Active Sound, darf die Polizei danach Suchen?
Hallo,
wir hatten am Wochenende den Fall das die Polizei meinen Kollegen gezwungen hat den Kofferraum aufzumachen. Dort haben sie dann unten in der Radmulde den Active Sound Generator gesehen.
Dieser war nicht aktiviert, weil wir in der Stadt gefahren sind.
Meine Frage ist nun, dürfen sie das? Einfach auf Verdacht den Kofferraum aufmachen lassen und nach dem Active Sound suchen?
lg
Onur
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44 Antworten
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 22. Oktober 2024 um 17:24:32 Uhr:
Zufälle gibt es....😉https://www.motor-talk.de/.../...pf-im-handschuhfach-t7821018.html?...
Ja ne... ein "Kollege" oder... ich frag für nen Freund.
Kopf meets Tischplatte
Wieso? Das ist doch ein ganz anderer User in dem anderen Thread.
Es gibt schließlich Millionen von Autos und Tausende MT User in Deutschland.
Sehe hier also nicht zwingend eine Verbindung.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 22. Oktober 2024 um 17:09:00 Uhr:
Da steht ja auch ausdrücklich: "das die Polizei meinen Kollegen gezwungen hat den Kofferraum aufzumachen"
Welche Art von Zwang soll das gewesen sein?
Nein, ohne Durchsuchungsbeschluss keine Kofferrauminspektion:
"Zur Feststellung, ob Sie gesetzlich vorgeschriebenes Equipment mit sich führen, dürfen Polizeibeamte einen Blick in Ihren Kofferraum werfen. Darüber hinaus darf in der Regel aber keine weitere Durchsuchung stattfinden. Dafür braucht es einen Durchsuchungsbeschluss. Gleiches gilt für das Handschuhfach, Handtasche oder anderes Gepäck – für die Polizei ist das tabu."
https://rightmart.de/ratgeber/polizeikontrolle-was-ist-erlaubt
Wehrt euch dagegen. Wer hier sagt, passt doch, dann denkt daran, so wird der Rechtsstaat langsam abgebaut.
Hat vor 90 Jahren schon mal so angefangen.
Für eine Beurteilung des hier angefragten konkreten Falls sind die vom TE gelieferten Details etwas zu dürftig. Für mehr als Spekulationen reicht das nicht.
Zitat:
@yellwork schrieb am 22. Oktober 2024 um 16:45:41 Uhr:
Zitat:
@W205Onur schrieb am 22. Okt. 2024 um 16:39:43 Uhr:
wenn garkein Verdacht darauf besteht..Doch, hatten sie ja, sonst hätten sie nicht rein gucken wollen.
Man scheint geflißentlich auch nach Verbandskasten Etc. zu fragen ... und schleicht sich damit auch an den kofferraum, hat einen langen Hals um einen Blick zu erhaschen ... und sieht vllt. einen Soundgenarator, die Schwiegermutter oder eine große Tüte mit vielen kleinen. Doof gucken sie wenn man alles im Furaum hinterm Sitz liegen hat.
Zitat:
@bimota schrieb am 22. Okt. 2024 um 18:11:23 Uhr:
Wehrt euch dagegen.
Was für ein Blödsinn....
Wenn man nichts zu verbergen haben, können sie mein Auto gerne 13stunden durchsuchen.
Wird das hier jetzt ein "Schwurbler" Fred?
Zitat:
@yellwork schrieb am 22. Oktober 2024 um 18:41:33 Uhr:
Wenn man nichts zu verbergen haben, können sie mein Auto gerne 13stunden durchsuchen.
Das darfst du gerne so halten. Aber andere, die das anders sehen als Schwurbler zu bezeichnen ist dreist bis unverschämt.
Zitat:
@bimota schrieb am 22. Oktober 2024 um 18:11:23 Uhr:
Nein, ohne Durchsuchungsbeschluss keine Kofferrauminspektionhttps://rightmart.de/ratgeber/polizeikontrolle-was-ist-erlaubt
Wehrt euch dagegen. Wer hier sagt, passt doch, dann denkt daran, so wird der Rechtsstaat langsam abgebaut.
Hat vor 90 Jahren schon mal so angefangen.
Oha, das ist doch wohl leicht drüber. Die machen ihren Job, und ich bin froh dass es Menschen gibt die den Job zu diesen Bedingungen überhaupt machen. Nur aus der Motivation „ich muss das aber nicht, ätsch“ heraus das Öffnen des Kofferraums verweigern halte ich für Kinderkram.
Wobei ich auch mal den Fall hatte, die haben offensichtlich etwas oder jemanden gesucht in der Kontrolle:
„ich mache jetzt mal ihren Kofferraum auf und sehe kurz rein“
Ich: „nein, das tun Sie nicht!“
„Ok. Darf ich sie fragen weshalb nicht?“
Ich: „da sitzt ein 70cm Schutzhund drin - dessen Begeisterung dürfte gedämpft ausfallen.“
(Anm.: bei Privacy Glas sieht man von dem Kerl nix wenn der im Kofferraum liegt)
„Oh …. ok, danke“ ( betretendes Gesicht, damit rechnete er nicht)
Ich: „ich Steig aus und mach auf“
Auf gemacht, die haben kurz rein und auf den Hund geguckt, Klappe wieder zu. Ende. Warum soll ich mit denen rum machen und die Arbeit behindern? Ach ja, weil ich den nicht auf machen muss …
Mein Gott.
Nein, dürfen die eigentlich nur bei "Gefahr im Verzug" oder mit Durchsuchungsbefehl.
Dann musst aber das Warndreieck, den Verbandkasten und die Warnwesten im Fahrgastraum haben. 😉
Gruß Metalhead
Wenn der Polizist sagt, dass er jetzt mal kurz den Kofferraum öffnet, hat er seine Befugnisse überschritten. Ich hätte da komplett blockiert. Bei „Darf ich bitte mal ihren Kofferraum öffnen“ sähe das anders aus.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Oktober 2024 um 18:49:43 Uhr:
Dann musst aber das Warndreieck, den Verbandkasten und die Warnwesten im Fahrgastraum haben. 😉
Muss ich nicht. Ich kann ja auch sagen „Moment bitte, ich hole ihnen das“.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Oktober 2024 um 17:13:40 Uhr:
Wenn ich auf dem Weg zur Bank bin, lege ich Warndreieck und Verbandskasten immer in den hinteren Fußraum...
Nee, nee, nee. Das entspricht nicht den Regeln einer ordentlichen Ladungssicherung. 😁
Die können auch das Fahrzeug bei Verdacht auf erlöschen der BE sicherstellen, um zu prüfen ob das Fahrzeug Vorschriftsmäßig ist.
Dann wird alles durchgefegt.... 😁
Dann hat der Fahrzeugführer ganz schlechte Karten, weil dann zu Fuß die Reise angetreten wird.
Mimimi
Zitat:
@Melosine schrieb am 22. Okt. 2024 um 18:46:20 Uhr:
Das darfst du gerne so halten. Aber andere, die das anders sehen als Schwurbler zu bezeichnen ist dreist bis unverschämt.
Das kannst du auch gerne so halten, ändert aber nichts an meiner Meinung.
Die Mädels und Jungs bei der Rennleitung machen ihren Job. Nicht mehr und nicht weniger.