Admiraldirekt.de
Hi!
Hat wer von euch Erfahrungen mit der Admiraldirekt.de gemacht?
Egal ob gute oder schlechte.
Wäre für Infos dankbar, da sie mir ein super günstiges Angebot für meinen neuwagen gemacht haben und ich aber immer etwas skeptisch gegenüber direktversicherer bin.
Würde mich über euere Antworten sehr freuen.
mfg
Saarländer2005
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ik-2
also ich war nicht zu frieden.
war nur 3 wochen bei denen.
fehler pasier das kein geld auf konto war erstbetrag.
sofort ohne vorwarnung haben die gekündigt. ich stand ohne versicherung da.
bin zurück zu meinem vorversicherer. aber trotzdem habe ich vom stadt. 47€ strafe wegen fehlende versicherung zahlen müssen.nee Danke!
Also ich verstehe es nicht, hier seinen "Unmut" kundzutun, wenn der Fehler bei einem selbst liegt... 🙄
445 Antworten
Um ein Sonderkündigungsrecht zu haben, ist es nicht unbedingt erforderlich, das der Beitrag steigt.
Wichtig ist hier der "Vergleichsbeitrag" der eigentlich auf der Rechnung stehen müsste.
Wenn trotz höherer SF (SF1 jetzt SF2) der Beitrag gleich bleibt oder vielleicht auch sinkt, hättest du ein Sonderkündigungsrecht, darauf muss auch hingewiesen werden
Hallo celica1992,
vielen Dank, die Antwort war hilfreich. Es bleibt jetzt noch abzuwarten, wie die Admiral auf meine Reklamation reagiert.
Zitat:
@querys schrieb am 10. Januar 2017 um 08:09:34 Uhr:
@steve015:
Bei der AdmiralDirekt zahlt man auch mehr, wenn man unverschuldete Schäden hat!Also 1x Schaden = Mehr bezahlen und das ist genau der Aufschlag, den du wohl nicht zurück bekommst.
Anders gesagt. Du hast bei der AdmiralDirekt beim Abschluss der Versicherung gelogen und einen Schaden verschwiegen.
*edit* Anbei ein Bild aus dem Online-Rechner.
In meinem fiktiven Beispiel erhöht sich der Beitrag für Haftpflicht von 253,74 auf 292,25.
Wie die Versicherung einen Schadensfall definiert, ist nicht ihrer Willkür überlassen sondern hierfür gibt es klare Definitionen.
Im übrigen trat der Unfall erst nach dem Versicherungsabschluss auf, aber eben vor Versicherungsbeginn bei der Admiral.
VG
steve015
Ich bin jetzt mit dem dritten Auto nacheinander bei diesem Verein und kann bisher nichts negatives sagen. Sie sind einfach deutlich günstiger als die Konkurrenz, gerade, wenn man nicht via Check24 geht, sondern den Betrag direkt auf der Homepage berechnen lässt.
Aber ich hatte im laufenden Versicherungsjahr einen Schaden, mal gespannt, wie sich das auf die Prämie auswirkt.
Ansonsten: Ich habe nur Haftpflicht. Da ist mir das Regulierungsverhalten der Versicherung relativ egal.
Nimm vielleicht mal ein anderes Vergleichsportal als "Check 24", denn diese (sogenannten) "Vergleichsportale" sind fast alle als Versicherungsagenturen eingetragen, weswegen Verbraucherschützer auch dringend dazu raten, sich nicht nur auf eins dieser Portale zu verlassen.
Ich bin zu einer Versicherung (Allsecur) gewechselt, die deutlich günstiger (ca. 150 Teuronen jährlich!) als die Admiral ist.
Wie gut (oder schlecht) eine Versicherung ist, stellt man sowieso leider erst im Schadensfall fest und das möchte ich nicht unbedingt austesten.
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Das stimmt. Aber bei der HP kann einem als Kunde wenig passieren. Sollte die Versicherung nicht zahlen, wird in der Regel selten der Fahrer oder der Halter allein verklagt. Und wenn doch, muss man die Versicherung eben mit ins Boot holen.
Bei der Kasko kann das wieder anders sein.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. Januar 2017 um 08:24:31 Uhr:
Um ein Sonderkündigungsrecht zu haben, ist es nicht unbedingt erforderlich, das der Beitrag steigt.
Wichtig ist hier der "Vergleichsbeitrag" der eigentlich auf der Rechnung stehen müsste.
Wenn trotz höherer SF (SF1 jetzt SF2) der Beitrag gleich bleibt oder vielleicht auch sinkt, hättest du ein Sonderkündigungsrecht, darauf muss auch hingewiesen werden
Hallo,
hierzu hätte ich noch einige Detail-Fragen:
Die Neuberechnung für 2017 erhielt ich am 6.01.2017. Kann ich ab 1.1.2017 kündigen, ist Eingang der Kündigung für das Vertragsende relevant oder z.B. das Datum der Neuberechnung?
Im Vertrag werden 2 Schadenfreiheitsgruppen angeben. Einmal der SF als Zweitwagen. Hier wurde ich von SF 1 auf SF 2 gestuft. Dann wird noch der SF des Erstwagens angegeben. Für die Beitragsberechnung ist der SF des Erstwagens relevant. Für 2017 bedeutet dies SF6 nachdem ich 2016 in SF5 eingestuft wurde. Dummerweise ändert sich der Beitragssatz bei der Versicherung des Erstwagens dabei aber nicht, da er für diese beiden Stufen bei der Versicherung des Erstwagens 55% beträgt. Hat mit der AD aber eigentlich ja nichts zu tun, da die Versicherer den Stufen ihre eigenen Rabatte zuordnen. (Siehe unten)
Dennoch: Kann ich mich nun auf den SF des Zweitwagens berufen oder ist der SF des Erstwagens ausschlaggebend?
Noch etwas konkreter: Die Versicherungen variieren ja bei der den SF-Tabellen, bzw. den zugeordneten Rabatten sehr leicht.
Sind dann die Rabatte relevant oder reicht es aus, wenn trotz besseren SF der Beitrag gleich bleibt?
Ich frage deshalb, weil die Rabatte bei der Ad nirgendwo einsehbar sind. Ich befürchte, dass dort spitzfindig einfach gesagt wird, dass SF1 den gleichen Rabatt bekommt wie SF 2.
Im letzten Fall hätte ich leider keine Grundlage für sie Sonderkündigung, obwohl der Beitrag deutlich höher ist als für 2016. Hierzu hat man mir bereits gesagt, dass die Beiträge 2017 angehoben wurden. Und diese Anhebung erhielt ich ja bereits im Oktober 2016. Da wären die Fristen dann abgelaufen.
Noch mal zur Erinnerung: Ich bekam im Oktober 2016 bereits eine Rechnung für 2017 die genau den gleichen Betrag enthielt, wie die Neuberechnung mit aktualisierten SF im Januar diesen Jahres.
VG
@steve015
Schau mal auf der Vorderseite ganz unten, wenn da in Fettschrift steht: Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen auf der Rückseite. Dann drehe die Seite um und lies, da wird stehen, wenn du ein Sonderkündigungsrecht hast.
Hallo Alien,
da hat man doch glatt den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht vergessen - herrje... ist das doch wieder schade. Na, ich werde es ihnen durchgehen lassen. Die Kündigung geht morgen raus. Bei Stress geht´s zum Obmann.
Im worst case wird das Fahrzeug über den Winter oder auch noch länger abgemeldet. Mir lang´s
VG
"Sonderkündigungsrecht" wegen Beitragserhöhung ist grundsätzlich (gesetzlich) ein Monat nach Bekanntgabe!! der Beitragserhöhung, also wenn die Beitragserhöhung dem Kunden (nachweisbar, gerichtsverwertbar) bekannt gemacht wurde.
Klingt zwar sehr Oberlehrerhaft, wurde mir aber so (ausgerechnet von der Admiral.direkt) mitgeteilt.
Zitat:
@Oldkalli schrieb am 16. Januar 2017 um 11:32:51 Uhr:
"Sonderkündigungsrecht" wegen Beitragserhöhung ist grundsätzlich (gesetzlich) ein Monat nach Bekanntgabe!! der Beitragserhöhung, also wenn die Beitragserhöhung dem Kunden (nachweisbar, gerichtsverwertbar) bekannt gemacht wurde.
Klingt zwar sehr Oberlehrerhaft, wurde mir aber so (ausgerechnet von der Admiral.direkt) mitgeteilt.
Ich finde die eigentluche Beitragserhöhungen wenig transparent. Also ich blicke da nicht durch, wie es dazu kam und ob das Sonderkündigungsrecht greift. Also bei meiner Versicherung stand ganz klar unten in Fettdruck:
Bitte beauchten sie die Informationen auf der Rückseite. Auf der Rückseite stand dann ganz klar, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe und wie die Frist für diese ist. Bei einer Freundin, die ihr Auto woanders versichert hatte, stand genau der gleiche Satz in Fettdruck auf der Vorderseite und auf der Rückseite dann der Hinweis zum Sonderkündigungsrecht.
Ob dieser Hinweis ein "Muss" ist, weiss ich nicht. Aber es scheint ja doch eine gewisse Praxis zu sein. Also sollte man galt genau lesen.
20%ige Beitragserhöhungen (Beitragsanpassungen) sind auch wenig transparent und nachvollziehbar, auch wenn diese mit angeblich neuer Einteilung oder Neuberechnung von Regionalklassen begründet werden und nach Widerspruch und Kündigungsandrohung des Versicherungsnehmers wieder zurück genommen werden.
Von Seriosität kann man da wohl weniger sprechen, eher von versuchter Abzocke!
Bei Beitragserhöhungen ab 5 Prozent vergleiche ich und wechsle gegebenfalls die Versicherung.
Hallo,
tja, wie erwartet lehnt die AD die Kündigung ab. Begründung:
"Der Beitrag Ihres Vertrags hat sich durch die Änderung von Tarifmerkmalen ergeben, nicht durch eine Beitragsanpassung durch uns."
Also - es ist nicht das, wonach es ausschaut.... https://www.youtube.com/watch?v=Pi_z6YOeWcA (0.00 bis 0.20 passt ganz gut)
Und die geänderten "Tarifmerkmale" führen dazu, dass der Beitrag 2016 günstiger war als 2017 obwohl die SF-Klasse 2016 eine Stufe ungünstiger war?
Ab Montag geht's dann in Runde 2. Gleichzeitig wird das Fahrzeug abgemeldet.
Werde euch aber auf den Laufenden halten.
VG
Bei der huk24 kann man selbst dann wechseln wenn sich die tarifmerkmale geändert haben. Aber nur wenn die rechnung min 10% drüber liegt. Gibt es da bei der admiraldirekt nicht auch ein passus zu ?
Kann ich nicht sagen, jedenfalls haben die meine Kündigung (vor einem Monat) problemlos angenommen und das obwohl sie ihre krassen Beitragserhöhungen mit einem neuen Angebot (fast) wieder zurück genommen haben.
Mir ein Rätsel wie der Laden Kunden länger als ein Jahr an sich binden kann, denn wer gibt es sich, jedes Jahr auf`s neue mit denen in Vertragsverhandlungen zu müssen, zumal der Verein chronisch nicht (telefonisch) erreichbar ist, obwohl der Vertag ausdrücklich telefonischen Service beinhaltet!
Kein Mensch würde einen Vertrag bei der AdmiralDirekt unterschreiben - wenn er von den Details wüsste. Hinterhältig steht es im Kleingedruckten, es gibt keinen offenen und ehrlichen Hinweis seitens der Versicherung beim Vertragsabschluss: Die unverschuldete Beteiligung an einem Unfall führt tatsächlich zu einer dreijährigen Beitragsanhebung. Ich musste es selber erfahren und konnte es zunächst auch nicht glauben, wahrscheinlich sollte man sich beim Versicherungsaufsichtsamt dazu erkundigen.
Der Passus steht in den Alg.Vers.Bed. im Anhang 2 Pkt.B11 und es geht zudem in keiner Weise daraus hervor, wie hoch der Beitrag (willkürlich) angehoben wird! Auch auf Nachfrage bekam ich von der AdmiralDirekt keine Antwort dazu.
Es ist sogar so, dass die Beitragserhöhung im Beitragsbescheid dann stillschweigend und möglichst unkenntlich durchgeführt wird. Sie verläuft dann über drei Jahre, beginnend mit dem Jahr nach dem Unfall, und wird jährlich neu berechnet.
Das gemeine an der Sache ist auch, ich zahle nun mehr, weil mir ein anderer einen Schaden zugefügt hat. Bei meinem nächsten unverschuldeten Unfall wollte ich dem vorgreifen und den Schadensersatz dafür von der Gegenerversicherung einfordern. Das ist grundsätzlich möglich, da ich schadlos zu halten bin. Dazu habe ich bei der AdmiralDirekt eine schriftliche Bestätigung erfragt, verbunden mit der Angabe, wie hoch denn mein Beitrag steigen wird.
Diese Angabe erfolgte jedoch nie. Auf Briefe und Mails wird wochenlang nicht reagiert. Der Telefonkontakt, bei dem man immer (ungelogen) etwa 1Std. in der Warteschleife hängt, ist unverbindlich und ausweichend, es werden Zusagen gemacht, die nie eingehalten werden. Im letzten Gespräch dann wurde mir ein "gutes Angebot" versprochen, um die Dinge zu regeln: Der Vorgang gipfelte darin, dass mein Vertrag durch die AdmiralDirekt gekündigt wurde, weil ich hartnäckig darauf bestand, Antworten zu erhalten. Das war möglich, weil die vertragliche Grundlage eines Einjahresvertrags, der sich automatisch jährlich verlängert, dies zuließ - auch dieser ungewöhnliche Umstand wird einem bei Vertragsabschluss nicht erläutert. Ich weine dem nicht hinterher, bin ja froh da raus zu sein, aber nun hab ich auch noch den riesigen Nachteil, als "Gekündigter Versicherter" eine neue Versicherung zu finden.
Ich kann nur abraten, nie wieder AdmiralDirekt!