Ach ja ohne wäre es ja zu einfach...
Moin,
heute Morgen hatte mein Touran (war geparkt) eine Begegnung mit ein LKW...
LKW Fahrer hat nichts mitbekommen und fuhr weiter. Zum Glück haben es welche mitbekommen und Kennzeichen notiert...Polizei hat nur Personalienaustausch gemacht das war es... Den Fahrer konnte man halt nicht zur Last legen ob Er es mitbekommen hat oder nicht...
Lackanhaftung war am LKW zusehen, rausreden ging nicht...
Bin gespannt was da noch so kaputt ist...
Schon jemand sowas gehabt?
Gruß
Beste Antwort im Thema
"Dumme" soll wohl Summe heißen? Und warum einen Winkeladvokaten einschalten wenn alles geklärt ist? Was für ein Nonsens, Kosten unnötig in die Höhe zu treiben nur weil man meint für seine ungenutzte und unnötige Rechtsschutzversicherung auch mal Leistung bekommen zu wollen.
47 Antworten
Zitat:
@vw570 schrieb am 26. Mai 2020 um 23:40:11 Uhr:
Genau das wurde mir von der Versicherung auch gesagt. Die ziehen nicht nur die MwSt ab sondern auch die nicht geleistete Arbeit, eben weil das Auto nur zum Teil repariert wurde. Ohne eine Rechnung bezahlt die VS eh nichts schln gar jeine MwSt.
Dass die Versicherung ohne Rechnung gar nichts bezahlt ist definitiv falsch!
Mwst. abziehen ja, aber abgesehen davon wird der Betrag nach Gutachten ausbezahlt, ohne dass man eine Reparatur nachweisen muss. Ich hatte das schon mehrmals durch. Lass dich hier nicht von der Versicherung über den Tisch ziehen!
VG
Günter
In der Diskussion wollte ich nur meine Erfahrungen mitteilen.
Nach etwas Recherche habe ich das nun so verstanden, daß wenn das Fahrzeug älter als 7 Jahre, der Schaden über 70 % des Wiederbeschaffungswertes liegt, davon ausgegangen wird, ein Ersatz nur noch über Privatkauf zu beschaffen wäre, man auch die MwSt ausbezahlt bekommt. Damals lagen alle Kriterien vor und unser Anwalt hat sich dementsprechend verhalten.
Da hier aber keine der Kriterien vorliegen...sorry für meinen post...
Denk daran deine Aufwandsentschägigung bei der Gegnerischen Versicherung einzufordern, die steht dir auch zu. Formlose Brief mit Aktenzeichen und Kontodaten. Das macht die Werkstatt nicht für dich und hat auch nichts mit der Ersatzmobilität zu tun.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist für ein Leihwagen gedacht, der dir in der Reparaturzeit von der Werkstatt gestellt wird. Nimmst du die nicht in Anspruch kannst du dir diese auch auszahlen lassen.