Active City Stop (ACS) beim FL

Ford C-Max 2 (DXA)

Moin,

es gibt ja schon einiges zum ACS im C-Max-Forum, wie auch Focusforum zu lesen. Über Änderungen/Probleme beim C-Max FL wurde ja schon einiges geschrieben - spät regelnde Traktionskontrolle oder die fehlende Frostwarnung in der "Sommeredition".

Ich wollte nun heute einmal mein ACS testen und habe ein Stück Isover (50x100cm) hingestellt. Reaktion bei Tempo 10 und 20 gleich null. Also habe ich gedacht, dass Stück ist zu klein. Da noch ein größerer Pappkarton (100X100 cm ausgeklappt) von meinem Kompressor da war, kam Test zwei gleich mit Tempo 20. Und wieder keine Reaktion. Die Pappe hatte dafür eine tolle Flugphase.😠

Hat ein FL-Besitzer schon Erfahrungen mit ACS bzw. auch selbst getestet oder liegt hier noch ein "kleines" Problem vor?

Danke und Gruß

FOCMAXIIFAHRER

Beste Antwort im Thema

Der ist übrigens auch sehr "pingelig" aber klar, sobald sich das Fahrzeug vorne zur Seite wegbewegt (abbiegen, Spurwechsel etc.) kann das Radar dies nicht mehr korrekt berechnen, der Abstand nach vorn zum Fahrzeug verringert sich weiter und das Verhältnis zwischen Annäherungsgeschwindigkeit zu Restabstand geht auf kritisch wodurch die Warnung ausgelöst wird.

Ich hab das mehrmals am Tag weil ich eben nicht großartig auf die Bremse trete wenn vor mir einer abbiegt und ich es selbst sehr gut einschätzen kann ob er rechtzeitig aus meiner "Flugbahn" ist oder nicht. ACC Sieht hald nur ein stehendes Hindernis und erkennt nicht, dass es sich zur Seite hin entfernt. Liegt in der Natur der Sache.

ACS bleibt für mich aber weiterhin ein Mysterium, schon alleine weil ich es nicht unbedingt testen will aber zu wissen ob es funktioniert wäre trotzdem gut denk ich mir immer. Bisher hatte ich noch nie eine Auslösung erlebt und ich bin schon 1-2 mal sehr knapp auf ein Hindernis aufgefahren oder besser gesagt gerollt, da war vielleicht noch ne Hand breit Platz.

Ich denke ich werde auch mal so nen Test mit ner Decke oder Pappe machen wenn ich mal Zeit habe.

LG

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Ich könnte mir vorstellen, dass es im Fehlerspeicher irgendwo abgelegt wird?!

LG

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 22. März 2016 um 13:49:30 Uhr:


Ich könnte mir vorstellen, dass es im Fehlerspeicher irgendwo abgelegt wird?!

LG

...das wage ich zu bezweifeln, denn ein ACS das eingegriffen hat, ist ja kein Fehler!
Da bei mir das ACS ja bereits einmal berechtigt eingegriffen hat und mein Focus letzte Woche in der Inspektion war, wäre dort dann ja auch was im Speicher gewesen, war aber nix.

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 22. März 2016 um 11:40:48 Uhr:


...
Als "nachfahrender" muss ich IMMER davon ausgehen, dass der Wagen vor mir eine Vollbremsung macht ... Eine Teilschuld oder mehr kommt glaub ich nur dann in Frage, wenn man dem Vordermann einen Vorsatz nachweisen kann und das wird wohl schwer. Typisches Beispiel sind Drängler o.ä. die sich dann (wenn man sie nicht rein lässt) aus Rache vor einen setzen und voll auf die Eisen steigen. Wenn Videos als Beweismittel zulässig wären, könnte man das ev. beweisen.

Grundsätzlich haftet in D bei typischen Auffahrunfällen der Auffahrende zu 100 % nach Anscheinsbeweis (d. h. man unterstellt, dass der Auffahrende entweder zu schnell, mit unzureichendem Sicherheitsabstand oder unaufmerksam fuhr). Dieser Anscheinsbeweis beruht aber auf dem Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs. Kann der Auffahrende einen

un

typischen Geschehensablauf

nachweisen

(z. B. grundloses Bremsen des Vordermanns), kommt der Anscheinsbeweis nicht zur Anwendung. Je nach Art des

bewiesenen

Unfallhergangs und Mitbeteiligung des Vordermanns kann sich dann durchaus eine Haftungsverteilung ergeben, in ganz besonderen Ausnahmefällen sogar bis hin zur kompletten Haftungsumkehr.

Die Rechtsprechung ist voll von Urteilen zu Auffahrunfällen, die Beispiele und Gründe für eine Mithaftung des Vordermannes aufzeigen. Wer sich interessiert -->Klick

Ein grundloser ACS-Eingriff, z. B. durch technischen Fehler oder Mißinterpretierung eines Auslöserimpulses, könnte zum Vorwurf des "grundlosen Bremsens" führen. Kann der Auffahrende nachweisen, dass in der konkreten Situation kein Grund für plötzliches Bremsen bestand, trifft den Vordermann eine Mithaftung. Dabei ist es für den Auffahrenden egal, ob der Vordermann selbst gebremst hat, oder das ACS. Es könnte aber natürlich dem Auffahrenden die Beweisführung für eine Mitschuld des Vordermanns erleichtern, wenn sich eine Fehlfunktion des ACS nachweisen ließe.
So oder so wird der Vordermann um eine Teilschuld nicht herumkommen, wenn ihm "grundloses Bremsen", auf welche Weise auch immer, nachgewiesen werden kann.

Somit hätten eigentlich alle Beteiligten ein gemeinsames Interesse, dem ACS einen Fehler nachzuweisen:
1. Der Auffahrende möchte damit die Grundlosigkeit des Bremsens beweisen, wenn es ihm anders nicht gelingt
2. der Vordermann (sofern ohne Vollkasko) erhält von der Gegenseite nur einen Teil seines Eigenschadens ersetzt und könnte deshalb Ford für den verbleibenden Restschaden in Regress nehmen wollen,
3. ggf. der Vollkaskoversicherer des Vordermanns: Er erhält nur einen Teil seiner Aufwendungen vom gegnerischen Haftpflichtversicherer ersetzt und könnte Ford für den Rest in Regress nehmen wollen,
4. der Haftpflichtversicherer des Vordermanns möchte die an den Unfallgegner geleisteten Aufwendungen von Ford zurück fordern.

Egal, wer von Ford Geld zurück möchte, wird beweisen müssen, dass ACS eine Fehlfunktion hatte und dass diese ursächlich für den Auffahrunfall war. Das dürfte schwierig bis unmöglich sein, insbesondere wenn ACS keine Historie schreibt.
Und weil das noch nicht reicht, sei noch an einen Grundsatz aus der Produkthaftung erinnert:
Eine Haftung nach dem ProdHaftG setzt voraus, dass eine bewegliche Sache (Produkt), bereits bei Inverkehrbringung fehlerhaft war (§ 2 ProdHaftG). Inverkehrbringung heißt, dass das Produkt von Anfang an mangelhaft sein muss und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt fehlerhaft wurde.
Es wäre also womöglich auch noch zu beweisen, dass das ACS "ab Werk" unzuverlässig und nicht etwa später einfach kaputt gegangen ist.

Das alles führt irgendwie ins Uferlose.
Wenn überhaupt hätte nur ein finanzstarker Versicherer ausreichend Atem, so etwas durchzuziehen, aber ich zweifle da ganz stark am Interesse. Die Gemengelage ist hier einfach zu kompliziert und ein möglicher Erfolg wäre immer nur sehr bedingt auf ähnliche Fälle übertragbar.

Es bleibt also höchst akademisch, solange der haftungsrechtliche Umgang mit Assistenzsystemen und deren weit reichenden Konsequenzen (insbesondere mit Zielrichtung autonomes Fahren) nicht in einen präzisierten gesetzlichen Rahmen gegossen wird. Ich denke da z. B. an Dinge wie Beweislastumkehr usw., die verhindern könnten, dass sämtliche Schattenseiten des technischen Fortschritts, der ja auch politisch erwünscht und gefördert wird, allein auf den Schultern der Autofahrer abgeladen werden.

So, und jetzt mog i nimmer. Hab euch genug gelangweilt. 😉

Du langweilst uns (mich zumindest) nicht ;-) Im Gegenteil!

Ich hätte meine recht knappe Formulierung auch ähnlich ausführlich schrieben können nur wollte ich vermeiden, dass es so rüber kommt als hätte ich besonders viel Ahnung auf dem Gebiet denn die hab ich sicher nicht ;-)

Ich behaupte mal, dass das ganze meist schon bei "Kann der Auffahrende einen untypischen Geschehensablauf nachweisen (z. B. grundloses Bremsen des Vordermanns)" aufhört. Wie ich schon sagte, wie soll man sowas beweisen wenn man nicht gerade Augenzeugen hat, Videos sind idr. nicht zulässig. Zeugen finden sich leider oft nur schwer und selbst wenn ist nicht klar, dass die eindeutige und entsprechend glaubwürdige Aussagen machen.

Wenn mein ACS aber eine Fehlfunktion hat und es dadurch zu einem Crash kommt, würde ich vermutlich selbst aussagen, dass ACS das verursacht hat. Dann muss sich (meiner Meinung nach) das Gericht damit auseinandersetzen wen wie viel Schuld trifft. Ich kann dann zwar vielleicht nicht beweisen, dass ich nicht selbst gebremst habe aber ich kann es glaubwürdig erklären. Um dann festzustellen, ob nun den Hersteller eine Schuld trifft oder nicht, ist dann nicht mehr meine Aufgabe ...

Vielleicht überseh ich da was aber aus einer Fehlfunktion eines Systems, in welches ich als Fahrer nicht eingreifen kann und soll, darf mir doch kein Strick gedreht werden. Ansonsten müsste man ja eigentlich lügen und behaupten, da wäre ein Igel über die Straße gelaufen ... der ist klein, den sehen die Zeugen auch nicht unbedingt ...

LG

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Moin,

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 22. März 2016 um 23:48:37 Uhr:


Wenn mein ACS aber eine Fehlfunktion hat und es dadurch zu einem Crash kommt, würde ich vermutlich selbst aussagen, dass ACS das verursacht hat. Dann muss sich (meiner Meinung nach) das Gericht damit auseinandersetzen wen wie viel Schuld trifft. Ich kann dann zwar vielleicht nicht beweisen, dass ich nicht selbst gebremst habe aber ich kann es glaubwürdig erklären. Um dann festzustellen, ob nun den Hersteller eine Schuld trifft oder nicht, ist dann nicht mehr meine Aufgabe ...

Das ist doch genau das Problem, was ich ansprach: Du bist letztlich als Fahrer immer verantwortlich dafür, was Dein Auto macht. Und im Zweifel ist es eben Dein Problem, dem Hersteller was nachzuweisen, was ihn direkt in die Verantwortung und Haftung nimmt. Genau das wird aber einerseits mangels Beweis schwierig und andererseits dadurch, daß natürlich auch Ford sich wohl nicht selbst belasten müßte. Eine Mithilfe von Ford dürfte also in die Ferne rücken, selbst wenn die Auslösung des ACS, die ja aber kein Fehlerzustand ist, mitprotokolliert würde. Das Gericht muß da erst einmal gar nichts in Richtung Ford ermitteln oder entscheiden. Wenn Du da der MEinung bist, dann ist es der von Dir bezahlte Gutachter, der einen Versuch machen kann.

Zitat:

Vielleicht überseh ich da was aber aus einer Fehlfunktion eines Systems, in welches ich als Fahrer nicht eingreifen kann und soll, darf mir doch kein Strick gedreht werden. Ansonsten müsste man ja eigentlich lügen und behaupten, da wäre ein Igel über die Straße gelaufen ... der ist klein, den sehen die Zeugen auch nicht unbedingt ...

LG

Wie oben geschrieben: Du bist als Fahrer in der Verantwortung, nur Du, niemand sonst.

Und zum Kleintier: Na ja, mag bei euch im Süden anders sein, aber in Deutschland wird dem Fahrer schon die Entscheidung für den Zusammenprall mit kleinen Tieren nahegelegt, um es mal so zu formulieren. Es gibt da genügend Urteile, die eine teils hohe Mitschuld dem Bremsenden auferlegen, weil der Aufprall auf Fuchs, Hase, Igel, ... weniger gefährlich als eine Vollbremsung gewesen sein sollte, ob das Getier nun tatsächlich da war ist dabei nebensächlich.

Und ja, es gibt immer eine Funktion, die Dir die Absicherung vor einer ACS-Fehlfunktion gibt: System abschalten. Mag praxisfern sein, aber durchaus legitim. Und schließlich reden wir von Assistenzsystemen, nicht vom autonom fahrenden Fahrzeug...

Dann wird es jetzt aber lustig, starten wir eine Initiative gegen Notbremsysteme, die ja von allen Autofahrereklubs und Sicherheitsexperten sogar per gesetzt gefordert werden ... ;-)

Da beißt sich jetzt die Katze in den Schwanz ABER sollte das wirklich demnächst vorgschrieben sein (und dann ist es wie die meisten anderen Systeme wohl auch nicht mehr deaktivierbar), DANN möchte ich wissen, wie man mich noch für eine Fehlfunktion verantwortlich machen will. Ich kann es nicht abschalten also bliebe mir nur die Option das Auto stehen zu lassen ... die grünen würden das sogar noch gut finden ... naja

LG

Moin,

ich wiederhole noch einmal, weil Du dieses Argument irgendwie ständig ignorierst: Der Fahrer ist grundsätzlich erst einmal verantwortlich für alles, was das Fahrzeug macht oder auch nicht macht. Das gilt für gesetzlich vorgeschriebene Einrichtungen wie für freiwillig verbaute Assistenzsysteme.

Blödes aber simples Beispiel: Du kannst abgesehen von Gewährleistung und Garantie auch nicht den Hersteller der von Dir verbauten Leuchtmittel haftbar machen, wenn sie nicht funktionieren und Du dafür ein Ticket bekommst oder bei der HU einen Mangel. Vorausgesetzt, sie sind überhaupt zugelassen, aber auch dann wärst nur Du haftbar, nicht der Hersteller. Den kannst Du vielleicht privatrechtlich drankriegen, falls er nicht vor dem Kauf darauf aufmerksam gemacht hat, daß sie nicht im Bereich der StVZO betrieben werden dürfen (für Austria analog), und dann rückabwickeln. Das evtl. verteilte Knöllchen zahlt Du aber selbst...

Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase, die von der Ausweitung und Verfeinerung der Assistenzsysteme bis in x Jahren zum voll autonomen Fahren führen soll/wird.
Typisch für solche Phasen ist, dass die technische Entwicklung der juristischen Nachbearbeitung voraus eilt. Noch sind Unfälle, die auf ein Versagen von Assistenzsystemen zurückzuführen sind (sofern es sowas schon erwiesenermaßen gegeben hat) nach den aktuell gültigen Rechtsgrundsätzen abzuhandeln und da gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen nun mal die Regel, dass derjenige, der Ansprüche erhebt, diese auch zu beweisen hat. Wer also von seinem Autohersteller Ersatz fordert, weil vielleicht ein System versagt hat, der muss das haarklein beweisen können und dazu noch, dass der Systemausfall auf einem Konstruktionsfehler beruhte und nicht etwa auf einem Kaputtgehen der Elektronik, es sei denn, das Kaputtgehen wäre wiederum die vorprogrammierte Folge eines "Geburtsfehlers" gewesen (was natürlich ebenso zu beweisen wäre). Mehr als "fein raus" geht für den Hersteller kaum noch.

Das wird sich aber zwangsläufig ändern müssen, je mehr Kompetenz und Handlungsfreiheit der Mensch an die Technik abgibt. Man kann keine autonome Technik unters Volk bringen, wenn man gleichzeitig jegliche Haftung dafür auf den Anwender abschiebt. Schließlich soll der ja das Gefühl oder besser die Gewissheit haben, dass er sich dieser Technik auch anvertrauen darf, ohne im Versagensfall mit einem Bein im Ruin und mit dem anderen im Knast zu stehen. Wenn man das juristisch nicht zufriedenstellend regelt, dann prophezeie ich dem autonomen Fahren eine Totgeburt.

Gesetzgeber voran und Rechtsprechung hinterher (oder evtl. umgekehrt) werden also gefordert sein, möglichst begleitend neue Normen zu entwickeln, die die Hersteller von Techniken, die weil sie für Menschen "denken" und entscheiden, kompromisslos verlässlich funktionieren müssen, entsprechend eindeutiger und härter in die Verantwortung nehmen. Anders wird diese Revolution nicht zu machen sein (und dass autonome Technik gegenüber der gesamten bisherigen Automobilentwicklung, die stets auf den Menschen als letzten Entscheider zugeschnitten war, eine revolutionäre Wendung darstellt, darüber muss man wohl nicht streiten).

Aktuell sind wir noch nicht soweit, aber das Recht wird, wie seit jeher, der Technik folgen müssen, weil sie neuen Regelungsbedarf schafft. (Ich nenne beispielhaft nur das Internet und seine Folgen für Datenschutz, Verbraucherrechte im Online-Handel, Urheberrechte usw.)

Moin,

nach langer Zeit habe ich nun den weiteren Versuch mit reflektierenden Hindernissen gemacht. Einmal habe ich den Pappkarton mit einer Warnweste und einmal mit einer halben Rolle Alufolie verkleidet. In beiden Fällen gab es keine Reaktion, sondern nur einen wahnsinnig gut fliegenden Pappkarton. Das Thema werde ich beim nächsten Besuch bei meinem Freundlichen ansprechen.

Gruß FOCMAXIIFAHRER

Aber du warst doch gerade heute beim Freundlichen, warum hast du ihm nichts gesagt?

Hallo,
passt nicht ganz, aber erinnert mich an ex Firmenwagen. Golf 7 mit Müdigkeitserkennung.
Das war totaler Blödsinn. Wenn mal die Müdigkeitserkennung warnte, dann war ich total Fit.
Und warst Du mal wirklich geschafft, warnte nichts. Nach 100 000 Km ging an der Karre auch alles der
Reihe nach kaputt. Aber das ist ein anderes Thema.
Jetzt fahr ich Focus mit 120 PS Diesel, der macht Spass.

LG

Zitat:

@thardy schrieb am 24. März 2016 um 17:09:47 Uhr:


Aber du warst doch gerade heute beim Freundlichen, warum hast du ihm nichts gesagt?

Moin,

ich hatte leider erst heute nachmittag Zeit zum testen. Der Termin für die "Frostwarnleuchte" war heute früh.

Grund für den schon längst geplanten Test war ein fast Crash bei Tempo 20 auf dem Rückweg vom Freundlichen. Bremsen alleine war da nicht mehr ausreichend. Nur noch brensen und nach rechts in den Grünstreifen ausweichen. Reaktion des ACS war vor dem rabiaten Einsatz des griffigen Lederlenkrades gleich Null. Bevor es Kritik hagelt, ja Entschuldigung ich habe etwas geträumt (wahrscheinlich von einer funktionierenden Frostwarnleuchte) und der Vordermann war genau dann der Meinung in die Eisen steigen zu müssen.

Gruß FOCMAXIIFAHRER

Aktiviert ist dein ACS aber schon? (Ich weiß, ganz blöde Frage, aber manchmal ...) 😁

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 24. März 2016 um 19:53:05 Uhr:


Aktiviert ist dein ACS aber schon? (Ich weiß, ganz blöde Frage, aber manchmal ...) 😁

So blöd ist die Frage nicht, da ich mir diese beim ersten Test auch gestellt. Der Haken ist im BC-Menü gesetzt. Selbst wenn man den raus nimmt, ist ACS beim nächsten Start (genau wie die vielgeliebte Start-Stop-Automatik) wieder aktiv. Zumindestens behauptet der gesetzte Haken dieses.

Zitat:

@FOFOIIFAHRER schrieb am 24. März 2016 um 16:24:08 Uhr:


Moin,

nach langer Zeit habe ich nun den weiteren Versuch mit reflektierenden Hindernissen gemacht. Einmal habe ich den Pappkarton mit einer Warnweste und einmal mit einer halben Rolle Alufolie verkleidet. In beiden Fällen gab es keine Reaktion, sondern nur einen wahnsinnig gut fliegenden Pappkarton. Das Thema werde ich beim nächsten Besuch bei meinem Freundlichen ansprechen.

Gruß FOCMAXIIFAHRER

Wo steht eigentlich,daß das ACS nur auf reflektierende Gegenstände anspricht.😕
Ich halte das für ein Gerücht,denn auf verschieden Videos oder Systembeschreibungen
ist von reflektierenden Gegenständen niemals die Rede.

http://www.elektroniknet.de/.../

Es würde bei einem verschmutztem Kennzeichen ja auch gar nicht funktionieren
und außerdem reflektiert tagsüber auch nichts.

Auf der Fordseite sebst steht:
" Active City Stop
Bei niedrigen Geschwindigkeiten überwacht Active City Stop die vor dem Fahrer liegende Strecke mit Sensoren. Wenn das System eine mögliche Kollision erkennt, leitet es selbsttätig den Bremsvorgang ein, um den Zusammenstoß zu vermeiden oder die Schwere zu mindern. Als eines der ersten Fahrer-Assistenz-Systeme weltweit erhielt Active City Stop einen Advanced Award von Euro NCAP"

Hier in diesem Video wird ein Versuch mit ein paar Stoffbezogenen Würfeln
und einem aufgemaltem Auto gemacht.Auch nix mit Reflexion,aber es
funktioniert.

http://www.computerbild.de/.../...top-Bremshilfe-von-Ford-8150547.html

PS: Gerade noch gefunden.
Hier wird beschrieben wie das System funktioniert,mit Reflektion
hat das absolut nichts zu tun hat.(funktioniert jetzt aber bis 50 km/h)

http://www.ford.de/FordTechnologien/Sicher/mdp=v1204985058132

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