Ärger mit der Polizei (Beschlagnahmung meines 3er)
Hallo zusammen
Ich habe folgendes Problem
Während einer Spritztour haben die grünen
Männer mir gestern Nacht sehr schnell
Den Spass genommen
Situation ist folgende
Links vorne ist mein Xenonbrenner kaputt
Das heisst nur ein Auge
Das ist das erste Mangel gewesen
Habe das Auto seit einer Woche
Beim kontrollieren kam raus das weder
Reifen noch Felgen eingetragen sind und
Schleifen hinten
Als nächstes wurde mir unterstellt das ich
Den mitteltopf geleert habe Und des
Halb sei das Auto so laut
Jeden falls sorgte das alles dazu das die Polizei das
Auto beschlagnahmte und ich mich abholen musste
Was kann das für mich rechtliche Folgen und kosten
Nach sich ziehen
Auto wird vom TÜV begutachtet und ein
Mangelbericht gefertigt
Kann mir jemand helfen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von silverdreammachine
Warum soll denn jeder nur original fahren??😠😕
Original muß es nicht sein, aber legal sollte es schon sein. Das erspart auf jeden Fall eine Menge Ärger.
91 Antworten
okö überredet🙂 aber ich denk man wird nicht verlangen können das jeder der ne Karre kauft alles komplett durchchecken lässt also sprich vollabnahme beim Tüv machen lässt vor dem kauf oder?
ich mein ein feines Choptuning das hauptsächlich optimiert und nicht hauptsache leistung, das würden hier im Forum wohl nur die aller aller wenigsten merken und auch der Tüv merkt das nicht... selbst einer der nen 325i hatte wieder einen kauft wird doch dann denken hmm...der läuft glaub bissle besser... aber der weiß dann au nix davon wenner morgen wo rein kanttert und die ihm das nachweisen?!?!? BE Erloschen usw. ...
Egal wenn als Bastlerkarre dann eh schlecht, hatte ich wohl überlesen...
Zitat:
Original geschrieben von Jones1507
okö überredet🙂 aber ich denk man wird nicht verlangen können das jeder der ne Karre kauft alles komplett durchchecken lässt also sprich vollabnahme beim Tüv machen lässt vor dem kauf oder?
ich mein ein feines Choptuning das hauptsächlich optimiert und nicht hauptsache leistung, das würden hier im Forum wohl nur die aller aller wenigsten merken und auch der Tüv merkt das nicht... selbst einer der nen 325i hatte wieder einen kauft wird doch dann denken hmm...der läuft glaub bissle besser... aber der weiß dann au nix davon wenner morgen wo rein kanttert und die ihm das nachweisen?!?!? BE Erloschen usw. ...Egal wenn als Bastlerkarre dann eh schlecht, hatte ich wohl überlesen...
Natürlich kann man nicht alles merken, deswegen macht man aber ja normal einen Vertrag und unterhält sich mit dem Verkäufer. Und gerade bei breiten Reifen frägt man doch zu erst mal nach, ob die auch eingetragen sind, das ist ja Standard.
ja sischer sischer aber dat hätte die Bäckereifachverkäuferin vermutlich auch nicht gemacht😉 und was de dich mit dem Unterhalten hast ist halt immer so ne Sache...was im Vertrag steht ist wohl eher die Frage...
Zitat:
Original geschrieben von Jones1507
ja sischer sischer aber dat hätte die Bäckereifachverkäuferin vermutlich auch nicht gemacht😉 und was de dich mit dem Unterhalten hast ist halt immer so ne Sache...was im Vertrag steht ist wohl eher die Frage...
Wer geschickt ist vermerkt sowas im Vertrag oder fährt vorher zum Tüv/Dekra und lässt den Wagen durchchecken. Da sollten dann solche Sachen auch auffallen.
Wer natürlich ohne Plan ein Auto kauft kann Pech haben, aber wer informiert sich denn nicht vorher darüber? Für mich absolut unverständlich. Bei "Kleinkram" ist das ja egal, aber bei einer Anschaffung wie einem Auto informiert man sich doch vorher.....
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Zitat:
Original geschrieben von Jones1507
ja sischer sischer aber dat hätte die Bäckereifachverkäuferin vermutlich auch nicht gemacht😉 und was de dich mit dem Unterhalten hast ist halt immer so ne Sache...was im Vertrag steht ist wohl eher die Frage...
Auf deinen Einwand passt so schön der Satz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und genau so wird vom Gesetzgeber auch gehandelt.
ja...den Satz hatte ich weiter vorn auch selbst schon in gebrauch aber es wird ein gewisses maß an Wissen geben das jedem Fahrer zumutbar ist wie zum beispiel das abgefahrene Reifen nicht zulässig sind und es wir ein gewisses maß geben das nicht mehr zumutbar ist wie z.b. das eine Hausfrau nicht wissen kann das das AGR ihrers Diesels abgeklemmt wurde obwohl er grade Frisch Tüv ohne Mängel erhalten hat...das wollte ich damit sagen aber das ist in diesem Fall zugegeben nicht ganz so....
Eine abgeklemmte AGR wird wohl auch kein Polizist bei einer normalen Kontrolle merken. Und wenn man ein illegales Xenon (zum Beispiel) nicht erkennt, dann sollte man sich beim Kauf jemanden mit Ahnung mitnehmen, weil der ansonsten eh gnadenlos über den Tisch gezogen wird
Zitat:
Original geschrieben von Jones1507
ja sischer sischer aber dat hätte die Bäckereifachverkäuferin vermutlich auch nicht gemacht...
Die hätte da aber genauso wie jeder Andere in der Verantwortung gestanden und keinen "Rabatt" auf Grund ihres Berufes bekommen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von bobbatz
Für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs sind Fahrer und Halter verantwortlich. Wer sich nicht auskennt, sollte beim Händler kaufen.
sorry, das finde etwas Paragraphenreiterisch! Dieses Erhobenes- Zeigefinger Gehabe finde ich nicht ganz Angebracht. für euch mögen viele Sachen klar sein, weil ihr euch damit beschäftigt, aber das ist meistens ja nicht so bei Jungen Leuten. Als ich mir 1997 einen e30 geholt habe damals mit 18/19 hatte ich keinen Plan, was ich da eigentlich fahre. Ein Familienvater hatte es verkauft, 1 Jahr Tüv, und gut viel mehr wuste ich nicht. Die Eintragungsvorschriften sind in Deutschland auch sehr sehr ausgereizt, in allen anderen Ländern ist das nicht so.
Hast du als du 18 warst genau gewusst was alles Erlaubt ist, und bist dann nur zu irgendwelchen halsabscheidenden Händlern gefahren, aus der Angst heraus, irgendwas könnte nicht eingetragen sein?
So eine Verhaltensweise ist doch Absurd, zumal man den meisten Händlern, die in der Preiskasse vom TE Fahrzeuge verkaufen, man sowiso nicht trauen kann.
Der TÜV sollte dafür Verantwortlich sein, ob das Fahrzug in Verkehrsicherem Zustand ist, denn dafür ist er da!! wenn der Pennt, warum wird der dann nicht belangt? Der Fahranfänger soll wenns nach euch geht Bluten, alle anderen die Mist gebaut haben, inklusiv dem Verkäufer der Rostlaube, können sich die Hände in Unschuld waschen?
Kann ja nicht hinkommen, das ich selber eine Tüvprüfer -Ausbildung brauche um Sicherzugehen das mein Fahrzeug nicht gegen Vorschrift XYZ verstösst....🙂
Und wer sagt nicht das der Händler genauso Mist macht?
Ich hab vor leiniger Zeit einen Mitsubishi gekauft, bei einem Händler, ein älterer Deutscher, ehemaliger Mitsubishi-Vertragshändler, mit neu TÜV, weil ich keine Ahnung von Reiffen damals hatte fiel es mir erst nicht auf, aber später kahm raus, die Dinger waren !! 23 !! jahre alt 🙁
Zitat:
Original geschrieben von He-Man42
Auf deinen Einwand passt so schön der Satz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und genau so wird vom Gesetzgeber auch gehandelt.Zitat:
Original geschrieben von Jones1507
ja sischer sischer aber dat hätte die Bäckereifachverkäuferin vermutlich auch nicht gemacht😉 und was de dich mit dem Unterhalten hast ist halt immer so ne Sache...was im Vertrag steht ist wohl eher die Frage...
die Vorgeschichte die man hat hat durchaus Einfluss auf die Strafe - wir sind immernoch in Deutschland!
Ich bin mit 2 Kumpels in der Tchechei gewesen, die beiden haben sich Ninja-sterne mitgenommen . bei Nürnberg Promt in eine Polizeikontrolle, die Dinger im HEMD 😁 , beide!
nach einer Weile kahm dann die Strafe, der wo teilweise vorbestraft war, bekahm 1500 Euro, der ohne Vorstrafe mit bisdato keinen Aufälligkeiten, 150 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von diegohnx
sorry, manche sind hier sowas von Paragraphenreiter!Zitat:
Original geschrieben von bobbatz
Für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs sind Fahrer und Halter verantwortlich. Wer sich nicht auskennt, sollte beim Händler kaufen.
Hast du als du 18 warst genau gewusst was alles Erlaubt ist, und bist dann nur zu irgendwelchen halsabscheidenden Händlern gefahren, aus der Angst heraus, irgendwas könnte nicht eingetragen sein?
So eine Verhaltensweise ist Absurd, zumal man den meisten Händlern, die in der Preiskasse vom TE Fahrzeuge verkaufen, man sowiso nicht trauen kann.Der TÜV sollte dafür Verantwortlich sein, ob das Fahrzug in Verkehrsicherem Zustand ist, denn dafür ist er da!! wenn der Pennt, warum wird der dann nicht belangt? Ob das Gesetzlich so geregelt ist oder nicht, ich finde das nicht ganz korrekt! Der Fahranfänger soll wenns nach euch geht Bluten, alle anderen die Mist gebaut haben, inklusiv dem Verkäufer der Rostlaube, können sich die Hände in Unschuld waschen?
Wenn ich von beruf ein Friseur bin, woher soll ich verdammitnochmal wissen ob der Wagen so 100% ok ist, wenn man sich nichtmal mehr auf das Deutsche Tüv Siegel verlassen kann?! Dann sollte man übrigens auch für das Betreiben eines KFZs gleich eine Tüvprüfer -Ausbildung vorausetzen, das wäre dann ja wohl durchaus gerechtfertigt wenn man das zuende denkt.Und wer sagt nicht das der Händler genauso Mist macht?
Ich hab vor langer Zeit einen Mitsubishi gekauft, bei einem Händler, ein älterer Deutscher, ehemaliger Mitsubishi-Vertragshändler, mit neu TÜV, weil ich keine Ahnung von Reiffen damals hatte, kahm raus, die Dinger waren !! 23 !! jahre alt!!
Hab doch nur die Rechtslage erläutert. Natürlich hätte mir das in jungen Jahren auch passieren können. Und ebenso kann auch der Verkäufer zivilrechtlich belangt werden, bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Aber zuerst ist nun mal der Fahrer/Halter in der Pflicht.
Und ich bezweifle, daß das Fahrzeug so beim TüV vorgeführt wurde.
das stimmt,hast von der sicht auch Recht.
vermutlich wird er so nicht beim Tüv gewesen sein,
deshalb müste der Verkäufer es ja gewust haben, das sein Fahrzeug nicht mehr verkehrsicher ist 🙁 "Bastlerfahrzeug" Bezieht sich aber eventuell nicht Automatisch darauf das illegale sachen verbaut sind, sondern allgemein auf Defekte ? Am endeeffekt solte der TE die Lehre drauß ziehen , von solchen " verbasteltet" Autos die Finger zu lassen und Lieber einen Sauberen, wenn auch " Langweiligen" wagen vom Rentner zu kaufen
Zitat:
Original geschrieben von diegohnx
sorry, das finde etwas Paragraphenreiterisch! Dieses Erhobenes- Zeigefinger Gehabe finde ich nicht ganz Angebracht. für euch mögen viele Sachen klar sein, weil ihr euch damit beschäftigt, aber das ist meistens ja nicht so bei Jungen Leuten. Als ich mir 1997 einen e30 geholt habe damals mit 18/19 hatte ich keinen Plan, was ich da eigentlich fahre. Ein Familienvater hatte es verkauft, 1 Jahr Tüv, und gut viel mehr wuste ich nicht. Die Eintragungsvorschriften sind in Deutschland auch sehr sehr ausgereizt, in allen anderen Ländern ist das nicht so.Zitat:
Original geschrieben von bobbatz
Für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs sind Fahrer und Halter verantwortlich. Wer sich nicht auskennt, sollte beim Händler kaufen.Hast du als du 18 warst genau gewusst was alles Erlaubt ist, und bist dann nur zu irgendwelchen halsabscheidenden Händlern gefahren, aus der Angst heraus, irgendwas könnte nicht eingetragen sein?
So eine Verhaltensweise ist doch Absurd, zumal man den meisten Händlern, die in der Preiskasse vom TE Fahrzeuge verkaufen, man sowiso nicht trauen kann.
Also ich wusste nicht alles, aber ich habe den Verkäufer einfach gefragt ob alles eingetragen ist und es mir vertraglich zusichern lassen, dass dies der Fall ist. Und schon hatte ich keine Probleme 😉 Zudem habe ich selbst nachgeschaut ob z.b die Felgen (immerhin 11*17 Zoll auf der HA eines E36er mit 265er Schlappen) eingetragen sind. Etwas Verantwortung sollte man schon übernehmen und man kauft ja nicht täglich ein Auto oder mal "eben so".
Zitat:
Der TÜV sollte dafür Verantwortlich sein, ob das Fahrzug in Verkehrsicherem Zustand ist, denn dafür ist er da!! wenn der Pennt, warum wird der dann nicht belangt? Der Fahranfänger soll wenns nach euch geht Bluten, alle anderen die Mist gebaut haben, inklusiv dem Verkäufer der Rostlaube, können sich die Hände in Unschuld waschen?
Der Wagen kann ja als er beim Tüv war verkehrssicher gewesen sein. Wie sollte man also den TÜV dafür belangen, dass ein Fahrzeug danach nicht mehr verkehrssicher ist?
Zitat:
Kann ja nicht hinkommen, das ich selber eine Tüvprüfer -Ausbildung brauche um Sicherzugehen das mein Fahrzeug nicht gegen Vorschrift XYZ verstösst....🙂
Braucht man ja auch nicht. Man kann jederzeit zum Tüv-Prüfer seines Vertrauens gehen und den Wagen durchchecken lassen. Zudem kann man sich selbst vergewissern, dass die Sachen eingetragen sind, da sie ja entweder im Fahrzeugschein stehen müssen oder eine ABE dafür mitgeführt werden muss.
Zitat:
Und wer sagt nicht das der Händler genauso Mist macht?
Ich hab vor leiniger Zeit einen Mitsubishi gekauft, bei einem Händler, ein älterer Deutscher, ehemaliger Mitsubishi-Vertragshändler, mit neu TÜV, weil ich keine Ahnung von Reiffen damals hatte fiel es mir erst nicht auf, aber später kahm raus, die Dinger waren !! 23 !! jahre alt 🙁
Wieso Mist? Es gibt kein Gesetz welches das Maximalalter von Reifen regelt. Im Prinzip könntest du auch Reifen von 1950 vollkommen legal auf deinem Fahrzeug montieren. Sinn macht das natürlich keinen, verboten ist es aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von diegohnx
Der TÜV sollte dafür Verantwortlich sein, ob das Fahrzug in Verkehrsicherem Zustand ist, denn dafür ist er da!!
Wie sollte er denn deiner Meinung nach dieser Aufgabe nachkommen? Willst du das Fahrzeug dort täglich vorführen? 😕
Zitat:
Original geschrieben von diegohnx
die Vorgeschichte die man hat hat durchaus Einfluss auf die Strafe - wir sind immernoch in Deutschland!Zitat:
Original geschrieben von He-Man42
Auf deinen Einwand passt so schön der Satz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und genau so wird vom Gesetzgeber auch gehandelt.
Ich bin mit 2 Kumpels in der Tchechei gewesen, die beiden haben sich Ninja-sterne mitgenommen . bei Nürnberg Promt in eine Polizeikontrolle, die Dinger im HEMD 😁 , beide!
nach einer Weile kahm dann die Strafe, der wo teilweise vorbestraft war, bekahm 1500 Euro, der ohne Vorstrafe mit bisdato keinen Aufälligkeiten, 150 Euro.
Was hat den Unwissenheit mit Vorgeschichte zu tun? 😕