ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen
Hallo an euch da draußen,
seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.
Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.
Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.
5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.
Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.
So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.
Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.
Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.
Nach §16§ 16 Bergung
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im
Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur
unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden
In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht
) Bergung:
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch
Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.
Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.
Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.
Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
v.g. Uranus09
Beste Antwort im Thema
na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)
105 Antworten
Genau das habe ich mir auch gerade gedacht. Sie konnte sich wahrscheinlich nicht richtig artikulieren. Aber hier kann sie sehr viele "!!!" Zeichen schreiben😁
Wir kennen uns ja schon 😉
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Januar 2019 um 18:47:30 Uhr:
Zitat:
@Uranus09 schrieb am 6. Januar 2019 um 17:39:21 Uhr:
O Leute jetzt wird es mühselig. Wer lesen kann ist klar im Vorteil - manchen fällt das wohl schwer?
Der ADAC bestreitet doch gar nicht, dass es ein Unfall war!
Warum entstehen denn solche sinnlose Diskussionen, die es gar nicht braucht.
Thema war doch nicht, ob es ein Unfall war oder nicht, Thema war die Bergung.
Die Bergung wird nach Aussage der Mitarbeiter nur bezahlt, wenn ein 2.Auto oder der verunfallte PKW beschädigt ist.
Genau das ist das Thema und mein Problem - und nichts anderes...... !
Dieser Sachverhalt steht so nicht in den Bedingungen. Nicht mehr und nicht weniger.....Egal, welche kuriosen Debatten hier noch statt finden - ich gebe keinen Kommentar mehr dazu ab. Irgendwann muss es gut sein.
Wenn du beim ADAC genau so arrogant vorgegangen bist wie hier, dann wundert mich nichts.
Ich bin dann mal raus.
Rückmeldung,
mein Problem mit den Bergungskosten hat sich erledigt.
Die Lenkung ist defekt und muss erneuert werden, so ist ein Schaden in Höhe von 2500 € entstanden.
Das heißt, der ADAC übernimmt die Bergungskosten und ein Leihauto.
Sozusagen wären die Bergungskosten ohne Schaden das kleinere Übel gewesen. ;-)
§142 ist im übrigen Unfallflucht. Von daher trifft auch das Gerichtsurteil was ELINNAR hier anführt nicht zu - in dem von Elinnar angesprochenen Fall ging es um etwas ganz anderes.
Wenn es jemanden interessiert wie ein Unfall von einem KFZ Sachverständigen definiert wird.https://detlef-fischer.de/definition_unfall.php
Falls jemand meine Schreibweise als arrogant mokiert oder sich angegriffen fühlt, tut es mir leid, es war weder beabsichtigt noch bewusst.
Ich agiere halt immer gerne faktenorientiert und habe eventuell nicht bedacht, dass es ihr hier auch ein Unterhaltungsforum ist. Sorry, wenn ich da jemandem auf die Füße getreten bin.
Gute Fahrt an alle.
Zitat:
@Uranus09 schrieb am 7. Januar 2019 um 11:00:44 Uhr:
Rückmeldung,
mein Problem mit den Bergungskosten hat sich erledigt.
Die Lenkung ist defekt und muss erneuert werden, so ist ein Schaden in Höhe von 2500 € entstanden.
Das heißt, der ADAC übernimmt die Bergungskosten und ein Leihauto.
Sozusagen wären die Bergungskosten ohne Schaden das kleinere Übel gewesen. ;-)§142 ist im übrigen Unfallflucht. Von daher trifft auch das Gerichtsurteil was ELINNAR hier anführt nicht zu - in dem von Elinnar angesprochenen Fall ging es um etwas ganz anderes.
Wenn es jemanden interessiert wie ein Unfall von einem KFZ Sachverständigen definiert wird.https://detlef-fischer.de/definition_unfall.php
Falls jemand meine Schreibweise als arrogant mokiert oder sich angegriffen fühlt, tut es mir leid, es war weder beabsichtigt noch bewusst.
Ich agiere halt immer gerne faktenorientiert und habe eventuell nicht bedacht, dass es ihr hier auch ein Unterhaltungsforum ist. Sorry, wenn ich da jemandem auf die Füße getreten bin.Gute Fahrt an alle.
Geht doch🙂 Danke für die Rückmeldung
lach, nichts für ungut..!
Trotzdem steht immer noch die Frage offen , wie es sich verhalten hätte, wenn kein Schaden entstanden wäre....
Das möchte ich ganz gerne geklärt wissen - damit wir alle nicht in Dummheit sterben.
Ich werde euch berichten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Uranus09 schrieb am 7. Januar 2019 um 11:17:36 Uhr:
lach, nichts für ungut..!Trotzdem steht immer noch die Frage offen , wie es sich verhalten hätte, wenn kein Schaden entstanden wäre....
Das möchte ich ganz gerne geklärt wissen - damit wir alle nicht in Dummheit sterben.
Ich werde euch berichten.
Und genau da BITTE ich auch drum!! 😎
Lenkung kaputt--- uiuiui----- 😰😠😮
Was sind denn das heutzutage für Autos, die nicht mal so ne kleine Rutschpartie im Schnee mehr abkönnen?
Versteh ich gar nicht.
Oder war das ganze doch nicht so harmlos und soft wie es im Eingangstext erst rüberkam?
Tiguan - 2 Jahre alt lässt grüßen.
Lenkung gebrochen.. sagt die Werkstatt.
Als mein Schwiegersohn (dessen Auto ich anstatt meines SLKs aus Sicherheitsgründen) genommen hatte das Auto heimfuhr - mokierte er sofort, dass das Lenkrad total "verzogen" stand. (war ja nur 500 Meter zu unserem Haus)
Gestern Abend parkte ich das Auto vor unserer Werkstatt, damit die sich das Auto morgens gleich anschauen konnten. Die Fahrt 2 km zur Werkstatt - uih, da war mir klar, hier ist was Größeres.
Wir hätten laut Werkstatt das Auto gar nicht mehr fahren dürfen....
Ja, mei was größeres - die Böschung halt... ein kleines Wunder dachte ich, dass dem Auto ( so rund um- meine ich damit) nichts passiert ist. Ja, die Schneehaufen vermutete ich al Glücksgöttin des Autos. Das sie mir die Lenkung abreißen war nicht geplant. Habe eigentlich nur einen Straßenpfosten unter mir begraben ....
Ich kenne mich zuwenig aus um da mitreden zu können.
Ja, das wäre gut zu wissen!
Vorstellbar ist aber in der Tat, dass der ADAC nicht zahlt.
Ob man nun durch ein Fahrmanöver im Schnee oder durch Herbstblätter
oder Eis in den Straßengraben oder in eine Böschung rutscht, muss man
das als Unfall bezeichnen oder als ein Missgeschick?
Wird etwas am Auto beschädigt ist es sicher ein Unfall ok, wenn nicht, ist es
lediglich ein Missgeschick.
Die Argumentation - wäre sie denn so - wäre für mich nachvollziehbar.
Irgendwie muss man ja auch Grenzen setzen.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 7. Januar 2019 um 11:58:58 Uhr:
Was sind denn das heutzutage für Autos, die nicht mal so ne kleine Rutschpartie im Schnee mehr abkönnen?
Versteh ich gar nicht.
Oder war das ganze doch nicht so harmlos und soft wie es im Eingangstext erst rüberkam?
Das sind VWs!
Zitat:
@Uranus09 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:45:21 Uhr:
....Habe eigentlich nur einen Straßenpfosten unter mir begraben ....
Beschädigung öffentlichen Eigentums, das ist bestimmt genauso gut wie ein 2tes Auto, aber defintiv ein Unfall. Problem gelöst.
Nein, dass es ein Unfall per Definition ist, war schon lange klar. Der ADAC-Pannenhelfer sprach explizit von einem weiteren beteiligten Kraftfahrzeug.
Zitat:
@dgi013 schrieb am 7. Januar 2019 um 17:06:00 Uhr:
Zitat:
@Uranus09 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:45:21 Uhr:
....Habe eigentlich nur einen Straßenpfosten unter mir begraben ....
Beschädigung öffentlichen Eigentums, das ist bestimmt genauso gut wie ein 2tes Auto, aber defintiv ein Unfall. Problem gelöst.
Somit wäre der Unfall aber auf jeden Fall meldepflichtig , weil ansonsten Unfallflucht. Oder sehe ich das falsch
Ja klar sie hat ja auch leitpfosten überfahren, wenn ich den Beitrag nicht verwechsel
Ja und dieses weitere beteiligte Fahrzeug braucht es für einen Unfall nicht.
Genau das wollte ich mit meinem Post zeigen. Einfach als eine Argumentationshilfe.
Wenn im Vertrag des ADAC "Unfall" steht, so bedarf es keines zweiten Fahrzeugs und somit war die Auslegung des ADAC ihrer eigenen Verträge falsch.
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 7. Januar 2019 um 15:45:02 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 7. Januar 2019 um 11:58:58 Uhr:
Was sind denn das heutzutage für Autos, die nicht mal so ne kleine Rutschpartie im Schnee mehr abkönnen?
Versteh ich gar nicht.
Oder war das ganze doch nicht so harmlos und soft wie es im Eingangstext erst rüberkam?Das sind VWs!
Wenn ich da an meinen halb verfaulten Ford Escort II von 1976 denke....
Es war 1986, die Rostschüssel hatte 950.- DM gekostet.
Hatte aber auch noch 20 Monate TÜV.
Mit dem bin ich mal in der Stadt im Winter, feste Schneedecke, mit Karacho (ca.25 km/h), in einer Rechtskurve mit dem linken Vorderrad gegen den Bordstein gerutscht . 😰
Lenkrad stand danach ordentlich schief beim Geradeausfahren. Fahren und Lenken ging aber noch.
Dachte erst: Irgendwelche Lenkteile verbogen,Spur und Sturz verstellt.
Lustig aber: Nach paar Tagen und ca.100 km Fahrt hat sich das nach und nach von selbst gebessert und am Ende behoben! Hatte die Karre etwa Selbstheilungskräfte?
Jedenfalls stand am Ende das Lenkrad wieder grade!
Fand ich schon toll. Schade daß der Rost ihn letzen Endes verzehrt hat.