Admiraldirekt.de
Hi!
Hat wer von euch Erfahrungen mit der Admiraldirekt.de gemacht?
Egal ob gute oder schlechte.
Wäre für Infos dankbar, da sie mir ein super günstiges Angebot für meinen neuwagen gemacht haben und ich aber immer etwas skeptisch gegenüber direktversicherer bin.
Würde mich über euere Antworten sehr freuen.
mfg
Saarländer2005
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ik-2
also ich war nicht zu frieden.
war nur 3 wochen bei denen.
fehler pasier das kein geld auf konto war erstbetrag.
sofort ohne vorwarnung haben die gekündigt. ich stand ohne versicherung da.
bin zurück zu meinem vorversicherer. aber trotzdem habe ich vom stadt. 47€ strafe wegen fehlende versicherung zahlen müssen.nee Danke!
Also ich verstehe es nicht, hier seinen "Unmut" kundzutun, wenn der Fehler bei einem selbst liegt... 🙄
445 Antworten
Kopierst Du jetzt deinen Aufsatz in jeden Versicherungsthread? 😰😰
Sorry nein, ich wollte hinweisen und bin nicht auf die Idee gekommen, dass es stört.
Ist wohl wie bei jeder (deutschen) Versicherung so, solange man brav Beiträge zahlt und keine Schäden meldet, ist alles in Butter und die Vesicherung nennt sich "Partner", nur wenn es zum Schadensfall kommt, bringen die Versicherungen das "Kleingedruckte" ins Spiel und blocken mit Verweisen auf telefonbuchdicke AGB und aus "Partner" wird Gegner!
Wie schon erwähnt, habe ich die "Admiral Direkt" gekündigt, nachdem sie wiederholt versucht hat, die Prämien um teilweise über 20 %!! zu erhöhen und zudem telefonisch nicht erreichbar war!
Einen Passus in der AGB, dass eine unverschuldete!! Beteiligung an einem Unfall zu einer dreijährigen Beitragsanhebung führt, halte ich (gelinde gesagt) für kriminell und wohl der extrem versicherungsfreundlichen deutschen Politik und rechtsprechung geschuldet!
Welcher Versicherer bildet keine Rückstellung im HP-Vertrag und stuft vorläufig so hoch, als ob der Schadensfall tatsächlich mit einem Betrag > = 0,01 € reguliert wurde, wenn ein Geschädigter einen Anspruch behauptet?
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Zitat:
@welllew schrieb am 31. Oktober 2017 um 22:02:54 Uhr:
Der Passus steht in den Alg.Vers.Bed. im Anhang 2 Pkt.B11 und es geht zudem in keiner Weise daraus hervor, wie hoch der Beitrag (willkürlich) angehoben wird! Auch auf Nachfrage bekam ich von der AdmiralDirekt keine Antwort dazu.
Kannst du das bitte mal einstellen/verlinken (online gibt's keinen B11).
Das würde ich unter "unerwartete Klausel" verstehen die ein Gericht sofort einkassieren würde. Kann ich mir immer noch nicht vorstellen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. November 2017 um 10:11:04 Uhr:
Welcher Versicherer bildet keine Rückstellung im HP-Vertrag und stuft vorläufig so hoch, als ob der Schadensfall tatsächlich mit einem Betrag > = 0,01 € reguliert wurde, wenn ein Geschädigter einen Anspruch behauptet?
Kann ja wohl nicht dein Ernst sein, oder?
Wobei meine Versicherung das kürzlich auch verusucht hat (da war ich "not amused"😉.
Gruß Metalhead
Würden sich Poster die bei Versicherungsunternehmen in Lohn und Brot stehen, hier auch als solche outen, wäre es ehrlicher und würde nicht zu Missverständissen führen!
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. November 2017 um 10:16:55 Uhr:
Zitat:
@welllew schrieb am 31. Oktober 2017 um 22:02:54 Uhr:
Der Passus steht in den Alg.Vers.Bed. im Anhang 2 Pkt.B11 und es geht zudem in keiner Weise daraus hervor, wie hoch der Beitrag (willkürlich) angehoben wird! Auch auf Nachfrage bekam ich von der AdmiralDirekt keine Antwort dazu.
Kannst du das bitte mal einstellen/verlinken (online gibt's keinen B11).
Das würde ich unter "unerwartete Klausel" verstehen die ein Gericht sofort einkassieren würde. Kann ich mir immer noch nicht vorstellen.Gruß Metalhead
Na klar gibts den.
https://www.admiraldirekt.de/haeufig-gefragt/downloads/akb.pdf
Nein doch nicht, ist da nur gelistet. Sorry.
Zitat:
@welllew schrieb am 31. Oktober 2017 um 22:43:42 Uhr:
Sorry nein, ich wollte hinweisen und bin nicht auf die Idee gekommen, dass es stört.
Nein es stört nicht.
Es mutet aber seltsam an, sich neu anzumelden und dann besagten Text mehrfach in andere Threads zu kopieren.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 1. November 2017 um 12:15:14 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. November 2017 um 10:16:55 Uhr:
Kannst du das bitte mal einstellen/verlinken (online gibt's keinen B11).
Das würde ich unter "unerwartete Klausel" verstehen die ein Gericht sofort einkassieren würde. Kann ich mir immer noch nicht vorstellen.Es muss alles online geben bei einer Online-Versicherung.
Den Passus findest du auf der Hauptseite www.admiraldirekt.de ganz unten, letzte Zeile "AKP", über die angezeigte PDF "Verbraucherinformationen für die Kfz-Versicherung Ausgabe 09/2017"
@welllew das hab ich schon gefunden, da gibt es aber keinen Abschnitt B11, bei Rückstufung gibts nur Info zur Rückstufung im Schadensfall.
Den ganzen Schinken hab ich aber nicht gelesen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. November 2017 um 20:47:24 Uhr:
@welllew das hab ich schon gefunden, da gibt es aber keinen Abschnitt B11, bei Rückstufung gibts nur Info zur Rückstufung im Schadensfall.
Den ganzen Schinken hab ich aber nicht gelesen.Gruß Metalhead
Ich aber, vielleicht hab ich es übersehen.
Der B.11 ist nur gelistet auf der Seite 38 . Weiter finde ich nichts. Bekommt der Versicherte vielleicht erst mit den Versicherungsunterlagen zu gesandt? Oder ist nicht erklärungsbedürftig?
Ein Foto dieses Passus wäre wirklich klasse.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 1. November 2017 um 20:56:36 Uhr:
Der B.11 ist nur gelistet auf der Seite 38 . Weiter finde ich nichts.
Stimmt, im Inhaltsverzeichnis steht er mit drin (sonst nicht). 😕
Code:
Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der Versicherungsnehmer als Fahrer (ab drei Jahre vor Vertragsbeginn) beteiligt war
Klingt nach einer Abfrage bei Neuabschluß der Versicherung.
Zitat:
Bekommt der Versicherte vielleicht erst mit den Versicherungsunterlagen zu gesandt?
Oder mit der Beitragserhöhung. 😁
Das wäre ja der absolute Knaller, Vertrag wird online abgeschlossen (die kritischen Sachen läßt man aus der Onlineversion der AKB raus und bekommt die nach Vertragsabschluss erst schriftlich).
Gruß Metalhead
B.11 hat doch nichts mit Hochstufung zu tun, sondern da sind die Tarifierungsmerkmale aufgezählt. Diese werden bei Antragstellung und bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Wenn die Versicherung den Beitrag fürs nächste Jahr erhöht und ich damit nicht einverstanden bin rege ich mich nicht auf sondern mache von meinem Kündigungsrecht Gebrauch.
In Zeiten wo die Unternehmen (Telekommunikation, Energieversorger, KFZ-Versicherungen und weitere) Neukunden mit tollen Konditionen belohnen und Bestandskunden durch Preissteigerungen vergraulen, haben die Firmen es nicht anders verdient. Dann wechsele ich eben jährlich.