Ärger mit der Polizei (Beschlagnahmung meines 3er)

BMW 3er E36

Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problem
Während einer Spritztour haben die grünen
Männer mir gestern Nacht sehr schnell
Den Spass genommen

Situation ist folgende

Links vorne ist mein Xenonbrenner kaputt
Das heisst nur ein Auge
Das ist das erste Mangel gewesen
Habe das Auto seit einer Woche

Beim kontrollieren kam raus das weder
Reifen noch Felgen eingetragen sind und
Schleifen hinten

Als nächstes wurde mir unterstellt das ich
Den mitteltopf geleert habe Und des
Halb sei das Auto so laut

Jeden falls sorgte das alles dazu das die Polizei das
Auto beschlagnahmte und ich mich abholen musste

Was kann das für mich rechtliche Folgen und kosten
Nach sich ziehen
Auto wird vom TÜV begutachtet und ein
Mangelbericht gefertigt

Kann mir jemand helfen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von silverdreammachine


Warum soll denn jeder nur original fahren??😠😕

Original muß es nicht sein, aber legal sollte es schon sein. Das erspart auf jeden Fall eine Menge Ärger.

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Die werden ungültig,wenn das ein Polizist anzweifelt und von nem anderen Prüfer nachprüfen läßt. 😉

@Whobody
Kann man sich sparen.....dahingehend ist die StVO eindeutig und das sagt dir auch jeder Fahrlehrer.

DU als Fahrzeugführer bist für den Zustand des KfZ verantwortlich und hast diesen VOR Fahrtantritt auf Legalität zu prüfen.

Heißt im Klartext,das du nach Eintragungen guckst für Räder,Reifenbreiten,Fahrwerke,Spoiler,etc.pp. oder das im Winter bei Schnee auch wirklich verwendbare WR mit genug Profil aufgezogen sind,das die Bremse funktioniert usw.usf.

Und da kann auch ein Anwalt ned viel dran drehen.Zumal das ohne Rechtsschutz eh teuer wird....

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von Whobody


Habt für den jungen und unerfahrenen Fahranfänger doch etwas Verständnis und Mitleid

Wieso?

Oder meinst du ernsthaft, solch eine komische Argumentation hilft dir im Leben weiter, zb. in einer Kontrolle oder so? 😁 *lol*

Da man ja eine gewisse Reife für das führen eines KFZ`s voraus setzt, und man ab 18. eh für sich selbst verantwortlich ist was sein handeln usw. angeht...

Zitat:

da er beim Kauf seines ersten Autos so hereingelegt wurde.

Warst du dabei😕

Zitat:

Ich würde an seiner Stelle versuchen, den Verkäufer in Haftung zu nehmen und den Kauf rückgängig zu machen bzw. ihm die entstehenden Kosten aufzubürden.

Auf welcher Grundlage? 🙄

Zitat:

Sein Rechtsanwalt wird ihm schon die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.

Da hast du Recht!

Sehe das wie Cap!!!😮

An den TE:

Ich sags echt nur ungern, aber du darfst dich schon mal warm Anziehen.

Du bekommst mindestens 3 Punkte, saftige Geldstrafe von 1500€ Aufwärts und Nachschulung ist sicher.
Die Nachschulung kostet ca 400€. Probezeit Verlängerung bei solch einem Delikt ist meist dann auf 4 Jahre 🙁
Ist schon geschrieben worden: Wenn das Auto zu oft Aufgefallen ist, kann die Polizei es endgültig beschlagnhamen.

Ist einem Kumpel alles vor 6 Monaten so passiert 😉

Ich drück dir die Daumen.

Zitat:

Original geschrieben von silverdreammachine



Zitat:

Original geschrieben von KFY1907


tja so ist es nun mal,wenn man "Tiefer,Breiter und Lauter" haben möchte 😉
Ich kann diese blöden Sprüche echt bald nicht mehr hören...🙄
Warum soll denn jeder nur original fahren??😠😕

Mittlerweile ists doch eher so das man als original Fahrer der Außenseiter ist😁

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Warte einfach mal ab was Du von der Polizei bzw. Straßenverkehrsamt an Post bekommst.
Alles andere ist reine spekulation und nicht immer 1:1 übertragbar.

Je nach Strafmaß kannst Du dir dann überlegen ob es Sinn macht einen Anwalt zu konsultieren.
Bis dahin abwarten und sich nicht verrückt machen lassen.
Das Schreiben, aufgrund die Polizei ein Wagen wegen zu häufiger Auffälligkeit für immer eingezogen hat, würde ich gerne mal sehen.

Allerdings solltest Du dir eingestehen, dass es schon fahrlässig war mit dem Wagen zu fahren.
Auch wenn er Dir erst eine Woche gehört, für die Verkehrstauglichkeit bist alleine Du verantwortlich.

Das möchte ich auch gerne mal wissen auf welcher Rechtsgrundlage ein KFZ entgültig eingezogen werden darf. Ausser bei Kapitalverbrechen oder Ähnlichem.

Zitat:

Original geschrieben von Lex86


saftige Geldstrafe von 1500€

Ich hoffe, das sollte ironisch sein. Das sind alles immer noch OWIs und keine Straftaten, die einen solchen Betrag rechtfertigen würden.

Zitat:

Original geschrieben von KapitaenLueck


Das möchte ich auch gerne mal wissen auf welcher Rechtsgrundlage ein KFZ entgültig eingezogen werden darf. Ausser bei Kapitalverbrechen oder Ähnlichem.

Geht sowohl über StPO als auch POG (Rheinland-Pfalz), hat aber meist mit mehrmaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu tun.

Beim Thema illegales Tuning könnte ich mir eine Zwangsentstempelung vorstellen, aber von einer Enteignung in einem solchen Fall hab ich noch nicht gehört. Aber wer weiß.

Zitat:

Original geschrieben von buratino4



Zitat:

Original geschrieben von Robin616


Hm das ist echt Blöd
Hab das Auto seit einer Woche
Und war mir desen gAr nicht bewusst

Kostenpunkt für das TÜV Gutachten?

Ich hoffe nur das ich wegen den Punkten
Meinen Führerschein riskiere
Bin noch in der Probezeit

Autsch....... kein legales Xenon , Reifen nicht eingetragen (genau so schlimm wie abgefahrene Reifen) .... mach mal dein Fahrrad fit.🙁

stehen die Reifen nur nicht in Schein, oder auch nicht in der Betriebsanleitung?

wenn Sie vom Hersteller für den Wagen Freigegeben sind offiziell, wäre das schonmal gut. Die Felgen müssten an sich auch eine ABE haben.

ich glaube vor ewigen Zeiten hatte ein arbeitskollege bei seinem damaligen neuen gebrauchten e34 das gleiche problem, frisch gekauft, 1 Woche danach sah ich das ding bei der örtlichen Polente auf dem Hof stehen, wurde inspiziert - ohne den fahrer. nach ner Weile hat er sich neue Reifen oder Räder besorgt, und er fuhr wieder damit rum....

Aber generell, eventuell kann man vielleicht den Vorverkäufer belangen, wenn der dir ohne die nötigen informationen so ein Auto verkauft was nicht straßenverkehrstauglich ist 🙁
Wenn aber das Auto in diesem zustand durch den letzten Tüv kahm, wäre das eine sauerei, man kann von einem Führerschein neuling eigentlich nicht verlangen, sich besser auszukennen, als ein TÜV PRÜFER - sonst bröchte man selbige ja nicht. Wenn man kein fachmann ist, woher soll man den die beschaffenheit jedes Teils kennen....eigentlich unmöglich 🙁 ohne rechtschutz schon dumme situation.

Zitat:

Original geschrieben von diegohnx



Zitat:

Original geschrieben von buratino4


Autsch....... kein legales Xenon , Reifen nicht eingetragen (genau so schlimm wie abgefahrene Reifen) .... mach mal dein Fahrrad fit.🙁

stehen die Reifen nur nicht in Schein, oder auch nicht in der Betriebsanleitung?
wenn Sie vom Hersteller für den Wagen Freigegeben sind offiziell, wäre das schonmal gut. Die Felgen müssten an sich auch eine ABE haben.

ich glaube vor ewigen Zeiten hatte ein arbeitskollege bei seinem damaligen neuen gebrauchten e34 das gleiche problem, frisch gekauft, 1 Woche danach sah ich das ding bei der örtlichen Polente auf dem Hof stehen, wurde inspiziert - ohne den fahrer. nach ner Weile hat er sich neue Reifen oder Räder besorgt, und er fuhr wieder damit rum....

Aber generell, eventuell kann man vielleicht den Vorverkäufer belangen, wenn der dir ohne die nötigen informationen so ein Auto verkauft was nicht straßenverkehrstauglich ist 🙁
Wenn aber das Auto in diesem zustand durch den letzten Tüv kahm, wäre das eine sauerei, man kann von einem Führerschein neuling eigentlich nicht verlangen, sich besser auszukennen, als ein TÜV PRÜFER - sonst bröchte man selbige ja nicht. Wenn man kein fachmann ist, woher soll man den die beschaffenheit jedes Teils kennen....eigentlich unmöglich 🙁 ohne rechtschutz schon dumme situation.

Aber wenn die Reifen schleifen, dann merkt das auch ein Führerscheinneuling, dafür braucht es nun wirklich keinen Tüv-Prüfer. Und wer dann noch damit rumfährt, der macht das vorsätzlich und muss mit den Konsequenzen leben.

Solche Autos gehören von der Straße, gute Arbeit ihr Leute in Grün äh Blau 😉

Has das Auto doch wieder? Alles halb so schlimm^^ Gibs vllt. nen paar Punkte + Bußgeld + Gutachtenkosten.

500 Euro und 3 Punkte? 😁

Mehr passiert da nicht wenn dich dich nicht nochmal erwischen 😉

Ach und: BAU DIR KEINE SCHEIßE AN DEN WAGEN! Keiner meckert beinem Auspuff aber stell dir vor, dein Reifen platzt, oder die Felge bricht, dem nächsten fährst du rein oder kannst beinem Kinderwagen nicht mehr Bremsen! Ich könnte das nicht ertragen....

naja schleiffen ständig oder nur wenn man voll beladen über ne kuppe fährt ? vielleicht lags nicht an den reiffen sondern am fahrwerk ? Logo, das fahrzeug sollte so nicht rumfahren, aber einen jungen Kerl Finanziell zu ruinieren, damit ist auch keinem geholfen. ... da das fahrzeug ja eh geprüft wird , wäre das einfachste und fairste, die schreiben ihm eine Liste, was er zu umzugestalten hat. Vermutlich würde sich das dann bei diesem fahrzeug nichtmal mehr lohnen 🙁 wenn der Wagen nicht so teuer war, vielleicht eh das beste weg damit.... technisch sehr gepflegt wird er ja vermutlich eh nicht sein, wenn man schon mit schleifenden reifen rumfährt usw.

Diese Angelegenheit hat wie jede Medaille 2 Seiten.

Einmal haben wir die strafrechtliche Seite. Es ist zweifellos so, daß der Halter und jeweilige berechtigte Fahrer für den einwandfreien technischen Zustand des Fahrzeuges rechtlich verantwortlich sind und wenn dies nicht der Fall ist, die entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen tragen müssen.

Auf der anderen Seite gab es einen kürzlichen Kaufvertrag zwischen dem Vorbesitzer und dem Fahranfänger. - Nein, ich war bei dem Kauf nicht dabei! Gehen wir mal davon aus, daß das Fahrzeug im Kaufvertrag nicht als "Bastlerfahrzeug" gekennzeichnet wurde. Der Käufer hat sich ja bereits dahingehend geäußert: "war mir dessen gar nicht bewußt".
Der Käufer wäre einmal genauestens - am besten durch einen Rechtsanwalt - zu befragen, wie der Kaufvertrag zustande kam. Hat der Verkäufer im Rahmen seiner Offenbarungspflicht auf vorhandene Mängel (z. B. Unfälle, fehlende Eigenschaften - hier insbesondere erloschene Betriebserlaubnis - Motorschaden, etc.) hingewiesen? Wichtig vor allen Dingen ist der schriftliche Kaufvertrag und was dort drin steht. Eine Bemerkung wie: "Gekauft wie besehen" dürfte den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen frei stellen.

Hat der Verkäufer den Eindruck erweckt, daß das Fahrzeug für den Straßenverkehr uneingeschränkt tauglich ist, obwohl ihm bekannt war, dass das Xenon-Licht, die Räder und der Auspuff nicht legal sind? - Der Verkäufer wird ja nicht erst am Vortag des Kaufabschlusses diese illegalen Änderungen vorgenommen haben, sondern selbst schon das Fahrzeug länger so betrieben haben. Demnach war die Betriebserlaufnis schon länger erloschen.

Dann durfte der gutgläubige Käufer nach Treu und Glauben davon ausgehen, daß er ein betriebsbereites Fahrzeug erwirbt. Mit anderen Worten, der Verkäufer hat den Käufer über den Tisch gezogen!

Aus jedem Kaufvertrag haben Käufer und Verkäufer gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten. Fehlt z. B. der Ware eine wesentliche Eigenschaft - in diesem Falle die Betriebserlaubnis - so hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz (BGB § 463). Das gleiche gilt, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig, d. h. in der Absicht zu täuschen verschwiegen hat. Der Käufer ist berechtigt, dem Verkäufer die Ware zur Verfügung zu stellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

Der junge Fahranfänger hat vermutlich mit diesem Kaufvertrag das größte Rechtsgeschäft in seinem bisherigen Leben getätigt und ist damit böse auf die Nase gefallen. Vermutlich sind seine finanziellen Reserven ziemlich erschöpft. Ja, Rechtsanwälte und Gerichte sind teuer. Rechtsschutzversicherung hat er vermutlich auch nicht. Ich würde ihm trotzdem dazu raten, seine ihm zustehenden Rechte aus dem Kaufrvertrag wahrzunehmen. Ggfs. kann er sich auf dem Wege des Armenrechtes einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt besorgen, der ihm seine rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten aufzeigen kann.

Ich schätze seine rechtlichen Möglichkeiten, den Verkäufer in Haftung zu nehmen, hoch ein, bin aber kein Rechtsanwalt und möchte auch keine rechtliche Diskussion lostreten, sondern nur meine eigene Einschätzung der Situation hier wiedergeben, so wie es meinem Rechtsempfinden und Kenntnis der Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag entspricht.

Zum Thema Bastlerfahrzeug:

Klick

hmm TE Starter net da,anscheinend Bußgeld da und er ist in Unmacht gefallen 😁 😁 😁

Vielleicht sollten ein paar Leute einen Gang runterschalten, als unbeteiligte erfahrene Autofahrer.

Es war wohl niemand mit 18 bereits ein Autoprofi, es sei denn er ist kfz azubi.

Es war niemand bei der Kontrolle dabei oder kennt das Auto, also weiß wohl niemand ob die Reifen immer schleifen oder nur bei voller Einfederung.
Zudem halte ich es auch als nachvollziehbar dass man bei bestandenem TÜV von einem einwandfreien Fahrzeug ausgeht.

Aber ich hoffe dass der TE sich wieder meldet, so ein Forum lebt von den Lösungen innerhalb der Themen😉

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