AHK starr vs. abnehmbar
Hallo,
ich bin am Ueberlegen, eine AHK einbauen zu lassen.
Kann mir jemand erklaeren, welche Vorteile eine
abnehmbare AHK hat? Gut, sie ist abnehmbar, aber
was gewinne ich dadurch? 15cm mehr in der Parkluecke?
Keine Hindernisse bei Beladen des Kofferraumes?
Weniger Schaden bei mir und fuer das gegnerische Fahrzeug beim Auffahrunfall ?
Gibt es noch andere Gruende? Hat Sie Nachteile gegenueber
einer starren AHK (ausser Preis)?
Viele Gruesse und danke
TAMAPA
20 Antworten
die abnehmbare ist halt schicker, da abnehmbar, musst sie natürlich auch nach dem abnehmen jedesmal irgendwo verramschen und man hatte mal längere Zeit größere Probleme als solcherart Hängerkupplungen es ziemlich genau mit dem " Abnehmbar" nahmen > während der Fahrt.
Fest oder Abnehmbar?
Hallo,
wir haben an jedem unserer Fahrzeuge eine Anhängekupplung.
Dabei konnten wir uns nie für eine abnehmbare entscheiden.
Wenn man häufig mit Anhänger fährt, ist die abnehmbare Kupplung eh ein Witz.
Man hat dann nochmal ein loses bzw lösbares Zubehörteil, auf das man aufpassen und das für den Gebrauch erst mal ordnungsgemäß montiert werden muß.
Außerdem hat die feste Kupplung auch eine gewisse Schutzfunktion gegen mögliche Einwirkungen von hinten.....
Leider kommt es gelegentlich mal vor , daß man sich beim Be- und Entladen die Schienbeine anrempelt, aber daran kann man sich gewöhnen, und es gibt ja auch noch den berühmten Tennisball. (Die verschmutzte Hose ist ab und zu das größere Übel...)
Aber der allgemeine Trend geht absolut zum abnehmbaren Teil, manche Fahrzeuge bekommt man gar nicht mehr ab Werk mit fester Kupplung.
Grüße aus dem Süden
Masisa
Das Handling mit der abnehmbaren ist echt nicht so super. Wir haben eine von Brink. Da fummelt man sich einen Wolf, wenn man 2 mal im Jahr damit hantiert. Außerdem ist es teuer.
Aber bei Wenignutzern ist es schöner und beim Wiederverkauf wird sowas gern gesehen.
Andreas
Wir haben ein abnehmbare Kupplung dran, aber auch nur, weil sie bei Kauf schon dran war. Früher fand ich eine abnehmbare auch irgendwie besser, da man ja nichts sieht,aber mittlerweile wäre mir eine starre auch Recht. Beim Caddy sieht man sowieso auch was bei einer abnehmbaren, da die Steckdose immer sichtbar ist und sich nicht wegklappen lässt.
Grüße
Bernd
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Genau!!!
Habe an meinem Golf IV eine abnehmbare AHK und will keine mehr. Wenn sie nicht eingebaut ist, korrodiert die Bohrung für den Arretierbolzen insbesondere durch Feuchtigkeit. Braucht man dann die AHK mal, mus man die Bohrung in mühsamer Arbeit mit Schleifpapier wieder gängig machen, dass der Sche...bolzen wieder in die Bohrung passt.
Umgekehrt, wenn man die AHK immer dran lässt (was man eigentlcih nicht darf, rostet der Mechanismus irgendwann fest.
Aus diesen Gründen habe ich mir für meinen neuen Caddy, den ich hoffentlich bald bekomme, eine starre bestellt.
Alternative möglich.
Es gibt auch einen anderen Weg...
Von Brink eine "starre"(billige) AHK kaufen....aber den Kugelkopf nicht montieren.
Da bleibt dann eine solide Handteller große Stahlplatte frei, glatt.
Da tut kein Schienbein weh beim gegenlaufen, sie schütz beim (geraden) rückwärts auf Gehör einparken. Störrt nicht.
Wenn der Anhänger dann drann soll muß halt der Drehmomentschlüssel raus....dauert auch nicht viel länger die zwei Schrauben anzuziehen als so manche "abnehmbare" zu montieren.
o.K. ist nur was für seltenen Anhängerbetrieb.
Aber bei uns paßt das gut, da nur einmal in 33 tkm bis jetzt nötig, für den Urlaub.
Und der TDI zieht echt gut was weg lol.
Zitat:
Original geschrieben von eberhard5
Umgekehrt, wenn man die AHK immer dran lässt (was man eigentlcih nicht darf...
Sagt wer? Das dürfte ein Ammenmärchen sein... Mir wollte das auch ein Kollege erzählen, von wegen fehlender Versicherungsschutz und solche sachen...
Also meine Versicherung hat sich fast schlapp gelacht als ich nachfragte. Warum sollte das auch ein Problem darstellen? Die Kupplung ist in den Papieren eingetragen, ist in den Fahrzeugabmaßen mit eingferechnet, und, und, und...
Also warum sollte ich sie nicht dranlassen dürfen? Eine Dachbox muß ich ja auch nicht bei nichtbenutzung vom Fahrzeug entfernen...
Wenn Du da natürlich eine Quellenangabe hast, immer her damit.
Gruß
Hoshi
Hallo Hoshi,
nein, sorry, habe keine Quellenangabe. Habe das nur ungeprüft nachgeplappert. Woher diese Aussage kommt weiss ich nicht.
Werde mich mal auf die Suche nach der Wahrheit begeben...
Nicht zu vergessen, dass man bei einer abnehmbaren AHK Gewicht einsparen kann, wenn man sie abgenommen hat und nicht mit sich rumschleppt.
Zitat:
Umgekehrt, wenn man die AHK immer dran lässt (was man eigentlcih nicht darf, ...
Soweit ich weiß, muss man eine AHK nur abnehmen, wenn durch den Kugelkopf das Kennzeichen verdeckt wird. Das macht meiner Meinung nach Sinn.
Ich hatte letztens ein Sicherheitstraining beim ADAC und dort wurde auch erzählt, dass man bei angebauter AHK den Versicherungschutz verliert. Angeblich wurde der Sachverhalt durch die ADAC-Rechtsabteilung geprüft.
Hmm vielleicht ist ja doch was dran?
Grüße Bernd
ja, aber nur, wenn sie nicht in den Fahrzeugschein eingetragen wurde, oder?
Du musst den Anbau ja nicht zwingend eintragen lassen. Es reicht ja bis zur nächsten Halteränderung oder wozu auch immer ein neuer Fz-Schin notwendig ist, die Anbaubescheinigung und TÜV-Abnahme mitzuführen.
Wäre ja Quatsch zu sagen ohne Eintrag -> kein Versicherungschutz und mit Eintrag gibts einen. Das wäre ja indirekter Zwang zur Zulassungsstelle gehen zu müssen und ein paar Euronen für nen neuen Fz-Schein auszugeben. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wobei: Heutzutage ist alles möglich :-)
Grüße Bernd
Hallo,
ich habe letzte Wochen meinen Golf mit abnehmbarer AHK bekommen. In einem Beiblatt stand folgendes:
Verdeckt die Anängerkupplung in angebautem Zustand das Kennzeichen, muss sie bei Nichtgebrauch abgebaut werden.
Der Hinweis war nur auf das verdeckte Kennzeichen bezogen. Sollte dennoch der Versicherungsschutz erlischen oder aus anderen Gründen eine Demontage vorgeschrieben sein, wäre das ja hoffentlich auch angegeben gewesen.
Gruß
Mike