Ahhh... mein kleiner ist kaputt

BMW 3er E36

Ich dreh durch... wollte schnell zigaretten holen und da bremst einer wie olli vor mir... ich halte an und höre nur "quiiiieetttschhh" und bam... da knall mir ein Twingo mit gut 50 sachen hinten rein...

3 Monate schraube ich im winter bei frost um den wagen so fertig zu bekommen und nun das ...es ist sommer und mein
bestes stück ist kaputt...

nach der ersten sichtprobe ist der wagen hinten komplett 20-40 cm kürzer (aber der normale compact war mir doch kurz genug) ....

Also ich hänge mal meine kondulenz liste auf ... und passt auf diese Twingos sind sau gefährlich..

40 Antworten

achso...

nee hatte ich auch nicht... mir ging es echt gut überhaupt keine schmerzen prellungen oder sonst was... meinem unfallgegner hat es da schon mehr mitgenommen...

Jo da rollen mal schnell die Tränchen wenns mit nem BMW gekracht hat, weil man direkt weiß "autsch nu wirds teuer". Aber richtig so. Ich wüßte ja nicht ob ich mich da noch beherschen könnte. Gerade in deinem falle wars ja echt ein unikat und ein sehr sehr schönes noch dazu.

Und das alles zerstört von einer Französischen optischen vergewaltigung na ganz toll.

Mein beileid hast du auf jeden fall 🙁.

mfg Björn

Morgen M3,2,

Du weisst aber, daß bei Abrechnung nach Gutachten, die Mehrwertsteuer von der Versicherung einbehalten wird?

Greetz

@ Home

Das mit der Mehrwertsteuer oder anderen abzügen ist bei einem "NICHT" selbstverschuldeten Unfall nicht mehr zulässig.

es gab vor einigen monaten ein grundsatzurteil das diese regelung für nichtig erklärt.

Die versicherugen versuchen das aber noch immer... einfach darauf hinweisen und dann soll es gehen.

gruß

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geht das auch rückwirkend???

rückwirkend ??

das kann ich nicht wirklich sagen... aber die vom adac wissen sowas recht gut... einfach mal nachfragen.

Hi M3,2,

und war der Gutachter schon da?

Greeeetz

Re: @ Home

Zitat:

Original geschrieben von M3,2 Compact


Das mit der Mehrwertsteuer oder anderen abzügen ist bei einem "NICHT" selbstverschuldeten Unfall nicht mehr zulässig.

es gab vor einigen monaten ein grundsatzurteil das diese regelung für nichtig erklärt.

Die versicherugen versuchen das aber noch immer... einfach darauf hinweisen und dann soll es gehen.

gruß

ja aber wenn du das ganze selbst machst, dann geben die doch nicht die 16% oder??

würde doch nur wenn eine werkstatt das alles macht bezahlt werden. oder?

gruss

Yo Murat,

genau das meine ich ja. Um all diesen "Autobumsern" etwas Einhalt zu gebieten, haben sich die Schadenversicherer darauf geeinigt, bei fiktiver Abrechnung (also nur nach Gutachten) die MWSt. einzubehalten. Legste eine Reparaturrechnung einer Werkstatt, auch später noch, vor, so kriegste diese nachbezahlt.

Greetz

Kann ich mir auch nicht so recht vorstellen, dass die MwSt-Regelung für nichtig erklärt worden sein soll. Wüsste nicht, was das mit Schuld oder nicht schuld zu tun haben sollte. Wenn doch so ein Urteil geben sollte, dann wärs nett, wenn mal jemand ne Fundstelle angeben könnte.

nene

genau das hat sich geändert...

es ist ja nunmal so das der schaden laut gutachten dem schaden entspricht der entstanden ist...
ob man diesen schaden nun bei bmw oder einer freien werkstatt reparieren lässt ( oder gar überhauptnicht )ist egal
da der schaden eine feste summe hat muss die versicherung alles zahlen....

ich weiss das es bis letztes jahr ao war wie ihr meint aber da gab es eine klage gegen und nun ist die beschriebene lage fakt ( hat mir der gutachter auch bestätigt)

@ Home Gutachter war da aber das dauert noch bis ende der woche bis das fertig ist. da der nicht einfache zeiten rechnen kann und ne menge arbeit hat...

Mehrwertsteuer

So habe noch was gefunden bei der adac webseite...
laut denen ist es nicht mehr ganz so einfach wie von mir beschrieben aber liest selbst:

Ein Geschädigter kann grundsätzlich nach einem Unfall wählen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt, so dass dann die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten erstatten muss, oder ob er sich den kalkulierten Schadensbetrag auszahlen lässt und diesen Betrag nach Belieben verwendet. Dieser Rechtsgrundsatz gilt auch weiterhin, allerdings wird die Mehrwertsteuer nur noch dann ausgezahlt, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist.

Wird nunmehr ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht in einer Werkstatt repariert oder kein Ersatzfahrzeug bei einem Händler gekauft – und fällt somit auch keine Mehrwertsteuer beim Kauf oder bei der Reparatur an -, so muss die im Sachverständigengutachten oder im Kostenvoranschlag enthaltene Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung auch nicht ersetzt werden. Wird nur teilweise in der Werkstatt repariert, so erhält der Geschädigte auch nur teilweise die Mehrwertsteuer.

Bei Reparaturen in Eigenregie kann die Mehrwertsteuer nur in der Höhe gefordert werden, in der sie beim Kauf von Ersatzteilen angefallen ist.

Kauft der Geschädigte ein Neufahrzeug statt eine Reparatur durchführen zu lassen, kann der Geschädigte die Mehrwertsteuer aus den Reparaturkosten in vollem Umfang fordern. Bei der Beschaffung eines Gebrauchtwagens vom Händler fällt für diesen Kauf die Mehrwertsteuer jedoch nur in Höhe des Händlergewinns an. Hier wird es in Zukunft schwierig werden, definitiv den Steuersatz, der gefordert werden kann, zu ermitteln. Kauft der Geschädigte den Ersatzwagen von privat, erhält er die Reparaturkosten nur netto.

Im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens wird es ebenfalls darauf ankommen, ob das Fahrzeug von Privat oder vom Händler gekauft wird. Nur im letzteren Fall muss die Mehrwertsteuer erstattet werden.

...und selbst wenn du den Schaden selbst reparierst und es der Versicherung glaubwürdig beweisen kannst, dass es repariert wurde, bekommst du nicht die MWST. Obwohl du für jede Schraube, die du bei BMW oder irgendwo kaufst, diese aber zahlen musst.... Das ist wieder total geil!

Hurra, wir leben in Deutschland! *kotz*

Hi Kobold,

lies doch ma richtig. Du kriegst die mwst für die gekauften Teile erstattet. Siehe 4. Absatz!

Greetz

Also doch so. Die Rechtslage hat sich also keinesfalls geändert. Früher gabs die MwSt immer mit ausgezahlt. Seit August 2002 gibts diese nur noch SOWEIT sie anfällt (dh, in dem Umfang, in dem sie tatsächlich vom Geschädigten bei der Reparatur, Neubeschaffung, etc. zu zahlen ist). Das ist die Rechtslage nach dem Schadensersatzrecht seit August 2002 und daran hat sich auch jetzt durch ein etwaiges Grundsatzurteil nichts geändert. Meine Rede also.

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