Abwrackprämie wurde abgelehnt
Guten Tag!
Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:
Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.
Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.
Gruß
Michael
PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.
Beste Antwort im Thema
In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.
So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:
Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.
Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.
Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:
1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.
2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.
Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.
142 Antworten
Auf dem Brief stand ja auch eine 0 bzw. ein Strich als Vorbesitzer. Der Vorbesitzer aus dem Ausland wird im deutschen Brief nicht erwähnt.
0 und --- sind NICHT das Selbe.
Bei einer Null + 1 Eintrag eines Händlers gibt es die Abwrackprämie.
Bevor ich meinen GTI bestellt habe, hatte ich mir einen Vorführwagen angeschaut. So wurde es mir von meinen Händler erklärt.
Aber, wir sehen ja was das Wort eines Händler später zählt!
Zitat:
Original geschrieben von TheShortOfIt
Was ich nicht verstehen kann, wie man bei solch einer großen Investition, sich soetwas nicht schriftlich geben lassen kann...
Das ist mir auch ein Rätsel. Ich setze doch nicht meine Unterschrift unter einen Vertrag über einen vier- bis fünfstelligen Eurobetrag, wenn der Vertragspartner nicht in der Lage ist, vollständige Dokumente vorzulegen.
Ich hab unser Auto bekommen da gab es noch keine Richtlinien wegen der Abwrackprämie. Ich habe auch alle Dokumente gesehen, sonst hätte ich das Auto nicht bezahlt. Und findet mal einen Händler der die Abwrackrprämie garantiert.... Da gibbet net wirklich viele.... Vor allem nicht Anfang Februar, wo sowieso noch net alles klar war...
Tja und der Unterschied zwischn der 0 und dem - war mir irgendwie nicht bewusst :-)
Shit happens...
Bin mal gespannt was mit den andern von hunderten von Autos passiert die mein Händler als Jahreswagen verkauft hat und mündlich gesagt hat die Papiere sind ok.
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Der Händler muss ja nicht die abwrackprämie garantieren, sondern nur, dass der von ihm verkaufte Neuwagen den Anforderungen der bafa stand hält 🙂
Wenn der Händler das nicht garantieren will, würde ich aber sowas von direkt die FInger weglassen, denn dann weis er selber nicht was er tut, oder hat nur die $$$$$$$$$ in den Augen und verkauft Sachen mit Halbwissen
So gerade mit der BAFa gesprochen.
Der Strich bedeutet das die Zulassungsstelle nicht einwandfrei feststellen kann wie oft und überhaupt obt das Auto im Ausland angemeldet war. Schade das man als Normalbürger sowas nicht weiß *gg*
Was man noch machen könnte ist vom Händler Unterlagen zu besorgen die belegen das das Auto im Ausland nicht angemeldet war. Diese müssten dann übersetzt und eingereicht werden.
Echt cool das es in Deutschland möglich ist ein Auto am gleichen Tag zuzulassen wie es im Ausland auch zugelassen wurde.
Hallo,
da hast Du wohl auch den Wagen bei dem Händler mit dem Großen"W" in GS gekauft?
Morpheus und ich ebenfalls. Wir suchen noch weitere betroffene die sich zusammenschließen
(Sammelklage).
Gruß jerti
Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
Hallo Michaal,mein Antrag wurde von der BAFA mit der gleichen Begründung abgelehnt.
Ich habe einen Jahreswagen gekauft. Der Händler hat mündlich die BAFA Bedingung für das Fahrzeug bestätigt. Antrag und Verschrottung habe ich selbst erledigt.Kfz.-Brief:
Erstzulassung 28.03. 2008
Anzahl der Vorhalter: ein Strich15.12.2008 Zulassung auf Intraserv GmbH & Co KG
Verkehrsamt Mainz03.02.2009 Zulassung auf meinen Namen.
Der Pkw. hat 17000 km runter, wurde lt. Kaufvertrag als Mietwagen gefahren und ist ein Importfahrzeug aus der EU.
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932) und war der Meinung, wenn das Verkehrsamt Mainz bestätigt, dass es keinen Vorbesitzer gibt, wird alles seine Richtigkeit haben. Sicher laienhaft von mir.
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für eventuelle Infos.
Es gibt noch mehr Händler die mit Autos handeln die über die Intraserv angemeldet werden.
Ich habe das Auto woanders gekauft.
Ich komm immer noch net da drüber hinweg das das Auto in Italien und in Deutschland zur gleichen Zeit angemeldet war, anscheined hat meine Karre einen Doppelgänger :-)
Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
Der Wagen wurde zwar erstmal "Verschrottet" jedoch habe ich mit meinem Stammschrotter vereinbart das ich den Wagen selber bei mir Schlachte und er die Restkarosse bekommt. Daher war der Wagen noch bei mir und nicht in der Presse. Ich habe für den Wagen genau das bekommen was die Prämie gewesen wäre, jedoch einem Bekannten damit eine große Freude gemacht. Seine Frau hat nun einen schönen Wagen der Tiptop in Ordnung ist. Ach ja, die UPP von VW habe ich auch bekommen.....😁Zitat:
Original geschrieben von atze1111
Meines Wissens verlangt VW-auch nachträglich-eine Bestätigung der Verschtottung da die Prämie wohl an das Abwracken gekoppelt ist.Wie regelt dies dein Händler?
Hallo an Alle,
bin auch im Begriff mir einen "Jahreswagen" inkl. Prämie zu kaufen.
Nach allen schlechten Erfahrungen die ihr Alle gesammelt habt binich natürlich sehr vorsichtig und skeptisch.
Wenn im Fahrzeugbrief eindeutig eine "0" beim Vorbesitzer steht (sollte hier Sixt oder Hertz in Spanien sein), das EZ mit dem Zulassungsdatum beim Vorbesitzer übereinstimmt sollte ich auf der sicheren Seite sein, oder?
Zitat Bafa:
"• Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen)."
Also ja.
Hallo auch mir wurde die Abwrackprämie abgelehnt wegen Vorbesitzer.Habe einen Ka beim Autohaus Bischof in Übach-Palenberg gekauft.Der verkäufer hat mir gesagt das das Auto nur einmal angemeldet gewesen sei War aber im Ausland wohl schonmal angemeldet.Wem ist ähnliches passiert.Was kann man machen.
Das einzige, was du machen kannst, ist wohl den Händler auf Schadensersatz zu verklagen, obwohl das schwierig sein dürfte. Einen Einspruch beim BAFA einzulegen bringt in meinen Augen gar nichts.
Kann ich ein bereits ein Mal abgewracktes Fahrzeug (11. Febr.09 ) nochmals für einen Neuantrag mit einem Neufahrzeug verwenden, wenn der Erstantrag abgelehnt wurde?
Der Jahreswagen im Erstantrag entsprach nicht der Richtlinie § 4.3