Ärgerlicher Parkrempler

Mercedes A-Klasse W177

Hallo Allerseits,
Ich wünschte mein erster Beitrag in diesem Forum wäre etwas erfreulicherer Natur. Am Wochenende ist mein Freund mit meinem Auto gefahren und ist beim rückwärts Ausparken an das Rad eines zu nahe vorbeifahrenden Autos gekommen. Die Heckschürze meines Fahrzeuges ist zerkratzt. An dem anderen Wagen (Mietwagen) war überhaupt nichts. Nun zum eigentlichen Problem. Das Auto teile ich mir mit meiner Mutter. Das Auto ist auch über sie versichert. Laut MB kostet eine Instandsetzung 1600€. Sollte ich das der Versicherung melden? Oder aus eigener Tasche zahlen? Wie lange habe ich überhaupt Zeit den Schaden zu melden? Um wie viel erhöht sich dann der Beitrag? Kennt sich da jemand aus?
Da das Auto ein Zweitwagen ist, hat es die SF 0 bekommen meine ich zu wissen.

Grüße,
Parkplatzrambo

7 Antworten

Tja, leider kennen wir deine Versicherungsbedingungen nicht ,die sind bei jeder Gesellschaft und jedem Vertrag individuell, was soll dir anhand deiner dürftigen Angaben ergo da einer raten. Wie so oft hilft zu deiner Frage am Besten ein Blick in deine Versicherungsunterlagen.
Da steht alles genau beschrieben.Höhe der Selbstbeteiligung,Rückstufungsmodalitäten usw.

Hallo @parkplatzrambo

Zitat:

Die Heckschürze meines Fahrzeuges ist zerkratzt.

Wenn es kein Leasingfahrzeug ist, würde ich erstmal zu einem Fachbetrieb fahren der "Smart Repair" anbietet. Vielleicht können die Jungs/Mädels das Problem preiswerter beheben.

Gruß

wer_pa

Vor allen Dingen würde ich mal die Rechtslage klären.

Warum solltest DU etwas bezahlen oder melden was DEIN FREUND verursacht hat..?
Und dann hilft nur ein Anruf beim Experten der Versicherung...

Gruß

Was mir hier einfällt: Ggf versuchen dies über die Privathaftpflicht deines Freundes laufen lassen...? Aber schließe mich den Vorrednern an: Kontaktiere deine Versicherung!

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Zitat:

@jackwhite3 schrieb am 18. September 2019 um 11:45:57 Uhr:


Was mir hier einfällt: Ggf versuchen dies über die Privathaftpflicht deines Freundes laufen lassen...?

Schon mal was von der Benzinklausel gehört?

ich kläre einmal auf 🙂

In jeder Privathaftpflichtversicherung gibt es die sogenannte Benzinklausel (auch unter Kraftfahrzeugklausel bekannt). Sie schließt die Haftpflicht eines Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs für Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kommt es zu einem Schadensfall, der im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, beruft sich eine Versicherung sehr wahrscheinlich auf die Benzinklausel und lehnt eine Schadensregulierung ab.

@khimi
Ahhh, schlauer ichse bin jetze!
...zum Glück vorher noch nie mit beschäftigen müssen, aber ergibt Sinn...

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