Airbagleuchte
Hallo,
bei mir leuchtet die Airbagleuchte und wie ich hier schon einige male gelesen habe, muß das eigentlich nur von VW ausgelesen und danach aus dem Fehlerspeicher gelöscht werden, wenn ich mich nicht irre!?
Jetzt möchte ich gerne wissen, wenn ich so zum TÜV fahre, könnte die Airbagleuchte dann ein Problem werden?
Gruß
54 Antworten
da hast du wohl schlechte chancen, da airbags immer nur ausgetauscht werden. reperatur wäre für die werkstatt wegen dem treibsatz zu gefährlich. so sagte man mir zumindest.
hatte dasselbe vor 2 monaten...
hat mich 350€ gekostet.
Re: Airbagleuchte
Zitat:
Original geschrieben von K2daR
Hallo,
bei mir leuchtet die Airbagleuchte und wie ich hier schon einige male gelesen habe, muß das eigentlich nur von VW ausgelesen und danach aus dem Fehlerspeicher gelöscht werden, wenn ich mich nicht irre!?
Jetzt möchte ich gerne wissen, wenn ich so zum TÜV fahre, könnte die Airbagleuchte dann ein Problem werden?
Gruß
Das ist als geringer Mängel festgehalten, war bei mir auch so. Durchfallen tust du deshalb nicht. Ich hab die HU in einer Werkstatt machen lassen, und der Werkstattmensch hat mir den Fehler dann kurz gelöscht und wie gesagt es endete als "gerine Mängel".mfg
Re: Re: Airbagleuchte
Zitat:
Original geschrieben von stadi
Das ist als geringer Mängel festgehalten, war bei mir auch so. Durchfallen tust du deshalb nicht. Ich hab die HU in einer Werkstatt machen lassen, und der Werkstattmensch hat mir den Fehler dann kurz gelöscht und wie gesagt es endete als "gerine Mängel".mfg
weißt du was nun letztendlich kaputt ist bzw. was die meldung verursacht?
nein.
also kannst du nicht von einem "geringen mangel" reden.
@K2daR,
hat dir die werkstatt gesagt was kaputt ist? oder haben die einfach nur den fehler ausgelesen das wars?
konnte man den überhaupt löschen ohne das er wiederkam?
ich würde erstmal gar nichts zahlen.
aufeinmal ist nur der stecker kaputt und die verdienen sich 400€ mal eben.
Re: Re: Re: Airbagleuchte
Zitat:
Original geschrieben von Dede13
weißt du was nun letztendlich kaputt ist bzw. was die meldung verursacht?
nein.
also kannst du nicht von einem "geringen mangel" reden.
doch, ein wackelkontakt unter dem Fahrersitz.
ich rede nicht von einem geringen Mängel sondern der TÜV-Mensch und der Werkstattmensch.
Schade TÜV-Bericht liegt im Auto, dann stell ich halt morgen nen Bild hoch wenn du es nicht glaubst ;-)
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hat der Tüv bei dir den Fehler ausgelesen?
macht er normalerweise nur, wenn es im schein steht.
ich würde dennoch eine andere werkstatt anfahren und mir den fehler schildern lassen.
Nein, der Werkstattmensch hat ihn dann gelöscht. Es is mir jetzt schon zum 2. mal passiert, dass wenn ich am fahrersitz rummache, z.b. kräftig saugen oder irgendwie beladen und kipen...dass dann die airbagleuchte leuchtet. VW hat gemeint die löschen den nicht einfach sondern gucken was da dahinter steckt und gab mal so nen groben kostenvoranschlag von etwa 150€ das war mir zu blöd, da es zu 99% nen Wackler unter dem Fahrersitz ist. mfg
Zitat:
Original geschrieben von Dede13
ich würde dennoch eine andere werkstatt anfahren und mir den fehler schildern lassen.
mehr sag ich du dem thema nicht, bevor wieder einige rumknatschen🙂
Re: Re: Airbagleuchte
Zitat:
Original geschrieben von stadi
Das ist als geringer Mängel festgehalten, war bei mir auch so. Durchfallen tust du deshalb nicht. Ich hab die HU in einer Werkstatt machen lassen, und der Werkstattmensch hat mir den Fehler dann kurz gelöscht und wie gesagt es endete als "gerine Mängel".mfg
omg,
was war das den für ein bescheuerter (sorry aber anders kann man das nicht nennen) prüfer gewesen?
war neulich bei der dekra, HU+AU. der liest ja sogar den fehlerspeicher aus und schaut was für probleme herschen!
geringfügiger mangel ist ein defektes standlicht (oder wie bei mir 2 Standlichbirnchen beim Xenonscheinwerfer 😁) oder ein gerissener heckscheibenswischergummi.
aber 1 defekt an nem sicherheitsrelevanten teil und es darf keine plakette erteilt werden! Sicherheitsrelevant = Fahrwerk, Auspuff, Räder, Bremsen, Licht usw...und vor allem Airbags!
man man man, da haste ja echt den helden das tages gezogen gehabt. gegen solche leute würde ein sachverständiger anzeige erstatten...
mfg
Der VW Mensch meinte der Sitz müsste auseinander genommen werden (da Seitenairbag) und irgendwelche kabel oder stecker sollen erneuert oder repariert werden.... (ich weis jetzt nicht mehr so genau was die dann nachem auseinandernehmen des sitzes machen wollen. das würde um die 400 euro kosten, sagte er mir...
Also wenn es nur ein stecker unterm sitz ist, geh ich mal zu ner anderen Werkstatt (kein vw) und lass es mal anschauen...
Ich hab da echt keine lust 400euro zu zahlen...
Re: Re: Re: Airbagleuchte
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
omg,
was war das den für ein bescheuerter (sorry aber anders kann man das nicht nennen) prüfer gewesen?
war neulich bei der dekra, HU+AU. der liest ja sogar den fehlerspeicher aus und schaut was für probleme herschen!
Der war auch von der dekra ;-)
Zitat:
Original geschrieben von K2daR
Der VW Mensch meinte der Sitz müsste auseinander genommen werden (da Seitenairbag) und irgendwelche kabel oder stecker sollen erneuert oder repariert werden.... (ich weis jetzt nicht mehr so genau was die dann nachem auseinandernehmen des sitzes machen wollen. das würde um die 400 euro kosten, sagte er mir...
Also wenn es nur ein stecker unterm sitz ist, geh ich mal zu ner anderen Werkstatt (kein vw) und lass es mal anschauen...
Ich hab da echt keine lust 400euro zu zahlen...
Würde mir bei dieser Problematik auf jeden Fall noch eine zweite Meinung einholen. Also eine andere werkstatt drübergucken lassen.
Zitat:
Original geschrieben von stadi
Nein, der Werkstattmensch hat ihn dann gelöscht. Es is mir jetzt schon zum 2. mal passiert, dass wenn ich am fahrersitz rummache, z.b. kräftig saugen oder irgendwie beladen und kipen...dass dann die airbagleuchte leuchtet. VW hat gemeint die löschen den nicht einfach sondern gucken was da dahinter steckt und gab mal so nen groben kostenvoranschlag von etwa 150€ das war mir zu blöd, da es zu 99% nen Wackler unter dem Fahrersitz ist. mfg
Wenn es einem "zu blöd" ist, Fehler an sicherheitsrelevanten Systemen beheben zu lassen, hat dieser Mitmensch irgendwie noch nicht begriffen, wofür solche Systeme sind!
Es ist doch immer wieder interessant, wie leichtfertig Leute mit Ihrer Gesundheit umgehen, wenn sie keine Ahnung von der Materie haben und obendrein keinen Zugriff auf Herstellerinformationen !
Hier zeigt sich mal wieder deutlich, warum solche Sachen in die Hände von Fachwerkstaätten gehören !
Durch löschen eines Fehlers wird die eigentliche Fehlerursache nicht behoben und der Fehler kann jederzeit wieder auftreten !
Und gerade bei dem hier beschriebenen Fehlerbild gibt es eine Herstellerinformation, nach der das Löschen dieses Fehlers OHNE Behebung der Fehlerursache unzulässig und gefährlich ist !
Fehler der Aktorik und Sensorik werden NICHT automatisch gelöscht !
Diese müssen manuell gelöscht werden !
Solange diese Fehler im Fehlerspeicher eingetragen sind wird die Ausfallwarnlampe gesetzt und das System schaltet die Steuergeräteausgänge der Aktoren ab !
Dadurch wird z.B. bei einem Fehler des Seitenairbags "Kurzschluß nach Masse / Plus / Unterbrechung, sporadisch", welche bei normalem Betrieb des Fahrzeugs auftreten kann, verhindert, das dieser aufgrund des Kurzschlusses auslösen kann!
Bei Systemstart wird zum prüfen der Zünder dabei eine Prüfspannung vom Steuergerät auf einen Anschluß des Airbags geschaltet, wärend gleichzeitig der zweite Anschluß mit einem Meßwiderstand beschaltet wird, um den Stromfluß zu begrenzen und damit unter dem Auslösestrom zu bleiben.
Liegt nun ein "Kurzschluß nach Masse / Plus" im Kabelstrang vor, würde das bei aktivem Steuergeräteausgang ein Auslösen zur Folge haben !
Genau deswegen darf z.B. ein solcher Fehler nicht gelöscht werden, ohne die Fehlerursache zu beheben !
Und genau deswegen werden solche Fehler, auch wenn sie Sporadisch aufgetreten sind nicht automatisch gelöscht !
Denn genau das hätte fatale Folgen !
Solange der Fehler eingetragen ist, bleibt der Aktorausgang deaktiv, dieser wird erst aktiviert, wenn der Fehlerspeicher manuell gelöscht wird.
Ist der Fehler dann noch vorhanden, kann es zu einer unkontrollierten Auslösung des Airbags beim Systemcheck kommen !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wenn es einem "zu blöd" ist, Fehler an sicherheitsrelevanten Systemen beheben zu lassen, hat dieser Mitmensch irgendwie noch nicht begriffen, wofür solche Systeme sind!
Es ist doch immer wieder interessant, wie leichtfertig Leute mit Ihrer Gesundheit umgehen, wenn sie keine Ahnung von der Materie haben und obendrein keinen Zugriff auf Herstellerinformationen !
Hier zeigt sich mal wieder deutlich, warum solche Sachen in die Hände von Fachwerkstaätten gehören !
Durch löschen eines Fehlers wird die eigentliche Fehlerursache nicht behoben und der Fehler kann jederzeit wieder auftreten !
Und gerade bei dem hier beschriebenen Fehlerbild gibt es eine Herstellerinformation, nach der das Löschen dieses Fehlers OHNE Behebung der Fehlerursache unzulässig und gefährlich ist !Fehler der Aktorik und Sensorik werden NICHT automatisch gelöscht !
Diese müssen manuell gelöscht werden !
Solange diese Fehler im Fehlerspeicher eingetragen sind wird die Ausfallwarnlampe gesetzt und das System schaltet die Steuergeräteausgänge der Aktoren ab !Dadurch wird z.B. bei einem Fehler des Seitenairbags "Kurzschluß nach Masse / Plus / Unterbrechung, sporadisch", welche bei normalem Betrieb des Fahrzeugs auftreten kann, verhindert, das dieser aufgrund des Kurzschlusses auslösen kann!
Bei Systemstart wird zum prüfen der Zünder dabei eine Prüfspannung vom Steuergerät auf einen Anschluß des Airbags geschaltet, wärend gleichzeitig der zweite Anschluß mit einem Meßwiderstand beschaltet wird, um den Stromfluß zu begrenzen und damit unter dem Auslösestrom zu bleiben.
Liegt nun ein "Kurzschluß nach Masse / Plus" im Kabelstrang vor, würde das bei aktivem Steuergeräteausgang ein Auslösen zur Folge haben !
Genau deswegen darf z.B. ein solcher Fehler nicht gelöscht werden, ohne die Fehlerursache zu beheben !
Und genau deswegen werden solche Fehler, auch wenn sie Sporadisch aufgetreten sind nicht automatisch gelöscht !
Denn genau das hätte fatale Folgen !
Solange der Fehler eingetragen ist, bleibt der Aktorausgang deaktiv, dieser wird erst aktiviert, wenn der Fehlerspeicher manuell gelöscht wird.
Ist der Fehler dann noch vorhanden, kann es zu einer unkontrollierten Auslösung des Airbags beim Systemcheck kommen !
Danke für die Belehrung bzw Beleidigung. Jedoch merkt man ganz klar dass du dich hier sehr schön aufspielen möchtest. Ich habe unter dem Fahrersitz einen Wackelkontakt, kommt es dann zu einem Wackler, wird ein fehler angezeigt, auch wenn der Stromkreis auch wieder funktioniert bleibt der fehler weiterhin eingetragen, wird dieser jetzt gelöscht, funktioniert mein airbagsystem, bis das lämpchen wieder aufleuchtet. Also sehe ich nichts, was da unvernünftig sein soll. Ich hab halt keine 150€ einfach so da rumliegen um die dem VW-Konzern in den Arsch zu schieben, nur dass die den Wackler beseitigen, nee da lass ich lieber jedes mal den Fehler löschen, wenn das Lämpchen leuchtet, was mich bei nem bekannten nichts kostet. Also ganz ehrlich, so 150€ rauszuschmeißen, ist mir "zu blöd" ;-)
Bis jetzt leuchtete das lämpchen 2 mal in einem Jahr. Die 2 mal zur Werkstatt fahren stört mich nicht weiter
Zitat:
Original geschrieben von stadi
Danke für die Belehrung bzw Beleidigung. Jedoch merkt man ganz klar dass du dich hier sehr schön aufspielen möchtest. Ich habe unter dem Fahrersitz einen Wackelkontakt, kommt es dann zu einem Wackler, wird ein fehler angezeigt, auch wenn der Stromkreis auch wieder funktioniert bleibt der fehler weiterhin eingetragen, wird dieser jetzt gelöscht, funktioniert mein airbagsystem, bis das lämpchen wieder aufleuchtet. Also sehe ich nichts, was da unvernünftig sein soll. Ich hab halt keine 150€ einfach so da rumliegen um die dem VW-Konzern in den Arsch zu schieben, nur dass die den Wackler beseitigen, nee da lass ich lieber jedes mal den Fehler löschen, wenn das Lämpchen leuchtet, was mich bei nem bekannten nichts kostet. Also ganz ehrlich, so 150€ rauszuschmeißen, ist mir "zu blöd" ;-)
Bis jetzt leuchtete das lämpchen 2 mal in einem Jahr. Die 2 mal zur Werkstatt fahren stört mich nicht weiter
hi @ all!
meinungen können verschieden sein - das sollte man akzeptieren... ihr seid alt genug und kein kindergarten um selbst zu verantworten wer was machen lässt und wer nicht - solange es nicht rechtswiedrig ist wohl klar ....
nur nebenbei bemerkt: selber dran fummeln ist untersagt, denn das gehört zum aurbai- bzw. sicherheitssystem und fällt in die gleiche kategorie wie ein lenkradumbau....
wenn einer seinen wackelkontakt nich ausbessern will dann ist das seine sache - wenn das ein anderer umgehend machen will, dann eben auch.... meinungen zu diskutieren und ratschläge geben ist auch ok - aber zickenterror ist hier unerwünscht.... daher bitte umgehen zurück zum thema und schluss mit persönlichem kram sonst regnet es ermahnungen oder mehr ...
cheers, jochen
p.s.: ich würde auch für reparieren oder zweitmeinung einholen plädieren - murphys gesetz macht den nächsten wckelkontakt genau dann, wenn es gerade nicht sein sollte ....