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ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen

Hallo an euch da draußen,

seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.
Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.
Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.
5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.
Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.
So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.
Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.
Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.
Nach §16§ 16 Bergung
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im
Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur
unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden
In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht

) Bergung:
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch
Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.
Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.

Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.
Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

v.g. Uranus09

Beste Antwort im Thema

na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)

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Nach den Bestimmungen des ADAC werden Bergungskosten übernommen, wenn "Ein geschütztes Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls von der Straße abgekommen ist".

Ich vermag nicht zu erkennen, dass das Fahrzeug aufgrund eines Unfalles von der Strasse abgekommen ist. Es ist von der Strasse abgekommen, weil die TE nach einem verkehrsbedingten Stopp nicht mehr ausreichend Grip hatte, um weiter zufahren, und dann in den Graben rutschte. Für dieses Abrutschen war ein Unfall nicht ursächlich.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Januar 2019 um 16:39:49 Uhr:


Nach den Bestimmungen des ADAC werden Bergungskosten übernommen, wenn "Ein geschütztes Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls von der Straße abgekommen ist".

Ich vermag nicht zu erkennen, dass das Fahrzeug aufgrund eines Unfalles von der Strasse abgekommen ist. Es ist von der Strasse abgekommen, weil die TE nach einem verkehrsbedingten Stopp nicht mehr ausreichend Grip hatte, um weiter zufahren, und dann in den Graben rutschte. Für dieses Abrutschen war ein Unfall nicht ursächlich.

O.

Und genau das meinte ich in meinem 3. Beitrag in dem Thread.
Habe allerdings schon 2 Mal ein sehr kulantes Verhalten bei dem ADAC erlebt.
Daher mein Rat etwas höfliches zu schreiben.

O Leute jetzt wird es mühselig. Wer lesen kann ist klar im Vorteil - manchen fällt das wohl schwer?
Der ADAC bestreitet doch gar nicht, dass es ein Unfall war!
Warum entstehen denn solche sinnlose Diskussionen, die es gar nicht braucht.

Thema war doch nicht, ob es ein Unfall war oder nicht, Thema war die Bergung.
Die Bergung wird nach Aussage der Mitarbeiter nur bezahlt, wenn ein 2.Auto oder der verunfallte PKW beschädigt ist.
Genau das ist das Thema und mein Problem - und nichts anderes...... !
Dieser Sachverhalt steht so nicht in den Bedingungen. Nicht mehr und nicht weniger.....

Egal, welche kuriosen Debatten hier noch statt finden - ich gebe keinen Kommentar mehr dazu ab. Irgendwann muss es gut sein.

Moment...
DU hast doch selbst gesagt daß die Spur verstellt sei!
Folglich IST das eine Beschädigung.
Wenn du das am Telefon nicht klar rüberbringen konntest, war das Dein Fehler.
Zudem gibt es auch Beschadigungen, weche der Laie nicht sofort entdeckt.

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Ich selbst möchte bri meiner Versicherung HUK24 nun mal erfahren, was die unter Bergung definieren :-)
Ich finde es ja schon schmunzelnd, wie eine Bergung definiert wird beim ADAC.
Das Fahrzeug musste schließlich mittels Seilwinde geborgen werden. Ist doch echt erschreckend, wie Versicherer immer mehr sich aus der Leistung stehlen wollen.

HUK 24 Schutzbrief AGB 2019
Bergen des Fahrzeugs
A.3.5.2 Ihr Fahrzeug ist von der Fahrbahn abgekommen? Dann lassen wir es auf
unsere Kosten bergen. Sonst steht da nichts.

Wenn der ADAC nicht bezahlt würde ich sofort kündigen.

Die VW Mobilitätsgarantie ist auch schwammig :

Ausgeschlossen von kostenfreien Leistungen sind Pannen,
die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind.

Abschleppen und Bergen nach Unfall
Kann nach einem Unfall die Fahrt oder Reise mit Ihrem Pkw nicht fortgesetzt
werden, und ist eine Wiederherstellung der Fahrzeugbereitschaft
am Schadensort nicht möglich, wird Ihr Pkw bis zum nächsten
Volkswagen Partner abgeschleppt. Sofern die Kosten nicht anderweitig
abgedeckt sind, z. B. durch den Unfallverursacher oder über Ihre
eigene Versicherung, übernehmen wir die Kosten für das Abschleppen
und, sofern notwendig, für das Bergen Ihres Pkw in voller Höhe

Zitat:

@Uranus09 schrieb am 6. Januar 2019 um 17:39:21 Uhr:



Die Bergung wird nach Aussage der Mitarbeiter nur bezahlt, wenn ein 2.Auto oder der verunfallte PKW beschädigt ist.

Die vom Mitarbeiter gemachte Aussage steht doch so in den Bedingungen, zwar nicht mit seiner Wortwahl, aber in verallgemeinerter Form ( Juristendeutsch):
Kostenübernahme nur, wenn Fahrzeug aufgrund einer Panne (Fahrzeug beschädigt) oder eines Unfalles (Beschädigung eines 2. Autos) von der Strasse abgekommen ist. Beides liegt hier nicht vor.

Es geht darum, was Ursache und Wirkung war. Ursache für den Unglücksfall war Schneeglätte, der Unfall ( Abrutschen in den Graben) war die Folge davon.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Januar 2019 um 18:11:32 Uhr:


Es geht darum, was Ursache und Wirkung war. Ursache für den Unglücksfall war Schneeglätte, der Unfall ( Abrutschen in den Graben) war die Folge davon.

O.

Und wenn er wegen Schneglätte einem hintenrein rutscht, ist die Schneeglätte die Ursache und der Unfall die Folge?

Verstehst Du's, ich nicht. 🙄

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Januar 2019 um 18:11:32 Uhr:


...Kostenübernahme nur, wenn Fahrzeug aufgrund einer Panne (Fahrzeug beschädigt) oder eines Unfalles (Beschädigung eines 2. Autos) von der Strasse abgekommen ist. Beides liegt hier nicht vor. ...

Genau diesen Trugschluss hatten wir doch schon. Warum muss an einem Unfall ein zweites Auto beteiligt sein? Wenn Du von der Straße abkommst und an einen Baum ditschst, hattest Du auch einen Unfall. Wo steht eine Definition (gern mit juristischen Abgrenzungen, da gibt es nämlich ziemlich sicher keine Begriffsfindung) dass ein Unfall ausschließlich bei Beteiligung von mindestens

zwei

Fahrzeugen vorliegt?

Offensichtlich war es ja auch nur die Aussage des ADAC'lers, der diese 2-Wagen-Regelung in den Raum geworfen hat. Nur sie muss irgendwo definiert werden, wenn im Kleingedruckten nur pauschal von 'Unfall' geschrieben wird. Ansonsten bleibt es bei einem unwirksamen Gestammel eines Pannenhelfers.

Zitat:

@Uranus09 schrieb am 6. Januar 2019 um 17:39:21 Uhr:


O Leute jetzt wird es mühselig. Wer lesen kann ist klar im Vorteil - manchen fällt das wohl schwer?
Der ADAC bestreitet doch gar nicht, dass es ein Unfall war!
Warum entstehen denn solche sinnlose Diskussionen, die es gar nicht braucht.

Thema war doch nicht, ob es ein Unfall war oder nicht, Thema war die Bergung.
Die Bergung wird nach Aussage der Mitarbeiter nur bezahlt, wenn ein 2.Auto oder der verunfallte PKW beschädigt ist.
Genau das ist das Thema und mein Problem - und nichts anderes...... !
Dieser Sachverhalt steht so nicht in den Bedingungen. Nicht mehr und nicht weniger.....

Egal, welche kuriosen Debatten hier noch statt finden - ich gebe keinen Kommentar mehr dazu ab. Irgendwann muss es gut sein.

Wenn du beim ADAC genau so arrogant vorgegangen bist wie hier, dann wundert mich nichts.
Ich bin dann mal raus.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 6. Januar 2019 um 18:18:09 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Januar 2019 um 18:11:32 Uhr:


Es geht darum, was Ursache und Wirkung war. Ursache für den Unglücksfall war Schneeglätte, der Unfall ( Abrutschen in den Graben) war die Folge davon.

O.

Und wenn er wegen Schneeglätte einem hintenrein rutscht, ist die Schneeglätte die Ursache und der Unfall die Folge?

Verstehst Du's, ich nicht. 🙄

Ja. Die Schneeglätte hat den Unfall ausgelöst. Ohne Schneeglätte gäbe es kein Hintenrein-Reinrutschen und somit auch nicht den Unfall.
Bei jedem Unfall wird doch nach dem den Unfall auslösenden Vorgang (menschliches Fehlverhalten, technischer Defekt, Wetterkapriolen, höhere Gewalt oder dgl.) gesucht.

O.

Zitat:

@Uranus09 schrieb am 6. Januar 2019 um 17:39:21 Uhr:


Die Bergung wird nach Aussage der Mitarbeiter nur bezahlt, wenn ein 2.Auto oder der verunfallte PKW beschädigt ist.

Ich bin vor einiger Zeit mal rein aus eigener Dummheit / Unfähigkeit ohne fremde Beteiligung auf die Wiese neben der Straße gekommen. Der ADAC hat das Bergen anstandslos zu 100% übernommen.

Keine Ahnung warum die bei dir so zickig sind. Ich hoffe, das klärt sich auf und beruht auf Irrtum oder übereifrigem Mitarbeiter.

Zitat:

@Uranus09 schrieb am 6. Januar 2019 um 17:39:21 Uhr:


Egal, welche kuriosen Debatten hier noch statt finden - ich gebe keinen Kommentar mehr dazu ab.

Kann ich sehr gut verstehen, das nimmt hier aber beinahe in jedem Thread solche völlig absurden Züge an. Hat nix mit dir zu tun.

[Warte noch 2 Seiten, dann hast du es absichtlich schneien lassen damit du dem ADAC eine reinwürgen kannst.]

Schön wäre aber, wenn du kurz mitteilen könntest wie es ausging.

"Ein Unfall i.S.d. § 142 StGB ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, das unmittelbar mit dessen typischen Gefahren im Zusammenhang steht und einen nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat (so BGHSt 24, 382 ff.; BGH NStZ 2002, 252.)"
Das habe ich so auf die schnelle zur Definition eines Unfalls im Straßenverkehr gefunden.
Steht also nichts von einem zweiten Fahrzeug.

'Unfall' ist doch schon lange durch, es geht um die Äußerung des ADAC-Vasallen, dass nur ein Unfall mit Beteiligung von einem weiteren Fahrzeugs kostenlose Hilfe ermöglichen würden.

Jetzt muss nur geklärt werden, ob das nur eine belanglose Aussage eines Pannenhelfers, oder auch in den AGB's niedergelegt ist.

Also ich vinde solche Diskussion gut. Man kann in alle Richtungen etwas dazulernen. Dafür ist solch ein Forum ja auch da oder?

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