ärger ohne ende
hallo gemeinde
ich habe vor 6 monate mir auto gekauft ein mercedes benz
der verkäufer ist autohändler . leider habe ich kurz nach dem kauf mehrere mängelen entdeckt die ich beim besichtigung
und brobe fahrt nicht sehen konnte.
der auto händler nahm seine auto nicht zurück .
ich hatte leider keine kaufvertrag gehabt .
aber durch zeugen konnte ich beweissen das er der verkäufer ist .
ich habe der auto händler verklagt .
das gericht oder der richter hat meine klage ( ohne grunden )abgewiesen .
der wagen war und ist immer noch angemeldet und nun droht der zwangsabmeldung und die behörden wollen die gebühren von mir haben .
ich habe es über meine name nicht umgemeldet weill der wagen defekt ist .
ich weiss es nicht was ich jetzt dagegn machen kann
kann jemanden helfen.
vielen dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Kaufen ohne Kaufvertrag, das ist so ziemlich das Dümmste was ich bis jetzt gehört habe.
Danach hast Du das Auto nicht umgemeldet, Du fährst also noch mit dem Versicherungsschutz des vorherigen Halters. Der vorherige Halter hat den Verkauf seiner Versicherung mitgeteilt und diese hat bis jetzt noch keine Um- oder Abmeldebestätigung erhalten.Fakt ist:
Du fährst ohne Versicherung und zahlst keine Steuer. Da kommt jetzt richtig Ärger auf Dich zu.
Ohne Anwalt wirst Du aus dieser Nummer schlecht wieder rauskommen.
Edit:
Guckt man sich das Profil des TS an, dann scheint er sich das Auto am Jahresanfang gekauft zu haben.
Er hat es also bis heute noch nicht um- oder abgemeldet. Das ist mehr als bemerkenswert. Gekauft hat er den Wagen scheinbar auf der Bahnhofstoilette. Ein seriöser Händler verhökert keine Autos ohne Kaufvertrag, selbst Privatleute bestehen auf einen schriftlichen Nachweis.
Dass der Wagen vom Vorbesitzer nicht abgemeldet wurde klingt auch etwas schräg.
Ich revidiere meine Aussage, dass Dir ein Anwalt aus der Sache helfen kann. Im Gegenteil, ich hoffe Du bekommst richtig Ärger, denn Dummheit gehört sich ganz einfach bestraft.
37 Antworten
Zitat:
Hallo Mittelhessen,
ich habe nur das Weitergegeben was mir von der Versicherung aus so mitgeteilt worden ist. Ich wollte dies auch nicht glauben und hab mich bei anderen Versicherungen schlau gemacht.
Bei Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges geht nicht nur das Fahrzeug in den Besitz, sprich Eigentum über, auch die wie oben geschrieben die Verträge dazu.
So haben mir das HUK, Allianz und DEBKA Angstellte versichert.
Mehr kann ich dazu nicht sagen,bzw. schreiben.
Sorry!
mfg
dansenberg
Hallo,
ehrlich gesagt, ist mir das auch egal.
Denke nämlich wie andere hier auch, dass der Beitrag oben nur Blödsinn war.
mfg
dansenberg
hallo leute .
der wagen ist bis heute über der vor besitzer angemeldet allso vor autohändler.
seit ich den wagen gekauft habe . habe ich der wagen keine meter bewegt oder gafahren allso steht oder stand bei mir in der garage ganzen zeit .
und ich habe nicht abgemeldet wegen verfahrung .
Hallo
Wie viele es schon geschrieben haben du hast nichts in der Hand kannst nichts auf Gesetzliche art machen weil du eben kein kaufvertrag hast.
Und wir leben hier in Germany hier ist nichts gültig ohne einen gültigen Schein oder schreiben es hätte vllt sogar ausgereicht wenn du nur auf einen blatt papier geschrieben hättest. -- Ich blablabla habe das fahrzeug bei blublublu am 04.06.2009 in München gekauft und unterschrift von beiden seiten .
In der türkei wo ich her komme kannste sowas machen gehste mit den richter schön dick essen und bissi bares in die tasche und schon haste gewonnen. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von dansenberg
ich habe nur das Weitergegeben was mir von der Versicherung aus so mitgeteilt worden ist. Ich wollte dies auch nicht glauben und hab mich bei anderen Versicherungen schlau gemacht.Zitat:
Hallo Mittelhessen,
Bei Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges geht nicht nur das Fahrzeug in den Besitz, sprich Eigentum über, auch die wie oben geschrieben die Verträge dazu.
So haben mir das HUK, Allianz und DEBKA Angstellte versichert.
Mehr kann ich dazu nicht sagen,bzw. schreiben.
Sorry!
mfg
dansenberg
das ist ja hilfsreich
aber ich bin so zu sagen der 3 person hier : erst der besizter dann auto händer dann ich
Zitat:
Original geschrieben von polat1polat
hallo leute .
der wagen ist bis heute über der vor besitzer angemeldet allso vor autohändler.
seit ich den wagen gekauft habe . habe ich der wagen keine meter bewegt oder gafahren allso steht oder stand bei mir in der garage ganzen zeit .
und ich habe nicht abgemeldet wegen verfahrung .
Du bist vielleicht einer, auf Kosten anderer ein Auto fahren, bzw. besitzen.
Auch wenn das Auto nicht bewegt wird, du bist verpflichtet es um oder abzumelden.
Das Auto wird, so wie du geschrieben hast, zwangsabgemeldet.
Weitere nicht unerhebliche Kosten kommen dadurch auf dich zu.
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Irgenwie kann man mit dir kein Mitleid haben.
Hast du überhaupt alle Beiträge zu deinem Thema durchgelesen?
Was in deinem Kopf vorgeht kann man leider nicht nachvollziehen.
Hilfe kannst du hier garantiert nicht erwarten.
Das musst du ganz alleine ausbaden.
Zitat:
Original geschrieben von 320-Bmw
HalloWie viele es schon geschrieben haben du hast nichts in der Hand kannst nichts auf Gesetzliche art machen weil du eben kein kaufvertrag hast.
Und wir leben hier in Germany hier ist nichts gültig ohne einen gültigen Schein oder schreiben es hätte vllt sogar ausgereicht wenn du nur auf einen blatt papier geschrieben hättest. -- Ich blablabla habe das fahrzeug bei blublublu am 04.06.2009 in München gekauft und unterschrift von beiden seiten .
In der türkei wo ich her komme kannste sowas machen gehste mit den richter schön dick essen und bissi bares in die tasche und schon haste gewonnen. 😁
ja mag sein aber der auto händler hat zugegeben das er der verkäfer ist .
und ich gelaube das hat er auch hier in deutschland gemacht (mit den richter schön dick essen und bissi bares in die tasche )
Zitat:
Original geschrieben von polat1polat
hallo leute .
der wagen ist bis heute über der vor besitzer angemeldet allso vor autohändler.
seit ich den wagen gekauft habe . habe ich der wagen keine meter bewegt oder gafahren allso steht oder stand bei mir in der garage ganzen zeit .und ich habe nicht abgemeldet wegen verfahrung .
Das - mit Verlaub - das ist mal der allergrößte Unfug. Auf Deutsch bezahlt momentan der Vorbesitzer, der dem Händler das Auto verkauft hat (warum auch immer der das nicht abgemeldet hat), Steuer und Versicherung für ein Auto, das bei dir in der Garage rumsteht. Da würd ich als Vorbesitzer dem momentanen Besitzer (dir!) aber auch die Hölle heiß machen und den Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt oder was es sonst noch gibt schicken. Das kanns ja wohl echt nicht sein.
Rein um dir zusätzlichen Ärger zu ersparen, sollte die Karre also zumindest mal abgemeldet werden. Bewegen tust du sie eh nicht, also was soll's. Wenn dann der Wagen mal wieder auf die Straße muss (z.B. Rückgabe an Händler), so muss halt entweder ein rotes 06er-Kennzeichen vom Händler ran oder ein Kurzzeitkennzeichen.
Und ansonsten, na ich warte halt mal auf eine eventuelle Beantwortung meiner Fragen in der 2. Antwort auf Seite 1. Vorher kommen wir nicht weiter.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Du bist vielleicht einer, auf Kosten anderer ein Auto fahren, bzw. besitzen.Zitat:
Original geschrieben von polat1polat
hallo leute .
der wagen ist bis heute über der vor besitzer angemeldet allso vor autohändler.
seit ich den wagen gekauft habe . habe ich der wagen keine meter bewegt oder gafahren allso steht oder stand bei mir in der garage ganzen zeit .
und ich habe nicht abgemeldet wegen verfahrung .
Auch wenn das Auto nicht bewegt wird, du bist verpflichtet es um oder abzumelden.
Das Auto wird, so wie du geschrieben hast, zwangsabgemeldet.
Weitere nicht unerhebliche Kosten kommen dadurch auf dich zu.
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Irgenwie kann man mit dir kein Mitleid haben.
Hast du überhaupt alle Beiträge zu deinem Thema durchgelesen?
Was in deinem Kopf vorgeht kann man leider nicht nachvollziehen.
Hilfe kannst du hier garantiert nicht erwarten.
Das musst du ganz alleine ausbaden.
und was wurden sie in meine stelle tun
@polat1polat
Willst du oder kannst du nicht kapieren, das alles was du bisher unternommen und geschrieben hast so ziemlich das verkehrteste ist, was man nur machen kann.
Ich hoffe doch sehr, dass solche Typen kräftig zur Kasse gebeten werden können, die ein zugelassenes Fahrzeug gekauft und nicht schnellstmöglich um- oder zumindest abgemeldet haben.
Crossman
Kannst du nicht lesen???Zitat:
Original geschrieben von polat1polat
und was wurden sie in meine stelle tunZitat:
Original geschrieben von FabJo
Du bist vielleicht einer, auf Kosten anderer ein Auto fahren, bzw. besitzen.
Auch wenn das Auto nicht bewegt wird, du bist verpflichtet es um oder abzumelden.
Das Auto wird, so wie du geschrieben hast, zwangsabgemeldet.
Weitere nicht unerhebliche Kosten kommen dadurch auf dich zu.
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Irgenwie kann man mit dir kein Mitleid haben.
Hast du überhaupt alle Beiträge zu deinem Thema durchgelesen?
Was in deinem Kopf vorgeht kann man leider nicht nachvollziehen.
Hilfe kannst du hier garantiert nicht erwarten.
Das musst du ganz alleine ausbaden.
Hilfe, mir stellen sich die Nackenhaare!
Sei endlich Manns genug und tu das einzig richtige!
Und frage nicht wieder, was soll ich tun.
Zitat:
Original geschrieben von _RGTech
Das - mit Verlaub - das ist mal der allergrößte Unfug. Auf Deutsch bezahlt momentan der Vorbesitzer, der dem Händler das Auto verkauft hat (warum auch immer der das nicht abgemeldet hat), Steuer und Versicherung für ein Auto, das bei dir in der Garage rumsteht. Da würd ich als Vorbesitzer dem momentanen Besitzer (dir!) aber auch die Hölle heiß machen und den Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt oder was es sonst noch gibt schicken. Das kanns ja wohl echt nicht sein.Zitat:
Original geschrieben von polat1polat
hallo leute .
der wagen ist bis heute über der vor besitzer angemeldet allso vor autohändler.
seit ich den wagen gekauft habe . habe ich der wagen keine meter bewegt oder gafahren allso steht oder stand bei mir in der garage ganzen zeit .und ich habe nicht abgemeldet wegen verfahrung .
Rein um dir zusätzlichen Ärger zu ersparen, sollte die Karre also zumindest mal abgemeldet werden. Bewegen tust du sie eh nicht, also was soll's. Wenn dann der Wagen mal wieder auf die Straße muss (z.B. Rückgabe an Händler), so muss halt entweder ein rotes 06er-Kennzeichen vom Händler ran oder ein Kurzzeitkennzeichen.
Und ansonsten, na ich warte halt mal auf eine eventuelle Beantwortung meiner Fragen in der 2. Antwort auf Seite 1. Vorher kommen wir nicht weiter.
sie denken das ich die sache so geplant gehabt .
und warum hat der autohändler der wagen nicht abgemeldet.
die heben mit sicherheit einen kaufvertrag ........ oder ???
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Kannst du nicht lesen???Zitat:
Original geschrieben von polat1polat
und was wurden sie in meine stelle tun
Hilfe, mir stellen sich die Nackenhaare!
Sei endlich Manns genug und tu das einzig richtige!
Und frage nicht wieder, was soll ich tun.
allso bitte leute ich bin hier nicht wegen weiters ärger ich habe es genug
wenn sie nicht helfen können dann bitte lassen sie es sein
Zitat:
Original geschrieben von polat1polat
allso bitte leute ich bin hier nicht wegen weiters ärger ich habe es genugZitat:
Original geschrieben von FabJo
Kannst du nicht lesen???
Hilfe, mir stellen sich die Nackenhaare!
Sei endlich Manns genug und tu das einzig richtige!
Und frage nicht wieder, was soll ich tun.
wenn sie nicht helfen können dann bitte lassen sie es sein
Dann erkläre uns mal, wie wir dir aus dieser Sch*** heraushelfen sollen,
wenn du es selber nicht kannst oder willst.
Diese Angelegenheit kannst nur Du allein zu Ende bringen.
Niemand hier kann dir dabei helfen.