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ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 17:38

Hallo an euch da draußen,

seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.

Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.

Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.

5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.

Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.

So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.

Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.

Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.

Nach §16§ 16 Bergung

(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im

Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur

unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden

In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht

) Bergung:

Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in

Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.

Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch

Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.

Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.

Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.

Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

v.g. Uranus09

Beste Antwort im Thema

na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)

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am 5. Januar 2019 um 17:47

Wenn das in Deinen Vertragsbedingungen steht, bist Du doch fein raus! Haben sich Dich informiert, dass ihre Leistungen eingeschränkt werden, mit einer entsprechenden Kündigungsmöglichkeit?

Sie können nicht einfach einseitig den Vertrag ändern, ohne Dich zumindest zu informieren.

Verträge werden zwischen zwei Parteien beschlossen und bedürfen bei Änderungen entsprechender Zustimmung. Wenn Du natürlich geänderte Vertragsbedingungen bekommen hast und nicht widersprochen, also stillschweigend zugestimmt, dann hast Du natürlich verloren.

Aber grundsätzlich müssen beide Parteien bei Änderungen die Gegenseite informieren und zustimmen lassen. Ansonsten brauchen wir demnächst gar keine Verträge mehr...

"Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in

Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden."

Ich sehe die Auslegung des ADAC als noch nachvollziehbar an.

Würde trotzdem nochmal den ADAC anschreiben und höflich um eine Erstattung aus Kulanz bitten.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 17:55

Der ADAC hat doch online seine Bestimmungen - die buchen nur immer ab.

Ein Mitarbeiter vom ADAC heute war auch baff wie intern verfahren wird. Ich habe jetzt an den Präsidenten des ADAC geschrieben und um Stellungsnahme gebeten.

Natürlich werde ich einen Anwalt einschalten - aber ich ärger mich total.

Wo gibt es sowas, dass bei einem Unfall ein 2.Auto dabei sein muss bzw mein Auto geschrottet sein muss um die Bergung zu bekommen. Soll ich jetzt meinem Auto noch nen Schupps geben, damit es ganz umkippt und anschließend im Weiher absäuft? Toll dann bekomme ich 500€ Bergungskosten und habe nen Schaden von 35.000 €.

Diese Logik von den Mitarbeitern ...! Sie verstehen es ja selbst nicht - die Anweisung kam vor Wochen von ganz oben.....

Das ist definitiongemäß ein Unfall und somit abgedeckt. Schau auch mal in die Haftpflichtpolice vom Auto. Wenn da der Schutzbrief mitgebucht wurde, wäre auch dort eine Kostentragung möglich. Dann unbedingt die Meldung an die HP nachholen.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 17:58

Wenn ich auf glatter Straße von der Fahrbahn abkomme, was ist dann das? kein Unfall - sondern ????!

Wenn ich zu schnell fahre und ich überschlage mich, dann ist es Unfall - die Logik erschließt sich mir nicht.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 18:01

Schutzbrief habe ich nicht bei der Haftpflicht dabei - ich bin ja ADAC plus Mitglied, dachte ich mir. ha, ha,......

Das kommt wohl darauf an wie der Begriff Unfall auszulegen ist.

Wenn ich wegen Glätte von der Fahrbahn abkomme würde ich eigentlich von einem Unfall sprechen.

Bei einem Unfall muss nicht zwangsläufig ein zweites Fahrzeug beteiligt sein.

Es gibt auch genügend sogenannte "Alleinunfälle".

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 5. Januar 2019 um 19:07:31 Uhr:

Das kommt wohl darauf an wie der Begriff Unfall auszulegen ist.

Wenn ich wegen Glätte von der Fahrbahn abkomme würde ich eigentlich von einem Unfall sprechen.

Bei einem Unfall muss nicht zwangsläufig ein zweites Fahrzeug beteiligt sein.

Es gibt auch genügend sogenannte "Alleinunfälle".

Wenn Fahrzeug wegen Glätte von der Fahrbahn abkommt, dann liegt der Anscheinsbeweis vor, dass der Fahrer einen Fahrfehler gemacht hat. Schneeglätte ist keine höhere Gewalt und daher kein unabwendbares Ereignis.

O.

Das Verschulden ist eine völlig andere Baustelle und hier irrelevant. Es geht nur darum, ob das ein Unfall ist und das ist zu bejahen.

Also Fahrfehler und deren Folgen sind keine Unfälle ? Dann wären viele Unfälle keine Unfälle,

denn meistens sind Fahrfehler unfallursächlich.

Ein Unfall muss ein unabwendbares Ereignis sein ? Ich dachte eher plötzlich oder unerwartet

Woher hast du diese Definition?

Gerichte definieren in der Regel:

Ein Unfall ist plötzliches Ereignis im Verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko verwirklicht hat und nicht mittelbar zu einem nicht völlig belanglosen Sach- oder Personenschaden führt. Wichtig ist, dass dieser für die Beteiligten unvorhersehbar und unfreiwillig ist.

D.h. vorsätzlich herbeigeführt wäre es kein Unfall gewesen.

Hiermit geht‘s wohl eher um den Schneefall als unabwendbares Ereignis.

 

Jeder Unfall ist doch abwendbar...

Hättste früher gebremst, nicht falsch reagiert, mehr Abstand, langsamer gefahren usw.

Ich habe nicht behauptet, dass ein Unfall ein unabwendbares Ereignis sein muss.

Habe darauf hingewiesen, dass Schneeglätte nicht als höhere Gewalt eingestuft wird und damit die Frage nach unangepasstem Fahrverhalten im Raume steht. Wird dann von Belang sein, wenn die Bergungskosten über die Kaskoversicherung abgerechnet werden sollen.

O.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 19:51

Ja es wäre zu verhindern gewesen, wenn die Stadt Ihrer Räumpflicht nachgekommen wäre. Arschglatt, war es auf dem Berg.

Das zeigte sich, als das Steufahrzeug kurz Zeit später auch nicht hoch kam.

Wie sollte ich also diesen Unfall verhindern - das hätte nur die Stadt gekonnt, indem sie um 11Uhr vormittags eine Bergstraße geräumt bzw gesalzen hätte.

Aber wenn und aber..... so ist es halt, deshalb passieren ja Unfälle.

Nur für was brauche ich eine Versicherung, die dann nicht zahlt? Ich bin gespannt was raus kommt.

Eigentlich dachte ich, dass hier jemand eventuell auch Erfahrungen in der Art gemacht hat.

Ich werde berichten wie es ausging.

Momentan habe ich noch andere Sorgen. Die letzten Stunden bekomme ich immer mehr Nackenschmerzen und meine Schrauben in der LWS toben - und das alles wegen einem Fall in den Graben?? Verstehe ich gar nicht.

Fango wird hoffentlich helfen - ab ins Bett.

Rückwärtsrutschen .....

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