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Ärger nach dem Verkauf meines alten Auto mit dem Käufer

Themenstarteram 21. Mai 2005 um 17:53

Halllo,

da ich mich ja entschlossen habe einen Bmw Compact zu kaufen musste mein 9 Jahre alter Polo natürlich weichen:)

Nach 1 - 2 Wochen bei mobile.de bzw autoscout.de hatte sich tatsächlich ein Käufer gefunden.

Ich verkaufte ihm meinen Polo vor fast einem Monat für einen fairen Preis von 2.200€.

Nach anfanglichen Zahlungschwierigkeiten konnte er dennoch Anfang Mai (gut 10 Tage später als vereinbart) den Betrag aufbringen.

Eine Woche später bekam ich einen Anruf von Ihm und er fragte mich wie er das Radio ausbauen könnte:)

Nix weiter bei gedacht und ihm dies noch freundlich erklärt.

Heute fast 5 wochen nach dem Autokauf und guten 3 Wochen nach der Abhohlung bekam ich wieder einen Anruf. Und ich konnte es kaum fassen

Er beschwerte sich darüber das der Wagen von anfang an pro Fahrt ungefähr einen halben Liter Öl verlieren würde. Komisch das er das nicht schon beim ersten Anruf wusste (wenns doch von Anfang an war).

Angeblich sei irgendetwas mit den Reifen nicht in Ordnung (Ventile würden rausfliegen) und die Servolenkung sei kaputt.

Dann sprach er noch auf den linken Kotflügel an der angeblich einmal nachlackiert wurde.

Zwischenzeitlich hat er auch den Wagen tiefer gelegt

 

Ich kann wirklich besten Gewissen sagen das alle diese Probleme bei mir nie aufgetretten sind. Weder hat der Motor Öl verloren noch hatte ich Probleme mit der Servolenkung oder sonstiges.

In sachen Kotflügel kann ich auch nichts sagen der Händler hat mir den wagen als "unfallfrei" verkauft.

Ich habe den Wagen privat und unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.

Er konnte den Wagen begutachten und hat auch eine ausreichende Probefahrt gemacht.

Der Käufer droht mir nun mit einem Gutachten an und mit rechtlichen schritten.

Was meint ihr dazu??? Kann er mir irgendetwas anhaben???

Danke für eure Antworten

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29 Antworten
am 22. Mai 2005 um 11:18

Ich habe so das Gefühl, dass hier der Spruch "Hunde, die bellen, beißen nicht" ganz gut passt.

Vielleicht versucht er einfach nur Druck zu machen, da macht das Wort "Anzeige" und "Anwalt" halt viel her, aber davon zu sprechen bedeutet noch nicht, es dann auch zu tun.

Ich persönlich würde wahrscheinlich abwarten. :)

wenn du den Wagen als unfallfrei gekauft hast (Vertraglich festgehalten) , dann kannst du ihn auch als unfallfrei weiterverkaufen ...

das kann/muss man als privatperson/Laie nicht erkennen müssen ...somit bist du aus dem schneider und der Händler bei dem du das fahrzeug gekauft hast muss dafür haften

aber ich glaube der Typ wollte dich nur einschüchtern und event. bischen am Preis drücken im nachhinein

am 22. Mai 2005 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von 530d

wenn du den Wagen als unfallfrei gekauft hast (Vertraglich festgehalten) , dann kannst du ihn auch als unfallfrei weiterverkaufen ...

das kann/muss man als privatperson/Laie nicht erkennen müssen ...somit bist du aus dem schneider und der Händler bei dem du das fahrzeug gekauft hast muss dafür haften

aber ich glaube der Typ wollte dich nur einschüchtern und event. bischen am Preis drücken im nachhinein

falsch:

stellt sich der wagen als unfallwagen heraus hat der käufer ansprüche gegenüber dem verkäufer und nicht dem verkäufer des verkäufer

Zitat:

Original geschrieben von 325ci

falsch:

stellt sich der wagen als unfallwagen heraus hat der käufer ansprüche gegenüber dem verkäufer und nicht dem verkäufer des verkäufer

Falsch :

wenn es vor Gericht geht dann werden alle Parteien daran beteiligt sein bis sich herrausstellt wer den wagen fälschlicherweise als "Unfallfrei" verkauft hat und der muss dann dafür haften

Themenstarteram 22. Mai 2005 um 16:59

ich hoffe ja mal das ihm das geld fehlt und es dazu nie kommen wird :)

außerdem habe ich ihn ja nicht als unfallfrei oder Unfallfahrzeug verkauft, ihn hat das gar nicht interessiert, mir war das auch egal schließlich ist der wagen fast 10 Jahre alt und hat einen wert von gut 2000 €

im schriftlichen Vetrag wird auch nichts ähnliches erwähnt....nur der ausschluss jeglicher haftung wurde vereinbart

Zitat:

Original geschrieben von Baileys85

....nur der ausschluss jeglicher haftung wurde vereinbart...

Dann bist du ja auf der sicheren Seite.

Sollte sich herausstellen, dass es ein Unfallwagen ist/war, so hat "325i" recht!

Der Käufer wird sich an "seinen" Verkäufer wenden (gerichtlich) und dieser muss seinen Schaden wiederum vom Vorverkäufer einklagen.

Eine Art "gemeinsames" Gerichtsverfahren gibt es in Deutschland genausowenig wie die vielbeschworene "Sammelklage".

@baileys85:

Also wäre es theoretisch möglich, dass Du wandeln/mindern musst, obwohl Du selbst getäuscht wurdest. Um Dir dann das Geld vom ehemaligen Verkäufer wiederzuholen ... :(

Aber bei dem Fahrzeugwert, denke ich, wird Dein Käufer das Risiko kaum eingehen.

am 22. Mai 2005 um 19:22

Hallo!!

Wann ist es denn ein Unfaller??

Wen der Kotflügel lackiert wurde ( Kratzer, Delle usw)??

Oder ein Neuteil verbaut wurde, weil das Alte verrostet war??

MfG. Andreas

am 22. Mai 2005 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_1304

Sollte sich herausstellen, dass es ein Unfallwagen ist/war, so hat "325i" recht!

Der Käufer wird sich an "seinen" Verkäufer wenden (gerichtlich) und dieser muss seinen Schaden wiederum vom Vorverkäufer einklagen.

Eine Art "gemeinsames" Gerichtsverfahren gibt es in Deutschland genausowenig wie die vielbeschworene "Sammelklage".

@baileys85:

Also wäre es theoretisch möglich, dass Du wandeln/mindern musst, obwohl Du selbst getäuscht wurdest. Um Dir dann das Geld vom ehemaligen Verkäufer wiederzuholen ... :(

Aber bei dem Fahrzeugwert, denke ich, wird Dein Käufer das Risiko kaum eingehen.

Danke.... endlich mal einer mit Ahnung.

An die andere Pfeife 530d..... wie kannst du hier solche behauptungen aufstellen wenn du davon keinen plan hast......

unglaublich

am 22. Mai 2005 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von pellfred

naja...wenn ich mir nen wagen beim händler kauife gehe ich eigentlich auch davon aus das der wagen 100% i.o. ist und wenn nich stell ich ihm den wagen auchwieder so aufn hof un sag mach fertig oder gib mir das geld wieder....sonst würd ich ja nich beim händler kaufen...

die meisten händler handeln ja nicht nur mit teueren autos, ab 10 000 sondern auch mit etwas günstigeren, dann kommt es auch mal vor, das einer einen gebrauchten 10 jahre alten polo für 2000 verkauft. was erwartet man denn da? 12 monate gewährleistung?

einmal kam einer, der kaufte sich einen VW passat, circa 12 jahre alt, für 1200 euro, der fuhr damit in den urlaub, kam mit 20 000km mehr zurück und meinte das das getriebe im 3. gang geräusche macht, er meinte er wolle ne reparatur bei vw machen lassen, was mindesetens doppelt soviel kostet als das auto selber.

mein kumpel musste das auto zurücknehmen. und was hat er da verdient? nix, er hat noch drauf bezahlt. und das passierte ihm sehr häufig.

billige autos gehen sowieso alle nach afrika etc..., weil die einfach kein bock mehr haben. manche scherzkekse kaufen sich autos für 500 euro und erwarten dann auch noch ne gewährleistung, das ist ein witz.

Das mit dem Unfaller ist sehr schwer zu sagen. Laut eines SWR Berichts den ich hier mal gepostet habe war es glaube ich ab einem Schadenswert von ca750 Euro bzw sobald das Fahrzeug Schäden hat die eine Werkstatt getauscht hat. Am besten man gibt immer alles an. So ist man auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB

...kommt es auch mal vor, das einer einen gebrauchten 10 jahre alten polo für 2000 verkauft. was erwartet man denn da? 12 monate gewährleistung?

Tatsache ist ja nicht unbedingt, daß der Käufer 12 Monate Gewährleistung erwartet, sondern daß der Gesetzgeber 12 Monate Gewährleistung VORSCHREIBT. Das diese dann auch vom Käufer wahrgenommen wird, kann man diesem nicht verübeln...

Themenstarteram 22. Mai 2005 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Baileys85

außerdem habe ich ihn ja nicht als unfallfrei oder Unfallfahrzeug verkauft, ihn hat das gar nicht interessiert, mir war das auch egal, schließlich ist der wagen fast 10 Jahre alt und hat einen wert von gut 2000 €

im schriftlichen Vetrag wird auch nichts ähnliches erwähnt....nur der ausschluss jeglicher haftung wurde vereinbart

Was meint ihr denn dazu könnte er mich trotzdem zur Rechenschaft ziehen falls der Wagen wirklich mal einen Schaden gehabt haben sollte???

Moralisch: nein

Rechtlich: ja

Praktisch: ja

wahrscheinlich: nein

:D

Hallo,

nur mal ein kleiner Hinweis nebenbei:

unfallfrei bedeuted nicht das Gegenteil von Unfallwagen.

Bereits beim kleinsten Rempler ist ein Wagen nicht mehr unfallfrei. Unfallwagen ist es erst wenn Teile der Karosserie/ Fahrgestell beschädigt wurden. Dabei ist es dann völlig wurscht ob die Teile repariert oder komplett ausgetauscht wurden, es ist ein Unfallwagen.

Wenn man nen Wagen als "unfallfrei" verkauft ist man theoretisch rechtlich schon angreifbar (den Rempler vorausgesetzt). Besser ist die Angabe "garantiert kein Unfallwagen".

Hab ich vor kurzem irgendwo gelesen, finds aber nicht mehr.

Wie gesagt nur so neben bei.

Gruß

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