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Admiraldirekt.de

Themenstarteram 21. Juli 2008 um 15:57

Hi!

Hat wer von euch Erfahrungen mit der Admiraldirekt.de gemacht?

Egal ob gute oder schlechte.

Wäre für Infos dankbar, da sie mir ein super günstiges Angebot für meinen neuwagen gemacht haben und ich aber immer etwas skeptisch gegenüber direktversicherer bin.

Würde mich über euere Antworten sehr freuen.

mfg

Saarländer2005

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ik-2

also ich war nicht zu frieden.

war nur 3 wochen bei denen.

fehler pasier das kein geld auf konto war erstbetrag.

sofort ohne vorwarnung haben die gekündigt. ich stand ohne versicherung da.

bin zurück zu meinem vorversicherer. aber trotzdem habe ich vom stadt. 47€ strafe wegen fehlende versicherung zahlen müssen.

nee Danke!

Also ich verstehe es nicht, hier seinen "Unmut" kundzutun, wenn der Fehler bei einem selbst liegt... :rolleyes:

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am 13. April 2021 um 18:20

Dachte ich auch...

Aber da es nicht zutreffend ist, bin ich nur mehr verärgert.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 13. April 2021 um 19:43:42 Uhr:

Ich dachte immer, in so einem Fall wird das Opfer auf jeden Fall von der gegnerischen Versicherung entschädigt, aber die holt es sich dann vom Verursacher mittels Regressforderung zurück.

Ist dem nicht so?

Nicht bei Vorsatz.

Dann springt die Verkehrsopferhilfe beim GDV ein, wenn keine VK vorhanden ist.

 

P.S.

Der H-Versicherer muss entsprechend verweisen.

am 13. April 2021 um 21:07

Erstmal müsste die AD ja den Vorsatz beweisen. Ist ja hier kein Wunschkonzert. Bisher nur hinhalten...

 

Aber grundsätzlich ist das Vorsatzthema ein gemeines Schlupfloch. Man bleibt auf dem Schaden sitzen. VK hin oder her, die höheren Beiträge bleiben ohne eigenes Verschulden.

In dem Falle ist die Regulierung nicht vertragsbelastend.

am 13. April 2021 um 21:52

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. April 2021 um 23:26:55 Uhr:

In dem Falle ist die Regulierung nicht vertragsbelastend.

Bist du sicher? Aber Selbstbeteiligung ist doch mindestens fällig?

Wie im anderen Thread schon über 6 Seiten diskutiert wurde, geht es hier um ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges und §315b. Da wird die Versicherung natürlich erst den Ausgang dieses Verfahrens abwarten und sich bei Verurteilung darauf zurückziehen. Oder ist das Strafverfahren jetzt schon abgeschlossen worden? Poste doch bitte den Fortgang im einschlägigen Thread, damit jeder auch die Vorgeschichte kennt.

am 14. April 2021 um 5:37

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. April 2021 um 07:01:44 Uhr:

Wie im anderen Thread schon über 6 Seiten diskutiert wurde, geht es hier um ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges und §315b. Da wird die Versicherung natürlich erst den Ausgang dieses Verfahrens abwarten und sich bei Verurteilung darauf zurückziehen. Oder ist das Strafverfahren jetzt schon abgeschlossen worden? Poste doch bitte den Fortgang im einschlägigen Thread, damit jeder auch die Vorgeschichte kennt.

Das Strafverfahren ist abgeschlossen (oben wurde auch schon genannt) und es wurde nur grobe Fahrlässigkeit festgestellt. Versicherungsbetrug wurde auch eingestellt. Die AD hat den Punkt Vorsatz selbst "festgestellt" (aufgrund einer Videoaufzeichnung) aber damit ist dies nicht bewiesen. Der Verlauf und Schuld sicherlich.

Der Hinweis auf den Verfahrensausgang hat die AD aber auch nicht interessiert.

Im Prinzip muss sie das auch nicht, da dies ja nicht relevant für den Zivilprozess ist. ABER wenn ein Gericht bisher keine Beweise für den Verdacht gefunden hat, werden sie es mit Sicherheit auch nicht.

Lt. Anwalt ist (der Verdacht auf Vorsatz) es sogar irrelevant, da das Verhalten eines Fahrers der nicht der Halter ist, nichts an der Haftung des Halters ändert. Dazu gibt es auch schon einschlägige Urteile.

Der Fall an sich ist sicher komplizierter, aber Dauer und aktuelles Verhalten von AD ist für mich nicht mehr nachvollziehbar/akzeptabel.

Okay, wenn das andere Verfahren abgeschlossen worden ist, dann gibt es in der Tat keinen Grund, die Regulierung weiter zu verzögern bzw. abzulehnen.

am 14. April 2021 um 5:57

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. April 2021 um 07:53:22 Uhr:

Okay, wenn das andere Verfahren abgeschlossen worden ist, dann gibt es in der Tat keinen Grund, die Regulierung weiter zu verzögern bzw. abzulehnen.

Habe es im anderen Thread noch ergänzt.

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