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ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen

Hallo an euch da draußen,

seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.
Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.
Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.
5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.
Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.
So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.
Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.
Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.
Nach §16§ 16 Bergung
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im
Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur
unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden
In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht

) Bergung:
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch
Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.
Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.

Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.
Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

v.g. Uranus09

Beste Antwort im Thema

na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)

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Man muss die Mitgliedschaft nur wenigstens benötigen, wenn man eben bereits (vielleicht sogar doppelt) 'pannensicher' ist, macht sie eben keinen Sinn.

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