Ärger mit der Polizei (Beschlagnahmung meines 3er)
Hallo zusammen
Ich habe folgendes Problem
Während einer Spritztour haben die grünen
Männer mir gestern Nacht sehr schnell
Den Spass genommen
Situation ist folgende
Links vorne ist mein Xenonbrenner kaputt
Das heisst nur ein Auge
Das ist das erste Mangel gewesen
Habe das Auto seit einer Woche
Beim kontrollieren kam raus das weder
Reifen noch Felgen eingetragen sind und
Schleifen hinten
Als nächstes wurde mir unterstellt das ich
Den mitteltopf geleert habe Und des
Halb sei das Auto so laut
Jeden falls sorgte das alles dazu das die Polizei das
Auto beschlagnahmte und ich mich abholen musste
Was kann das für mich rechtliche Folgen und kosten
Nach sich ziehen
Auto wird vom TÜV begutachtet und ein
Mangelbericht gefertigt
Kann mir jemand helfen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von silverdreammachine
Warum soll denn jeder nur original fahren??😠😕
Original muß es nicht sein, aber legal sollte es schon sein. Das erspart auf jeden Fall eine Menge Ärger.
91 Antworten
Hm davon bin ich ausgegangen
Wenn das Auto TÜV hat das alles okay ist
Und der Kaufvertrag ist ein Bastlerautovertrag
Also vielen dank an alle wo mir schreiben
Es ist alles sehr Hilfreich
Bin gespannt was raus kommt
Das Auto schleift nur bei voller Federeinschlag
Ich bin eine Stunde vor der Beschlagnahmung
Auf der Autobahn gewesen und davon kamen dann
Auch die geringen schleif spuren
Naja
Zitat:
Original geschrieben von grün_und_giftig
Wäre nur doof, wenn im Kaufvertrag drin steht "verkauft als Bastlerfahrzeug / defektes Fahrzeug", oder?
Genau dann denke ich ist die A Karte bei ihm da sie ihn mit dem Karren erwischt haben.
@KapitaenLueck
Das möchte ich auch gerne mal wissen auf welcher Rechtsgrundlage ein KFZ entgültig eingezogen werden darf. Ausser bei Kapitalverbrechen oder Ähnlichem.
Das Auto darf einbehalten werden bei vielen Dingen.
Wenn man mehrfach unter anderem die Steuern oder Versicherungen nicht bezahlt hat, das Auto für den Verkehr ein Gefahr darstellt auch.
Aber meist wird eine Liste gemacht und man darf die Kosten tragen.
@whobody
Dein Beitrag ist richtig gut.
Denn wenn der Verkäufer die Mängel verschwiegen hat, dann macht er sich der arglistigen Täuschung schuldig.
Damit Strafbar.
Selbst wenn da Bastlerauto steht.
Aber leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe und er wird zahlen dürfen.
Ich denke er wird eine Liste bekommen damit das Auto wieder fahren darf.
Ferner denke ich das er Pech hatte und das Fahrzeug wohl schon bei der Polizei auf der Liste stand.
Und es ihn jetzt erwischt hat.
Ich denke aufgrund dieser Arglistigen Täuschung kann er von Vertrag sogar zurücktreten.
Und Schadensersatz verlangen
Zitat:
Original geschrieben von Robin616
.......
Hab das Auto seit einer Woche
Und war mir desen gAr nicht bewusst
Na ja, wenn der TE sich erst als unwissend darstellt und nachträglich erst damit herausrückt, daß er ein Bastlerfahrzeug erworben hat, dann hat er schlechte Karten und man kann ihm schlecht helfen und raten.
@ hitman. Vertausche bitte entgültige Beschagnahme nicht mit Pfändung.🙁
Noch leben wir im Rechtsstaat.
Solltest du Recht behalten (wollen), dann zeig mir bitte die Rechtsgrundlage.
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ich klink mich mal ein @ TE anwalt hier kannst du dich kostenlos erstberaten lassen und wenn du keine rechtschutz hast macht er trotz alledem ein bomben angebot und der mann hat echt ahnung der konnte mein lappen retten wo ich zweimal in ein jahr geblitz wurde mit einmal 48kmh und einmal mit 36kmh zuviel.
ruf an ich wünsch dir glück
Zitat:
Original geschrieben von KapitaenLueck
@ hitman. Vertausche bitte entgültige Beschagnahme nicht mit Pfändung.🙁Noch leben wir im Rechtsstaat.
Solltest du Recht behalten (wollen), dann zeig mir bitte die Rechtsgrundlage.
Sorry meine Akten sind aus 1995 und da ist nichts mehr vorhanden außer ein Kaufvertrag über das Auto.
Es ist von der Polizei beschlagnahmt worden und nicht wieder rausgerückt worden.
Und das wollte der Kriminalhauptkommissar Leutloff und sein Dienstvorgesetzter sogar noch ein 2 . mal durchziehen.
Mein Auto stand unangemeldet auf der Straße und di ehaben es abgeschleppt.
Und als die dann bei mir angewackelt kamen wollte er die Wohnung ohne Beschlagnahmeprotokoll verlassen.
Damit wäre es sein Auto gewese.
Wer die Papiere hat hat auch das Auto.
Aber da habe ich ihm einen Stirch durch Rechnung gemacht aufgrund der Erfahrung mit meinem 16 V.
Und das nur weil einer das Maul aufgemacht hat und behauptet hatte der Schrothgurt ist seiner und auch die Stoßstange.
Soviel zum Thema Rechtsstaat.
Oder aktuell.
Ich kann laut 2 Staatsanwälten aus Berlin und 2 Gerichten in Berlin an ein und demselben Ort zur selben Zeit gleichzeitig sein.
Erklär mir mal das bitte wenn wir in einem Rechtsstaat leben.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
das Fahrzeug des TE wurde von der Polizei stillgelegt,weil da Reifen geschliffen haben oder sonstige Sachen nicht der StVO entsprechen und nicht,weil angeblich Diebesgut verbaut ist.....Greetz
Cap
Daß sehe ich auch so. "Angebliches"Diebesgut und "nicht StVO-konform" sind 2 verschiedene Schuhe..............
Zitat:
Original geschrieben von Robin616
Das Auto schleift nur bei voller FedereinschlagIch bin eine Stunde vor der Beschlagnahmung
Auf der Autobahn gewesen und davon kamen dann
Auch die geringen schleif spuren
Sorry, aber da muss ich jetzt auch meckern. Volle Einfederung auf der Autobahn? 😁
Alter schwede, es ist 06,57 und der erste kaffee noch nocht intus.
kommt mal wieder runter. oder muss man hier jetzt schnuller verteilen?