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Abwrackprämie wurde abgelehnt

Themenstarteram 10. April 2009 um 9:28

Guten Tag!

Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

Zitat:

Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.

Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.

Gruß

Michael

PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.

 

 

Beste Antwort im Thema

In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.

So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:

Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.

Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.

Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:

1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.

2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

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am 24. Juli 2009 um 16:44

Artikel aus der Salzgitter Zeitung vom 24.07.2009: Ist ein neues Auto importiert worden und war es im Ausland schon einmal zugelassen, kann es nach dem Kauf Probleme mit der Bewilligung der Abwrackprämie geben. Das ist die grundsätzliche Erkenntnis des Falls von Jens K.

Die SZ berichtete: Der Salzgitteraner hatte sich einen neuen Wagen gekauft und sein zehn Jahre altes Auto verschrotten lassen. Dann stellte er einen Antrag auf Umweltprämie – und bekam vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Korb.

Begründung: Angeblich sei das Auto, bevor es Jens K. kaufte, mehr als einmal zugelassen gewesen. Gegenargument von K.: Im Fahrzeugbrief stünde unter der Rubrik Vorhalter eine klare Eins.

Auf der Suche nach Hintergründen lieferte Lothar Raminsch, Fachgebietsleiter Straßenverkehr bei der Stadt, hinsichtlich des Fahrzeugbriefes eine erste Erklärung. "Wenn Papiere für ein Auto in Deutschland ausgestellt werden, ist es nicht vorgesehen, Zulassungen im Ausland zu vermerken", sagt er. Zu den Problemen, die das nun verursacht, sagt Raminsch: "Als die Europäische Union vor vier Jahren einheitliche Fahrzeugpapiere einführte, hat keiner an eine Abwrackprämie gedacht." So kam die "Eins" in die Papiere, als erster Vorbesitzer wird eine Firma in Mainz aufgeführt.

Dass es sich bei dem Auto, das sich K. gekauft hatte, tatsächlich um einen Wagen aus dem Ausland handelte, das hatte der Autohändler im Kaufvertrag nicht verschwiegen. Über mögliche Konsequenzen allerdings war sich der Salzgitteraner offenbar nicht im Klaren.

Inzwischen hat sich ein weiterer Leser gemeldet, der Ähnliches erlebt hat. Als einziger Vorbesitzer taucht auch in seinen Papieren jene Mainzer Firma auf. Der Verkäufer habe ihm mündlich versichert, dass es keine weiteren Vorbesitzer gegeben habe und der Wagen prämienfähig sei, schreibt er.

"Beide Autos waren ganz offensichtlich im europäischen Ausland schon einmal zugelassen", stellt Gerhard Kunze, Obermeister der Kfz-Innung Salzgitter, fest. Die Bafa sagt dazu in ihrem Internet-Auftritt sinngemäß: Wenn dies der Fall war, und eine deutsche Firma vor dem Verkauf an den Endkunden deutsche Zulassungspapiere beantragt habe, sei ein Auto nicht mehr förderungsfähig.

Was tun? "Bei Autohändlern unseres Verbandes erhalten Kunden auf alle Fragen qualifizierte Auskunft", sagt Gerhard Hösel, Geschäftsführer des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes, "auch über Probleme, die importierte Ware auslösen kann." Woher kommt der Wagen? Wie viele Zulassungen hat er? Das sollten Kunden bei einem Händler ihres Vertrauens fragen, sagt Kunze. Bekommen sie es schriftlich, dass ein Auto förderungsfähig ist? Kunze: "Wenn das zutrifft, ja, und wenn wir wissen, dass dafür noch Geld im Topf ist."

Hallo hat schon jemand was unternommen gegen den Händler wel er die Prämie nicht bekommen hat? Weis auch nicht was ich machen soll.Gruss M. D

Zitat:

Original geschrieben von atze1111

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

 

Der Wagen wurde zwar erstmal "Verschrottet" jedoch habe ich mit meinem Stammschrotter vereinbart das ich den Wagen selber bei mir Schlachte und er die Restkarosse bekommt. Daher war der Wagen noch bei mir und nicht in der Presse. Ich habe für den Wagen genau das bekommen was die Prämie gewesen wäre, jedoch einem Bekannten damit eine große Freude gemacht. Seine Frau hat nun einen schönen Wagen der Tiptop in Ordnung ist. Ach ja, die UPP von VW habe ich auch bekommen.....:D

Meines Wissens verlangt VW-auch nachträglich-eine Bestätigung der Verschtottung da die Prämie wohl an das Abwracken gekoppelt ist.Wie regelt dies dein Händler?

Hast du die VW Umweltprämie noch oder hat sich schon jemand gemeldet?Würde mich echt mal interessieren!

am 25. August 2009 um 10:19

hallo

habe genau das gleiche problem

erstzulassung 05.12.08 auf intraserv

zulassung 11.12.08 auf intraserv austellung des fahrzeugbrief

anzahl vorbesitzer 0

auf mich angemeldet 04.02.09

anzahl vorbesitzer 1

habe wiederspruch eingelegt

wieder abgeleht jetzt fehlen 2500€ in der finanzierung

und der autohändler freut sich

was kann man machen

mail an bringer44@hotmail.com

mfg

Ganz einfach, erbringe den Nachweis, dass der Wagen der Richtlinie entspricht...

Einfach mal so bekommst keine Ablehnung...

am 25. August 2009 um 19:27

Hallo bringer44,

kurze Rückfrage zum Verständnis:

1. Das Auto wurde am 05.12.08 erstmals zugelassen - OK. Am 11.12.08 wurde das Auto dann umgemeldet? Du schreibst von Intraserv auf Intraserv?! Ist das richtig so?

Woran sich das BAFA stört ist ja vermutlich, dass das Auto am 05.12.08 erstmals zugelassen wurde und dann am 11.12.08 umgemeldet wurde (wenn ich das so richtig verstanden habe). Somit wärst Du der dritte Halter, auf den das Auto zugelassen würde - das wäre das Problem.

Oder habe ich Dich falsch verstanden?

Gruß

 

Zitat:

Original geschrieben von bringer44

hallo

habe genau das gleiche problem

erstzulassung 05.12.08 auf intraserv

zulassung 11.12.08 auf intraserv austellung des fahrzeugbrief

anzahl vorbesitzer 0

auf mich angemeldet 04.02.09

anzahl vorbesitzer 1

habe wiederspruch eingelegt

wieder abgeleht jetzt fehlen 2500€ in der finanzierung

und der autohändler freut sich

was kann man machen

mail an bringer44@hotmail.com

mfg

am 26. Oktober 2009 um 13:26

Schaut mal hier: http://www.mdr.de/fakt/6592081.html

am 26. Oktober 2009 um 14:42

Vom 10.08. :D

Man kann da geteilter Meinung sein, aber es ist schon etwas "vorgeprescht" wenn ein Händler (ich nenne es mal so) Weissagungen im Fernsehen aka "der Politiker" glaubt und eigene Interpretationen von etwas macht, was noch garnicht feststeht.

Fakt ist doch, das zu dem Zeitpunkt (16.01.09) die UMP zwar offiziell als beschlossenes Projekt bekanntgegen wurde, die definierten Regeln aber noch nicht bekannt waren. Die wurden erst (sagt der Artikel ja auch) am 20.02. in Rev.1 bekannt gegeben.

Ist eben Sch**** wenn man Händlern glaubt die ein schnelles Geschäft machen woll(t)en und nun auf die Nase damit fallen (und die Käufer leider ebenso)... aber man hat ja eine Lobby die protestiert und sich aufregt und die Medien nehmen sowas natürlich gerne auf.

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