ärger ohne ende

Mercedes C-Klasse W202

hallo gemeinde

ich habe vor 6 monate mir auto gekauft ein mercedes benz

der verkäufer ist autohändler . leider habe ich kurz nach dem kauf mehrere mängelen entdeckt die ich beim besichtigung
und brobe fahrt nicht sehen konnte.

der auto händler nahm seine auto nicht zurück .
ich hatte leider keine kaufvertrag gehabt .

aber durch zeugen konnte ich beweissen das er der verkäufer ist .

ich habe der auto händler verklagt .

das gericht oder der richter hat meine klage ( ohne grunden )abgewiesen .

der wagen war und ist immer noch angemeldet und nun droht der zwangsabmeldung und die behörden wollen die gebühren von mir haben .

ich habe es über meine name nicht umgemeldet weill der wagen defekt ist .

ich weiss es nicht was ich jetzt dagegn machen kann
kann jemanden helfen.

vielen dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Kaufen ohne Kaufvertrag, das ist so ziemlich das Dümmste was ich bis jetzt gehört habe.
Danach hast Du das Auto nicht umgemeldet, Du fährst also noch mit dem Versicherungsschutz des vorherigen Halters. Der vorherige Halter hat den Verkauf seiner Versicherung mitgeteilt und diese hat bis jetzt noch keine Um- oder Abmeldebestätigung erhalten.

Fakt ist:
Du fährst ohne Versicherung und zahlst keine Steuer. Da kommt jetzt richtig Ärger auf Dich zu.
Ohne Anwalt wirst Du aus dieser Nummer schlecht wieder rauskommen.

Edit:

Guckt man sich das Profil des TS an, dann scheint er sich das Auto am Jahresanfang gekauft zu haben.

Er hat es also bis heute noch nicht um- oder abgemeldet. Das ist mehr als bemerkenswert. Gekauft hat er den Wagen scheinbar auf der Bahnhofstoilette. Ein seriöser Händler verhökert keine Autos ohne Kaufvertrag, selbst Privatleute bestehen auf einen schriftlichen Nachweis.

Dass der Wagen vom Vorbesitzer nicht abgemeldet wurde klingt auch etwas schräg.

Ich revidiere meine Aussage, dass Dir ein Anwalt aus der Sache helfen kann. Im Gegenteil, ich hoffe Du bekommst richtig Ärger, denn Dummheit gehört sich ganz einfach bestraft.

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Irgendwie verstehe ich das ganze nicht?
Du kaufst ein Auto bei einem Autohändler ohne Kaufvertrag?
Wie hast du denn den Händler verklagt?
Du hattest einen Rechtsanwalt?
Fragen über Fragen!!!
Irgendwas ist doch da faul. 😕

Und wenn man ein Auto angemeldet hat,
dann muss man auch dafür Steuern und Versicherung bezahlen,
ob das Auto defekt ist oder nicht.

Autokauf ohne Kaufvertrag macht man eben auch nicht. Denn wenn kein Vertrag existiert, gibt's auch keine Sachmängelhaftung, und ohne diese kann der Verkäufer nicht für eventuelle Mängel haftbar gemacht werden. Da bist du ganz klar selber schuld.

Dass das Gericht bei so mangelhafter Beweislage ablehnt, sollte ja klar sein. Interessant könnte es werden, wenn du den letzten Besitzer vor dem Händler findest. Denn sollte dieser einen Kaufvertrag haben, in dem die Mängel bereits aufgeführt sind, oder wo wenigstens dein dubioser Händler als Käufer verzeichnet ist, könnte man vielleicht wieder was machen.

Was waren das überhaupt für Zeugen? Was konnten die aussagen bzw. beweisen?

Um was für Mängel handelt es sich denn?

Warum Zwangsabmeldung? So schlimm mit den Defekten, oder weil du dich - was nicht sinnvoll wäre - weigerst die Steuern/Versicherung für das (immer noch angemeldete, und daher kostenpflichtige) Auto zu zahlen?

Wieso über deinen Namen ummelden, bzw. wer hat das Auto momentan?

Du siehst, Fragen über Fragen. Und soweit ich das beurteilen kann, ist dir von hier aus bei diesem Thema kaum zu helfen.

Kaufen ohne Kaufvertrag, das ist so ziemlich das Dümmste was ich bis jetzt gehört habe.
Danach hast Du das Auto nicht umgemeldet, Du fährst also noch mit dem Versicherungsschutz des vorherigen Halters. Der vorherige Halter hat den Verkauf seiner Versicherung mitgeteilt und diese hat bis jetzt noch keine Um- oder Abmeldebestätigung erhalten.

Fakt ist:
Du fährst ohne Versicherung und zahlst keine Steuer. Da kommt jetzt richtig Ärger auf Dich zu.
Ohne Anwalt wirst Du aus dieser Nummer schlecht wieder rauskommen.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Kaufen ohne Kaufvertrag, das ist so ziemlich das Dümmste was ich bis jetzt gehört habe.
Danach hast Du das Auto nicht umgemeldet, Du fährst also noch mit dem Versicherungsschutz des vorherigen Halters. Der vorherige Halter hat den Verkauf seiner Versicherung mitgeteilt und diese hat bis jetzt noch keine Um- oder Abmeldebestätigung erhalten.

Fakt ist:
Du fährst ohne Versicherung und zahlst keine Steuer. Da kommt jetzt richtig Ärger auf Dich zu.
Ohne Anwalt wirst Du aus dieser Nummer schlecht wieder rauskommen.

So wie ich die Sache sehe, wird da auch ein RA nicht mehr viel dran machen können.

Als erstes wird es ihm den Rat geben, das Auto endlich um- oder abzumelden.

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder auf Kosten des Vorbesitzers weiterfahren würde.

Der TE hat alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.

Und dann schreibt er das auch noch hier rein bei MT.

Helfen kann ihm hier keiner, ich würde eher sagen, er ist völlig ungeeignet ein Auto zu führen.

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Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Kaufen ohne Kaufvertrag, das ist so ziemlich das Dümmste was ich bis jetzt gehört habe.
Danach hast Du das Auto nicht umgemeldet, Du fährst also noch mit dem Versicherungsschutz des vorherigen Halters. Der vorherige Halter hat den Verkauf seiner Versicherung mitgeteilt und diese hat bis jetzt noch keine Um- oder Abmeldebestätigung erhalten.

Fakt ist:
Du fährst ohne Versicherung und zahlst keine Steuer. Da kommt jetzt richtig Ärger auf Dich zu.
Ohne Anwalt wirst Du aus dieser Nummer schlecht wieder rauskommen.

Edit:

Guckt man sich das Profil des TS an, dann scheint er sich das Auto am Jahresanfang gekauft zu haben.

Er hat es also bis heute noch nicht um- oder abgemeldet. Das ist mehr als bemerkenswert. Gekauft hat er den Wagen scheinbar auf der Bahnhofstoilette. Ein seriöser Händler verhökert keine Autos ohne Kaufvertrag, selbst Privatleute bestehen auf einen schriftlichen Nachweis.

Dass der Wagen vom Vorbesitzer nicht abgemeldet wurde klingt auch etwas schräg.

Ich revidiere meine Aussage, dass Dir ein Anwalt aus der Sache helfen kann. Im Gegenteil, ich hoffe Du bekommst richtig Ärger, denn Dummheit gehört sich ganz einfach bestraft.

Wenn ein Auto verkauft wird, kommt natürlich auch ein Vertrag zustande , zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Dieser Vetrag muss nicht zwingend in schriftlicher Form festgehalten werden.
Jedem privaten Verkäufer sei aber dringend empfohlen den Verkauf in schrifltlicher Form abzuschließen,
wie anders kann er denn sonst die Sachmängelhaftung ausschließen ?!
Dies gilt insbesondere für gewerbliche Verkäufer , denn wenn der Verkäufer nicht beweisen kann ,
das er schon beim Verkauf des Fahrzeugs den Käufer über sämtliche Mängel informiert hat,
so kann das für den Verkäufer sehr teuer werden , da er innerhalb der gesetzlichen Garantie
für diese Schäden eintreten muss.
Ohne schriftliche Nachweise ist aber eine Beweisführung immer recht schwer , und im Zweifelsfall
steht Aussage gegen Aussage.
Fazit: Ein Autokauf/verkauf sollte immer in schriftlicher Form festgehalten werden.

Gruß

P.S. Ein Auto zu kaufen und es nicht umzumelden und monatelang auf die Versicherung und
zum Steuernachteil der Käufers rumzufahren ist eine "Sauerei " !

Zitat:

Original geschrieben von aufnachmali


P.S. Ein Auto zu kaufen und es nicht umzumelden und monatelang auf die Versicherung und
zum Steuernachteil der Käufers rumzufahren ist eine "Sauerei " !

Also ich weiß ja nicht wie das bei euch in Deutschland ist, aber bei uns in Österreich ist das ganz einfach:

Wenn ich ein Auto verkaufe, dann melde ich es ab, bevor ich es übergebe. Wie blöd muss denn der Verkäufer sein, wenn er den Wagen, den er verkauft nicht abmeldet?

In vorliegendem Fall scheint es mir so, dass zwei besonders schlaue aufeinander getroffen sind...

Schöne Grüße,
Mani

Hallo Leute,
ich gebe hier auch mal Meinung zu bei.
Als erstes ist auch ein mündlicher Kaufvertrag möglich und rechtsgültig.
Nur wegen der Sachmängelhaftung nicht sinnvoll.
Der Verkäufer wird wissen, warum er keinen schriftlichen Vertrag gemacht hat.
Leider hat der Verkäufer einen Fehler gemacht.
Fahrzeugverkauf im angemeldeten Zustand bedeutet, 
es geht nicht nur der Wagen in den Besitz, sprich Eigentum über, sondern auch alle die daraus resulierenten Verträge (Versicherung und Steuer).
Zumindest für den Zeitraum von einem halben Jahr (Versicherung).
Wenn der Käufer sich mit der Versicherung des Verkäufers in Verbindung setzt und den Vertrag mit samt den Prozenten übernimmt, so hat der Verkäufer gelitten.
Die Zwangsstilllegung dient zur Sicherheit, dass der Vertrag in Händen des Verkäufers bleibt und dieser während dieser Zeit nicht für Schäden aufkommen muss, die der Käufer herbeigeführt hat.
Schlimm wird es erst, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird und die Behörde keine Möglichkeit hat, die Schilder zu entfernen.
Da kann man als Verkäufer sich über Jahre mit dem Finanzamt rumärgern, wegen der Steuerschuld. Versicherung erlischt im folgenden Jahr.
So bin ich mal von der Versicherung aufgeklärt worden, da ich auch im guten Glauben mal ein Fahrzeug angemeldet übergeben habe.
Leider ein Fehler, der mich wochenlang Nerven gekostet hat.
Ich selbst hab auch schon Fahrzeuge angemeldet übernommen und direkt am nächsten Tag umgemeldet. So wie es sich gehört.

Also hier haben sich wirklich Zwei gesucht und gefunden.
Bin mal gespannt, wie die Nummer weiter geht.
mfg
dansenberg

Zitat:

Original geschrieben von dansenberg



Fahrzeugverkauf im angemeldeten Zustand bedeutet, 
es geht nicht nur der Wagen in den Besitz, sprich Eigentum über, sondern auch alle die daraus resulierenten Verträge (Versicherung und Steuer).
Zumindest für den Zeitraum von einem halben Jahr (Versicherung).
Wenn der Käufer sich mit der Versicherung des Verkäufers in Verbindung setzt und den Vertrag mit samt den Prozenten übernimmt, so hat der Verkäufer gelitten.
Die Zwangsstilllegung dient zur Sicherheit, dass der Vertrag in Händen des Verkäufers bleibt und dieser während dieser Zeit nicht für Schäden aufkommen muss, die der Käufer herbeigeführt hat.

Also was Du hier schreibst ist ja mehr als falsch 😁

Es gehen hier überhaupt keine Verträge irgendwie zu dem Käufer über.

Außerdem kann der Käufer ned einfach den Vertrag und die Prozente des Verkäufers übernehmen.

Betreffend Zwangsstilllegung: Hier ist so oder so erstmal die Versicherung des Verkäufers im Boot, bis das Kfz. zwangsweise stillgelegt oder umgemeldet wurde.

Hi, alle zusammen,
man könnte die Sache aber vielleicht auch anders drehen, wenn Käufer nichts unterschrieben hat, könnte er sagen: Ich habe gedacht ich sollte den Wagen erst mal paar Tage Probefahren, bevor ich ihn kaufe, aber da er Mängel hat lehne er den Kauf ab. Da muß ich den Verkäufer wohl falsch verstanden haben.

Gruß Rolly

Er wird den Wagen ja aber vermutlich bereits bezahlt haben.
Nur Probefahren, aber dennoch bezahlen würde sich daher widersprechen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von RollyHH


Hi, alle zusammen,
man könnte die Sache aber vielleicht auch anders drehen, wenn Käufer nichts unterschrieben hat, könnte er sagen: Ich habe gedacht ich sollte den Wagen erst mal paar Tage Probefahren, bevor ich ihn kaufe, aber da er Mängel hat lehne er den Kauf ab. Da muß ich den Verkäufer wohl falsch verstanden haben.

Gruß Rolly

Um Himmelswillen , Leute was strickt ihr euch denn da zusammen.

Das was du hier vorschlägst hat mit dem konkreten Fall doch wohl gar nichts zu tun.

Eine Probefahrt findet doch vor dem Kauf statt.

Im Prinzip herrscht zwar Vertragsfreiheit , und auch eine solche Konstellation die du vorschlägst

ist durchaus möglich, aber das dann doch bitte in einem schriftlichen Vertrag regeln.

So wie die ganze Sache aussieht, hat der Verkäufer den Wagen in Zahlung genommen und wollte ihn an der Steuer vorbei wieder verkaufen, so das sein Name nicht erscheint.
Ich würde eine Anzeige machen einfach wegen Betrug, dann wird sich einiges klären meine ich.
Das beste wäre mit einem Rechtsschutz Anwalt.

Guß Rolly

So langsam denke ich, der TE bindet uns hier einen Bären auf.
Bis jetzt hat er sich nicht wieder gemeldet.
Oder er antwortet nicht, weil er selber weiß, dass er alles falsch gemacht hat,
was man nur falsch machen kann.
Ihm ist nicht zu helfen, hier nicht und woanders auch nicht.

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