und andere Hersteller hingegen schon, obwohl deren Assistenten auf genau der gleichen Technik basieren?
Assistent habe ich bewusst unterstrichen, damit man mal ein paar Minuten über die Bedeutung des Wortes nachdenken kann.

Also du störst dich an der Bezweiflung der "Assistenz"? Weil: Alle anderen machen "es" auch? Und "er" hilft ja auch?
Ja, Alle anderen machen es (hmm vielleicht) vielleicht auch.
Das ist aber nicht entscheidend.
Entscheidend ist ob sie es richtig(!) machen. Nur dann sind sie ein Massstab.
Falls sie es aber auch falsch machen, kann MB deshalb nicht auch zum Fehler assistieren. Jedenfalls nicht, ohne vorherige Warnung o. ausführliche Belehrung o. Hinweis oder, oder..Wie es in der Realität aussieht siehst du ja geradezu! Keiner versteht es.

Aber für uns hier wichtig:
Macht es MB richtig? NEIN! Weil...
Weil der "sogenannte Assistent" es auch "falsch" macht, nämlich dann, wenn seine Fixpunkte / Vor- u. Hintermänner eine falsche (so z.B. auf dem Bordstein wo es nicht erlaubt ist) Position vorgeben.
Dann "assistiert" er dich in eine falsche Position mit unterschiedlichen unangenehmen Konsequenzen.
Meinst du etwa das mit "Assistenz"?
Das ist ja geradezu Verleitung zur z.B. Ordnungs-, Verkehrswidrigkeit oder man könnte auch sagen "Anstiftung" dazu......
Nee soo einfach kann es doch nicht sein. Sowas Halbgares zu verkaufen(!). So wie die Sache mit den "Schlüsseln", bei dem dein Wagen dann spurlos weg ist......Polen, Kasachstan, Ukraine...

Schöne Grüße und denke immer an den Bordstein u. deine Felgen!

Ich sag's nochmal: Zeigt mir, dass andere Hersteller es besser machen! Zumal wahrscheinlich eh alle das gleiche Steuergerät von Bosch eingekauft haben 😉

Und was jetzt fehlerhaft sein soll ist mir ja nach wie vor nicht klar. Das Auto hat weder Laser noch Kameras an den Seiten. Wer der Meinung ist, dass Ultraschallsensoren dahingegend in der Lage ist Parklücken so zu vermessen dass Bordsteine oder Markierungen erkannt werden, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Deshalb wieder ich hole: Nur weil man aufgrund von technischem Unverständnis nicht Willens oder in der Lage ist ein Produkt zu verstehen, ist es noch lange nicht fehlerhaft wenn es nicht wie erwartet arbeitet. Aber ich rede hier wohl ins Leere.

Zitat:

@Streetguard1200GS schrieb am 18. Februar 2016 um 15:18:37 Uhr:


Autobild ist i.Ü. auch sehr an dem Vorgang interessiert, deshalb habe ich denen das dirket in den sog "Kummerkasten" hinterlegt. Am meisten verwundert es mich, dass es so wenig Rückmeldungen gibt, obwohl alle Fz davon betroffen sind

Vielleicht weil die meiste andere "Opfer" es nicht so tragisch sehen wie du?

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Zitat:

@Streetguard1200GS schrieb am 10. August 2016 um 16:28:28 Uhr:


An alle "Falscheinparker" ein Update wg. des fehlerhaften Parkassistenten. Mit heutigem Datum hat meine Rechtsschutzversicherung die Kostenzusage, mit einem üppigen Vorschuß, an meinen Anwalt erteilt. Es soll jetzt doch tatsächlich ein Gutachter, vom Gericht bestellt, klären, ob es sich um einen Mangel handelt, dass mein Fz. nicht korrekt am Bordstein/Randstreifen eingeparkt werden. Die Daimler Benz AG ist zwischenzeitlich auch zur Stellungnahme aufgefordert worden. Da die Rechtsschutzversicherung sofort die Kostenübernahme erklärt hat, ist es offensichtlich, dass diese Klage kein Einzelfall ist, was aber auch logisch ist.
Also, wer diesen gleichen Mangel hat und eine Rechtsschutzversicherung hat und sich eben genauso über die Arroganz der Daimler AG ärgert, dem schlage ich vor, den gleichen Weg zu bestreiten.

Wollte mich mal erkundigen , nach dem Stand der Dinge?
Hast du oder dein Rechtsanwalt was erreicht ?

Hallo Kosamet, ja allerdings, wir sind auf einem guten Weg. Das Verfahren ist im Herbst an das LG Bielefeld abgegeben worden. Daimler AG hat über eine Anwältin aus Hannover (i.Ü. Fachanwältin für Arbeitsrecht...macht ja Sinn), die Klageabweisung beantragt. Tenor des Ganzen war, dass dieser Fehler systembedingt sei und es sich ja lediglich um ein Assistenzsystem handeln würde. Man brauchte es ja nicht zu nutzen, wenn man der Meinung sei, das es fehlerhaft sei. Ansonsten hat die Anwältin nichts anderes gemacht, als die schwachsinnigen Schreiben des CAC aneinandergereiht. Meinem Anwalt und mir ist somit nichts Neues mitgeteilt worden.
Gerade aufgrund dessen hat das Landgericht natürlich der Klage stattgegeben. Meine Rechtschutzversicherung trägt i.Ü. alle Kosten...bis jetzt.
Aufgrund der Terminierungen wird sich das Ganze wohl sehr lange hinziehen. Am 04.02.2017 hatte jetzt der Gutachter, beauftragt vom LG Bi, hier eine Ortstermin veranlasst, bei dem ich meine B-Klasse 1 Tag zu ihm bringen mußte. An dem Termin nahm mein Anwalt, die Daimler Anwältin und siehe da, sogar ein Techniker aus dem Werk in Bremen hat auch an dem T. teilnehmen müssen. Ich bin dann mit dem Sachverständigen und allen anderen Beteiligte zu versch. Stellen gefahren, um die Arbeit des Parkpiloten zu erläutern und vorzuführen. Kam was kommen mußte, schon beim 1. Versuch hat mein Fz. die Parklücke erkannt und selbstständig eingeparkt. Abstand vom Bordstein des Randstreifens vorne 50 cm... hinten 46 cm. Betretenes Schweigen bei der Daimler Fraktion, Kopfschütteln bei dem Sachverständigen.
Dieser hat daraufhin selbst Versuche unternommen, die mit exakt den gleichen Ergebnissen endeten. Das Ganze gipfelte dann darin, dass bei einem Randstreifen ohne Bordstein die B-Klasse quer in einem Winkel v. 45 Grad zur Fahrbahn auf dem Randstreifen und Bordstein stand und der Parkpilot abschaltete. Der Termin wurde dann abgebrochen und der Sachverständige übernahm dann bis abends mein Fz. Das Gutachten steht allerdings noch, aus T. hier 31.03.2017. Keine Reaktion der Daimlerfraktion außer rote Köpfe.
Lt Angaben meines Anwaltes wird es jetzt 2 Knackpunkte im Gutachten geben, 1. liegt ein Mangel an meinem Fz. vor? 2. wenn nicht, verbaut Daimler den derzeitigen Stand der Technik, wie er in anderen Fz üblich ist und funktioniert?
Natürlich ist mir klar, dass Daimler nicht nachgeben wird, ich aber auch nicht. Man wird sehen, wo das endet, wenn der Erläuterungstermin zwischen den Anwälten gelaufen ist.
Wenn gewünscht halte Ich Dich auf dem Laufenden.
Beste Grüße !

Hallo @Streetguard1200GS

Scheint ja auch technisch eine sehr interessante Story zu werden. Bitte bei Neuigkeiten entsprechende Ergänzungen posten.

Dank vorab

Gruß

wer_pa

Ja, mache ich gerne, ich werde in meinem Thread weiter posten. Jedoch technisch wird sich keine Abhilfe schaffen lassen, weil das System einfach nicht so funktioniert, wie Daimler das gerne hätte. Es ist keine Abhilfe zu schaffen, damit das Fz. am Fahrbahnrand einparkt.
Beste Grüße

Zitat:

@Streetguard1200GS schrieb am 1. März 2017 um 15:31:17 Uhr:


Ja, mache ich gerne, ich werde in meinem Thread weiter posten. Jedoch technisch wird sich keine Abhilfe schaffen lassen, weil das System einfach nicht so funktioniert, wie Daimler das gerne hätte. Es ist keine Abhilfe zu schaffen, damit das Fz. am Fahrbahnrand einparkt.

Das habe ich ja bereits so geschrieben:

http://www.motor-talk.de/.../...ahrbahnrand-entfernt-t5587625.html?...

Das System kann keine (niedrigen) Bordsteine erkennen, sondern orientiert sich einfach an den anderen parkenden Autos. Punkt. Die Anleitung spricht deshalb auch eindeutig immer von "Parklücken". Das System ist eine Hilfe, um zwischen bereits parkenden Autos einzuparken. Und in der Anleitung steht ziemlich eindeutig, was das System kann und nicht kann.

Aber wer gerne die überlastete Justiz belästigt, da er Anleitungen nicht lesen und Technik nicht verstehen kann...
Und sowohl meine A-Klasse und mein GLA konnten im Rahmen der Systemgrenzen vernünftig automatisch einparken. Wenn das Auto zu weit draussen stand, dann weil ein anderes Auto ebenfalls nicht vernünftig geparkt hat.
Von daher: Kann sein, dass dein Auto eine Macke hat, aber ein genereller Fehler im Assistenzsystem ist es sicher nicht.

Danke für die Belehrung, aber das Gutachten wird eindeutig ausfallen. Das steht schonmal fest. Nur das zählt. Es haben sich ja mittlerweile weitere Fehler an den Parksensoren eingestellt. Bei meiner B Klasse scheint da auch offensichtlich ein Defekt des gesamten Systems vorzuliegen, den Daimler nicht in der Lage ist zu beheben.
Aber es ist schon erstaunlich, dass es immer noch Kommentatoren gibt , die alles nur durch den Stern sehen.
Aber sei man ganz beruhigt, Daimler wird da schon, wie immer, schadlos herauskommen, egal, mit welchen Mitteln.
Erstaunlich war nur, dass das Gericht sofort dem Beweisverfahren, nach der Einlassung von Daimler, zugestimmt hat.
Beste Grüße

Zitat:

@Streetguard1200GS schrieb am 2. März 2017 um 14:17:28 Uhr:


Aber es ist schon erstaunlich, dass es immer noch Kommentatoren gibt , die alles nur durch den Stern sehen.

Ich sehe nicht alles durch den Stern, dazu habe ich selber schon genug schlechte Erfahrungen gemacht.

Aber im Gegensatz zu dir kann ich wohl sehr gut einschätzen, was mit der verbauten Technologie möglich ist und was nicht. Und eben weiss ich aus eigener Erfahrung dass das System grundsätzlich funktioniert.

Das von dir erwartete Verhalten (Erkennen von Bordsteinen vor dem Parkvorgang) ist mit Ultraschallsensoren nicht machbar! Dafür bräuchte es andere Technologien wie Lidar oder 3D-Kameras.

Ich hoffe nur, dass Daimler das alles mitliest. Ich glaube die lachen sich schlapp.......
Beste Grüße

Nun, nach langer Zeit der abschließende Post zum Thema aktiver Parkassistent.
Nach zahlreichen Gutachten und Gegengutachten hat Daimler einem Vergleich zugestimmt, um dem anstehenden Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen.
Daimler hat somit den kplt Aufpreis von 803€ erstattet. Offensichtlich funktioniert das System, eben doch nicht , wie es sein soll, was i.Ü auch das Ergebnis aller Gutachten war.

Hallo @Streetguard1200GS

Vorab Dank für die abschließende interessante Rückmeldung🙂

Zitat:

Offensichtlich funktioniert das System, eben doch nicht , wie es sein soll, was i.Ü auch das Ergebnis aller Gutachten war.

Könntest du ggf. ein relevants Gutachten als PDF posten. Ich denke schon, dass die inhaltliche Ausführung des Gutachtens die technikaffinen User in diesem Forum stark interessiert.

Dank vorab

wer_pa

Ich habe leider keine Unterlagen, das liegt alles bei meinem Anwalt.
Die BSB Intax Hannover (Daimler Anwaltkanzlei) hat außerdem explizit drauf hingewiesen, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflich erfolgt.

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