Abwrackprämie wurde abgelehnt
Guten Tag!
Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:
Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.
Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.
Gruß
Michael
PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.
Beste Antwort im Thema
In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.
So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:
Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.
Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.
Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:
1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.
2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.
Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.
142 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von atze1111
VERSCHROTTE DEINEN WAGEN UND VERSUCH IHN DANN WIEDER ANZUMELDEN UND WENN DU DAMIT FERTIG BIST MELDE DICH WIEDER.DIE ALTE FRIST WAR ÜBRIGENS 2 JAHRE BIS ZUM VOLLGUTACHTEN.Zitat:
Original geschrieben von haschee
zeig mir doch bitte einen aktuellen § zur endgültigen Stilllegung.
Wo bleibt der aktuelle §? 🙂
Und die Frist waren ganz früher mal 12+6 Monate. = 18 Monate. Dann allgemein 18 Monate. Und jetzt gibts im Prinzip keine Frist mehr. Solange das Fahrzeug noch im Speicher ist passt das.
Und frag DU deine Zulassungsstelle. Natürlich ist das möglich.
Dann mach es wenn du dir so sicher bist-sieh auf den Stempel der Zulassungsstelle aber den gibt es ja sicher auch nicht,was steht da?
Und ein Vollgutachtenbrauchst du also auch nicht wenn das fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt ist?
Gibts bei euch noch Wohnungen-bei den Vorschriften ist es ja wohl die reinste Oase?😉
Zitat:
§14 FZV
(2)
...
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
= wenn nicht gelöscht dann kein Vollgutachten.
Können auch mehr als 7 Jahre sein.
Und ich warte immer noch auf meinen §.
Solange ich den nicht hab ist für mich eod.
Hab leider keinen zur Hand aber werde ihn mir besorgen.Bist du eigentlich Beamter????
Hast du dir den §14 eigentlich mal vollständig durchgelesen und den §21 STVZO auch,vielleicht was von Verwertungsnachweis gefunden?
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Zitat:
Original geschrieben von drsnuggles
:Zugelassen am: 19.05.2008
Name: irgendein KfZ-Vermieter
Erstzulassung: 30.04.2008
...
Anzahl der Vorzulassungen: 1Wenn ich das richtig interpretiere, war das Ding also zw. April und Mai schonmal zugelassen, und ab Mai dann nochmals auf die Autovermietung. Ist das korrekt? Damit wäre dann kein Anspruch auf die Prämie mehr möglich, oder?
Nach meiner Auffassung wird das nichts mit der Prämie.
Ich würde gleich mal den Händler kontaktieren und ihn dazu befragen - noch bevor ich das Fahrzeug anmelde.
Zitat:
Original geschrieben von pressling1
Wozu dieser Fred??? 😕 😕 😕Ist doch klar, daß beim Thread-Eröffner kein Prämienanspruch besteht...
Weil er interessant ist und sich andere "gearschte" hier austauschen können!
Zitat:
Original geschrieben von pressling1
Wozu dieser Fred??? 😕 😕 😕Ist doch klar, daß beim Thread-Eröffner kein Prämienanspruch besteht...
Gegenfrage - Wozu dein Beitrag? Ist sicherlich genauso passend 😉 *duck und weg*
Zitat:
Original geschrieben von atze1111
VERSCHROTTE DEINEN WAGEN UND VERSUCH IHN DANN WIEDER ANZUMELDEN UND WENN DU DAMIT FERTIG BIST MELDE DICH WIEDER.DIE ALTE FRIST WAR ÜBRIGENS 2 JAHRE BIS ZUM VOLLGUTACHTEN.Zitat:
Original geschrieben von haschee
zeig mir doch bitte einen aktuellen § zur endgültigen Stilllegung.
...habe dies jetzt vor 5 Tagen gemacht. Fahrzeug war verschrottet( Papiermäßig), Prämie wurde
nichtbeantragt, Entsorgungsbescheinigung dem Schrotthändler wiedergegeben und dann die Zulassungsbescheinigung Teil I von ihm wiederbekommen. Das Fahrzeug dann ganz normal mit neuem Tüv und Au zugelassen.
Bei der Zulassung wurde nachgefragt wegen der Prämie und ich sagte das diese nicht beantragt wurde. Musste dafür einen Wisch unterschreiben und gut war´s.
Es geht also.
Zitat:
Original geschrieben von TheShortOfIt
Gegenfrage - Wozu dein Beitrag? Ist sicherlich genauso passend 😉 *duck und weg*Zitat:
Original geschrieben von pressling1
Wozu dieser Fred??? 😕 😕 😕Ist doch klar, daß beim Thread-Eröffner kein Prämienanspruch besteht...
Da macht jemand einen Fred mit einem hochinteressanten Thema auf, aber seine Schilderung hat nichts damit zu, weil er schlicht und einfach die Vorraussetzungen für die Ump nicht erfüllt.
Dabei stand sogar in der Blöd-Zeitung unter welchen Voraussetzungen man Anspruch auf die Prämie hat...
Ich glaub, hier gehts auch eher darum, wer das verpennt hat, oder?
Wenn ich mir bei einem Händler einen Wagen kaufe und der Händler mir schriftlich versichert, dass der Wagen den Anforderungen an die Prämie erfüllt, dann hat doch der Händler was falsch gemacht, wenn es zuviele Vorbesitzer gibt?
... Natürlich könnte man sich vor der Unterschrift auch selber vergewissern, dass der Brief (bzw. die Zulassung, Teil 2) allen Anforderungen entspricht, aber wozu bräuchte man dann überhaupt noch Autohändler?
Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
...habe dies jetzt vor 5 Tagen gemacht. Fahrzeug war verschrottet( Papiermäßig), Prämie wurde nicht beantragt, Entsorgungsbescheinigung dem Schrotthändler wiedergegeben und dann die Zulassungsbescheinigung Teil I von ihm wiederbekommen. Das Fahrzeug dann ganz normal mit neuem Tüv und Au zugelassen.Zitat:
Original geschrieben von atze1111
VERSCHROTTE DEINEN WAGEN UND VERSUCH IHN DANN WIEDER ANZUMELDEN UND WENN DU DAMIT FERTIG BIST MELDE DICH WIEDER.DIE ALTE FRIST WAR ÜBRIGENS 2 JAHRE BIS ZUM VOLLGUTACHTEN.
Bei der Zulassung wurde nachgefragt wegen der Prämie und ich sagte das diese nicht beantragt wurde. Musste dafür einen Wisch unterschreiben und gut war´s.Es geht also.
Ok,lass mich gern belehren.Was hast du für das Fahrzeug gelegt,denn wenn du es wieder anmeldest muss es ja noch was wert sein!?!Oder hat der Schrotti einen an der Wa.... und hat ihn dir so gegeben?
Juhu, einer der auch sagt es geht.
Zwar ohne Prämie, aber auch mit Prämie geht das.
Natürlich nur wenn sie abgelehnt ist. 😉
Ablehnungsbescheid eben mitnehmen, neue Papiere ausstellen lassen, fertig.
Und man muß Glück haben, daß der Verschrotter langsamer war als die Bafa.
Bei ca. 4 % abgelehnten Anträgen (lt. Berichten - auf der Bafa Seite hab ichs leider nicht bestätigt gefunden) könnten so einige ihre Verluste minimieren.
Zitat:
Original geschrieben von klitschko01
hallo,ich habe heute ebenfalls einen Ablehnungsbescheid von der Bafa bekommen:
mit folgenden Grund: das das Auto nur einmalig auf den Antragsteller bzw. auf einen Kfz- Hersteller usw. zugelassen werden sein darf.
Ich habe meinen Opel Corsa D bei Inoglu Cars in Rüsselheim gekauft und der Authändler hat mir zugesichert das, das Auto Abwrackfähig ist.
Auch auf seiner Homepage wirbt der Händler mit der Abwrackprämie.
Das ist doch glatter Betrug oder nicht?Ich bin deshalb davon ausgegangen das ich die Abwrackprämie bekomme sonst hätte ich den Jahreswagen nicht gekauft.
mfg
Handelt es sich um ein EU Fahrzeug?
Hast du einen deutschen Fahrzeugbrief bekommen?
Falls deutscher Brief,wer steht drin?
Zitat:
Original geschrieben von atze1111
Zitat:
Ok,lass mich gern belehren.Was hast du für das Fahrzeug gelegt,denn wenn du es wieder anmeldest muss es ja noch was wert sein!?!Oder hat der Schrotti einen an der Wa.... und hat ihn dir so gegeben?
Der Wagen wurde zwar erstmal "Verschrottet" jedoch habe ich mit meinem Stammschrotter vereinbart das ich den Wagen selber bei mir Schlachte und er die Restkarosse bekommt. Daher war der Wagen noch bei mir und nicht in der Presse. Ich habe für den Wagen genau das bekommen was die Prämie gewesen wäre, jedoch einem Bekannten damit eine große Freude gemacht. Seine Frau hat nun einen schönen Wagen der Tiptop in Ordnung ist. Ach ja, die UPP von VW habe ich auch bekommen.....😁