Airbag entfernen
Hallo erst mal und guten morgen
Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Seit einiger Zeit will mein Blinkerarm am Lenkrad nicht mehr so richtig wie er soll. Denke dass der irgendwo einen Schatten hat.
Wenn ich versuche nach links zu blinken klingt das als währe eine Lampe kaputt. Ruckel ich ein wenig daran dann geht das Dinge ohne Probleme.
Bevor jetzt die Diskussion losgeht: Kontrolliere mal deine Birnen: DIE BIRNEN SIND IN ORDNUNG!!!!
Es ist der Blinkerarm. Nun mein Problem wie bekomme ich den Airbag vom Lenkrad ohne das ich gleich durch meine Heckscheibe fliege ! 🙂
Ich wollte einfach mal schaun ob der Arm jetzt kaputt ist oder einfach nur Dreck dahinter sitzt.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Es nervt echt ungemein.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Und eben zu dem Thema :
Privatmensch und Airbag / Gurtstraffer gibt es inzwischen EINDEUTIGE AUSSAGEN !
Hatte vor etwa 8 Jahren die Airbagsachkunde gemacht, Aufgrund Markenwechsel und technischer Neuerungen vor ca. 4 Monaten diese nochmals besucht.Man sollte nur dem unbedarfen Mitmenschen, der z.T. OHNE KENNTNISSE an Airbags / Gurtstraffern rumbastelt klarmachen, das sein Tun nicht ungefährlich und nicht erlaubt ist.
Was der Einzelne daraus macht ist sein Ding .MfG Hurz100
Wenn sich die Rechtslage erst vor 4 Monaten geändert hat, werde ich mich erneut informieren!
Ich bin auf dem Stand von vor 1.5 Jahren, diesen Stand habe ich so weitergegeben. Ich bin leider beruflich nicht in der Werkstatt tätig daß ich ständig über Änderungen informiert bin, Danke Dir aber schon mal für das Update.
Daß die Sache vollkommen gefährlich ist und eigenen Schraubereien grundsätzlich abzuraten ist, habe ich in meinem ersten Post nahegelegt.
In dem damaligen Thread konnte man sich ein Bild von der Kraft eines Airbags machen, denn das Teil ist in dem VW Betrieb bis unter die (sehr hohe) Hallendecke geflogen und hat die Lampe abgerissen!
Gruß
Totti-Amun
moin,
also was schonmal sehr gefährlich ist,
ist das kabel vom airbag abzuschneiden oder den airbag mit angeschnittenen kabel zu lagern.
so wie es aussieht hat wohl noch keiner von euch einen airbag ausgebaut, sonst hättet ihr den stecker gesehen.
der stecker ist kein normaler, sondern hat kurzschlusskontakte.
das heist wenn man den stecker abzieht, dann werden die kontakte vom airbag kurzgeschlossen.
und von einer billigen statischen aufladung geht der airbag im normalfall sicherlich nicht los.
grüsse
und was zu den vorschriften:
was ist wohl los, wenn ein händler oder eine werkstatt eine autoakku vor der tür liegen lassen würde ?
ja, auch da gibts vorschriften wie eine autoakku gelagert werden muss.
was ist wohl los, wenn ein privatmann einen autoakku bei sich vor die tür stellt ?
ja klar, nix ist los und nix passiert.
grüsse
Rechtliche Grunglagen zu Airbags / Sidebags / Gurtstraffer,
Fundorte:
-Anzeigepflicht ( § 14 Sprengstoffgesetz )
-Sachkunde ( § 24 SprengG. )
-Lagermöglichkeiten ( § 17 SprengG. )
-Transport / Versand ( ADR / GGVS )
-Verpackung ( §16 der 1.VO des SprengG. )
-Vertrieb und Überlassung ( § 2.2 SprengG )
Entsorgung nicht ausgelöster Airbags / Gurtstraffer ( Service-Organisation der jeweiligen FHZ-Marke )
Oder beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt , ist auch für Privatpersonen der zuständige Ansprechpartner.
Übrigens war auch vor 1,5 Jahren bereits der UMGANG mit Airbagmudulen / Gurtstraffern nur Personen erlaubt, die über den Sachkundenachweiß verfügten ( laut § 14 SprengG. ).
Unter UMGANG fallen:
-Erwerb
-Lagerung
-Transport
-MONTAGE UND PRÜFARBEITEN
-Verschrottung und Entsorgung.
Es verhält sich mit Airbags genauso wie mit jeglicher anderen Art von Sprengstoff, den Du als Privatperson auch nicht besitzen / benutzen / mitführen / veräußern darfst.
MfG Hurz100
Eine schönen guten morgen erst mal.
Genau so eine Diskussion wollte ich hier nicht sehen.
Bin mal wieder echt enttäuscht von euch.
Ihr habt dieses Thema schon so oft durchgekaut das mich das echt langweilt.
Warum muss das immer sein. Ist doch vollkommen egal, wer Recht hat oder unrecht.
Mir wird das hier echt langsam zu Blöd mit euch, immer der selbe schei... .
Wenn ich gefragt hätte wie die Gesetzeslage ist dann währe das hier ein super thread.
DAS WOLLTE ICH ABER NICHT WISSEN!!!! GEHT DAS JETZT IN EUREN KOPF?
Solche Posts sind einfach nur Sinnlos und Informationen muss man sich mühevoll zusammensammeln.
Ob das jetzt noch andere lesen ist doch egal, die wollen nur wissen wie es geht einen Airbag vom Lenkrad zu bekommen und nicht ob sie das dürfen und wie unser Vaterstaat darüber denkt.
Bitte CLOSED diesen thread jetzt jemand
sonnst dreh ich hier echt noch mal am Rad bei so viel Müll!
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Moin,
halt mal den Ball flacher!
Solange es hier um Dinge geht, deren Legalität nicht einwandfrei geklärt ist, wird darauf auch in jedem Thread hingewiesen!
Das aus gutem Grunde, oder möchtest Du haftbar gemacht werden, wenn sich ein Newbie beim Ausbau z.B. eines Airbags verletzt, nur weil er von der Gefährlichkeit (und eines möglicherweise bestehenden Verbots) nicht in Kenntnis gesetzt wurde?
Kann ich mir nicht denken!
Gruß
Totti-Amun
Ich weiß ja nicht wie du das siehst aber das Thema „Gesetzliche Lage“ wurde am Anfang der Threads genug diskutiert. Deshalb wollte ich so einen Müll zum Schluss eigentlich nicht mehr lesen.
2tens ist es nicht möglich mir hier irgendwas in die Schuhe zu schieben wenn sich ein anderer Mensch an seinem Auto verletzt. Nur weil er irgendwo im Netz, irgendwas von irgendwem, irgendwann gelesen hat.
Das sollte jedem bewusst sein wenn er an solche Sachen rangeht. (Airbags)
Aber wenn Totti-Amun das anders sieht dann kann ich ihm auch nicht helfen.
Ich behaupte ja nicht es währe nicht wichtig darauf aufmerksam gemacht zu werden was man da macht aber Paragraphen diskutieren kann ich auch in einem Juristenforum.
Ich sehe die Sache ein wenig anders.
Dir will übrigens niemand was in die Schuhe schieben, trotzdem ist es bei solchen Sachen umso wichtiger, auf die Gefahren und die Rechtslage hinzuweisen.
Dazu kommt noch ein gewichtiger Umstand: Wir akzeptieren auf Motor-Talk.de keine Umbauten und/oder Anleitungen zu illegalen Sachen/Teilen. Gerade deshalb ist es auch für uns wichtig, wenn sich die Rechtslage geändert hat.
Denn dann werden wir entsprechende Threads in Zukunft nicht mehr zulassen.
Gruß
Totti-Amun
Ist doch echt schön von euch wie ihr das handhabt wenn hier am Thema vorbei diskutiert wird.
1. kleine Frage !
2. Viel BLABLA
3. meistens keine lösung nur hinweise und Gesetzte.
4. Das war nun mein letztes Wort auf diesm Board. Wird mir nun zu blöd.
Wenn man nicht mehr weiterweis um sich zu verteidigen dann geht man halt auf die Forenregeln los. TOLL
Aber macht ruhig so weiter ich kann in zukunft drauf verzichten.
Nur mal als wink, da wars das gleiche: Thread alles Sinnlos und keine Lösung.
und all die anderen, die an ihren bremsen rumbasteln, oder fahrwerksteile selbst verbauen, einseitig abgefahrene reifen haben usw..???
ich mein hier wimmelts von solchen leuten..dann sind die ja auch nicht pflichtbewusst...
egal..ich finde man sollte die frage normal beantworten...
war ne technische frage-sollte dementsprechend beantwortet werden..hinweise sind gut und schön, jedoch braucht sich niemand als Gesetzeshüter aufspielen...
was er dann macht, ist sein problem, er ist erwachsen, und muss auch für ev. folgen geradestehen..
und besserwisserei und belehrungen sind einfach nicht angebracht..oder fahrt ihr immer vorschriftsmässig auf der ab oder egal wo, oder tragt ihr immer alles am auto ein uvm..
sowas kann auch menschenleben kosten...dennoch fährt nahezu niemand nur so schnell, wies erlaubt ist, oder eben mit nicht eingetragenen teilen rum
lg Cloon
Zitat:
Original geschrieben von Clooney300
und all die anderen, die an ihren bremsen rumbasteln, oder fahrwerksteile selbst verbauen, einseitig abgefahrene reifen haben usw..???
ich mein hier wimmelts von solchen leuten..dann sind die ja auch nicht pflichtbewusst...
Hallo?
Nichts verstanden??
Zu Airbagarbeiten gibt es möglicherweise Gesetzesvorschriften, zu Bremsenarbeiten nicht!
Hallole,
@ luporacer
in zukunft machen wir einen solchen Informationsaustausch lieber über PN.
@ hurz100, Totti-Amun,
ihr habt ja schon recht aber es nervt echt tierisch darüber zu diskutieren wenn von anfang an darauf hingewiesen wurde was für riesiken etc. es gibt, bzw. was man darf und was man nicht darf.
Ich werde diesen Thread jetzt ebenfalls nicht mehr weiter verfolgen da sich dieses Thema für mich erledigt hat.
Macht doch ein Forum darüber auf und diskutiert dann ewig weiter.
Möchte euch nicht mit dieser aussage nicht beleidigen aber es nervt auf dauer echt.
Gruß
Tim
Hallo...
Bis die Rechtslage einwandfrei geklärt ist, schliesse ich das Thema an dieser Stelle.
Ein Gewerbeaufsichtsamt gibt es nicht mehr. Die zuständigen Ämter sind "Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Umwelt", welches ich eben kontaktiert habe.
Sobald eine einwandfrei Antwort vorliegt, werde ich sie mitteilen...
Gruß
Totti-Amun
***closed***
Thread Reopened
Hallo...
Inzwischen liegt das Fax vor!
Demnach erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung erteilte Zulassung des Airbags, wenn ungeschultes Personal Arbeiten daran vornimmt. Dazu zählt auch schon der schnöde Ein- und Ausbau...
In der Folge also auch die BE des Fahrzeugs, damit einhergehend auch der Versicherungsschutz.
Das heißt wiederum für die Zukunft, daß wir keine Threads mit Tips zum Ein-und Ausbau mehr zulassen werden.
Attached das Fax, bitte den markierten Bereich beachten. Vielen Dank auf diesem Wege an das "Staatliche Bundesamt für Arbeitsschutz" in Essen für die prompte Reaktion und fundierte Hilfe!
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Gruß
Totti-Amun