Airbag Warnleuchte
Hallo.
Ich fahre einen A4 BJ99. Die Airbag Warnleuchte war vor Jahren schonmal an. Damals hatte man in einer Audi Vertragswerkstatt irgendeinen Wackelkontakt festgestellt der durch lösen und neuaufstecken eines Steckers (leider weiß ich nicht welchen) in ein paar Minuten behoben wurde. Zu der Zeit hatte ich noch Garantie auf dem Auto.
Nun ist die Kontrollleuchte nach dem Durchfahren einer Waschanlage wieder angegangen. In der Vertragswerkstatt diagnostizierte man einen Defekt des Kabels unter dem Fahrersitz. Warscheinlich sei durch ein verstellen des Fahrersitz etwas "kaputt" gegangen. Nur habe ich den Sitz garnicht verstellt. Ich habe nicht reparieren lassen weil die Aktion mit mehreren hundert € zu Buche schlagen soll.
Ist jemand unter euch der mir so aus dem Stand sagen könnte wo ich mal welche Stecker auf Feuchtigkeit bzw richtigen Sitz selber überprüfen könnte?
Edit: Ich lese gerade das es in den meisten Fällen "nur" zurückgesetzt werden muß. Da ich noob auf dem gebiet hier bin mal noch eine andere Frage. Wie kann man das als Privatmensch selber machen? Helfen da so Sachen wie zb.VAGCOM? Das hab ich nämlich zufälligerweise hier. Mir fehlt nur noch die Hardware...
16 Antworten
Vielen dank hurz100. Das ist mal sehr interessant und informativ.
Wenn mir dieser Hintergrund bekannt gewesen wäre hätte ich mir den ein oder anderen Kommentar oben sicher gespart.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ist der Fehler dann noch vorhanden, kann es zu einer unkontrollierten Auslösung des Airbags beim Systemcheck kommen !
Da hab ich ja dann nochmal Glück gehabt. *Lottoscheinausfüll* 😉
Danke
Re: Illegaler Ausbau von Aibag
Zitat:
Original geschrieben von TDIforever
@AKOM
Ich habe die Sitze direkt bei Recaro gekauft und eine Betriebserlaubniss dazu bekommen! Und das obwohl der Seitenaibag dabei verloren geht. Also kann es wohl nicht sein das ich mich damit Strafbar gemacht habe. Denn wenn es so währe hätte ich die Sitze auf jeden fall über einen Frundlichen kaufen müssen. oder? In der Montageanleitung stand sehr genau wie ich den Airbag abklemmen und den Wiederstand anzubringen habe.
Es wurde nichtmal darauf hingewiesen das ich danch noch zum TÜV muss um irgendwas abnehmen zu lassen.Also sollte ich wohl doch Legal gehandelt haben.
Die ABE besagt lediglich, daß diese Sitze in diesem Fahrzeug verwendet werden dürfen, sie ersetzt NICHT den VORSCHRIFTSMÄßIGEN EINBAU !
Jegliche Modifikationen am Airbag / Gurtstraffersystem sind TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragungspflichtig.
Ebenfalls ist eine derartige Modifikation den Hersteller anzuzeigen !