ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen
Hallo an euch da draußen,
seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.
Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.
Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.
5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.
Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.
So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.
Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.
Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.
Nach §16§ 16 Bergung
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im
Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur
unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden
In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht
) Bergung:
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch
Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.
Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.
Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.
Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
v.g. Uranus09
Beste Antwort im Thema
na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)
105 Antworten
Ja, der Hinweis mit dem Pfosten ist gut - den hätte ich ehrlich vergessen.
Aber der Räumdienst vom Landkreis war doch ein paar Minuten nach dem Unfall da, um den "Berg" wieder befahrbar zu machen und der hat das sofort aufgenommen. Ich bräuchte nichts mehr zu melden - scheinbar kostet das auch nichts. Er wollte keine Anschrift und nichts und meinte, dass ginge so in Ordnung.
Ansonsten wäre es Fahrerflucht - logisch.
@Mopedmongo: ich gebe dir vollkommen Recht, die heutigen Autos sind nicht mehr das gelbe vom Ei.
Früher, die waren robust und da konntest selbst noch was dran basteln: Mei so ist halt die Zeit. Du hauchst dein Auto an und eine Delle grinst zurück.
Noch einen Nachtrag von mir,
heute kam mein Exmann vorbei, er ist Polizist und hat dementsprechende Kenntnisse mit Unfällen.
Er sah sich die "Unfallstelle" an, sah sich das Video der Bergung an und äußerte den Verdacht, dass die Beschädigung seines Erachtens nicht vom Unfall kommen kann.
Wir sahen uns daraufhin das Auto in der Werkstatt an - war gerade zur Reparatur aufgebockt. Tja, das Gestänge - mei lieber Schieber, da müssen schon Kräfte eingewirkt haben. Ob das wirklich von meiner Rutscherei kam? Der Werkstattinhaber wird sich das Video ansehen, er kennt den Bergungsfachmann eigentlich als kompetent . Mei, sei es wie es will, manchmal machst du deine Arbeit gut und trotzdem gehts schief. Ich mag da gar nicht rumstreiten, das Auto musste geborgen werden. Shit happens. Wann und wie das Gestänge verbogen wurde ist letztendlich auch egal.
Nach dem Gespräch in der Werkstatt, sehe ich den Unfall als Wink von oben.
Der Chef zeigte mir die Reifen des Autos - 3 an manchen Stellen 3,5 mm Profil und meinte: Mit diesen Reifen, hattest du keine Chance bei dem Wetter, da kannst du es drehen und wenden wie du willst. Kleinlaut rückte mein Ex dann mit der Sprache heraus: Er hatte 2 Tage vor dem Unfall mit unserem Schwiegersohn noch eine heiße Debatte wegen den Reifen geführt. Nach seiner Polizistenmeinung ein Fall für den Recyclinghof. Aber mein Schwiegersohn beharrte, seine Werkstatt meinte, der Hit wären die Reifen nicht mehr, aber man könne sie schon noch mal aufziehen. Klar nach dem Gesetz sind ja nur 1,6mm vorgeschrieben.
Ich nichtsahnender Doldi denke mir, ich nehme bei der Witterung das sicherste Auto - und habe da einen richtigen Griff ins Klo gemacht.
Wie sagen wir Bayern, drauf geschi....., alles nur Geld, alles nur Papier. An Ort und Stelle haben wir neue Reifen geordert, damit die erwachsenen junge Leute sicher wieder heim kommen.
Wenn ich mir vorstelle dem Jungen oder unserem Mädchen wäre was passiert - was sind denn ein paar Tausend Euro gegen die Gesundheit der Kids? Peanuts.
Mein Appel grade an die jungen Autofahrer hier: Bitte überprüft eure Reifenprofile und wechselt die rechtzeitig und nicht erst, wenn der Gesetzgeber ein NoGo gibt. Hier spart ihr einfach an der falschen Stelle.
Ich bin auch Beamter. Unter 4 Millimeter kommen mir keine Reifen drauf. Sollte jeder in der Fahrschule gelernt haben.
3 mm bei Sommerreifen
Winterreifen sind eigentlich spätestens bei 4mm fällig. Ich habe deshalb im letzten Winter noch auf den Rio neue gemacht, obwohl der Verkauf im nächsten Frühjahr schon fest stand...
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Die 4 mm für die Winterreifen stimmen, ist auch logisch, was will man bei
echten Winterverhältnissen mit 1,6 mm!?
Sorry … die mind. 4 mm sind auch Vorschrift, ob Beamter oder nicht. :-))
Wo steht das als Vorschrift? 4 mm ?
Mindestprofil ist 1,6mm ist gesetzlich geregelt
Sprich wenn einer im Winter mit Winterreifen fährt mit 2 mm gibt es kein Verwarnungsgeld.
Wenn aber ein Unfall passiert hat man mit der Versicherung eventuell Probleme. Das ist aber ne andere Sache.
Leider werden Winter und Sommerreifen gleich behandelt. Ist aber Quatsch
Ich kann Jaden bei all seinen Aussagen nur zustimmen.
Wurde ja auch von meinem Ex, dem Polizisten, heute so getätigt.
Wäre traurig wenn ich es nicht wissen würde ,bzw alle Polizisten 🙂
Manche unterschätzen wie wichtig Reifen sind
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 8. Januar 2019 um 21:03:29 Uhr:
Sprich wenn einer im Winter mit Winterreifen fährt mit 2 mm gibt es kein Verwarnungsgeld.
Wenn aber ein Unfall passiert hat man mit der Versicherung eventuell Probleme. ...
Wo steht das?
Zitat:
@fplgoe schrieb am 9. Januar 2019 um 07:23:54 Uhr:
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 8. Januar 2019 um 21:03:29 Uhr:
Sprich wenn einer im Winter mit Winterreifen fährt mit 2 mm gibt es kein Verwarnungsgeld.
Wenn aber ein Unfall passiert hat man mit der Versicherung eventuell Probleme. ...
Wo steht das?
Nirgens, gab aber schon paar Versicherungen die das als Grob Fahrlässig angesehen haben, zurecht
Du, über die Profiltiefe brauchen wir nicht zu sprechen, das habe ich ja bereits geschrieben, unter 4mm ist eigentlich schon fahrlässig.
Dass aber eine Versicherung so etwas als Grund für eine Zahlungsverweigerung anführt ohne gesetzliche Regelung, das finde ich problematisch.
Grob Fahrlässig ist immer ein Subjektiver Tatbestand..., jede Versicherung hat da seine eigenen Richtlinien, am Ende hilft dann halt noch der Rechtsweg..