Ärger mit der Polizei (Beschlagnahmung meines 3er)

BMW 3er E36

Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problem
Während einer Spritztour haben die grünen
Männer mir gestern Nacht sehr schnell
Den Spass genommen

Situation ist folgende

Links vorne ist mein Xenonbrenner kaputt
Das heisst nur ein Auge
Das ist das erste Mangel gewesen
Habe das Auto seit einer Woche

Beim kontrollieren kam raus das weder
Reifen noch Felgen eingetragen sind und
Schleifen hinten

Als nächstes wurde mir unterstellt das ich
Den mitteltopf geleert habe Und des
Halb sei das Auto so laut

Jeden falls sorgte das alles dazu das die Polizei das
Auto beschlagnahmte und ich mich abholen musste

Was kann das für mich rechtliche Folgen und kosten
Nach sich ziehen
Auto wird vom TÜV begutachtet und ein
Mangelbericht gefertigt

Kann mir jemand helfen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von silverdreammachine


Warum soll denn jeder nur original fahren??😠😕

Original muß es nicht sein, aber legal sollte es schon sein. Das erspart auf jeden Fall eine Menge Ärger.

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Jung Junge hier gehts ja mal wieder voll rund 😁

@ Strose:

Doch der hat alles in allem wirklich bißchen über 1500€ gezahlt 😉
Gut, der hatte auch noch ne Gerichtsverhandlung mit Anwaltskosten etc.
Ich frag den nochmal wie das alles gelaufen ist.

Soweit ich weiß hatte der folgende Mängel bei der Kontrolle:

- Ist Gelasert worden mit 128kmh ( außerorts )
- Rennauspuff drunter ( Race Version )
- Lasierte Lichter
- Felgen und Reifen nicht eingetragen
- TÜV abgelaufen
- War nicht Angeschnallt

Kontrolle war aber ziemlich böse, der hatte eine ordentliche Liste mit mängeln und hats aber nicht eingesehen.
Karre wurde Stillgelegt. Typisch Golffahrer eben 😁 😁 😁
Ist bis Gericht gegangen und tja hat halt verloren.

KANN BITTE JEMAND DIESES TE SCHLIEßEN ?? UNSINN PUR...
BALD ESKALIERT ES NOCH 😁😉

Schrei net so.

Wenn es Dir net passt, dann melde den Thread.

Ich werd auch bald ne Woche ohne TÜV rumfahren.
Schaff es diesen monat einfach nicht alles fertig zu stellen für den TÜV,
Na hoffentlich ziehen die nicht meinen 5er ein 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Black Bmw 318


Ich werd auch bald ne Woche ohne TÜV rumfahren.
Schaff es diesen monat einfach nicht alles fertig zu stellen für den TÜV,
Na hoffentlich ziehen die nicht meinen 5er ein 😁

Wenn dein Wagen nicht gerade jede menge optischen Mängel aufweist hat, dann wirst du nur eine Mängelkarte bekommen und hast 7 Tage Zeit eine HU durchzuführen.

Ich sehe hier keinen Grund zu schließen, habe aber zwei Beiträge unsichtbar gemacht.

last mal die Kirche im Dorf - ein Fahranfänger der im prinzip übers Ohr genauen wurde und ne woche später in so eine Kontrolle reinfährt, ja ist ja alles schlimm, aber meine Herren, dann ist er eben 1 Woche mit ab und zu schleifenden Reiffen rumgeeiert . Seit ihr alle immer 50 Gefahren wo 50 ist?
haltet ihr beim Grünen Pfeil wirkich an der Stopp LInie ? waren eure Autos immer 100% ?
klar, er kann das Strafmaß kaum noch beeinflussen, aber auch wenns "nur" ne Mängeliste ist, wirds ihm strafe genug sein....

Zitat:

Original geschrieben von Black Bmw 318


Ich werd auch bald ne Woche ohne TÜV rumfahren.
Schaff es diesen monat einfach nicht alles fertig zu stellen für den TÜV,
Na hoffentlich ziehen die nicht meinen 5er ein 😁

Das reine Überschreiten der HU-Frist wird

nicht

mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet. Ich gehe mal davon aus, daß du da jetzt keine illegalen oder grenzwertigen Teile verbaut hast. 😉

Ich gehe mal davon aus, dass Du der Sprache der Ironie und des Sarkasmus nicht mächtig bist 😉

Jep so war es gemeint Sarkastisch. 😁
Aber nein keine Optischen Mängel hab nur die Vorderachse diesen Monat net mehr fertig.

Zitat:

Original geschrieben von buratino4



Zitat:

[
Daß sehe ich auch so. "Angebliches"Diebesgut und "nicht StVO-konform" sind 2 verschiedene Schuhe..............

Mein Auto hatte folgende Mängel:

Heckspoiler fehlende ABE,
Fahrwerk nicht eingetragen sowie diverse andere Tuningteile,
Motor nicht eingetragen und und und.
Das war der 16 V.
Und der andere da wurde nur gelabert das gestohlene Teile verbaut worden sein sollen und die haben es beschlagnahmt.

Oder der Scirocco wurde beschlagnahmt.
Weil die Reifen nicht Original waren und und und.

Den 16 V habe ich nicht wiederbekommen.

Die anderen beiden schon.

Hausdurchsuchung deswegen fand auch statt und da stand dann noch mal ein Auto in Einzelteilen und Rohkarosse.
Die wollten sie auch einfach mitnehmen damit ich nicht mehr Auto fahren kann.

Aber dem hat ein Anwalt ein Riegel voirgeschoben.

Nur der nette Beamte wollte ohne Beschlagnahmeprotokoll los mit dem Fahrzeugbrief.
Also wo ist da der Rechtsstaat?
Wenn einer Scheiße labern kann und dann die Polizei einen auf den Sack geht.
Und noch andere Dinge einem versucht zu unterstellen.
Wie zum Beispiel Urkundenfälschung(Kennzeichen).
Also ich mußte mich wegen meiner Autos oft genug rumplagen mit denen.
Auch als später die Autos legal wurden und waren gab es aufgrund von Tuning immer wieder Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von Lex86


Doch der hat alles in allem wirklich bißchen über 1500€ gezahlt 😉
Gut, der hatte auch noch ne Gerichtsverhandlung mit Anwaltskosten etc.
Ich frag den nochmal wie das alles gelaufen ist.

Frag vor allem mal, wie hoch die

Strafe

war. Dass eine Gerichtsverhandlung mit Rechtsanwalt teuer ist, sollte klar sein.

Also ich hab jetzte längst nicht alles lesen können und wollen aber mal so rein theoretisch stell ich mal folgende Frage in den Raum:

WENN ich als Fahranfänger wie der TE einen Wagen MIT gültiger HU kaufe dann müsste ich mich doch rein rechtlich darauf verlassen können das diese auch gültig ist oder??? und falls nicht muss mir der Verkäufer das doch auch aufzeigen in dem im Kaufvertrag vermerkt wird das die Betriebserlaubnis erlöschen ist weil... und somit auch keine gültige HU... ich mein...ich würde mich natürlich etwas dumstellen weil als Fahrnafänger kann man ja schließlich nicht alles wissen und schon garnicht Kontrollieren was alles eintragungspflichtig und was alles nicht original ist oder??? Man geht eben davon aus das der Verkäufer ein Seriöser Bürger ist der alles schön artig beachtet was man so beachten muss...

Stellen wir uns mal vor ne 18Jährige Bäckereifachverkäuferin kauft das Teil weil der sich so cooool anhört und coooool aussah und wird dann von der Rennleitung gecacht... die könnte ja echt nix dafür!

Also ich würds versuchen, dann kommst vielleicht mit zwei blauen augen davon und ner halbwegs schmerzhaften geldstrafe! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber es gibt mildernde Umstände🙂 Adresse von dem der dir die Karre untergejubelt hat haste ja hoffentlich und nen Kaufvertrag???

Für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs sind Fahrer und Halter verantwortlich. Wer sich nicht auskennt, sollte beim Händler kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Jones1507


Also ich hab jetzte längst nicht alles lesen können und wollen aber mal so rein theoretisch stell ich mal folgende Frage in den Raum:

WENN ich als Fahranfänger wie der TE einen Wagen MIT gültiger HU kaufe dann müsste ich mich doch rein rechtlich darauf verlassen können das diese auch gültig ist oder??? und falls nicht muss mir der Verkäufer das doch auch aufzeigen in dem im Kaufvertrag vermerkt wird das die Betriebserlaubnis erlöschen ist weil... und somit auch keine gültige HU... ich mein...ich würde mich natürlich etwas dumstellen weil als Fahrnafänger kann man ja schließlich nicht alles wissen und schon garnicht Kontrollieren was alles eintragungspflichtig und was alles nicht original ist oder??? Man geht eben davon aus das der Verkäufer ein Seriöser Bürger ist der alles schön artig beachtet was man so beachten muss...

Stellen wir uns mal vor ne 18Jährige Bäckereifachverkäuferin kauft das Teil weil der sich so cooool anhört und coooool aussah und wird dann von der Rennleitung gecacht... die könnte ja echt nix dafür!

Also ich würds versuchen, dann kommst vielleicht mit zwei blauen augen davon und ner halbwegs schmerzhaften geldstrafe! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber es gibt mildernde Umstände🙂 Adresse von dem der dir die Karre untergejubelt hat haste ja hoffentlich und nen Kaufvertrag???

Nein, darauf verlassen kannst du dich nicht, denn eine gültige HU heißt nur, dass der Wagen zur Zeit der Prüfung verkehrssicher war und nicht, dass er es die nächsten 2 Jahre bleibt egal was man macht.

Wie das genau beim Kauf aussieht weiß ich nicht, bin auch kein Anwalt. Meiner Meinung nach muss man sich als Käufer aber darüber informieren ob der Wagen so wie er ist verkehrssicher ist oder nicht. Erst wenn der Verkäufer nachweislich falsche Angaben gemacht hat hat man meiner Meinung nach eine Chance aus so einer Sache rauszukommen.

Da der Wagen aber offenbar als "Bastelauto" verkauft wurde hat der Käufer/TE hier absolut keine Chance und nun schlicht und ergreifend Pech. Aber immerhin wird er wohl daraus gelernt haben und nächstes Mal ein vernünftiges Auto kaufen wo alles eingetragen ist.

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