Akt. Parkassistent zu weit vom Fahrbahnrand entfernt

Mercedes B-Klasse W246

Wer hat Erfahrung bezügl. des Seitenabstandes beim autom. Einparken mit Hilfe des aktiven Parkassistenten.Ich habe jetzt alles versucht, das Fz. steht mindestens 30-40 cm vom Fahrbahnrand entfernt und ragt damit natürlich in den fließenden Verkehr. Das nicht alle Parklücken erkannt werden ist selbstredend. Mit den Vorgängern Touran Sportsvan gab es überhaupt keine Probleme mit dem System.

Beste Antwort im Thema

Hallo Kosamet, ja allerdings, wir sind auf einem guten Weg. Das Verfahren ist im Herbst an das LG Bielefeld abgegeben worden. Daimler AG hat über eine Anwältin aus Hannover (i.Ü. Fachanwältin für Arbeitsrecht...macht ja Sinn), die Klageabweisung beantragt. Tenor des Ganzen war, dass dieser Fehler systembedingt sei und es sich ja lediglich um ein Assistenzsystem handeln würde. Man brauchte es ja nicht zu nutzen, wenn man der Meinung sei, das es fehlerhaft sei. Ansonsten hat die Anwältin nichts anderes gemacht, als die schwachsinnigen Schreiben des CAC aneinandergereiht. Meinem Anwalt und mir ist somit nichts Neues mitgeteilt worden.
Gerade aufgrund dessen hat das Landgericht natürlich der Klage stattgegeben. Meine Rechtschutzversicherung trägt i.Ü. alle Kosten...bis jetzt.
Aufgrund der Terminierungen wird sich das Ganze wohl sehr lange hinziehen. Am 04.02.2017 hatte jetzt der Gutachter, beauftragt vom LG Bi, hier eine Ortstermin veranlasst, bei dem ich meine B-Klasse 1 Tag zu ihm bringen mußte. An dem Termin nahm mein Anwalt, die Daimler Anwältin und siehe da, sogar ein Techniker aus dem Werk in Bremen hat auch an dem T. teilnehmen müssen. Ich bin dann mit dem Sachverständigen und allen anderen Beteiligte zu versch. Stellen gefahren, um die Arbeit des Parkpiloten zu erläutern und vorzuführen. Kam was kommen mußte, schon beim 1. Versuch hat mein Fz. die Parklücke erkannt und selbstständig eingeparkt. Abstand vom Bordstein des Randstreifens vorne 50 cm... hinten 46 cm. Betretenes Schweigen bei der Daimler Fraktion, Kopfschütteln bei dem Sachverständigen.
Dieser hat daraufhin selbst Versuche unternommen, die mit exakt den gleichen Ergebnissen endeten. Das Ganze gipfelte dann darin, dass bei einem Randstreifen ohne Bordstein die B-Klasse quer in einem Winkel v. 45 Grad zur Fahrbahn auf dem Randstreifen und Bordstein stand und der Parkpilot abschaltete. Der Termin wurde dann abgebrochen und der Sachverständige übernahm dann bis abends mein Fz. Das Gutachten steht allerdings noch, aus T. hier 31.03.2017. Keine Reaktion der Daimlerfraktion außer rote Köpfe.
Lt Angaben meines Anwaltes wird es jetzt 2 Knackpunkte im Gutachten geben, 1. liegt ein Mangel an meinem Fz. vor? 2. wenn nicht, verbaut Daimler den derzeitigen Stand der Technik, wie er in anderen Fz üblich ist und funktioniert?
Natürlich ist mir klar, dass Daimler nicht nachgeben wird, ich aber auch nicht. Man wird sehen, wo das endet, wenn der Erläuterungstermin zwischen den Anwälten gelaufen ist.
Wenn gewünscht halte Ich Dich auf dem Laufenden.
Beste Grüße !

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Schade 🙁

Nun muß ich meinen Popkornbehälter leider wieder zurückstellen. Ich hatte mich schon auf interessante weiterführende Beiträge in diesem Thread gefreut.

Na ja, Hauptsache das leidige Thema hat ein zufriedenstellendes Ende gefunden.

Gruß

wer_pa

Auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wäre das Gutachten interessant. Da dein Anwalt dein Gutachten mindestens in Kopie hat wäre es nett es einzustellen. Eventuell benötigt jemand das noch 😉

Mich würde vor allem intereaaieren, wieso plötzlich Mercedes zugeben sollte, ein System würde nicht funktionieren, wenn es in den meisten anderen Fällen funktioniert. Wäre es ein grundsätzliches Problem, gäbe es ja längst einen Aufschrei und niemand würde den Parkassisten mehr ordern. Auch ich bin meistens sehr zufrieden. Und parkt er mal nicht so optimal ein , wie erwartet, ist der Grund meist schnell erkannt und nachvollziehbar.
Es muss also ein Sonderfall sein, und diesen Grund dafür wüssten wir gerne.

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