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Lupo ohne airbags was sagt das Gesetzt?

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 17:21

Hallo,

Habe diesen lupo hier erstanden, und ein kollege meinte jetzt zu mir das ich das auto garnicht kaufen darf bzw er es nicht verkaufen darf weil die airbags nicht drin sind.

Es wäre verboten ein auto zu verkaufen ohne airbag da es gesetzliche plficht ist wenn ein auto ein aribag hat das er diesen auch haben muss oder so änhlich.

Wollte mich kurz absichern und nachhacken bei euch, kenn euch sicherlich besser damit aus.

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2008 um 12:10

nur mal kurz meine Meinung..

sicher darf er das Fahrzeug verkaufen..

er hat ausdrücklich darauf hingwiesen, dass keine ABs mehr vorhanden sind, und dass es ein Unfallwagen ist..

das mit dem Austragen lassen ist aber Blödsinn..

der Käufer müsste unbedingt neue Airbags einbauen lassen, damit das FZ wieder BE hat..

ohne Airbags dürfte jedoch auch der Verk. nicht "normal" rumfahren, da keine BE

wie dem auch sei, ich würde ihn nicht kaufen..

jedoch wenn du ihn gekauft hast, würde ich als VK auf den Kauf von dir bestehen, da wiegesagt die "Mängel" und der Unfall erwähnt wurden..

lg CLoon

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am 26. Juli 2008 um 17:28

Warum sind keine Airbags drin ?

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 18:37

wegen ein unfall, warte ich such den link

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von enemykillerz

wegen ein unfall, warte ich such den link

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

am 26. Juli 2008 um 18:42

Der gute Mensch schreibt MÜLL !

Wenn das Fahrzeug tatsächlich fachmännisch instandgesetzt worden wäre, wären da Airbags drin und das Airbagsystem funktionsfähig.

Beim Lupo ist "austragen der Airbags" entsprechend der Informationen von VW so nicht mehr möglich !

Beachte:

Airbagsystem ist heute TÜV-relevant; NIX FUNKTIONSFÄHIGES AIRBAGSYSTEM = NIX TÜV !

Weiterhin sind noch die "Abdeckungen mit Aufschrift AIRBAG" vorhanden !

Das Fahrzeuig hat so, wie dort beschrieben, keine BE mehr !

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 18:46

Danke für deine Antwort, sowas hatte ich geanhnt :( Was kann ich jetzt machen? so möchte ich das Auto aufkeinenfall kaufen, so ein Airbagsystem kostet mitsicherheit 2000€.

Habe ich da eine chance wieder rauszukommen wenn der sowas verkauft? hilfe ich krieg angst.

am 26. Juli 2008 um 18:50

Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt (Fachrichtung Vertragsrecht und Verkehrsrecht) wäre angeraten !

 

Beachte: wenn Airbags ausgelöst haben, besteht die Möglichkeit, daß auch die Gurtstraffer ausgelöst haben. (Ob erneuert / geprüft, ist nicht ersichtlich)

Ggf ist auch daß Steuergerät platt. (gespeichete Crashdaten), ob geprüft, nicht ersichtlich.

Abgesehen davon wär mal interessant, welche Fachwerkstatt diese "fachmannische Reparatur" durchgeführt haben soll.

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 19:04

muha krass Danke, werde mich am Montag sofort drumkümmern und weiter schauen.

was sagst du/bzw ihr zu diesen angebot und den Preis:

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=lxtkyt3kxbtw

Den find ich eignetlich ganz schick bis auf den hässlichen auspuff

am 26. Juli 2008 um 19:13

Also mein Ding wärs nicht.

- Rückenprobleme und Tiefergelegt passt nicht so ganz zusammen.

- Tiefergelegt und zufahrt zum Modellflugplatz passt auch nicht wirklich zusammen.

=> Ich könnte damit nich wirklich was anfangen.

Preis: einfach vergleichen, ggf mal unter "schwacke" nachschauen.

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 19:18

*smile*

Weißt du vielleicht was der 1.7SDI Steuern liegt?

am 26. Juli 2008 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von enemykillerz

*smile*

Weißt du vielleicht was der 1.7SDI Steuern liegt?

Nein, dat is nich so mein Gebiet.

Sollte man aber bei einem VW-Servicepartner herausbekommen können.

Evtl. auch über Deinen Versicherungsmenschen möglich.

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 19:26

Werde mal googlen, ich dachte das wäre der 3L aber im text steht was von 5l.. naja 5l für ein diesel find ich eig schon recht viel könnte man sich glatt nen golf4 schon für kaufen der diesel verbraucht auch net mehr wie 5l

am 28. Juli 2008 um 12:10

nur mal kurz meine Meinung..

sicher darf er das Fahrzeug verkaufen..

er hat ausdrücklich darauf hingwiesen, dass keine ABs mehr vorhanden sind, und dass es ein Unfallwagen ist..

das mit dem Austragen lassen ist aber Blödsinn..

der Käufer müsste unbedingt neue Airbags einbauen lassen, damit das FZ wieder BE hat..

ohne Airbags dürfte jedoch auch der Verk. nicht "normal" rumfahren, da keine BE

wie dem auch sei, ich würde ihn nicht kaufen..

jedoch wenn du ihn gekauft hast, würde ich als VK auf den Kauf von dir bestehen, da wiegesagt die "Mängel" und der Unfall erwähnt wurden..

lg CLoon

am 28. Juli 2008 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von Clooney300

wie dem auch sei, ich würde ihn nicht kaufen..

jedoch wenn du ihn gekauft hast, würde ich als VK auf den Kauf von dir bestehen, da wiegesagt die "Mängel" und der Unfall erwähnt wurden..

sehe ich auch so. die meisten sollten inzw. wissen, das auch ebay kaufen vertraglich bindend ist oder sollten es zumindest mal schmerzhaft rausgefunden haben :p

Ehrlich - ein so dermaßen deftig falschen Deutsch, aber "fachmännisch repariert" und "spritziges Fahren", dazu noch im Prinzip ein Geständnis, illegal unterwegs zu sein. 140.00km von 1998 mit dem Motor. Wenn der Gute nun tatsächlich 120km pro Tag fährt hätte er ja nach 10 Jahren 120*12*20*10 = 288tkm auf der Uhr (mal gerechnet mit 20 Arbeitstagen pro Monat auf 10 Jahre), also gabs da sicher schon nen Vorbesitzer, und wer weiß, wie da mit dem Wagen umgesprungen wurde? Aber seiner Ansicht nach ist er ja "offen" und nicht "verlamt wie ein Stadtauto". Was wohl der Vorbesitzer dazu sagen würde?

Wir werden über wichtige Details wie "Tacho geht bis 120 und Drezahlmesser bis 7000" aufgeklärt. Die weißen Tachoscheiben sind bei dem Baujahr sowieso Serie (hatte mein erster auch).

Aua aua.

Edit:

Yo, und für 3900 + 2000 Rep hast du dann für 5900 nen 98er 1.0er mit 140tkm und Unfallschaden. Ich hoffe für Dich, enemykillerz, dass Du da wieder rauskommst oder dass es nicht geklappt hat. So sorry

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