Adaptive LED-Scheinwerfer bestellt - aber nicht vorhanden?
Fahre seit Anfang Dezember einen Ford Focus Active, bestellt mit verschiedenen Ausstattungspaketen (u. a. mit dem Lichtpaket "Adaptive LED-Scheinwerfer"😉.
Bei diesem Lichtpaket soll das Licht automatisch zwischen Fern-und Abblendlicht wechseln, wenn andere Lichtquellen (Fahrlicht anderer Verkehrsteilnehmer, Straßenbeleuchtung usw.) auf die Kamera in der Windschutzscheibe treffen. Desweiteren soll das Fernlicht bei entgegenkommenden Fahrzeugen diese "auspixeln", d.h. den Lichtkegel zum entgegenkommenden unterbrechen. Unabhängig von Fern- oder Abblendlicht sollen die Scheinwerfer bei Kurvernfahrten diese ausleuchten.
Die Betonung liegt auf "soll", weil bisher keines dieser Features festgestellt werden kann. Anders als bei dem Vorgänger, einem Ford Focus Mk 3 mit Xenon-Licht, der nach Einschalten des automatischen Fahrlichts alle der beschriebenen Funktionen (mit Ausnahme des blendfreien Fernlichts) ohne Probleme absolvierte, funktioniert nur "hell - Tagfahrlicht, dunkel - Scheinwerfer an".
Beim Studium sind in der Betriebsanleitung folgende Beschreibungen aufgeführt:
Fernlichtautomatik (Bedienung am Lenkrad - Anzeige im Kombinstrument)
Menüelement Maßnahme
Einstellungen Die Menütaste drücken.
Fahrzeugeinstellungen Die Taste OK drücken.
Beleuchtung Die Taste OK drücken.
Automatisches Fernlicht Die Taste OK drücken. Menüpunkt nicht vorhanden!!!!!
Blendfreies Fernlicht (Bedienung wie vor)
Menüelement Maßnahme
Einstellungen Die Menütaste drücken.
Fahrzeugeinstellungen Die Taste OK drücken.
Beleuchtung Die Taste OK drücken.
Blendfreie Scheinwerfer Die Taste OK drücken. Menüpunkt nicht vorhanden!!!!!
Der zwischenzeitlich konsultierte Händler kann sich auch keine Reim darauf machen (Ist mitbetellt, müsste doch funktionieren !?).
Frage: Gibt es einen Forumsteilnehmer, der den geschilderten Sachverhalt bestätigen kann?
59 Antworten
Schlimmer finde ich da illegales Xenonlicht ich hatte mal einen Alten Fiesta hinter mir auf der Autobahn und da war wirklich schrecklich.
Zitat:
@Essotiger schrieb am 4. Februar 2021 um 10:32:32 Uhr:
Also wenn Nebellichter blenden, dann passt aber etwas nicht. Da Nebellichter nach unten strahlen, da sie sonst nicht wirken würden, da eine Eigenblendung durch den Nebel entstünde.
Dann hör auf, nur von der Lampe bis zur Fahrbahn zu denken. 😛
Ist die Straße nass, ist sie wie ein Spiegel, der das Licht wieder nach oben lenkt.
Oh Gott, wie muß dann das richtige Licht erst blenden.
Ich bin noch so gut wie nie von NSW geblendet worden. Traut sich ja auch kaum jemand die Dinger anzumachen. Weit aus öfters blenden TFLs. dabei egal ob serienmäßige LEDs oder nachgerüstete Baumarkttuningteile.
Zitat:
@Rolli 3 schrieb am 6. Februar 2021 um 20:28:15 Uhr:
Oh Gott, wie muß dann das richtige Licht erst blenden.
Es kommt auf die Situation an. Wenn man bei Regen schon wenig sieht, und dann der Gegenverkehr einen anstrahlt, sieht man halt weniger. Sind die Nebelscheinwerfer zusätzlich eingeschaltet, sieht man noch weniger... Eine Lösung ist, dass alle mit Nebelscheinwerfern fahren, aber ob das die richtige Lösung ist?
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Lustig, dabei darf ja genau bei Regen auch mit Nebelscheinwerfern gefahren werden.
Geschimpft wird ja immer, wenn jemand bei guter Sicht/Trockenheit mit Nebelscheinwerfern rumfährt...
Pauschal bei Regen ist falsch.
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schnee eingeschaltet werden.
Einfacher Regen ist kein vorgesehener Grund der Benutzung.
ciao Maris
Mittlerweile kannste ja froh sein wenn bei starken Regen oder Nebel tagsüber überhaupt einer mit Licht fährt.
Die meisten sind zu dumm um mal den Schalter auf an zu stellen. Ist bei Nebel sehr toll wenn nur vorne das tagfahrlicht an ist.
Ich wünschte echt das würde regelmäßig kontrolliert ob die Beleuchtung eingeschaltet ist bei solchen Wetter Bedingungen.
Ich hab Ende 2019 eine Anzeige wegen Nötigung bekommen, weil ich den vor mir bei Nebel ohne Licht fahrenden mehrfach angeblinkt habe.
Er ist nach einer Weile in seinem Elektro Zoe abgebogen und hat angehalten - ich hinter ihm auch.
Er steigt aus und entpuppt sich als frustierter Bu**e im Privat-PKW.
Ich sage, er soll doch endlich mal sein Licht einschalten und bekomme als Antwort - "Wo sehen sie hier Nebel und außerdem habe ich ja mein TFL an."
Er guckt mir dann noch in die Augen, ob ich wirklich meine Linsen drin hab.
Irgendwann kam dann die Anzeige von der Staatsanwaltschaft, die ich dem Anwalt mit dem Dashcamvideo und der Tonaufnahme des Oberförsters übergeben habe.
Außerdem hat er mich wegen Beleidigung angezeigt, weil er angeblich aus 10m Entfernung aus seinem Auto gesehen hat, wie ich in meinem Auto sitzend in seine Richtung mit dem Mund ein Wort geformt habe, was er als "Arschloch" interpretiert hat.
Jedoch habe ich "Licht an" mit den Lippen geformt, weil er nach dem Anhalten immer noch kein Licht angemacht hat.
Die Nötigung/Beleidigung wurde eingestellt und der Typ ist nun sicher noch mehr frustriert.
ciao Maris
Zitat:
@Cherry79 schrieb am 6. Februar 2021 um 22:34:47 Uhr:
Lustig, dabei darf ja genau bei Regen auch mit Nebelscheinwerfern gefahren werden.
Geschimpft wird ja immer, wenn jemand bei guter Sicht/Trockenheit mit Nebelscheinwerfern rumfährt...
Man sieht ja auch mehr, besonders nachts... Aber die entgegenkommenden sehen halt weniger.
Tagsüber ist es egal, weil das Tageslicht hell genug ist, um alles auszuleuchten. Auch die Blendung ist deutlich geringer, weil die Augen sich an das Tageslicht gewöhnt haben.
Jeder muss selbst wissen, wann sie eingeschaltet werden. Nur sollte man aufhören dem Gerücht zu glauben, dass sie nicht blenden können.
Ihr habt echte Probleme hier, ich fahre fast den ganzen Tag beruflich und nichts finde ich schlimmer als hinter jemandem mit Nebelschlussleuchte an.
Das blendet mal so richtig und ist verboten ohne starken Nebel.
Geb ich dir recht. Die nsl sind richtig nervig. Und wenn dann einer vor mir ist mit zwei solchen Einrichtungen sehe ich immer zu das ich an den vorbei komme, oder ich lasse einen anderen den Vortritt.
Zitat:
@Kater Mo schrieb am 8. Februar 2021 um 05:59:02 Uhr:
Das blendet mal so richtig und ist verboten ohne starken Nebel.
Was aber nicht verboten ist den Idxxx mittels Lichtsignal auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen.
Meistens schnallen sie es dann
Zitat:
@Neo2016 schrieb am 8. Februar 2021 um 09:08:19 Uhr:
Was genau haben die letzten Beiträge mit dem ursprünglichen Thema eigentlich noch zu tun?!?
Nichts oder auch gar nichts.
Zitat:
@Neo2016 schrieb am 8. Februar 2021 um 09:08:19 Uhr:
Was genau haben die letzten Beiträge mit dem ursprünglichen Thema eigentlich noch zu tun?!?
Natürlich nichts! Aber wir sind ja auch auch schon auf Seite 4 ;-)