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Unfall (uv) wie klage einreichen?

Themenstarteram 27. November 2017 um 23:15

Hallo,

Mir ist heute einer beim ausscheren ohne zu gucken vor den karren gefahren und hat dann noch gebremst sodass ich ihm deaufrutschte trotz vollbremsung.

Die polizei fühet mich als Beschuldigten obwohl ich dem mehrfach eindeutig wiedersprach.

Beide Versicherungen wurden von mir unterrichtet.

Da ich definitiv nicht schuld bin möchte ich den gegner verklagen wie mache ich das?

Grüße

 

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39 Antworten
am 28. November 2017 um 2:06

Verklagen geht hier erstmal nicht.

Da dein "gegner" noch nichts verklagbares getan hat.

 

Was die Polizei sagt, wer schuld ist, ist auch erstmal irrelevant. Da diese viel sagen kann.

 

Besster Ansatz: zum Anwalt. Er kann dir genau sagen was zu machen ist.

 

Im Endeffekt muss man hier mit Gutachter und co (zeugen?) Beweisen dass du nicht schuld bist.

 

Hat wenig mit "verklagen' zu tun, sondern dein Recht einklagen.

 

Hier wird das schwerste sein, es zu beweisen.

Die polizei entscheidet Vorort Recht schnell nur nach den offensichtlichen. Dies ist aber nicht entscheidend.

 

D.h. du musst dich jetzt a. mit einen Anwalt in Sache Verkehrsrecht zusammensetzen und b. Mit deiner Versicherung sprechen (edit, hast du ja schon getan).

 

Hast du zufällig zeugen? Beifahrer oder so? Sonst wird sowas nämlich echt schwer zu beweisen sein, wenn der schuldige nicht vom Gutachter ermittelt werden kann.

 

Jedoch, kannst du hier deinen "Gegner" nicht verklagen. Auch kannst du ihn kaum zur Rechenschaft ziehen oder sowas. Lediglich die Schuldfrage kannst du hier klären und die damit verbundene Kostenübernahme deines Schadens, Anwalt, Verdienstausfall...

 

Ich würde auch nichts beantworten was von Polizei oder der gegnerischen Versicherung kommt. All den Kram zum anwalt und den das regeln lassen.

 

Bis sowas wirklich vor Gericht geht dauert es noch.

Kannst du es eindeutig beweisen klären dass die Versicherungen ohne Gericht und co.

Erst wenn sich die Fronten verhärten, wird hier richtig geklagt.

 

Themenstarteram 28. November 2017 um 8:03

Hm beifahrer leider nicht. Naja dann gehts jetzt zum Anwalt

Ich denke hier fehlen u.U. noch ein paar wichtige Details.

Die Polizei legt zwar nicht den Schuldigen fest, aber etwas Sachverstand traue ich denen schon zu. Irgendwelche Indizien sprechen offenbar gegen den TE - kannst du hier mal aufklären?

Ohne Beweis kostet es nur noch mehr Geld.

Hier scheint ein Straftatbestand vorzuliegen.

Strafanzeige erstatten kostet nichts.

Was dabei raus kommt hängt von der Beweislage ab.

Ich würde zunächst mal einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht aufsuchen und mich beraten lassen.

man sollte sich nur darüber im klaren sein, dass die kosten für anwalt etc. erst einmal selbst zu tragen sind. die versicherer werden sich die schadenschilderungen ansehen und ggf. aufgrund der bweislage (u.a. auch polizeiliche aufnahme) leisten - auch die eigene wird dem unfallgegner entschädigen. das kann man nicht aufhalten. ohne zeugen/beweise ist halt der, der auffährt der hauptschuldige. ein versicherer verweigert nicht aufgrund der eigen schilderung die leistung des unfallgegeners.

ich würde hier aufgrund der schilderung sagen - schlechte karten

Themenstarteram 28. November 2017 um 10:18

Hä? Wenn mir einer vors auto zieht ist das doch nicht meine schuld und wenn doch hab ich einen rentablen weg geld zu machen :D

Werde das dem anwalt übergeben

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. November 2017 um 10:16:15 Uhr:

Hier scheint ein Straftatbestand vorzuliegen.

Strafanzeige erstatten kostet nichts.

...

Woraus kann man das bei den bisher dürftigen Angaben ableiten?

Themenstarteram 28. November 2017 um 10:51

Nein ein straftatbestand war nicht da. Es geht nur darum das die schuldzuweisung falsch ist.

Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 28. Nov. 2017 um 11:18:31 Uhr:

Hä? Wenn mir einer vors auto zieht ist das doch nicht meine schuld und wenn doch hab ich einen rentablen weg geld zu machen ??

Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei Paar Schuhe. Den rentable Weg haben andere schon lange vor dir gefunden. Nennen sich landläufig "Autobumser". Oder auch Versicherungsbetrug.

Themenstarteram 28. November 2017 um 11:26

Genau deshalb ja den anwalt. Der wird schon dafür sorgen das ich recht bekomme.

Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 28. Nov. 2017 um 12:26:22 Uhr:

Genau deshalb ja den anwalt. Der wird schon dafür sorgen das ich recht bekomme.

Das würde ich dir natürlich wünschen, wenn deine Schilderungen so der Tatsache entsprechen. All zu zuversichtlich wäre ich da jedoch nicht. Auch ein Anwalt ist kein Zauberer und kann nur mit den Fakten arbeiten, die ihm vorliegen. Generell falsch ist es sicherlich nicht, aber halte stets die Kostenseite im Hinterkopf. Nicht unwahrscheinlich, dass du am Ende trotz geringerer Schuld drauf zahlst. Aber wie gesagt: Viel Erfolg!

Stell dir besser die Frage, wie du deine Sicht der Dinge beweisen kannst (ich zweifle deine Sicht ja nicht an aber vor Gericht ist der Beweis der entscheidenden Faktor).

Wenn du denn anderen beschuldigst, steht ohne Zeugen erstmal Aussage gegen Aussage. Und da der Beklagte nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern der Kläger die Schuld beweisen muss, kann das leicht mal "in dubio pro reo" ausgehen.

Und dann guckst du dumm aus der Wäsche!

Exakt. Und selbst wenn hinreichend geklärt werden kann, dass es tatsächlich so geschehen ist, wird sich immer noch die Frage stellen ob du durch anderes Reagieren den Unfall hättest vermeiden können. Zum Beispiel noch stärkeres Bremsen, rechtzeitiges Verlangsamen der Geschwindigkeit, da die Situation vielleicht von vornherein Unübersichtlich/Abzusehen war,...

 

Alles in allem stehen deine Chancen in meinen Augen eher schlecht. Eine Erstberatung beim Anwalt würde ich aber auf alle Fälle machen. Kosten halten sich dabei stark im Rahmen, oder sind durch ADAC Rechtsschutz nahe Null.

Solltest du letztere übrigens für den Verkehrsbereich besitzen, sieht die Sache ja auch wieder anders aus. Da könnte man ggf. probieren "auf biegen und brechen" sein Recht durchzusetzen.

 

Wir hier kenne ja mit Glück nur 5% der Geschichte, also können wir ja nur Tendenzen und Anregungen liefern.

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