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Deaktivieren des Beifahrer-Airbags

Themenstarteram 23. September 2009 um 11:12

Hallo Leute,

ich brauche mal eure Hilfe.

Ich erwarte ein Baby und müßte in meinen kleinen Lupo für den Kindersitz den Beifahrer-Airbag ausschalten.

Kann ich das selber machen oder muß ich dafür extra in die Werkstatt???

Wäre super wenn mir jemand weiter helfen könnte..

LG Bine

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12 Antworten

Muß der Kindersitz nicht auf die hintere Sitzbank?

Themenstarteram 29. September 2009 um 8:46

Muß er nicht zwangsläufig.

Das Problem an der Sache ist die das die Babyschale so hingestellt wird das das Kind mit dem Gesicht zum Autositz liegt und wenn der Sitz hinten ist sehe ich mein Kind nicht.

Zitat:

Original geschrieben von BineSaenger

Muß er nicht zwangsläufig.

Das Problem an der Sache ist die das die Babyschale so hingestellt wird das das Kind mit dem Gesicht zum Autositz liegt und wenn der Sitz hinten ist sehe ich mein Kind nicht.

Habe ich das richtig verstanden: Der Rückenteil der Schale zeigt zur Windschutzscheibe und das Baby sieht nicht in Fahrtrichtung, sondern entgegen der Fahrtrichtung, also nach hinten?

am 29. September 2009 um 16:26

Mein Beitrag (eine sehr detailierte Antwort auf deine Frage) wurde gelöscht. Danke Motortalk! :confused:

Zitat:

Original geschrieben von quali

 

Habe ich das richtig verstanden: Der Rückenteil der Schale zeigt zur Windschutzscheibe und das Baby sieht nicht in Fahrtrichtung, sondern entgegen der Fahrtrichtung, also nach hinten?

Ja, das hast du richtig verstanden.

So sind die Kindersitze für die ganz Kleinen.

An sich sagt man ja Kinder nach hinten, aber man kann sie auch nach vorne hollen, um se zb im Blick zu haben ... liegt immer bei den Eltern. Dazu muss aber wie gesagt der Airbag ausgeschaltet werden, da es sonst lebensgefährlich fürs Baby ist.

Wie das geht weis ich aber nicht.

Grüße

am 29. September 2009 um 18:04

Deaktivierung nur durch Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben;

die notwendigen Maßnahmen richten sich nach verbautem System (Steuergeräteidentifizierung.

Modifikationen am Airbagsystem sind abnahmepflichtig und eintragungspflichtig (TÜV / DEKRA / GTÜ) und sind dem Hersteller mitzuteilen.

=> VW-Servicepartner aufsuchen.

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Mein Beitrag (eine sehr detailierte Antwort auf deine Frage) wurde gelöscht. Danke Motortalk! :confused:

Vielleicht führt die Außerbetriebnahme des Airbags zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Wagens?

am 29. September 2009 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Mein Beitrag (eine sehr detailierte Antwort auf deine Frage) wurde gelöscht. Danke Motortalk! :confused:

Da Urheberrechte missachtet wurden, Löschung wohl zurecht ( beachte NUB`s von MT).

am 29. September 2009 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von quali

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Mein Beitrag (eine sehr detailierte Antwort auf deine Frage) wurde gelöscht. Danke Motortalk! :confused:

Vielleicht führt die Außerbetriebnahme des Airbags zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Wagens?

Nur, wenn unsachgemäß und nicht nach Herstellervorgabe bzw. durch nicht Sachkundige durchgeführt.

Dann mangels Nachweiß für Vorgehen entsprechend Herstellervorgabe auch keine Abnahme und Eintragung möglich. In dem Zusammenhang wird auch das Thema "Haftung / Produkthaftung" interessant.

am 30. September 2009 um 17:48

@TE: Hast Post :)

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