AGR stilllegen bei 2.0 TDI?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

wollte bei mir am 2.0TDI das AGR stilllegen.
Hat jemand Erfahrungen schon damit gesammelt an dem besagten Motor?
In welcher Situation/Drehzahl ist die Mehrleistung spürbar?

Sind irgendwelche negativen Folgen zu verzeichnen? Kann die Abgasüberwachung mittels OBD deaktiviert werden?

Gruß
Julian

Beste Antwort im Thema

Das zeigt einfach, dass du (gar) keine Ahnung hast.

Abgasmessungen mit Sonde werden IMMER im Volllastbetrieb durchgeführt. Und dann beschäftige dich einfach etwas mit der Abgasrückführproblematik und du stellst fest, dass diese nur im Teillastbetrieb aktiv ist und bei Vollast AGR ohnehin zu sein muss.

Wie willst du mit also bitte mit einer Endrohrmessung eine nicht funktionierende Abgasrückführung diagnostizieren?

Die Manipulation erfolgte auch nicht aus dem Grund, um nicht bei der AU durchzufallen, sondern ich habe die AGR stillgelegt, weil ich sie nicht haben möchte.

Ich hab hier noch was zu lesen für dich:

https://www.swr.de/.../index.html

Ich hoffe, du bist mit der Politik und der Autoindustrie richtig zufrieden, dass es jetzt Euro 6 Fahrzeuge gibt, hinter denen du bedenkenlos mit deinem Fahhrad hinterherfahren kannst.

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Ich fahre seit zehn Jahren mit AGR und habe bisher null Probleme gehabt, der Verschmutzungsgrad war bei der Reinigung (~280.000km) vernachlässigbar.
Bei meinem Golf handelt es sich um ein reines Langstreckenfahrzeug und dementsprechend treten für Kurzstreckenfahrzeuge typische Störungen nicht auf.

Zu meiner Zeit wurde bei der AU lediglich der Trübungswert gemessen (Diesel), später über OBD2 wurde das Fahrzeug quasi nur noch über eigene Sensoren geprüft und heute ... ich weiß es nicht. Mein Sharan muss erst übernächstes Jahr zum TÜV.

Ist das AGR System bei deinem Fhz ohne Anpassung der Kennfelder deaktiviert worden?

Bestimmt ist das schon erwähnt worden, aber ich würde mir Gedanken über Umwelt, Betriebserlaubnis und diverse Straftatbestände machen.

Ich kann ja nicht ohne Betriebserlaubnis fahren, weil :
1. Meinem Fahrzeug eine Bauart und Typgenemigung erteilt worden ist.
2. Eine Betriebserlaubnis zugeteilt worden ist.
3. ich mein Fahrzeug regelmäßig anerkannten Prüforganisationen (TÜV, Dekra, Gtü) zur gesetzlichen Prüfung auf technische Mängel vorstelle. Diese Prüfung findet aller zwei Jahre im Rahmen einer teschnischen Begutachtung und Abgasuntersuchung statt und wird von einem Diplom Ingenieur für Kraftfahrzeugtechnik durchgeführt und immer ohne Mangel bestanden.

(weil ich regelmäßig eine Werkstatt aufsuche, sonst hätte mein Fahrzeug aktuell auch keine 500.000km auf der Uhr)

Beim TÜV gibt es eine Quote, ich wurde auch schon mal gefragt, ob ich was dagegen hätte, wenn ein geringer Mangel, die fehlenden Pluspolabdeckung der Batterie, aufgeschrieben werden würde.

Wenn also Quotenschwachsinn und Statistik so viel wichtiger sind, als ein ordentliches Prüfverfahren, ist das sicherlich nicht mein Problem.

Auch wenn Diesel / Abgasschummelangelegenheiten über 7 Jahre in Deutschland unbemerkt durch reguläre Zulassungsverfahren eine Betriebserlaubnis bekommen haben, 7 Jahre ungestraft durch Umweltzonen gefahren sind und weiterhin fahren werden und völlig ungerechtfertigt auch Abgasuntersuchungen durchlaufen und bestanden haben, fragst du mich, ob ich mir über Stafttatbestände Gedanken machen?

Nein. Ich mache mir weder Gadanken darüber, noch habe ich ein schlechtes Gewissen.

Mir ist wichtig, dass mein Fahrzeug wenig Kraftstoff verbraucht, also Resourcen schont.

Klar, weil andere gegen Regeln und Gesetze verstoßen darf ich das auch?

Ich gebe aller zwei Jahre einer anerkannten Prüforganisation die Möglichkeit, mein Fahrzeug auf technische Mängel zu untersuchen. Wo bitte ist dein Problem?

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Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 5. August 2017 um 10:01:08 Uhr:


Klar, weil andere gegen Regeln und Gesetze verstoßen darf ich das auch?

Im Prinzip schon, wird doch eh alles so gedreht und zurecht gebogen, wie's eben gerade in den Kram passt...

PS: Gedanken über die Umwelt mache ich mir mit meinen beiden Euro3 Dieseln auch nicht, ich bezahle Steuern für die Kisten und damit hat sich's!

Zitat:

@mgor schrieb am 5. August 2017 um 11:01:03 Uhr:


Ich gebe aller zwei Jahre einer anerkannten Prüforganisation die Möglichkeit, mein Fahrzeug auf technische Mängel zu untersuchen. Wo bitte ist dein Problem?

Das Problem ist, dass du die Sensorik in deinem Auto wissentlich und absichtlich so manipuliert hast, so dass du die AU trotz ebenfalls manipulierter Abgasanlage (AGR) "bestehst" (d.h. durchmogelst). Die Manipulation erfolgte ja allein mit der Absicht eben nicht bei der AU aufzufallen. Andernfalls würden die Fehler in der Abgasanlage bei der OBD-Prüfung nämlich korrekt angezeigt werden.

Es ist nicht Aufgabe der Prüforganisationen vom Fahrzeughalter bewusst durchgeführte Manipulationen an den Steuergeräten aufzudecken, sondern technische Defekte am Fahrzeug. Dein Fall ist daher keiner für den "TÜV" sondern einer für die Polizei und gehört angezeigt.

Und wenn du dir so sicher bist, ja nichts falsch zu machen, dann lasse die AU bei deinem Fahrzeug nächstes Mal per Endrohrmessung machen! Unter anderem wegen solcher asozialen* Manipulationen wie deiner, wird ja auch schon darüber diskutiert, die AU wieder allgemein per Endrohrmessung zu machen statt per OBD!

* asozial deswegen, weil dich deine Umgebung und die Gesundheit deiner Mitmenschen kein bisschen interessiert, z.B. wenn du einem hinter dir fahrenden Fahrzeug oder gar Radfahrer deine unzulässig dreckigen Abgase direkt vor die Nase bläst.

Das zeigt einfach, dass du (gar) keine Ahnung hast.

Abgasmessungen mit Sonde werden IMMER im Volllastbetrieb durchgeführt. Und dann beschäftige dich einfach etwas mit der Abgasrückführproblematik und du stellst fest, dass diese nur im Teillastbetrieb aktiv ist und bei Vollast AGR ohnehin zu sein muss.

Wie willst du mit also bitte mit einer Endrohrmessung eine nicht funktionierende Abgasrückführung diagnostizieren?

Die Manipulation erfolgte auch nicht aus dem Grund, um nicht bei der AU durchzufallen, sondern ich habe die AGR stillgelegt, weil ich sie nicht haben möchte.

Ich hab hier noch was zu lesen für dich:

https://www.swr.de/.../index.html

Ich hoffe, du bist mit der Politik und der Autoindustrie richtig zufrieden, dass es jetzt Euro 6 Fahrzeuge gibt, hinter denen du bedenkenlos mit deinem Fahhrad hinterherfahren kannst.

Zitat:

@mgor schrieb am 5. August 2017 um 15:11:52 Uhr:


Ich hoffe, du bist mit der Politik und der Autoindustrie richtig zufrieden, dass es jetzt Euro 6 Fahrzeuge gibt, hinter denen du bedenkenlos mit deinem Fahhrad hinterherfahren kannst.

😁 😁 Richtig!

Light-Zigaretten rauchen ist nämlich auch voll gesund, Ätsch !! ;-)

Die Betriebserlaubnis wurde erteilt, da das Fahrzeug aufgrund der Erfüllung der jew. gültigen Vorschriften zugelassen werden konnte. Durch die Abschaltung des AGR Ventils, wurde ein erheblicher Bestandteil dieser Zulassung illegal entfernt und somit erlischt die Betriebserlaubnis. Aufgrund dessen ergeben sich folgende Straftatbestände (ich bin kein Jurist, daher der fehlende Fachterminus): Betrug, Schädigung der Umwelt, Körperverletzung ... Zu deinem Glück in Tateinheit.

Ob der TÜV oder wer auch immer das nicht findet, legalisiert es nicht. Es ist und bleibt verboten. Die örtliche Zulassungsstelle muss bei Kenntniserlangung die Betriebserlaubnis vorläufig entziehen.

Ist die Abschaltung das AGR Ventils ressourcenschonend? Nein, ganz sicher nicht. Fossiler Brennstoff wird minimal eingespart (bei korrekter Deaktivierung des Systems), jedoch die Umwelt mit weit mehr als der doppelten Menge Stickoxide belastet, was A: Direkte Auswirkung auf Flora und Fauna hat, B: Umgehend auf das Klima wirkt und C: Massiv die Gesundheit der Menschen gefährdet. Somit ist es eine Milchmädchenrechnung erster Güte.

Zudem scheint dieses System bei dir lediglich rauscodiert worden zu sein, ohne die Kennfelder anzupassen, weshalb der positive Effekt bei null liegen muss. Die Verbrennung ist zu heiß, die Kraftstoffmenge wird falsch berechnet ...
Aus fachlicher Sicht bringt die reine Deaktivierung keinerlei Vorteile.

Nach einem Telefonat mit einem ehemaligen Kommilitonen, ist eine deaktivierung des AGR System nur bei alten Fhz möglich (mittlerer-hoher Aufwand), bei allen mit NOx Sensor unmöglich, da dieser das Fehlen detektiert und bei der der AU die Stickoxide zudem im
Leerlauf geprüft werden (AGR Ventil aktiv).

Zitat:

@Boorish schrieb am 5. August 2017 um 21:12:32 Uhr:


Die Betriebserlaubnis wurde erteilt, da das Fahrzeug aufgrund der Erfüllung der jew. gültigen Vorschriften zugelassen werden konnte. Durch die Abschaltung des AGR Ventils, wurde ein erheblicher Bestandteil dieser Zulassung illegal entfernt und somit erlischt die Betriebserlaubnis. Aufgrund dessen ergeben sich folgende Straftatbestände (ich bin kein Jurist, daher der fehlende Fachterminus): Betrug, Schädigung der Umwelt, Körperverletzung ... Zu deinem Glück in Tateinheit.

Ohje, dann lass dir mal kurz Nachhilfe in Sachen Juristerei geben, von jemandenden, der in der Uni nicht gepennt hat:

Betrug ist grundsätzlich ein Straftatbestand, der sich gegen das / ein Vermögen richtet. Das muss man jetzt nicht noch tiefgründiger erläutern, ein Blick ins Stgb hätte Dir wahrscheinlich auch ausgereicht.

Schädigung der Umwelt, da könnte tatsächlich Luftverschmutzung in Betracht kommen, jedoch verursacht jedes KFZ immer eine negative Veränderung der Luft.

Körperverletzung, ich denke, du hast dir irgendwo hart den Kopf gestoßen, dieses Eigenverschulden ist sicherlich ärgerlich, erklärt aber Einiges.

Man kann ein AGR nicht rauscodieren, das muss immer mit einer Kennfeldanpassung gemacht werden. Das geht bei alten Kraftfahrzeugen genau so, wie bei aktuellen Fahrzeugen.

Alles, was in einem Fahrzeug programmiert ist, kann man immer verändern, auch Nox Sensoren, DPF, SCR Kat Angelegenheiten. Du kannst dir also bitte zukünftig deine fachliche Sicht der Dinge sparen. Das wird langsam langweilig.

Zitat:

@mgor schrieb am 5. August 2017 um 21:32:47 Uhr:



Zitat:

@Boorish schrieb am 5. August 2017 um 21:12:32 Uhr:


Die Betriebserlaubnis wurde erteilt, da das Fahrzeug aufgrund der Erfüllung der jew. gültigen Vorschriften zugelassen werden konnte. Durch die Abschaltung des AGR Ventils, wurde ein erheblicher Bestandteil dieser Zulassung illegal entfernt und somit erlischt die Betriebserlaubnis. Aufgrund dessen ergeben sich folgende Straftatbestände (ich bin kein Jurist, daher der fehlende Fachterminus): Betrug, Schädigung der Umwelt, Körperverletzung ... Zu deinem Glück in Tateinheit.

Ohje, dann lass dir mal kurz Nachhilfe in Sachen Juristerei geben, von jemandenden, der in der Uni nicht gepennt hat:

Betrug ist grundsätzlich ein Straftatbestand, der sich gegen das / ein Vermögen richtet. Das muss man jetzt nicht noch tiefgründiger erläutern, ein Blick ins Stgb hätte Dir wahrscheinlich auch ausgereicht.

Schädigung der Umwelt, da könnte tatsächlich Luftverschmutzung in Betracht kommen, jedoch verunreinigt jedes KFZ immer eine negative Veränderung der Luft.

Körperverletzung, ich denke, du hast dir irgendwo hart den Kopf gestoßen, dieses Eigenverschulden ist sicherlich ärgerlich, erklärt aber Einiges.

Man kann ein AGR nicht rauscodieren, das muss immer mit einer Kennfeldanpassung gemacht werden. Das geht bei alten Kraftfahrzeugen genau so, wie bei aktuellen Fahrzeugen.

Alles, was in einem Fahrzeug programmiert ist, kann man immer verändern, auch Nox Sensoren, DPF, SCR Kat Angelegenheiten. Du kannst dir also bitte zukünftig deine fachliche Sicht der Dinge sparen. Das wird langsam langweilig.

Betrug - Schadstoffemession erhöht - Steuerklasse nicht mehr zutreffend - Einnahmen des Bundes zu gering aufgrund illegaler Manipulation. Steuerbetrug könnte man es nennen. Präzedenzfälle bspw. via ADAC abrufbar. Verweise suchen auf bspw. Stilllegung Kaltlaufregler.

Umwelt - Illegale Manipulation führt zu erhöhten Emissionen. Die Schädigung ist höher als id betreffenden Vorschrift (Gesetz) zulässig. Aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte ergibt sich eine unzulässige Schädigung der Umwelt.

Körperverletzung - Präzedenzfall liegt vor, jedoch nur im
Einzelfall. Im Zuge des Dieselskandals, wird ein allgemeingültiger aktuell erstritten, Ausgang noch offen.

Kennfelder - Ich bezweifle mittlerweile deine Kenntnisse in dem Bereich.

AU - Platte Plattitüden zu verbreiten hilft nicht, ebenso wenig unreflektierte in die Welt raus posaunte Beleidigungen.

Man soll mit Menschen auf Augenhöhe reden, da ich nicht zu kriechen pflege, ein schönes Restwochenende.

Hallo,

Motor-Talk ist die falsche Plattform für derartige Diskussionen. Aufgrund unserer Nutzungsbedingungen schließe ich dieses Thema an dieser Stelle.

Gruß Michael
MT-Moderation

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