AHK beim GTI möglich?
Hallo worauf ist beim kauf einer ahk für golf 2 gti bj 86 zu achten?
wollte mir vielleicht eine bei ebay ersteigern, auf was muss man da schauen? wieviel kostet eine wenn man es komplett von der Werkstatt machen lässt also bei ebay kostet es ca 60-100 euro.
sind die zulässigen anhängelasten bei allen golf und ahks gleich oder muss das der tüv feststellen??
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bollo16v
Mußte bei meinem Passat auch nicht eingetragen werden - aber der Anbau mußte abgenommen werden.
Bollo
Abgenommen von wem?
Von einem amtlich anerkannten Sachverständigen. Kommt also einer Eintragung gleich, wobei jedoch nur ein Formblatt unterschrieben und abgestempelt werden mußte.
Bollo
Doppelpost 🙁
Davon hat der TÜV-Fuzzy mir gar nix gesagt. Ich hab das Auto gebraucht gekauft und dann festgestellt, dass die AHK nicht eingetragen ist (der Vorbesitzer hat die angeblich selbst dran geschraubt). Bei der HU hab ich dann die Papiere der AHK mitgenommen und gefragt, wie das denn mit Eintragung aussieht. Der Prüfer hat dann auf den Papieren irgendein Zeichen eingekreist und gemeint, damit müsste sie nicht eingetragen werden und alles wäre OK.
Dieses Formblatt hab ich auch gar nicht, muss man das mitführen, bzw. könnte da nochmal jemand nach fragen?
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Uhi, ich bring mal gerade was Ordnung bei euch rein.
AHK muss immer eingetragen werden. Es sei denn, das Auto hat eine EU-Zulassung und die AHK ein E-Zeichen.
Sprich bei Autos ab BJ2002 (oder so). Kommt beim Golf II also definitiv nicht in frage.
Wenn es eine originale Kupplung ist, kann man damit so zum TÜV, der hat für mich die passenden Papiere in den Akten rausgesucht.
Das Typschild (dieses blaue) braucht man nicht, es zählt einzig und allein die eingeschlagene Nummer auf der Kugelstange.
Meine Auto ist übrigens 60 tiefer hinten. Ich hab keine anderen Dämpfer drin (halt Koni gelb) und sonst nix.
Elektrosatz gibt's universal passend für alle Golf II für ca. 15 Euro bei eBay.
auto muss keine eu zulassung haben.
beim mazda 626 bj98 habe ich sie eingebaut und bin zum tüv und wollte die eintragen lassen. die haben mir gesagt, sobald ein E-Prüfzeichen auf dem Anbauteil ist muss das Teil nicht mehr eingetragen werden.
Wenn aber "nur" eine KBA nummer drauf steht, muss sie abgenommen werden.
noch ne frage: es gibt ahks für schmale und für breite stoßstangen beim golf 2. wie finde ich raus was bei meinem zutrifft?
außerdem noch ne frage zum e-satz: es gibt 7 und 13 polige stecker, welche braucht man?
7 pol ist "alt" die andere ist neu .. gibt auch adapter von einen auf den anderen und zurück .. kommt auf die hänger an die du fährst ..
zu den stosstangen .. du musst doch wissen ob du GL oder CL stosstangen verbaut hast ..
GL sind die breiten (hinten z.b. ist der abschlepphacken unter einer klappe ihinter der stosstange und man sieht unter der stosstange kein blech mehr) und CL die schmalen .. (abschlepphacken wenn dann nur mit ner plasikkappe verdeckt oder ganz offen, man sieht unter der stosstange noch das blech 😉 )
Zitat:
Original geschrieben von querys
AHK muss immer eingetragen werden. Es sei denn, das Auto hat eine EU-Zulassung und die AHK ein E-Zeichen.
Sprich bei Autos ab BJ2002 (oder so). Kommt beim Golf II also definitiv nicht in frage.
Unser Passat ist aber Bj. '92 ...
Zitat:
Original geschrieben von GLI
Unser Passat ist aber Bj. '92 ...
So hat es mir ein TÜV-Prüfer erklärt... Naja die sind auch nicht unfehlbar.
Zitat:
Original geschrieben von querys
So hat es mir ein TÜV-Prüfer erklärt... Naja die sind auch nicht unfehlbar.
Das beruhigt mich jetzt nicht wirklich...
Bei mir war es ja auch nur ein TÜV-Prüfer, der gesagt hat die AHK müsse nicht eingetragen werden. Wenn jetzt Dein Prüfer Recht hat und nicht meiner, dann wär das ja blöd für mich und meine nicht eingetragene AHK...
hier ein bild von der stoßstange:
http://img353.imageshack.us/img353/2055/11717925bb.jpg
welche ist das (bin einfach zu blöd dafür)
Zitat:
Original geschrieben von GLI
Das beruhigt mich jetzt nicht wirklich...
Bei mir war es ja auch nur ein TÜV-Prüfer, der gesagt hat die AHK müsse nicht eingetragen werden. Wenn jetzt Dein Prüfer Recht hat und nicht meiner, dann wär das ja blöd für mich und meine nicht eingetragene AHK...
Also für mich hörte sich das sehr überzeugend an, was der da erzählt hat.
Es waren auch mehrere Prüfer, die das gesagt haben, also net nur einer.
Ich war bei der HU mit ner originalen AHK vom Golf II, die nicht eingetragen war. Blaues Schild und Nr mit ~ waren drauf.
Zack Mangel auf dem Bericht, nicht eingetragen.
Dann zur Hauptstelle gefahren und die auch gesagt, nene das mit der E-Nummer gilt nur für EU-Fahrzeuge. Sprich eine EU-ABE hat nur ein Auto ab 2001 (oder da in der Ecke auf jedenfall)
Sprich ich musste für ca. 35 Euro die Kupplung eintragen lassen. Dabei wurde genaustens auf die Verschraubungen geachtet und die gesamte Elektrik überprüft.
Gelobt wurde ich für die Neuanschaffung der vier Schrauben, die die Stoßstange am rechten Fleck halten.
Die Tieferleung war zwar nicht vollkommen egal (nachgemessen mit dem Zollstock hat er schon), aber er meinte, dass das "noch im Rahmen" ist.
Zitat:
Original geschrieben von domigeo
hier ein bild von der stoßstange:
http://img353.imageshack.us/img353/2055/11717925bb.jpg
welche ist das (bin einfach zu blöd dafür)
Bei der Stoßstange handelt es sich um die CL-Stoßstange.
Eine Stoßstange mit AHK ohne Elektrik kostet bei eBay ca. 60 Euro. Neu ca. 100 Euro.
Elektriksatz ca. 15 Euro bei eBay.
Ich hab meine AHK, die Neuwert hatte, für 5 Euro gekauft.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Also für mich hörte sich das sehr überzeugend an, was der da erzählt hat.
Es waren auch mehrere Prüfer, die das gesagt haben, also net nur einer.
Ich glaub, ich muss das nochmal mit denen andiskutieren...