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AHK Nachrüsten T3

VW T3

Moin.Habe mir bei Oettinger eine Stossstange bestellt um bei mir auch eine Anhängerkupplung nachzurüsten.Habe alle Teile hier.Muss ich noch irgendwas beachten wegen der Elektrik.
Wollte die Kabel einfach von einem Rücklicht abzwacken.Die Pol belegung von der Dose habe ich.Und ich habe gelesen das ich ein Relais wechseln muss für die Warnblinkanlage.Wofür genau ist das?
Ist die Kontrolllampe am Tacho pflicht?

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz



ich habe eine Original(was heisst Originale?) Kupplung ohne Papiere gekauft;
beim TÜV habe ich die Papiere kopiert bekommen; für runde 10 euro Bearbeitungsgebühr.
Lt. Aussage vom TÜV-Mann ist eine gesonderte Eintragung nicht nötig; weil ABE-Papiere vorhanden sind.

Steckdose mit Pfuscherklemmen an den Rückleuchten montiert; Relais brauchte ich keines; den TÜV hat das nicht interessiert.
Aber sicher von TÜV zu TÜV verschieden? Nachfragen hilft.
Viel Erfolg.

Moin!

Das ist ja mal interessant!

Wo ist das? In Ostpommern? Der Mensch geht ja mal gar nicht! Das kann bei einer eventuellen Kontrolle aber mal ganz anders enden.

Die Aussage mit einer ABE gilt meines Erachtens nicht für den T3. Es wäre auch Blödsinn, bei einem bestehenden Gutachten für ein seit 20 Jahren gebautes Auto noch eine EG-ABE zu beantragen. Das lohnt für die 12 verkauften Teile nicht.

bis neulich

dirch

PS: falls noch einer eine Kupplung mit dem E-Satz ab dem Verteiler im Motorraum ohne Dose braucht und in der Nähe von GE wohnt: Ich habe eine zu viel. Ginge für en paar Taler weg.

Zitat:

Original geschrieben von dirch



Zitat:

Moin!

Das ist ja mal interessant!

Wo ist das? In Ostpommern? Der Mensch geht ja mal gar nicht! Das kann bei einer eventuellen Kontrolle aber mal ganz anders enden.

Die Aussage mit einer ABE gilt meines Erachtens nicht für den T3. Es wäre auch Blödsinn, bei einem bestehenden Gutachten für ein seit 20 Jahren gebautes Auto noch eine EG-ABE zu beantragen. Das lohnt für die 12 verkauften Teile nicht.

bis neulich

Lt. TÜV ist eine Eintragung nicht notwendig; war aktuell beim TÜV, den interessierte die Anhängerkupplung selbig nicht.
-
Die Kupplung ist original VW/Westfalia; ABE habe ich immer als Kopien im Handschuhfach.
Hatte noch nie Probleme; weder mit der Polizei, noch mit dem TÜV.

Warum soll das was eingetragen werden?

Moin!

Weil es für die Kupplung keine ABE geben dürfte. Höchstens ein Teilegutachten. Ist der Unterschied bekannt? Wie ich erwähnte, gab es zum Herstellungszeitpunkt noch keine AHKs die über eine ABE verfügten.
Sollte es doch eine ABE geben , behaupte ich natürlich von Stund' an das Gegenteil. Das wäre aber wirtschaftlicher Wahnsinn und ist für mich daher eigentlich ausgeschlossen.
Scan doch mal das Deckblatt ein. Würde mich interessieren.

bis neulich

dirch

Zitat:

Original geschrieben von dirch


Moin!

Weil es für die Kupplung keine ABE geben dürfte. Höchstens ein Teilegutachten. Ist der Unterschied bekannt? Wie ich erwähnte, gab es zum Herstellungszeitpunkt noch keine AHKs die über eine ABE verfügten.
Sollte es doch eine ABE geben , behaupte ich natürlich von Stund' an das Gegenteil. Das wäre aber wirtschaftlicher Wahnsinn und ist für mich daher eigentlich ausgeschlossen.
Scan doch mal das Deckblatt ein. Würde mich interessieren.

bis neulich

dirch

ja, geht i.O.

gehe der Sache mal nach;

werde die Doku + Typenschild mal posten.

Versicherungsmässig wäre die Sache noch interessant; ich werde beim TÜV nochmal anrufen/vorbeischauen und nachhaken? Muss eh mit dem Hänger noch hinn.
Gebe dann Bescheid.
Danke

ps. der TÜV-Mann meinte jedenfalls; eine Eintragung wäre nicht mehr nötig; er musste auch eine zeitlang in seinem Register suchen, weil ich für meine AHK keine Papiere hatte.

Welcher Typ AHK da genau verbaut ist? k.A., muss nachschauen - schon eine Weile her.

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Moin!

Problematisch könnte so etwas werden, falls Du mal einen Verkehrsunfall haben solltest und einen Anhänger dran hattest. Bei den älteren Kupplungen mit Teilegutachten ist nämlich eine Anbauabnhame durch einen Sachverständigen zwingend vorgeschrieben. Hiermit sollte gewährleistet werden, dass diese Dinger zumindest einmal in einem Autoleben richtig montiert waren.
Warum das heute in die Hände des Anbauers gelegt werden kann: keine Ahnung.
Ich habe in meinem Leben schon zu viel Werk von Wahnsinnigen gesehen 😉 .

bis neulich

dirch

Naja,
ne Anhängerkupplung ordnungsgemäß anzuschrauben sollte jeder Affe können, Drehmomente einhalten, richtige Schrauben nehmen und den Unterbodenschutz vorher an den Anlageflächen wegmachen.
Und genau letzteres ist das Einzige was meines wissens kontrolliert wird.
genausogut könnte man meiner Meinung nach eine Begutachtung der montierten Räder jeden Herbst und Frühling beim Räderwechsel fordern, ist die selbe Geistige Leistung^^

Gruß,
Thibaut

Moin!

Meinste? Ich denke mal, Kontrolle tut immer not. Das allerdollste das ich gesehen habe, war das Hinterachsmittelstück einer S-Klasse, welche mittels vier gequetschter Alugewindehülsen und M6-Schrauben an eine 500er S-Klasse gefummelt wurde. Das hat sogar 500 km gehalten und wurde (Tusch!!!) in einer MB-Vertragswerkstatt in Dänemark gepfuscht.

Und jetzt kommst Du!

Ich denke mal, eine Kontrolle tut oft gut. Immer geht nicht, aber wo es zumindest einmal verlangt werden kann, sollte es sein.

Wenn alle sich gescheit kümmern würden, wäre auch die HU unnötig.

bis neulich

dirch

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