Abwrackprämie wurde abgelehnt
Guten Tag!
Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:
Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.
Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.
Gruß
Michael
PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.
Beste Antwort im Thema
In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.
So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:
Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.
Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.
Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:
1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.
2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.
Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.
142 Antworten
Hallo.
Ich habe von der BAFA Post gekommen und angeblich fehlen der BAFA Unterlagen. Es war angeblich kein Fahrzeugbrief dabei, weder original noch als Kopie. Dabei war der originale Brief mit in der Antragsstellung. Es kann doch nicht sein, dass ich nun die Rennerei habe nur weil die meine Unterlagen verschlampen.
Hat jemand ein ähnliches Problem?
Hallo,
ich habe im Februar einen Ford Fiesta bei einem großen Autohändler in Goslar beginnend mit einem W gekauft. Beim Kauf wurde mir vom Verkäufer mehrfach (leider nur mündlich) die Abwrackprämie zugesichert. Nachdem der Antrag ans BAFA gegangen ist, habe ich eine Absage bekommen, da entweder der Vorbesitzer Intraserv aus Mainz kein Autohändler ist oder der Wagen schon mehrere Vorbesitzer im Ausland hatte, was durch den deutschen Fahrzeugbrief nicht ersichtlich war. Rückfragen beim Autohändler haben nun nichts ergeben. Falls jemand das gleiche Problem wie ich hat, wäre ich dankbar, wenn er sich bei mir meldet. Ich habe jetzt nämlich vor, den Autohändler auf Schadensersatz zu verklagen. Je mehr Leute "verarscht" wurden, desto höher ist die Chance für alle, die zugesicherten 2.500 Euro zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von MorpheusFS
Hallo,ich habe im Februar einen Ford Fiesta bei einem großen Autohändler in Goslar beginnend mit einem W gekauft. Beim Kauf wurde mir vom Verkäufer mehrfach (leider nur mündlich) .... hat, wäre ich dankbar, wenn er sich bei mir meldet. Ich habe jetzt nämlich vor, den Autohändler auf Schadensersatz zu verklagen.
Vergiss es.Da steht Aussage gegen Aussage.
Im Prinzip schon, falls es aber bei mehreren Kunden so gewesen ist, erhöhen sich die Chancen leicht. Einige Zeugen habe ich schon, aber je mehr desto besser.
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Zitat:
Original geschrieben von Jolf_Jeti
Vergiss es.Da steht Aussage gegen Aussage.Zitat:
Original geschrieben von MorpheusFS
Hallo,ich habe im Februar einen Ford Fiesta bei einem großen Autohändler in Goslar beginnend mit einem W gekauft. Beim Kauf wurde mir vom Verkäufer mehrfach (leider nur mündlich) .... hat, wäre ich dankbar, wenn er sich bei mir meldet. Ich habe jetzt nämlich vor, den Autohändler auf Schadensersatz zu verklagen.
Ich sehe da noch eine gewisse Chance, auch wenn morpheusFS keinen Zeugen bei dem Gespräch mit dem Händler gehabt haben sollte.
Hier im Forum wurde schon ein- oder zweimal genau der gleiche Fall geschildert. Ebenfalls hatte die Fa. Intraserv bei Vertragsabschluss zugesagt, dass das zu kaufende Fahrzeug die Bedingungen für die staatliche Umweltprämie erfüllt.
Fa. Intraserv handelt mit Ffz und ist in Marlborn bei Trier ansässig. Nicht zu verwechseln ist die Firma mit der Fa. Infraserv, die mit technischen Geräten handelt und ihren Sitz bei Frankfurt hat.
Teilnehmer berichteten hier im Forum, dass diese Firma der Bafa bereits aus verschiedenen anderen Anträgen bekannt ist. Leider wurde im Forum nicht über den Fortgang dieser Angelegenheit berichtet.
Also ggfs. mit BAFA und den anderen Forumsteilnehmern Kontakt aufnehmen (Hierfür SuFu verwenden).
Viel Erfolg
O.
Also bei uns kam heute auch die Ablehnung. Im Brief steht EZ der 29.04.2008 auf die Intraserv GmbH. Bei mir steht dann als Vorhalter natürlich eine 1. Vorher waren keine Anmeldungen auf dem Auto, laut Opel wurde das Auto auch am 29.04.2008 ausgeliefert.
Mir wurde vom Händler natürlich auch versichert das die Papiere für die Abwrackprämie in Ordnung sind.
Hab jetzt echt mal keine Ahnung was ich machen soll, so ne scheisse :-)
Nö natürlich nix schirftlich :-)
Hab auch grad gesehen das die bei der BAFA ihre FAQ ergänzt haben:
Zitat:
Sind Fahrzeuge, die in einem EU-Land erstmalig z.B. auf einen Kfz-Händler oder ein Automobilvermietungsunternehmen zugelassen waren, nach dem Import ein weiteres Mal z.B. auf einen deutschen Kfz-Händler zugelassen werden, förderfähig im Sinne der Richtlinie?
Nein! Hier gelten die Voraussetzungen nach Ziffer 4.3 der Richtlinie. Das Fahrzeug darf nur einmalig auf einen Kfz-Händler etc. zugelassen gewesen sein.
Aber warum macht der Händler dann sowas? Und vor allem alles irgendwie ja an einem Tag, weil das Dingen ja in Deutschland rückwirkend zum 29.04.2008 zugelassen wurde? Geht das alles mit rechten Dingen zu?
2500€ als Lehrgeld ist schon nen Haufen Kohle. Wenn ich mir die Papiere anschaue die ich hier habe ist es ja auch irgendwie nicht ersichtlich das das Dingen nicht abwrackfähig ist...
Du hast dir doch selbst beantwortet wieso die Abwrackprämie abgelehnt wurde.
1.Besitzer (jemand im Ausland)
2.Besitzer Intraserv in D
3.Besitzer DU
Da hat dir dein Käufer Mist erzählt. Ohne was schriftliches, sieht es schlecht aus.
Naja warum das abgelehnt wurde ist mir schon klar. Ich stellte mir nur selber bzw. anderen die Frage warum das Auto hier in Deutschland dann nochmal rückwirkend angemeldet wird?
Edit: Autohändler sagt, dass das alles so richtig ist. Würde ja bei mir als Vorbesitzer einer 1 drinn stehen, also nur ein Vorbesitzer. Mal schauen was die BAFA noch so sagt wenn ich da einen erreiche :-)
Firmen wie Intraserv importieren die Wagen in großen Mengen und kümmern sich um eine Anmeldung in Deutschland, damit nicht jeder einzelne Händler separat einen deutschen Fahrzeugbrief beantragen muss.
Mein Händler hat auch behauptet, dass es vor Intraserv noch keinen Vorbesitzer gegeben hat, da bei "Anzahl der Vorbesitzer" ein Strich steht. Auf Deutschland gesehen scheint das ja richtig zu sein, aber es hat wohl noch im Ausland eine Anmeldung gegeben, was man als Laie nicht wissen kann. Da verlässt man sich echt auf die Äußerung des Händlers.
Was ich nicht verstehen kann, wie man bei solch einer großen Investition, sich soetwas nicht schriftlich geben lassen kann... Heutzutage muss man sich doch überall absichern, das wird einem sogar bei der Sendung mit der Maus beigebracht...
Aber die UMP setzt bei manchen wohl den Verstand ausser Kraft und die Gier in Gang...
Es ist wirklich übel, dass jetzt scheinbar viele durch "intraserv" auf die Fresse fallen, und ich kann nur hoffen, dass sich genug finden, um entsprechend gegen die mündlichen Aussagen der Händler vorzugehen... Denn der wird dies im Nachhinein sicher abstreiten und bei Aussage ggn. Aussage siehts dann düster aus.
Also schriftlich geben lassen brauche ich mir das doch nicht. Ich schau einfach nach was in meinen Papieren steht, und da steht Vorbesitzer bei mir 01. EZ steht da drinne der 29.04. Laut Opel wurde das Auto am 29.04 ausgeliefert. Was soll ich denn noch alles machen?
Naja gekauft hätte ich das Auto so und so, aber laut meinen Papieren ist das ja ok. Wie soll ich denn als Privatmann rausfinden das das Auto im Ausland schonmal angemeldet war? Gibts da irgendwo was wo man das nachschauen kann?
Tja freuen sich dann wohl andere über die 2500€ :-)
Dass das Auto schon mal im Ausland zugelassen war, sieht man daran, dass der Tag der Erstzulassung ein früheres Datum ist als das, an dem der deutsche Fahrzeugbrief erstellt wurde. Diese Info hatte ich vor dem Autokauf leider auch nicht, aber hinterher ist man immer schlauer :-/
Selbst der Händler konnte oder wollte mir diese Info nicht geben.
Auf dem Brief muss ja eine 0 sein bei Anzahl der Vorbesitzer.
Bei Aushändigung des Briefes sollte jedem (sowohl dir als auch dem Händler) klar gewesen sein, dass es bei Intraserv nicht um den Erstbesitzer handelt.
Der Händler hat hier bewusst die Unwahrheit erzählt.
Recht haben und Recht bekommen sind ist so eine Sache. Ohne was schriftliches sehe ich hier schwarz.