Ach ja ohne wäre es ja zu einfach...

VW Touran 2 (5T)

Moin,

heute Morgen hatte mein Touran (war geparkt) eine Begegnung mit ein LKW...
LKW Fahrer hat nichts mitbekommen und fuhr weiter. Zum Glück haben es welche mitbekommen und Kennzeichen notiert...Polizei hat nur Personalienaustausch gemacht das war es... Den Fahrer konnte man halt nicht zur Last legen ob Er es mitbekommen hat oder nicht...

Lackanhaftung war am LKW zusehen, rausreden ging nicht...

Bin gespannt was da noch so kaputt ist...

Schon jemand sowas gehabt?

Gruß

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"Dumme" soll wohl Summe heißen? Und warum einen Winkeladvokaten einschalten wenn alles geklärt ist? Was für ein Nonsens, Kosten unnötig in die Höhe zu treiben nur weil man meint für seine ungenutzte und unnötige Rechtsschutzversicherung auch mal Leistung bekommen zu wollen.

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@vw570 hab da die Liste

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Aber garantiert kein led Scheinwerfer für 189 Euro.

Zitat:

@Le_streets schrieb am 26. Mai 2020 um 14:42:17 Uhr:


Aber garantiert kein led Scheinwerfer für 189 Euro.

Nein, normaler Scheinwerfer. LED Scheinwerfer liegt bei knapp € 400.00

ABER da sieht man wieder welche Preise VW letztendlich hat, weit über denen die hier im Internet verlangt wird. Alleine schon mal der Kotflügel kostet im Internet noch nicht einmal € 100 und VW verlangt dafür 249 (wenn ich die Teileliste richtig gelesen habe.)
Die Ersatzteile von VW waren schon immer überzogen! (ist meine persönliche Meinung und auch Erfahrung)

Klar sind die Kosten für Ersatzteile horrende und total überzogen!

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Hier muss ich auch dazu sagen alles was ein Stempel hat kostet eben mehr ;-)...
Scheinwerfer kommt 480€ selber geschaut...

Sei es drum...Mir egal Hauptsache wird bezahlt...

Anwalt seh ich auch erstmal ab weil die Versicherung sehr kooperativ war...

Würde mir die Kohle nach Abzug der MwSt. auszahlen lassen und freie Werkstatt suchen. Halbe Kosten,
Urlaub finanziert.

Zitat:

@garssen schrieb am 26. Mai 2020 um 14:52:55 Uhr:


Würde mir die Kohle nach Abzug der MwSt. auszahlen lassen und freie Werkstatt suchen. Halbe Kosten,
Urlaub finanziert.

Hallo,

dazu kann ich auch nur raten.
Das habe ich bei meinen Schäden bisher immer so gemacht und es ist immer reichlich was übrig geblieben😎
Und nein, der "Reibach" geht nicht zu Lasten der anderen Versicherten, denn die Summe, welche die Versicherung bezahlt, bleibt die selbe (ohne Mwst.), das Geld ist nur anders verteilt.

VG
Günter

Zitat:

@Titanist schrieb am 26. Mai 2020 um 16:40:29 Uhr:



Zitat:

@garssen schrieb am 26. Mai 2020 um 14:52:55 Uhr:


Würde mir die Kohle nach Abzug der MwSt. auszahlen lassen und freie Werkstatt suchen. Halbe Kosten,
Urlaub finanziert.

Hallo,

dazu kann ich auch nur raten.
Das habe ich bei meinen Schäden bisher immer so gemacht und es ist immer reichlich was übrig geblieben😎
Und nein, der "Reibach" geht nicht zu Lasten der anderen Versicherten, denn die Summe, welche die Versicherung bezahlt, bleibt die selbe (ohne Mwst.), das Geld ist nur anders verteilt.

VG
Günter

Würde ich genauso machen. Der einzige der verdient ist die Werkstatt.

Die MwSt. bekommt man zurück, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Schaden behoben wurde (Fotos mit Tageszeitung reicht in der Regel) und der Wagen 12 Monate nach Reparatur weiter auf den Halter zugelassen bleibt...

Zitat:

@kreuzkoenig7 schrieb am 26. Mai 2020 um 19:14:08 Uhr:


Die MwSt. bekommt man zurück, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Schaden behoben wurde (Fotos mit Tageszeitung reicht in der Regel) und der Wagen 12 Monate nach Reparatur weiter auf den Halter zugelassen bleibt...

Soweit ich informiert bin muss man eine Rechnung einreichen um die MwSt zu bekommen. Die Versicherungen wissen schon was mit dem Geld gemacht wird.

Nein, sogar Reparatur in eigener Sache reicht aus.

Zitat:

@kreuzkoenig7 schrieb am 26. Mai 2020 um 19:34:21 Uhr:


Nein, sogar Reparatur in eigener Sache reicht aus.

Kann man das irgendwo nachlesen?

Frag bitte deinen Anwalt...
Bei unserem Polo ist das alles vor vier Jahren so gelaufen. Die MwSt kommt im Übrigen nicht erst nach den zwölf Monaten, sondern nach Reparatur. Muss lediglich bei Verkauf des Fahrzeuges vor diesem Zeitraum zurück gezahlt werden.

Zitat:

@vw570 schrieb am 26. Mai 2020 um 19:38:23 Uhr:



Zitat:

@kreuzkoenig7 schrieb am 26. Mai 2020 um 19:34:21 Uhr:


Nein, sogar Reparatur in eigener Sache reicht aus.

Kann man das irgendwo nachlesen?

Nach § 249 Abs. 2 BGB ist die Mehrwertsteuer nur zu erstatten, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Wenn Kreuzkönig diese trotzdem erhalten hat, ist das für ihn schön, geschah aber ohne einen Rechtsanspruch.

Zitat:

@Benno119 schrieb am 26. Mai 2020 um 21:54:28 Uhr:



Zitat:

@vw570 schrieb am 26. Mai 2020 um 19:38:23 Uhr:


Kann man das irgendwo nachlesen?

Nach § 249 Abs. 2 BGB ist die Mehrwertsteuer nur zu erstatten, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Wenn Kreuzkönig diese trotzdem erhalten hat, ist das für ihn schön, geschah aber ohne einen Rechtsanspruch.

Genau das wurde mir von der Versicherung auch gesagt. Die ziehen nicht nur die MwSt ab sondern auch die nicht geleistete Arbeit, eben weil das Auto nur zum Teil repariert wurde. Ohne eine Rechnung bezahlt die VS eh nichts schln gar jeine MwSt.

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