Airbagfehler 588

Audi A6 C5/4B

Seit einieger Zeit leuchtet bei meinem A6 Avant BJ2000 die Airbag-Läuchte. Fehler 588 - also Zünder Airbag-Fahrerseite. Habe Schleifring ausgetauscht - jetzt leuchtet noch ESP dazu mit dem Fehler 778 und 1044 - angeblich falsch kodiertes Steuergerät.
Kann jemand was dazu sagen - muss ein neuer Schleifring im Steuergerät "eingestelt" werden ???
Kann der ursprünglicher Fehler 588 überhaupt was mit Schleifring zu tun haben???

Danke für jede Info!

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Ein Airbag, der z.B. Aufgrund eines fehlerhaften gebrauchten Steuergerätes auslöst, den fahrer erschreckt und dieser den Wagen dadurch verreist und im Gegenverkehr landet, gefährdet demnach wohl niemanden ?

Die von Dottore angezweifelten Anhänge dienten eigentlich nur dazu, die Aussagen von Theresias zu unterstreichen.

@ Dottore:
Ich finde es unsinnig, offizielle Texte anzuzweifeln, ohne die Aussagen belegen zu können.

Mensch - ich schätze Dich als Fachmann mit einer Menge Erfahrung ein. Erkläre den Leuten doch die Schwachstellen an den ASTG gewisser Generationen oder warum es zu verhängnisvollen Fehlfunktionen kommen kann.

Die Einsicht der Leute steigt mit dem Verstehen des "Wie und Warum". ( Eine meiner Erfahrungen in 30 Jahren Berufsleben )

Noch eine Kleinigkeit - zeige Du mir die Stelle wo das private schrauben am Airbag strafbar ist - dazu fehlt den Vorschriften etwas entscheidendes 😉
Nämlich Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften. Ohne die gibt es noch nicht mal eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit. Das deutsche Recht ist in einigen Punkten sehr eindeutig.
Ich beziehe das ausdrücklich auf die Arbeit an diesen Systemen - von etwas anderem war nie die Rede.
Und wie ich schon sagte - bei Schäden Dritter wird es auch für eine Werkstatt trotz aller Schulungen und Scheine sehr eng.
Ach ich habe doch den Persilschein, was interessiert es mich, warum der Airbag ausgelöst hat - das gilt dann auch nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


 
Ein Airbag, der z.B. Aufgrund eines fehlerhaften gebrauchten Steuergerätes auslöst, den fahrer erschreckt und dieser den Wagen dadurch verreist und im Gegenverkehr landet, gefährdet demnach wohl niemanden ?
 
Die von Dottore angezweifelten Anhänge dienten eigentlich nur dazu, die Aussagen von Theresias zu unterstreichen.
 
@ Dottore:
Ich finde es unsinnig, offizielle Texte anzuzweifeln, ohne die Aussagen belegen zu können.
 
Mensch - ich schätze Dich als Fachmann mit einer Menge Erfahrung ein. Erkläre den Leuten doch die Schwachstellen an den ASTG gewisser Generationen oder warum es zu verhängnisvollen Fehlfunktionen kommen kann.
Die Einsicht der Leute steigt mit dem Verstehen des "Wie und Warum". ( Eine meiner Erfahrungen in 30 Jahren Berufsleben )
 
Noch eine Kleinigkeit - zeige Du mir die Stelle wo das private schrauben am Airbag strafbar ist - dazu fehlt den Vorschriften etwas entscheidendes 😉
Nämlich Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften. Ohne die gibt es noch nicht mal eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit. Das deutsche Recht ist in einigen Punkten sehr eindeutig.
Ich beziehe das ausdrücklich auf die Arbeit an diesen Systemen - von etwas anderem war nie die Rede.
Und wie ich schon sagte - bei Schäden Dritter wird es auch für eine Werkstatt trotz aller Schulungen und Scheine sehr eng.
Ach ich habe doch den Persilschein, was interessiert es mich, warum der Airbag ausgelöst hat - das gilt dann auch nicht 😉

Das ist mein reden, wird aber auch von einigen nicht so gesehen.

Für jemanden, der privat unberechtigt da rumgebastelt hat, wirds dann aber noch enger.

Und Erklären muss man zu dem Thema eigentlich nix mehr, denn:

- Theresias hat das sehr vorbildlich gemacht ! (Nicht nur einmal !)

In der Suche findet man da reichlich Lesestoff.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Das ist mein reden, wird aber auch von einigen nicht so gesehen.

Bist ein bissel selbst dran Schuld - nur ein Verweis auf eine Vorschrift reicht nicht aus. Dabei bist Du noch nicht mal schreibfaul wenn ich mir deine Antworten auf meine Post anschaue 😉

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Für jemanden, der privat unberechtigt da rumgebastelt hat, wirds dann aber noch enger.

..ich hatte auch nie gegenteiliges behauptet 🙂

- shake Hands !? 😉

Spinnen wir mal einen fiktiven Fall 😉

Fall 1 :

- Robinson verbaut ein gebrauchtes ASTG welches laut Teilenummer zu seinem Fahrzeug passt.
- Er lässt in der Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen der aber keinerlei Einträge aufweist.
- 3 Monate später fliegt ihm der Airbag um die Ohren und er kracht in ein anderes Fahrzeug
- die Folge : 1 Toter, 2 kaputte Autos.
- der Sachverständige stellt fest das ein Fehler im ASTG den Airbag ausgelöst hat.
- Die Werkstatt wird befragt oder das Messprotokoll verlangt - kein Fehler bei der letzten Prüfung.
- der Nachweis das es durch den Wechsel des ASTG zu der Fehlauslösung kam ??????? ( ich behaupte einfach mal " ist nahezu unmöglich" )
- fest steht nur, das ein Fehler im Steuergerät der Auslöser des Unfalls war.

Was passiert ? wird er verurteilt ? ist das (grobe) Fahrlässigkeit ?

Fall 2 :

- Robinson lässt seinen Wagen in der Werkstatt checken - diese diagnostiziert einen Fehler im ASTG.
- Er lässt das STG aber nicht Austauschen weil er z.Z. keine Kohle hat und fährt mit leuchtender Airbagwarnung durch die Gegend.
- 2 Wochen später kracht ihm frontal ein Verkehrsraudi in den Wagen - nicht selbstverschuldeter Unfall.
- die Folge : Seine Beifahrerin erleidet schwerste Gesichtsverletzungen weil der Beifahrerairbag NICHT ausgelöst hat.
- der Sachverständige stellt fest das durch einen Fehler im ASTG der Airbag NICHT ausgelöst hat.
- Die Werkstatt wird befragt oder das Messprotokoll verlangt - Fehler im ASTG bei der letzten Prüfung.
- der Fehler war Robinson durch den Werkstattleiter mitgeteilt worden.
- der Staatsanwalt ermittelt erstmal gegen den Unfallverursacher - aber dann ?

Was passiert ? wird er verurteilt ? ist das (grobe) Fahrlässigkeit ?

Ich möchte einfach nur ein paar Meinungen hören 😉

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Wird er in beiden fällen Mitschuld bekommen.
Beim ersten ist es alle mal grob fahrlässig, da er gebrauchte teile verbaut hat
von dessen zustand er sich nicht sicher sein konnte. Der nachweis wer das stg
verbaut hat wird nicht schwer fallen, dann wird die frage aufkommen,
woher er es hatte.

Im zweiten ebenso...wenn du wissentlich mit abgeschaltetem
airbagsystem umher fährst und verletzungen entstehen die hätten durch ein funktionierendes
System hätten vermieden werden können, auf jeden fall ! Dafür ist die kontrolle ROT und nicht
GELB ! Mit ner leuchtenden Öldruckkontrolle fährt auch kein
klar denkender Mensch auch noch fröhlich weiter !

Im ersteren Falle wird die werkstatt aber auch böse ärger bekommen, aber
von anderer seite da sie keine sicherheitsrelevanten bauteile welche nicht direkt
durch sie original bestellt wurden (also neuteile sind) verbaut haben !
Bei einem Audi Händler würde das bedeuten das er sehr bald keine Markenschilder mehr haben wird !

Hallo,

Anleitungen zum Ein- oder Ausbau des Airbags werden auf Motor-Talk unterbunden. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe auch hier § 4 Abs.3 und 4, sowie im angehängten Dokument.

Da sich weder Motor-Talk selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und eventuelle Passagen aus Threads löschen.
Ich bitte um Verständnis.

Gruß
JJ_Rafael

... Thema beendet - neues SG durch BOSCH Service eingebaut - 630 Euro kassiert - Warnlampe aus !
Es ist keine angenehme Angelegenheit 630 Euro in ein 7 Jare altes Auto mit 270 tkm rein zu stecken aber ruhiges Gewissen und psychischer Komfort ist auch viel wert !

Gruss und Dank an alle die mit diskutiert haben, allerdings habe ich mehr technisches als juristisches erwartet...

robson

mal kurz entstauben und jetzt...
hi,
hab den fehler 01217 zünder Seitenairbag fahrerseite ( airbag lampe läuchtet)

muss ich auch das SG wechseln oder was soll ich da machen lassen?
was kostet der spaß hab das auto grad erst gekauft.. vorbesitzer meinte unter dem sitz auf der beifahrerseite ( warum beifahrer??) soll ein wackler sein..
ist das möglich

thx für nette und hilfreiche antworten..
mfg rob

Du solltest das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und jemand ran lassen der weiß was er tut... 😉 Arbeiten an Airbagsystemen sind nicht ohne Grundprivatpersonen untersagt, es hapert sowohl an den notwendigen Grundkenntnisse als auch Schulungen wie man an der Fragestellung erkennen kann. Unabhängig davon brauchen wir nach den korrekten (Spezial-)Werkzeugen wohl gar nicht erst fragen... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Du solltest das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und jemand ran lassen der weiß was er tut... 😉 Arbeiten an Airbagsystemen sind nicht ohne Grundprivatpersonen untersagt, es hapert sowohl an den notwendigen Grundkenntnisse als auch Schulungen wie man an der Fragestellung erkennen kann. Unabhängig davon brauchen wir nach den korrekten (Spezial-)Werkzeugen wohl gar nicht erst fragen... 🙂

okay spielverderber....

will doch nur wissen was mich der spaß kosten kann, mehr net hab nie gesagt das ichs selber machen will.....................................................

Zitat:

Original geschrieben von Robert989


mal kurz entstauben und jetzt...
hi,
hab den fehler 01217 zünder Seitenairbag fahrerseite ( airbag lampe läuchtet)

muss ich auch das SG wechseln oder was soll ich da machen lassen?
was kostet der spaß hab das auto grad erst gekauft.. vorbesitzer meinte unter dem sitz auf der beifahrerseite ( warum beifahrer??) soll ein wackler sein..
ist das möglich

thx für nette und hilfreiche antworten..
mfg rob

Zitat:

Original geschrieben von Robert989



Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Du solltest das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und jemand ran lassen der weiß was er tut... 😉 Arbeiten an Airbagsystemen sind nicht ohne Grundprivatpersonen untersagt, es hapert sowohl an den notwendigen Grundkenntnisse als auch Schulungen wie man an der Fragestellung erkennen kann. Unabhängig davon brauchen wir nach den korrekten (Spezial-)Werkzeugen wohl gar nicht erst fragen... 🙂
okay spielverderber....
will doch nur wissen was mich der spaß kosten kann, mehr net hab nie gesagt das ichs selber machen will.....................................................

Von 5 Euro angefangen, bis 10 000,-Euro, wenn Laien OHNE Plan dran rumfummeln und mehr kaputt machen, als vorher kaputt war, oder Teile tauschen, die nicht fehlerursächlich waren.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Original geschrieben von Robert989
mal kurz entstauben und jetzt...
hi,
hab den fehler 01217 zünder Seitenairbag fahrerseite ( airbag lampe läuchtet)

muss ich auch das SG wechseln oder was soll ich da machen lassen?
was kostet der spaß hab das auto grad erst gekauft.. vorbesitzer meinte unter dem sitz auf der beifahrerseite ( warum beifahrer??) soll ein wackler sein..
ist das möglich

thx für nette und hilfreiche antworten..
mfg rob

oh man wie oft noch ich will nur wissen was auf mich zu kommt !!!!!! will das selber nicht machen

hab auch keine lust son airbag gegen den kopf zu gekommen..

also jetzt nochmal MIT WELCHEN KOSTEN KANN ICH RECHNEN?? dieser fehler müsste doch hier im forum gekannt sein

mfg rob

Auf Basis eines Fehlercodes allein lässt sich kein Kostenvoranschlag erstellen, der Fehler sagt nicht explizit welches Bauteil als fehlerhaft erkannt worden ist. Zwar wird auf ein Bauteil gedeutet aber es können noch immer anderen Ursachen in Frage kommen, von einfachen Fehlern wie Spannungsversorgung über die Verkabelung bis hin zum eigentlich genannten Bauteil oder gar dem betreffenden Steuergerät ist alles möglich. Sprich wir reden irgendwo im Bereich von 50-1500 EUR je nach exakter Ursache und den zur Fehlersuche notwendigen Arbeitsstunden.

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Auf Basis eines Fehlercodes allein lässt sich kein Kostenvoranschlag erstellen, der Fehler sagt nicht explizit welches Bauteil als fehlerhaft erkannt worden ist. Zwar wird auf ein Bauteil gedeutet aber es können noch immer anderen Ursachen in Frage kommen, von einfachen Fehlern wie Spannungsversorgung über die Verkabelung bis hin zum eigentlich genannten Bauteil oder gar dem betreffenden Steuergerät ist alles möglich. Sprich wir reden irgendwo im Bereich von 50-1500 EUR je nach exakter Ursache und den zur Fehlersuche notwendigen Arbeitsstunden.

zumindest einer der weiß was ich wollte..

thx für die antworten

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