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Unfall mit (Teil-)Schuld, was nun?

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 14:30

Moinsen,

gestern ist es passiert, ich hatte einen Unfall:(

Ich wollte links abbiegen, ich stand auf der Kreuzung, 2 spurig in beide Richtungen, vor mir die Linksabbieger der anderen Spur. Die Linksabbieger fahren los, 2-3 Autos, das Auto dahinter bleibt an der Haltelinie stehen. Heißt für mich, sie haben rot, ich kann fahren. Ich rolle los, sehe in 20-30m Entfernung ein Auto kommen.

Muss ja anhalten, die Linksabbieger halten ja auch schon. Dem war leider nicht so und so krachte die Dame in mich. Gefühlt mit ca. 20-30kmh. Ein Zeuge sah es zum Glück. Sie erwischte mich genau an der Felge.

Meine Theorie: Sie wollte bei gelb noch schnell über die Ampel, beschleunigte nochmals und sah mich zu spät. Auch der Zeuge sagte aus sie kam schnell und bremste sehr spät. Als sie ausstieg war sie extrem aufbrausend und keifte mich buchstäblich direkt an. In der Rechten Hand hielt sie ihr Telefon...

Mir geht es soweit gut, war heute in der Notaufnahme, Diagnose: Distorsion der HWS.

Mein Auto hingegen ist ziemlich beschädigt, das Lenkrad steht schief, das rechte Rad hat extremen Sturz, die Lenkung funktioniert nicht sonderlich gut. Der Kotflügel ist auch Hin sowie der Scheinwerfer. Ihr Auto hat nur ein Paar Kratzer und Beulen gehabt, wirklich vergleichsweise geringe Schäden.

Das ganze Wurde polizeilich Aufgenommen. Ich habe die Versicherungsdaten des Freundes ( sie ist nicht Halter) und sie meine, Unfall ist bereits gemeldet. Meine Versicherung sagte, da ich nur teilkasko habe, zahlt sie mir nichts, da nur Glas und Bruchschäden versichert seien.

So nun zu meinen Frage

Stimmt das, was meine Versicherung sagt? Bleibe ich womöglich auf dem Schaden sitzen?

Habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen? Wenn ja, wer zahlt das? Da ich Pendler bin, bin ich sehr auf das Auto angewiesen...

Lohnt es sich eurer Meinung mach in den Rechtsstreit zu gehen? Habe leider Keine Rechtsschutz Versicherung, kann man eine solche auch nachträglich abschließen?

Habe von den Unfallhelden gehört, hat da jemand Erfahrung mit?

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Hoffe ich konnte die Situation einigermaßen gut beschreiben, und hoffe auf eure Hilfe. In so einem Moment fühlt man sich echt hilflos...

MfG Max

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Mai 2018 um 6:42

Ich wecke das ganze Mal auf:

Am Mittwoch hatte ich den Termin vor Gericht. Dabei ging es um den Bußgeldbescheid der Stadt, welche mir Vorwirft einen Unfall gebaut zu haben, Kostet 150€ und ich glaube einen Punkt.

Dagegen haben mein Anwalt und Ich Einspruch eingelegt, und nach Anhörung meines Zeugens und der Unfallgegnerin, sowie der Schaltpläne der Ampeln konnte der Richter zweifelsfrei feststellen: Die Frau muss über rot gefahren sein!

Das Verfahren gegen mich wurde nun eingestellt, ich muss also erstmal nichts Zahlen.

Nun werde ich mich mit dem Urteil an die gegnerische Versicherung wenden. Mal sehen wie das ausgeht, und ob es nochmals zu einem Prozess kommt, aber ich denke schon.

 

Das ganze zieht sich so ewig in die Länge, manchmal könnte ich die Bürokratie echt verfluchen -.-

Liebe Grüße!

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Du bleibst (vorerst) auf dem Schaden sitzen. Schließlich hast du keine Versicherung abgeschlossen, welche selbstverschuldete Unfälle abdeckt. Einen Anspruch auf einen Ersatzwagen gibt es nicht. Folglich zahlt man ihn selbst. Rechtschutzversicherung kann man logischerweise nicht "im Nachhinein" abschließen. Unfall helden kenne ich nicht. Schmerzensgeldanspruch besteht nicht. So jedenfalls sieht die Situation aus, wenn die Dame kein Rotlichtverstoß begangen hat, dessen Gegenteil man erstmal nachweisen müsste. Könnte man das? Gibt es also Zeugen?

Hatte die Dame Rot, würde sie ebenfalls eine Teilschuld treffen. Entsprechend könnte man seinen Schaden anteilig bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dies sollte man ohnehin (vorsorglich) tun. Dazu benötigt es (erstmal) keinen eigenen Anwalt. Wenngleich dies sinnvoll sein könnte, damit man sich nicht in Widersprüche verplappert o.Ä. Die Versicherung ist dahingehend eben ein "starker" Gegner. Den Anwalt zahlt man erstmal selbst und wird in aller Vorraussicht nach auch nicht vollständig erstattet bekommen (siehe nächster Absatz)

Allgemein gesprochen: den Linksabbieger trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Selbst wenn die Dame über "dunkelrot" gefahren sein sollte, würde man selbst nicht schuldfrei haftungsfrei aus der Sache raus kommen. Daher muss man abwägen ob sich der Mehraufwand (Anwalt, ggf. Klage, Gutachten, zu erwartende Strafe, ...) gegenüber dem Ertrag (Erstattung der Eigenen Kosten durch Versicherung) überhaupt lohnt.

Zur Verdeutlichung: Fährt man einen alten 500€ Golf sollte man überlegen, ob man diesen nicht einfach abschreibt. Fährt man einen 100.000€ Ferrari kann es sich finanziell schon lohnen, wenn die Unfallgegnerin nur eine 5% Quote bekäme.

...also Teilkasko zahlt deinen Schaden nicht - das ist schon mal eindeutig

...eine Rechtsschutz kann man auch nicht "rückwirkende" abschliessen

...wenn die Dame geradeaus wollte und du als Linksabbieger gefahren bist, ist die Schuldfrage eindeutig - außer du kannst schlüssig nachweisen, dass sie bei rot gefahren ist. Das die Linksabbieger auf der Gegenseite an der Haltelinie stehen geblieben sind, hat wenig Aussage ("wollten halt nicht die Kreuzung blockieren")

...ohne Zeugen Rechtsstreit wenig sinnvoll - deine Haftpflicht wird bei der Schilderung den Schaden der Unfallgegnerin begleichen (wie gesagt, wenn es keine Zeugen für rot gibt).

...die Versicherung der Unfallgegnerin wird aus den selben Gründen nicht leisten

Meine beiden Vorredner haben hier schon alles geschrieben. Ohne besonderen Grund wird die Frau auch keine Teilschuld haben, sondern die volle Schuld bleibt bei dir.

Ein Rechtstreit lohnt sich da nicht. Das wäre verbranntes Geld. Zudem bleibst du auf den Kosten sitzen - nicht nur bei ienem potenziellen Rechtstreit, sondern auch auf denen für dein Auto und den Ersatzwagen.

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 15:28

Puuh danke erstmal für eure Antworten.

Es gibt ja wie gesagt einen zeugen, der meine These stützen würde. Nur leider hat er nicht gesehen ob es rot oder grün war...

Es handelt sich bei meinem Fahrzeug um einen 2010er Mazda 6.

Die gegnerische Versicherung hat sich derweil 2 mal bei mir gemeldet, damit ich einen Termin in einer Partner Werkstatt mache. Meint ihr ich soll darauf eingehen? Sie drängen mich regelrecht dazu, 2 Anrufe ob ich schon einen Termin vereinbart hätte...

Die Fahrzeuge der Gegenfahrbahn blieben an der Haltelinie stehen, nachdem die Linksabbieger abbogen. Demnach muss es gelb bzw. Rot gewesen sein.

LG

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 5. Dezember 2017 um 16:28:04 Uhr:

Puuh danke erstmal für eure Antworten.

Es gibt ja wie gesagt einen zeugen, der meine These stützen würde. Nur leider hat er nicht gesehen ob es rot oder grün war...

Es handelt sich bei meinem Fahrzeug um einen 2010er Mazda 6.

Die gegnerische Versicherung hat sich derweil 2 mal bei mir gemeldet, damit ich einen Termin in einer Partner Werkstatt mache. Meint ihr ich soll darauf eingehen? Sie drängen mich regelrecht dazu, 2 Anrufe ob ich schon einen Termin vereinbart hätte...

Die Fahrzeuge der Gegenfahrbahn blieben an der Haltelinie stehen, nachdem die Linksabbieger abbogen. Demnach muss es gelb bzw. Rot gewesen sein.

LG

Wenn du von denen einen Ausfindig machen könntest,

hättest du evtl. einen Zeugen für "Gelb/Rot".

Die gegnerische Versicherung will dir "Ihren" Gutachter "unterjubeln",

lass dich darauf NICHT ein.

Ermittle deine Schadenhöhe erst mal bei der Werke deines Vertrauens.

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 05. Dez. 2017 um 16:28:04 Uhr:

Die Fahrzeuge der Gegenfahrbahn blieben an der Haltelinie stehen, nachdem die Linksabbieger abbogen. Demnach muss es gelb bzw. Rot gewesen sein.

Nein, demnach muss es nur irgendeinen Grund gegeben haben, dass die Fahrzeuge nicht weiterfuhren... Und wenn dies eine Entenfamilie war... Ich will nicht sagen, dass die Dame nicht bei rot gefahren wäre, aber du muss es im Zweifel beweisen. Der Zeuge, der die Ampel nicht gesehen hat, stützt auch deine These nicht wirklich.

 

Das die gegn. Versicherung deinen Wagen sehen will, könnte dafür sprechen, dass sie sich teilweise (oder größtenteils, oder komplett... Wer weiß) in der Haftung sehen. So versuchen sie ihren "Schaden" klein zu halten. Grundsätzlich musst du das Angebot nicht wahrnehmen. Dir steht genau so ein eigenes Gutachten zu und dessen Bezahlung durch die gegn. Versicherung entsprechend der Quote. Unter Druck würde ich da erst recht auf nichts eingehen. Es kann aber tatsächlich taktisch (finanziell) klug sein auf das Angebot einzugehen. Gutachten und RA sind teuer und ich bleibe dabei: eine Teilschuld wird bei dir bleiben, entsprechend zahlst du jenes Anteilig. Was nutzt es dir, wenn du durch eigene Schadenermittlung 500€ mehr raus bekommst, aber am Ende 600€ für das Gutachten zahlst? Aber die genauen Zahlen sind hier quasi unmöglich zu ermitteln und auch noch mit einem Risikofaktor gewichtet.

 

Bist du in einem Automobilclub? Dort gibt es eine anwaltliche Erstberatung oft für Umme. Jene wäre generell anzuraten. Kostet um die 100-200€ und schafft ggf. Klarheit.

 

Es ist am Ende schlichtweg eine kalkulatorische Geschichte, wie dein Handeln bestimmt werden sollte.

am 5. Dezember 2017 um 15:43

Bist du eventuell beim ADAC? Die bieten kostenlose erstberatung für sowas an.

 

Ansonsten wurde fast alles gesagt.

Ohne die rot These eindeutig zu beweisen ist dies sehr schwer zu "gewinnen".

 

Auch schade dass du nur TK hast, VK kostet ja nichtmal deutlich mehr - kann aber nichts mehr machen.

 

Ich würde mir bevor du auf die Versicherung eingehst, eine erstberatung holen.

 

Dann weißt du fachlich was hier wirklich machbar ist.

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 15:45

Nur so jemand ausfindig zu machen ist ziemlich aussichtslos...

Das Problem ist: mein auto ist nicht mehr fahrbereit. Und wenn deren Gutachter den Preis drücken will ist es doch eigentlich gut, falls ich den schaden zahlen muss, oder?

 

Edit: ja ich bin beim adac, habe schon einen Termin für das Wochenende gemacht.

Also, meint ihr ich soll auf das Angebot der Versicherung eingehen? Klingt für mich so, als wollen die ihren schaden klein halten, was mir ja zugute kommen würde..

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 05. Dez. 2017 um 16:45:13 Uhr:

Und wenn deren Gutachter den Preis drücken will ist es doch eigentlich gut, falls ich den schaden zahlen muss, oder?

Nein ist es nicht!

A) Du trägst deinen Schaden selbst. Dann kann das Gutachten sagen was es will. Es gilt die Preisliste deiner Vertrauenswerke.

B) die gegnerische Versicherung trägt den Schaden (teilweise). Dann gilt natürlich je höher das Gutachten, desto besser. Besonders bei wirtschaftlichen Totalschäden werden Restwert und Widerbeschaffungswert, sowie Rep.Kosten deutlich zu deinem Nachteil gerechnet.

 

Einzige Vorteile wären: evtl. eine unkomplizierte Erstattung deines Schadens und du sparst natürlich das Geld für den eigenen Gutachter. Es gibt Szenarien, in denen man so gut wegkommt. Man muss aber höllisch aufpassen und spitz rechnen.

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 16:22

Gut okay.

Ich werde am wochenende mal mit dem Anwalt des ADACs reden.. Würde ganz gerne aber mein auto noch diese Woche in die Werkstatt bringen, um es machen zu lassen. Bin leider beruflich darauf angewiesen...

Eine option wäre dann, dass ich den wagen reparieren lasse und im Nachhinein das Geld einforderte. So hätte ich zumindest den wagen schnell wieder.

Was meint ihr?

LG

Das könnte je nach Schadenhöhe und Art zu Problemen führen. Ab einem gewissen Punkt, kann die Versicherung auf ein Gutachten bestehen. Wenn der Wagen erst repariert ist, wird das dann natürlich zum Problem. Aber da wissen andere Leute bestimmt genauer bescheid, als ich...

am 5. Dezember 2017 um 17:02

Wenn Du den Wagen reparieren lässt, ohne das eine Reparaturkostenübernahme der Versicherung vorliegt, trägst Du das finanzielle Risiko.

Würde auf den Rat des Rechtanwalts warten.

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 18:02

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. Dezember 2017 um 17:38:09 Uhr:

Das könnte je nach Schadenhöhe und Art zu Problemen führen. Ab einem gewissen Punkt, kann die Versicherung auf ein Gutachten bestehen. Wenn der Wagen erst repariert ist, wird das dann natürlich zum Problem. Aber da wissen andere Leute bestimmt genauer bescheid, als ich...

D.H. ich brauche auf jeden Fall ein Gutachten, was natürlich das "Angebot" der Versicherung, es in der Partner Werkstatt machen zu lassen, besser da stehen lässt.

Werde morgen die Versicherung mal anrufen und fragen was so deren Vorstellung ist was die Werkstatt machen soll und ob die das übernehmen. Falls sie ein Gutachten erstellen, dann wäre es für mich ein Ersparnis.

Sollten sie feststellen, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, habe ich aber ein Problem, verstehe ich das richtig?

Jain, du verstehst es vermutlich nur teilweise, ohne dass ich das jetzt böse meine. Ist nunmal eine recht komplexe Geschichte.

Das Problem ist wie folgt: niemand weiß zum jetzigen Zeitpunkt zu wieviel % wer die Haftung trägt. Ohne dieses Wissen kann man jedoch keinen sinnvollen Tipp geben, wie du am besten fährst. All die vorhin geschilderten Sachen waren ja nur immer "was-wäre-wenn"-Szenarien. Was der gegnerische Gutachter sagt ist auf jeden Fall tendenziell am unteren Ende der Spannweite angesiedelt, also zu deinem Nachteil. Logisch, denn "wes Brot ich ess, des Liedchen ich sing..."

Das ist per sé erstmal schlecht für dich, egal ob jetzt Totalschaden oder nicht. Aber: ein eigener Gutachter kostet erstmal dein Geld. Und das musst du durch den höher bezifferten Schaden erstmal wieder raus holen. Und da ist eben die Krux. Wie wahrscheinlich ist das?

Wenn dann erstmal das Gutachten der gegnerischen Versicherung existiert ist es ungleich schwerer einen ggf. höheren Schaden geltend zu machen. Das sollte man auch immer im Hinterkopf behalten.

Grundsätzlich sagt man eigentlich: Den Gutachter der gegn. Versicherung sollte man niemals nie nimmer an seinen Wagen lassen.

Dann kommt ja jetzt scheinbar noch der Zeitdruck dazu. Kannst du diesen nicht irgendwie kostengünstig umgehen? Ja ich weiß, ohne Auto ist doof und oftmals unmöglich, aber damit werden einem möglicherweise jetzt "Chancen" verbaut.

Ideal wäre es daher, wenn du zumindest den Anwalt vorher mal kontaktiert bekämest. Der kann vermutlich zumindest eine realistische Einschätzung geben, was die Quote betrifft. Damit steht und fällt eigentlich das für dich kostenoptimale Vorgehen.

Vom eigenen Kontakt zur Versicherung (vor allem telefonisch!) kann man eigentlich nur abraten. Dabei kommt meist nichts gutes bei rum.

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