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ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 17:38

Hallo an euch da draußen,

seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.

Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.

Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.

5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.

Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.

So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.

Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.

Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.

Nach §16§ 16 Bergung

(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im

Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur

unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden

In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht

) Bergung:

Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in

Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.

Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch

Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.

Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.

Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.

Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

v.g. Uranus09

Beste Antwort im Thema

na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)

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Gemach, gemach kann man da nur sagen.

Ich würde das nächste Woche mit dem ADAC noch mal direkt klären und

auf die Vertragsbedingungen hinweisen oder die Fragen, welchen Vertrags-

Bedingungen dem Nichtzahlen zu Grunde liegt.

An den ADAC-Präsidenten zu schreiben ist zu diesem Zeitpunkt eher kindisch.

So etwas kriegt der gar nicht auf den Tisch.

Oder schreibst Du an den VW-Vorstandsvorsitzenden auch, wenn Deine Kiste

außerordentlichen Ärger macht?

Möglicherweise gibt es Anweisung in solchen Fällen (Winter, starker Schneefall)

restriktiv zu verfahren. Geben sich die Leute damit zufrieden haben sie Geld gespart.

Macht einer Ärger und Theater wird evtl. gezahlt.

Man hätte ja auch - angesichts der Wetterlage - zuhause

bleiben können oder abwarten können. Bei solchen Wetterlagen zu meinen der

ADAC oder sonst wer hilft, ist doch deppert.

Ob man langjähriges Mitglied ist oder erst einen Tag macht auch keinen

Unterschied. Bedingungen sind Bedingungen, die gelten am ersten Tag

und am 10.000-sten ebenfalls.

Nächste Woche klären. Hier zettelt man nur irre Diskussionen an, weil jeder

bei so was seine eigene durch die Gegend trägt.

seine eigene Meinung … meinte ich.

Ich frage mich, was den ADAC-Mitarbeiter geritten hat, eine solche Auskunft zu erteilen.

Du hast Anspruch auf ein kostenloses erstes Beratungsgespräch durch einen ADAC Vertragsanwalt oder eine Beratung durch einen Clubjuristen und davon würde ich erst mal Gebrauch machen.

Vielleicht erledigt sich dadurch die Angelegenheit auf einfache Weise.

am 6. Januar 2019 um 6:22

Und wenn alle Stricke reißen, mal in der Autoversicherung nachschauen, da ist oft auch eine Pannenhilfe mit enthalten, ich habe das auch schon seit Jahren in der VGH gehabt und jetzt in der HUK-Coburg mit enthalten, nennt sich hier gleube ich 'Kasko Plus' oder so ähnlich. Die meisten Fahrer wissen das gar nicht, deshalb können die Versicherungen diesen Schutz kostengünstig anbieten, denn er wird -mangels Wissen- ja selten in Anspruch genommen.

Ist nur die Frage, ob die so was im Nachhinein übernehmen würden. Im Zweifelsfalle sprich mal mit Deinem Versicherungsvertreter, wenn Du einen guten Draht zu ihm hast.

na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)

am 6. Januar 2019 um 11:45

Also ich habe Heute Morgen den Beitrag gelesen und mir um meinen eigenen Versicherungsschutz in einen solchen Fall Gedanken gemacht....ich habe jedoch alles im Versicherungsumfang, was es gibt. Also bin ich bestens abgesichert. Zu deinem Anliegen selbst kann ich auch nicht mehr beitragen als andere auch.

Aber!

Was mich doch nun im Nachhinein wundert ist, das da jemand zur Winterzeit in den Bergen unterwegs ist und keine Schneeketten dabei hat :-)) da muss ich echt lachen oder? Da verlässt sich der Mann doch tatsächlich nur auf die Gemeinde, die ja Schnee räumen muss.

Da muss man echt schmunzeln. Als Versicherung würde ich Dir wahrscheinlich noch grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Sicherlich gibt es eine Räumpflicht und die Gemeinden soweit ich weis räumen erst mal die Wichtigsten Straßen aber man ja nicht überall sein und wenn die Witterungslage im Gebirge bei Steigung und Schnee....und ich habe keine Schneeketten dabei...warum fahre ich dann überhaupt?

Es tut mir leid aber ich habe für ein solches Verhalten zur Winterzeit im Gebirge kein Verständnis. Für mich ist das grob Fahrlässig und du solltest froh sein ,das nicht mehr passiert ist.

Nun wohnen Sie ja dort und kenne sich sicherlich besser aus als ich Flachlandtiroler, der nur aus dem was Sie schreiben, sich eine Situation vorstellen muss. Wer weis, ob ich selbst mit Schneeketten gefahren wäre oder nicht........aber ich bin eben ein Typ, der selbst auf dem Weg von zB Düsseldorf nach Bremen, wo heutzutage sicherlich kaum noch Schnee anzutreffen ist, über die Mitnahme von Schneeketten zur dieser Jahreszeit nachdenkt.

 

Themenstarteram 6. Januar 2019 um 12:28

Es wird hier immer dubioser mit den Beiträgen :-) -

Eventuell lag es an mir selbst mit meiner Wortwahl. Deshalb stelle ich es hier nochmals klar:

Ich wohne zwar in Bayern, aber nicht in den Bergen. Unsere Siedlung ist etwas höher gelegen als die Stadt - deshalb sprechen wir umgangssprachlich vom Berg hoch fahren.

Ich musste beim letzten Artikel von dem User schmunzeln....! Wäre es so, wie er es darstellt - würde er 100 Punkte von mir erhalten. In den richtigen Bergen nur mit Schneeketten.,stimmt. Ich würde ins Irrenhaus eingewiesen werden, wenn ich hier Schneeketten verwenden würde.

Klar wäre es sinnvoller gewesen im Bett zu bleiben... Das wird sich aber jeder sagen, der einen Unfall hatte.

Dieser "Berg" war noch nie so rutschig wie gestern. Den Hintergrund kenne ich seit heute auch:

Bisher gehörte das zum Zuständigkeitsbereich eines Mitarbeiters, der hier in der Siedlung wohnt und nun in Rente ist.

Seit dieser in Rente ist, kommen wir scheinbar nur noch selten in den Genuss eines vernünftigen Räumdienstes. Ich habe heute mehrere Anrufe bekommen, die mir auch zu einer Beschwerde rieten. Scheinbar läuft da schon einiges.

Ich sehe da keinen Sinn drin - wir hatten halt 30 Jahre ein Privilieg durch diesen Mitarbeiter, müssen uns jetzt umstellen oder selbst was organisieren um künftig nicht im "Graben, Böschung" zu landen. Oder einfach blau zu machen - hat ja jeder Arbeitgeber Verständnis, wenn ich erkläre: Sorry, bei uns ist es zu glatt.......(ich gebe hier nur die Meinung von einigen weiter - siehe daheim bleiben)

In Zukunft werfe ich halt erst Salz auf den "Berg" ehe ich den wieder befahre. ;-) . Ich schreib das nur vorsorglich, damit niemand mir das raten muss.

Fakt ist doch,ich hatte einfach Pech. Eigentlich wollte ich gar keine so große Diskussion auslösen, sondern nur fragen, ob jemand im Forum bei der Bergung die Kosten vom ADAC nicht erstattet bekam und mit welcher Begründung.

Trotzdem danke ich euch für die rege Diskussion und wünsche noch einen schönen Sonntag.

am 6. Januar 2019 um 12:31

Ok, dann habe ich mir die Situation wohl anders vorgestellt und wünsche ebenfalls einen schönen Sonntag.

 

Das Einzige was ich weis ist, dass der ADAC die AGB wohl nur online aktualisiert und das man heutzutage Bergungskosten seperat abschließen muss. Banken ändern die AGB auch online aber in einen solchen Fall habe ich immer eine eMail dazu bekommen.

Ich bin in der HUK24 und habe dort alles ausgewählt, was es gibt......da ist ADAC quasi mit drin,also sowas,was der ADAC anbietet

Es gibt auch Felgen, wo Schneeketten nicht mal erlaubt sind...

am 6. Januar 2019 um 12:36

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 6. Januar 2019 um 13:33:52 Uhr:

Es gibt auch Felgen, wo Schneeketten nicht mal Erlaubt sind...

Dann hat man aber die "A"-Karte erwischt

 

...dennoch bin ich auf die Antwort des ADAC und den Ausgang gespannt; bin auch ADAC-Plus-Mitglied und habe deshalb bewusst keine Pannenhilfe etc. in der KFZ-Versicherung

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 6. Januar 2019 um 13:38:36 Uhr:

...dennoch bin ich auf die Antwort des ADAC und den Ausgang gespannt; bin auch ADAC-PLus-Mitglied und habe deshalb bewusst keine Pannenhilfe etc. in der KFZ-Versicherung

Genauso geht es mir auch.

Ich bin auch dafür, dass du uns Wissen lässt was dabei raus kommt.

Themenstarteram 6. Januar 2019 um 12:49

Versprochen - mache ich, denn im Prinzip trifft es alle, die sich auf die Versicherungsbedingungen des ADAC verlassen.

Laut online gestellten Versicherungsbedingungen - siehe meinen ersten Beitrag- sollten Bergungskosten beim Unfall gedeckt sein.

Die Bedingungen kann jeder selbst einsehen. Stand 01.08.2018 Punkt 3 Absatz C; und im §16 der Geschäftsbedingungen steht das nochmals drin. (ich hatte diese aber schon in einem meiner Beiträge gepostet).

Ich werde euch die Begründung des ADAC mitteilen, wie ich dann weiter verfahren bin und dann das abschließende Ergebnis.

Allerdings kann das ev. bis Februar dauern, weil ich dann mal für 20 Tage unterwegs bin.

Nochmals winke, winke....

..ob die zu Anfang des Threads empfohlene kostenfreie erste Rechtsberatung durch den ADAC in dem Fall zielführend ist?? :rolleyes:;):cool:

1 x grünes DANKE für`s Berichten!!

Themenstarteram 6. Januar 2019 um 13:35

@Mosel Manne:

ich gebe dir vollkommen Recht - wäre total unsinnig.

 

Zuerst warte ich mal die Stellungsnahme des ADAC ab. Ganz schwierig hier einen kompetenten Ansprechpartner zu finden, da die Auskunft des Nichtbegleichens von der Pannen und Unfallhilfe schon mitgeteilt wurde.

Es gibt ein Qualitätsmanagement, deren Anschrift aber nirgends zu finden ist. Ich habe diese über Umwegen bekommen.

Zudem habe ich mein Anliegen direkt an adac gemailt, mit der Bitte um Weiterleitung an den Präsidenten.

Wenn diese Verfahrensweise des Nichterstattens "eine Anweisung vor ein paar Wochen von ganz oben war", dann muss der Präsident (ist ja ganz oben) davon wissen. .-)

Ansonsten wird mein Schreiben sicher intern an die zuständige Stelle weitergegeben.

Im Netz findet man ganz schlecht Kontaktdaten wohin man sich wenden kann.

Allerdings habe ich gefunden, dass der ADAC an keiner Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt - fand ich jetzt etwas ungewöhnlich.

Siehe hier:

Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der ADAC e.V. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Ansonten:

Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission

Die Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Verträgen erreichen Sie unter folgendem Link:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Aber letztendlich werde ich einen Anwalt einschalten und es klären lassen. Ich bin seit 30 Jahren im Rechtschutz, habe bisher immer alles selbst geklärt und den noch nie in Anspruch genommen. Mittlerweile bin ich es leid......

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