Airbagfehler 588

Audi A6 C5/4B

Seit einieger Zeit leuchtet bei meinem A6 Avant BJ2000 die Airbag-Läuchte. Fehler 588 - also Zünder Airbag-Fahrerseite. Habe Schleifring ausgetauscht - jetzt leuchtet noch ESP dazu mit dem Fehler 778 und 1044 - angeblich falsch kodiertes Steuergerät.
Kann jemand was dazu sagen - muss ein neuer Schleifring im Steuergerät "eingestelt" werden ???
Kann der ursprünglicher Fehler 588 überhaupt was mit Schleifring zu tun haben???

Danke für jede Info!

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Mal was zu Gebrauchtteilen:
Zitiere mal aus dem anderen Anhang:
Ungezündete pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verändert, repariert, manipuliert oder gar zur Ersatzteilgewinnung ausgebaut oder zum Wiedereinbau in andere Fahrzeuge verwendet werden.

Ja - das ist klar, aber das ist kein Gesetz sondern eine Empfehlung wie im gewerblichen Umfeld mit diesen "Stoffen" umzugehen ist um den daraus resultierend im Falle eines Airbagsversagens/Fehlzündung Rechtssicherheit und Versicherungsschutz zu erlangen.

Der gewerbliche Umgang mit pyrotechnischen Rückhaltesystemen in einer Altauto - Verwertungsanlage ist, wenn er sich auf den Umgang (ausgenommen das Auslösen von ausgebauten Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten) und die Lagerung von Kleinmengen beschränkt, erfordert keinen behördlichen Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG. Es ist jedoch geschultes, sachkundiges Personal notwendig um den geltenden Unfallverhütungs und Versicherungsvorschriften genüge zu tun.

Airbag- und Gurtstraffer-Gasgeneratoren gehören zur Gefährdungsklasse T1 die lediglich bei der Entsorgung den Bestimmungen des Abfallgesetzes für Pyrotechnische Abfälle entsprechend, zu entsorgen sind.

DAS ALLES GILT NUR FÜR DEN GEWERBLICHEN BEREICH ! Bitte nicht falsch verstehen, aber das zitieren irgendwelcher Verfahrungsanweisungen oder Vorschriften die NUR im gewerblichen Bereich gelten, birgt keinen Lerneffekt für Leute die auf Teufel komm raus, Werkstattkosten sparen möchten. Statt dessen sollte man eher auf die Vernunft der Leute setzen.

Es gibt KEIN Gesetz das dem privaten Autoschrauber verbietet, den Airbag oder das Steuergerät zu wechseln - das sollte einem aber der gesunde Menschenverstand verbieten, den man gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern u.U. auch noch die unbeteiligter Dritter!

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


 
 
 
Zitiere mal aus dem anderen Anhang:
Ungezündete pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verändert, repariert, manipuliert oder gar zur Ersatzteilgewinnung ausgebaut oder zum Wiedereinbau in andere Fahrzeuge verwendet werden.
 
Ja - das ist klar, aber das ist kein Gesetz sondern eine Empfehlung wie im gewerblichen Umfeld mit diesen "Stoffen" umzugehen ist um den daraus resultierend im Falle eines Airbagsversagens/Fehlzündung Rechtssicherheit und Versicherungsschutz zu erlangen.
Der gewerbliche Umgang mit pyrotechnischen Rückhaltesystemen in einer Altauto - Verwertungsanlage ist, wenn er sich auf den Umgang (ausgenommen das Auslösen von ausgebauten Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten) und die Lagerung von Kleinmengen beschränkt, erfordert keinen behördlichen Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG. Es ist jedoch geschultes, sachkundiges Personal notwendig um den geltenden Unfallverhütungs und Versicherungsvorschriften genüge zu tun.
 
Airbag- und Gurtstraffer-Gasgeneratoren gehören zur Gefährdungsklasse T1 die lediglich bei der Entsorgung den Bestimmungen des Abfallgesetzes für Pyrotechnische Abfälle entsprechend, zu entsorgen sind.
 
DAS ALLES GILT NUR FÜR DEN GEWERBLICHEN BEREICH ! Bitte nicht falsch verstehen, aber das zitieren irgendwelcher Verfahrungsanweisungen oder Vorschriften die NUR im gewerblichen Bereich gelten, birgt keinen Lerneffekt für Leute die auf Teufel komm raus, Werkstattkosten sparen möchten. Statt dessen sollte man eher auf die Vernunft der Leute setzen.
 
 
Es gibt KEIN Gesetz das dem privaten Autoschrauber verbietet, den Airbag oder das Steuergerät zu wechseln - das sollte einem aber der gesunde Menschenverstand verbieten, den man gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern u.U. auch noch die unbeteiligter Dritter!
Doch, das SprengG.Denn danach ist der gewerbliche UMGANG MIT BAUTEILEN DER KLASSIFIZIERUNG T1 IN DEUTSCHLAND vorgeschrieben. => Als Privatperson hat man garnix am Airbagsystem zu suchen !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Doch, das SprengG.
Denn danach ist der gewerbliche UMGANG MIT BAUTEILEN DER KLASSIFIZIERUNG T1 IN DEUTSCHLAND vorgeschrieben.
=> Als Privatperson hat man garnix am Airbagsystem zu suchen !

Ja, der gewerbliche Umgang ist nach SprengG

vorgeschrieben

und Privatpersonen

dürfen

demnach weder reparieren noch demontieren.

Es ist und bleibt aber nur eine Vorschrift - man kann

völlig ungestraft

an diesen Komponenten arbeiten wenn man will, und eben deswegen juckt es niemanden der Geld sparen will.

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


 
Doch, das SprengG.
Denn danach ist der gewerbliche UMGANG MIT BAUTEILEN DER KLASSIFIZIERUNG T1 IN DEUTSCHLAND vorgeschrieben.
=> Als Privatperson hat man garnix am Airbagsystem zu suchen !
 
Ja, der gewerbliche Umgang ist nach SprengG vorgeschrieben und Privatpersonen dürfen demnach weder reparieren noch demontieren.
Es ist und bleibt aber nur eine Vorschrift - man kann völlig ungestraft an diesen Komponenten arbeiten wenn man will, und eben deswegen juckt es niemanden der Geld sparen will.
Könntest Du das mal durch einen Link, welcher auch nur annähernd offiziellen Charakter hat,  belegen ?
Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Könntest Du das mal durch einen Link, welcher auch nur annähernd offiziellen Charakter hat, belegen ?

mit den Farben hast Du es aber 😉

Lies Dir doch die von Dir geposteten Vorschriften und Empfehlungen doch selbst mal durch - Wo steht da, das bei zuwiederhandlung Strafen ausgesprochen werden ?? Welcher Richter würde mich verurteilen nur weil ich mein Lenkrad mit Airbag gewechselt habe ?
Es ist zwar schon ziemlich dunkel in Deutschland, aber so dunkel noch doch auch wieder nicht 🙂

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Könntest Du das mal durch einen Link, welcher auch nur annähernd offiziellen Charakter hat, belegen ?
mit den Farben hast Du es aber 😉

Lies Dir doch die von Dir geposteten Vorschriften und Empfehlungen doch selbst mal durch - Wo steht da, das bei zuwiederhandlung Strafen ausgesprochen werden ?? Welcher Richter würde mich verurteilen nur weil ich mein Lenkrad mit Airbag gewechselt habe ?
Es ist zwar schon ziemlich dunkel in Deutschland, aber so dunkel noch doch auch wieder nicht 🙂

Dann schau mal da rein:

Und Du solltest beachten, es geht hier nicht um das rumbasteln an einem Airbag, was bereits nicht ungefährlich ist, sondern um den Einbau von gebrauchten Steuergeräten, welche aufgrund gewisser Probleme auch dazu führen könnte, daß ein Airbag unvermittelt losgehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



mit den Farben hast Du es aber 😉

Lies Dir doch die von Dir geposteten Vorschriften und Empfehlungen doch selbst mal durch - Wo steht da, das bei zuwiederhandlung Strafen ausgesprochen werden ?? Welcher Richter würde mich verurteilen nur weil ich mein Lenkrad mit Airbag gewechselt habe ?
Es ist zwar schon ziemlich dunkel in Deutschland, aber so dunkel noch doch auch wieder nicht 🙂

Dann schau mal da rein:

Was hat das herbeiführen einer Explosion mit "meinem" Lenkradwechsel zu tun ? NICHTS - selbst wenn mir der Airbag in die Fresse fliegt interessiert es keinen Staatsanwalt.Erst wenn Dritte zu Schaden kommen wird es strafrechtlich Relevant - aber das trifft auch auf die Gewerbetreibenden zu - der Airbagschein ist kein Persilschein.

Also bleiben wir bei der strafrechtlichen Relevanz des Aus- und Einbau von Airbagkomponenten - und die ist nun mal nicht gegeben. Da hilft auch das verlinken von Wikipedia nicht weiter 😉

Du hast ja oben noch mal Editiert 😉

Ich gebe Dir vollkommen RECHT - Arbeiten an Airbagkomponenten gehören in die Hände von FACHLEUTEN ! ohne wenn und aber !

Das muss man in die Köpfe der Leute bekommen - nicht die Verwaltungskeule, die trifft bei den uneinsichtigen Leuten dann nur ins Leere.
Besser ist es durch Erklärungen von Fehlerbildern den Leuten klar zu machen, das Sie mit ihrem und dem Leben anderer Spielen.
Ich denke auf dieser Basis kommen wir weiter als wenn man irgendwelche Vorschriften verlinkt die eh kein Schwein liest.

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Dann schau mal da rein:

Was hat das herbeiführen einer Explosion mit "meinem" Lenkradwechsel zu tun ? NICHTS - selbst wenn mir der Airbag in die Fresse fliegt interessiert es keinen Staatsanwalt.Erst wenn Dritte zu Schaden kommen wird es strafrechtlich Relevant - aber das trifft auch auf die Gewerbetreibenden zu - der Airbagschein ist kein Persilschein.

Also bleiben wir bei der strafrechtlichen Relevanz des Aus- und Einbau von Airbagkomponenten - und die ist nun mal nicht gegeben. Da hilft auch das verlinken von Wikipedia nicht weiter 😉

Bau ein gebrauchtes Steuergerät ein, fahre durch die Landschaft, Beifahrerairbag löst unkontrolliert aufgrund eines Fehlers im Steuergerät aus, Beifahrer wird verletzt / ist danach behindert / oder lässt sein Leben.

Wie Dich danach ein Richter beurteilt, wird man sehen.

Ist immer wieder interessant, wie sich einige alles so zurechtlegen, wie es Ihnen passt .

Bislang hast Du irgendwie nur rumgewettert, könntest Du Deine seltsame Auffassung deutschen Rechts auch irgendwie belegen ?

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Bau ein gebrauchtes Steuergerät ein, fahre durch die Landschaft, Beifahrerairbag löst unkontrolliert aufgrund eines Fehlers im Steuergerät aus, Beifahrer wird verletzt / ist danach behindert / oder lässt sein Leben.
Wie Dich danach ein Richter beurteilt, wird man sehen.

Ist immer wieder interessant, wie sich einige alles so zurechtlegen, wie es Ihnen passt .

Bislang hast Du irgendwie nur rumgewettert, könntest Du Deine seltsame Auffassung deutschen Rechts auch irgendwie belegen ?

Hast Du meinen Text gelesen ? den Part der Dritte betrifft ? Dann wären wir uns ja einig 😉

Ich lege mir nichts zurecht - ich bin durchaus in der Lage Vorschriften von Verordnungen zu unterscheiden und entsprechenden Verweisen im Text nachzugehen und da findet sich kein Abschnitt in dem steht : Privatpersonen die unbefugt an Airbagkomponenten Arbeiten ohne das in der Folge zu Schädigungen Dritter kommt, werden mit einer Geldstrafe von 10.000 Dukaten oder ersatzweise 50 Tagen Gefängnis bestraft. .. So oder ähnlich würde es zu 100%tiger Sicherheit im Text stehen wenn es unter Strafe stünde.

Ansonsten - siehe einen Post höher - ich hatte den auch noch mal Editiert 😉

... sorry Leute ! - ich hatte nicht vor so eine Diskussion (Streiterei) auszulösen ;-)
Ich sehe dass es Leute gibt die mit der gesunder Logik nichts zu tun haben wollen ...
Wie DottoreFranko schon geschrieben hatte: Was hat das SG oder das Lenkrad mit Sprengstoff zu tun ???????
Und von wegen Beifahrer Airbag explodiert .... ich glaube wirklich nicht dass die SG so "dumm" sind und gefährliche Fehler nicht erkennen. Was anderes ist wenn ein Crashsensor defekt wäre… aber das sind zwei verschiedenen paar Schuhen.
Also ich bin der Meinung dass auch ein gebrauchtes SG kann völlig OK sein wenn es keine Fehler anzeigt. BITTE !!!! Wer das SG einbaut lassen wir erstmal außen vor – OK??

gruss
robson

Es ist immer wieder erstaunlich, mit wieviel Unverstand am Airbagsystem rumgebastelt wird.

Noch unverständlicher ist, dass Leute, die weder dazu berechtigt sind, an solchen Systemen zu arbeiten, noch auch nur ansatzweise über die Funktion eines solchen Systemes informiert sind, bzw. technische Informationen dazu haben, an Lebensrettenden Systemen ohne Verstand rumbasteln.

Erschrecken ist, dass Warnungen von mehreren Leuten als "Unfug oder unwahr" abgetan werden und die Leute, die Ahnung davon haben als "Blöd" dargestellt werden.

Erlaube mir, an dieser Stelle nochmal ein Zitat einzustellen:

ZITAT:

 

__________________________________________________________

pg61

 

 

Beiträge: 59

Registriert: Jan 2006

 

 

Airbag - Demontage

 

Immer wieder finde ich es erstaunlich, welche Anstrengungen manche Leute unternehmen, so um die 50.- Euronen für die Fachwerkstatt zu sparen.

Zumindest scheint ihnen dabei nicht bekannt zu sein, was eine zur Zahlung aufgeforderte Versicherung nach einem Unfall an technischen Untersuchungen an den Unfallwagen vornimmt.

Unserem Fachmann hier im Thread, der Kontakt mit der Leitplanke gesucht hat, steht das ja noch bevor (sowie die Bezahlung der Leitplanke mit mindestens 500.- Euro/lfd. Meter) .

Ich bin (für unseren Techniker) dennoch der Meinung, das es eklatante Unterschiede zwischen Airbag- MONTAGE, Airbag- DEMONTAGE und Airbag - AUSLÖSUNG gibt.

Ausserdem dürfte dem Techniker bekannt sein, dass ein Frontairbag nur unter einem bestimmten Aufprallwinkel und einer Mindestgewschwindigkeit, auf keinen Fall aber durch seitlichen Aufprall auslösen darf.

Die von dem Techniker abgegebenen Hinweise sind also fachlich negativ zu bewerten.

 

Nachdem ich vor Jahren in einem Mietwagen einen unverschuldeten Unfall an einer Stoppstrasse erlitten habe, bei dem durch unsachgemässe Wartung in einer Billigwerkstatt der Airbag nicht auslöste und ich seit dem mit den Folgen des Schleudertraumas zu tun habe, FINDE ICH AUCH ABSOLUT NICHTS ZU LACHEN AN DIESEM THEMA!

Ebenso mag ich eine völlig falsche technische Information zu den Airbag - Generatoren hier nicht lesen!

Es ist für mich als gelernten KfZ - Elektromechaniker und studierten Techniker schon erstaunlich, hier im Forum über Basteleien zu lesen, die mit Insassensicherheit absolut nichts mehr zu tun haben, ob das nun Basteleien an der Elektrik oder Tuningmassnahmen sind. In der Regel betrifft dies Fahrzeuge älterer Baujahre, nun scheinbar auch den neuen Caddy.

 

Ich habe jahrelang als Techniker eine Rallyetruppe begleitet, warum sind wohl in diesen Fahrzeuge mit voller Absicht keine Airbags verbaut?

 

Zum Thema Versicherung: Da diese Gesellschaften nicht vom Geldverschenken leben, wird nach grösseren Unfällen immer das Gutachten sehr genau gelesen.

Bei Unfällen mit Personenschaden (auch Verletzungen gelten als solche) kann ein sehr umfangreiches Gutachten gefordert sein.

Dabei wird generell der Serienzustand des Fahrzeugs überprüft.

Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden ABE´s kontrolliert sowie anhand der Rechnungen der Fachwerkstätten der fachgerechte Einbau sicherheitsrelevanter Teile.

Werden Verstösse festgestellt, behält man im minderschweren Fall 5000,- Euro wegen "Grober Fahrlässigkeit" ein, im schweren Fall lehnt die Versicherung die Begleichung des Schadens völlig ab, da das Fahrzeug ja keine gültige Betriebserlaubnis mehr hatte und insofern nicht in den Verkehr (alle öffentlich zugänglichen Strassen und Plätze) gebracht werden durfte.

Dabei musste man am Unfall gar nicht selbst Schuld sein!

Freut Euch auf die Verhandlung!!

Ist dieses Risiko die Einsparung der Werkstattkosten wirklich wert?

Ein Wechsel eines Lenkrades oder eines Lenkradschalters kostet in der Werkstatt wirklich nicht die Welt.

 

Sollten diese (unfachmännischen) Arbeiten im Gewährleistungsfall dem Garantiegeber bekannt werden, ist er nach dessen AGB von Gewährleitungsansprüchen befreit.

Kann also auch teuer werden.

 

Immer einen technisch sauberen Thread wünscht Euch

 

Peter

__________________________________________________________



Falls bei eurer Bastelei was schief geht, bin ich mal gespannt, ob dann jemand die Traute hat, das hier mitzuteilen, dürfte aber eher unwarscheinlich sein.

Hallo robson69,

Streitereien sehen anders aus 😉 ich bin sogar im großen und ganzen einer Meinung mit Hurz. Ich finde es nur unsinnig mit dem posten und verlinken von Vorschriften oder Empfehlungen eine Strafbarkeit herbeireden zu wollen wo keine ist. Solche Vorschriften halten niemanden ab seinen Airbag zu wechseln oder andere Arbeiten wie z.B. einen Sitzwechsel durchzuführen.

Ich finde es besser mit sachlichen Argumenten wie z.B. die von Theresias, Aufklärung zu betreiben und Unkundigen zu vermitteln das sie diese Arbeiten dann besser den Fachleuten überlassen. Den Hinweis auf die Verwaltungskeule sollte man eher mit in die Argumentation einbeziehen als sie als alleiniges "allmächtiges" Argument zu betrachten. Das ist das Einzige was mich bei Hurz oft stört : Ein Post ohne große Worte und ein angehängtes PDF PUNKT. Das hilft dann wenig, der Fragesteller schaltet oft auf stur (wat will der mit dem blöden PDF) und zieht trotzdem sein Ding durch.

Und nein - persönlich habe ich überhaupt nicht gegen Hurz - ein gehobener Zeigefinger gehört zu diesen Themen dazu 😉

Die Diskussion paßt ja jetzt richtig auf MT 🙄- den sie ist echt abgefahren.😁
Ich will hier nur sachliche Infos lesen und zwar technischer Natur. Dann fliegt auch keinem ein Airbag um die Ohren.
@hurtz Dein aufklärender Anhang ist OK aber laß es dabei.😎

Immer noch schön das ich meine Radschrauben selber anziehen darf und auch sonst an Fahrwerksteilen und Bremsen mich austoben kann - wie leicht gerät durch sowas ein Wagen auf die "schiefe Bahn" und das gefährdet dann richtig Unbeteiligte.

Ein Airbag, der z.B. Aufgrund eines fehlerhaften gebrauchten Steuergerätes auslöst, den fahrer erschreckt und dieser den Wagen dadurch verreist und im Gegenverkehr landet, gefährdet demnach wohl niemanden ?

Die von Dottore angezweifelten Anhänge dienten eigentlich nur dazu, die Aussagen von Theresias zu unterstreichen.

@ Dottore:
Ich finde es unsinnig, offizielle Texte anzuzweifeln, ohne die Aussagen belegen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von robson69


...
Und von wegen Beifahrer Airbag explodiert .... ich glaube wirklich nicht dass die SG so "dumm" sind und gefährliche Fehler nicht erkennen. Was anderes ist wenn ein Crashsensor defekt wäre… aber das sind zwei verschiedenen paar Schuhen.
gruss
robson

Was meinst du wohl wo sich Crashsensoren befinden ? Die befinden sich nicht nur ausserhalb !

Und glauben darfst du was du möchtest - wenn kracht und das auch ohne fehlermeldung vorher, dann

hoffentlich wenn ausser dir keiner im wagen ist - das ergebnis bzw. reaktion auf einen öffnenden airbag

auf der autobahn will ich aber bitte nicht sehen dann !

Wärste zwar nicht der erste, aber dann wirds ne lehrreiche erfahrung, das saren an gewissen ecken falsch ist.

Und ja, ich könnte dir sogar mehrere zeigen, wo genau das passiert ist.....

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