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Airbagleuchte blinkt!!!

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 8. Mai 2016 um 9:50

Hallo Leute,

meine Airbagleucht blinkt 3 x dann pause, dann nochmal 3 x usw...insgesamt 10 mal bis er dann permanent leuchtet.

Ich habe gelesen, dass es wohl ne Tabelle für das blinken der Airbagleuchte gibt. Hätt jemand wohl die Tabelle?

Danke und Gruß

nrw-user

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17 Antworten
Themenstarteram 10. Mai 2016 um 12:21

Danke für die Tabelle.

Nur kann ich leider nicht viel damit anfangen. Gurtstrafferproblem wohl.

Hab gelesen das es sich meist um die Kabelverbindung unterm Sitz handelt.

Werd mal den Sitz ausbauen und die Kabelverbindung überprüfen.

Danke und Gruß

nrw-user

Themenstarteram 19. Mai 2016 um 10:16

so habe mal Fehler auslesen lassen:

B2292 Gurtstraffer -funktion fehlerhaft

B1318 (Fehlercode-Org.: 9318)Systemspannung -Spannungs-/Stromversorgung niedrig

 

Für Tipps bin ich dankbar

gruß

nrw-user

Tja nun, an Gurtstraffern und Airbags selbst ist nix dran an Elektronik. Und wenn kann und darf man eh nix dran machen. Also bleibt nur Kabel bzw Stecker prüfen.

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen bzw. den entsprechenden Thread schließen.

Fazit und Resümee: Finger weg von Airbag und Gurtstraffern, also allem was mit pyrotechnischen Auslösern zusammenhängt, wenn man keine Sachkunde hat.

Aber MT sollten den Absatz "Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. " mal überarbeiten, weil er so herum nicht korrekt ist.

Es ist praktisch umgekehrt. Das sehr weitgehende VERBOT der Handhabung von Sprengstoffen durch Nicht-Sachkundige wird durch den erwähnten Paragraphen erlaubt, wenn der "Umgang" (=Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen) mit AUSGEBAUTEN Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 im gewerblichen Bereich durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal) erfolgt. So ist das geregelt. Es gibt zudem keine Airbags oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1. T1 sind pyrotechnische Gegenstande für Bühne und Theater. In der Klasse P1 - sonstige pyrotechnische Gegenstände - sind die Autoteile eingeordnet. EINGEBAUT darf man übrigens damit "umgehen ..." nach § 4 Abs. 4 1. SprengV.

Aber deswegen sollte trotzdem niemand dran rumfummeln, weil man sich damit ganz schnell einen tödlichen Kinnhaken einhandeln kann. Auf Fundmunition dengelt man bei klarem Geist ja auch nicht mit der Schaufel rum.

Du verwechselst Kategorie P1, Unterklasse T1 mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1. Der Umgang bedeutet nur die ordnungsgemäße Verwendung! Nicht, das Arbeiten an diesen Gegenständen. Solange der Airbag unangetastet im Auto eingebaut ist, ist alles i.O.! Sobald man an ihnen Arbeiten will, unterliegt man den Auflagen der Fachkunde.

Daher: Alles richtig, was im oberen Text steht.

MfG

Richtig, "Umgang" ist die bestimmungsgemäße Verwendung. Allso das Herumfahren im Auto und das Zünden beim auf-was-drauffahren sind die bestimmungsgemäße Verwendung im EINGEBAUTEN (!) Zustand :-)

Weder das SprengG noch die SprengV in aktueller Fassung kennen noch den Begriff "(Unter)klasse". Den gibts zB in den Regelungen zum Transport (ADR und so) oder der Gefahrgutklassifizierung oder der Beschussverordnung .. Die Verbindung zu den alten Klassen die bis 2009 galten findet sich teilweise als Erläuterung zB in 2. SprengV in Anlage 6 in den Fußzeilen am Ende.

Aber die 1. SprengV regelt in Abschnitt II § 6 unter Bezug auf die EU-Richtlinie Richtlinie 2007/23/EG die Einteilung:

Feuerwerkskörper der Kategorien F1-F3,

Feuerwerkskörper der Kategorie F4,

Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater T1 und T2 und

Sonstige pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge P1 und P2.

So gibt sie zB auch das BAM wieder http://www.bam.de/.../information_id-nummer_de.pdf. Bei der Zulassung durch das BAM machen die dann eine Zulassungsnummer.

Dazu gibts dann Übersichten zB die hier http://www.bam.de/.../id_kategorie_p1_auto.htm oder hier http://www.bam.de/.../id_kategorie_p2_auto.htm

Weiter will ich das nicht vertiefen, aber ich rege an die "offizielle" MT-Info nochmal zu beleuchten.

Mir gehts nur um eine korrekte Herleitung in einer "offiziellen" Info von MT, weil die sonst leicht auf die zu leichte Schulter genommen wird.

Hier, ein Auszug aus der Richtlinie. Beides bezeichnet selbiges. Also Klasse T1 (neu: Kategorie P1) und nicht Kategorie T1.

Man kann das anpassen. Die Gültigkeit ist aber identisch.

MfG

Airbag

Ja, ist schon klar, dass das identisch ist. Die Explosivsachen samt den alten Zulassungen haben sich ja nicht in Luft aufgelöst, die alte Bezeichnung ist eben durch die neue ersetzt worden.

Jetzt ist mir auch klar woher das kommt. Das sind die Merkblätter der Landesbehörden, kein rechtlich bindender Gesetzestext oder sowas. Die haben wohl in der Praxis das Problem auf die Weise gelöst, damit Betriebe die Anzeige des gewerblichen Umgangs richtig handhaben können. Wenn man die alte und neue Bezeichnung im MT-Infotext klar gegenüberstellt, kann man das ja machen.

Themenstarteram 24. Mai 2016 um 18:48

hallo leute,

heute habe ... *** edit by Johnes, MT-Moderation ***

Leider blinkt die verdammte Airbagleucht immer noch, naja werd mich doch mal an den freundlichen wenden.

Gruß

nrw-user

Zitat:

@NRW-User schrieb am 24. Mai 2016 um 20:48:05 Uhr:

naja werd mich doch mal an den freundlichen wenden.

Ich glaub das ist auch besser so, bevor Dir noch was passiert.

Themenstarteram 24. Mai 2016 um 18:55

das ist klar, hätt auch nicht weiter rumgefummelt....danke trotzdem

*** edit by Johnes, MT-Moderation ***

Dann wurde das Problem vom MK1, Mk2 auch in den MK3 verbaut. Super Leistung liebe Ingenieure.

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