Abwrackprämie wurde abgelehnt
Guten Tag!
Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:
Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.
Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.
Gruß
Michael
PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.
Beste Antwort im Thema
In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.
So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:
Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.
Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.
Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:
1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.
2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.
Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.
142 Antworten
Bei mir wurde ausserdem auf der Zulassungsstelle der Fahrzeugbrief komplett entwertet... SPrich der normale Stempel mit Ausserbetriebsetzung zzgl.. Stempel: Verwertungsnachweis liegt vor UND! die Dame hat mir die Ecken des Briefs abgeschnibbelt...
Also ich glaube mein Autochen wird niemals mehr irgendwo angemeldet ^^
Das macht nix, gibt halt nen neuen Brief.
In der FZV gibts sozusagen keine endgültige Abmeldung mehr.
Und auch die frühere 1,5 Jahresfrist nach der man ein Gutachten gebraucht hat gibts nicht mehr.
Solange das noch im Speicher ist seh ich kein Problem und selbst dann braucht man nur anhand des geschnittenen Briefs nen Gutachten erstellen lassen und fertig.
Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
Hallo Michaal,mein Antrag wurde von der BAFA mit der gleichen Begründung abgelehnt.
Ich habe einen Jahreswagen gekauft. Der Händler hat mündlich die BAFA Bedingung für das Fahrzeug bestätigt. Antrag und Verschrottung habe ich selbst erledigt.Kfz.-Brief:
Erstzulassung 28.03. 2008
Anzahl der Vorhalter: ein Strich15.12.2008 Zulassung auf Intraserv GmbH & Co KG
Verkehrsamt Mainz03.02.2009 Zulassung auf meinen Namen.
Der Pkw. hat 17000 km runter, wurde lt. Kaufvertrag als Mietwagen gefahren und ist ein Importfahrzeug aus der EU.
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932) und war der Meinung, wenn das Verkehrsamt Mainz bestätigt, dass es keinen Vorbesitzer gibt, wird alles seine Richtigkeit haben. Sicher laienhaft von mir.
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für eventuelle Infos.
Hallo,
Dein Auto hat zwei frühere Zulassungen, wie Du selber schreibst. Einmal als Mietwagen im Ausland (aus Spanien kommen sehr oft solche ehemaligen Mietwagen nach Deutschland) und einmal auf Intraserv in Deutschland.
Wenn Du die Angaben des Händlers beweisen oder wenigstens glaubhaft machen kannst (evtl. gibt es einen Schriftwechsel, der das indirekt belegt), solltest Du Dich z. B. an den Verbraucherschutz wenden. Im Grunde kann man nämlich JEDEM Autohändler unterstellen, daß er ausreichende Kenntnisse beim Verkauf hatte und absichtlich falsche Angaben machte - und das ist Betrug und sogar strafbar. Evtl. kannst Du die Rückabwicklung verlangen und kaufst einfach woanders einen prämienfähigen Wagen - frag aber erst bei der BAFA, ob Du die Prämie dann noch bekommen kannst, denn Du hast Deinen Verschrottungsbeleg ja schon einmal eingereicht.
Viel Glück!
Gruß Michael
Zitat:
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932)
Casablanca, du hast das Pech wohl noch an redliche Verkäufer zu glauben. Die gibt es aber nicht. Bei den Banken - und Autohändlern - werden Leute mit deinen Daten als "Alt und Dumm" klassifiziert und einfach absichtlich um des eigenen kleinen Profits willen über den Tisch gezogen.
Sei froh, dass es nur um die Abwrackprämie geht und nicht um Zehntausende Euro in Lehmann Zertifikaten.
Was du tun kannst: ärgern oder vergessen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Casablanca, du hast das Pech wohl noch an redliche Verkäufer zu glauben. Die gibt es aber nicht. Bei den Banken - und Autohändlern - werden Leute mit deinen Daten als "Alt und Dumm" klassifiziert und einfach absichtlich um des eigenen kleinen Profits willen über den Tisch gezogen.Zitat:
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932)
Sorry, aber das geht mir deutlich zu weit.
Es gibt einige schwarze Schafe, vielleicht auch etliche schwarze Schafe.
Aber alles Personal von Banken und Autohäusern in einen Topf zu schmeissen ist noch unseriöser als das diesem Klientel vorgeworfene Vorgehen.
Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, diese Personen dürften aber nicht lange im GEschäft sein. Sich mit der Einstellung an einen Verkäufer zu wenden und anzunehmen, der würde einen objektiv beraten ist zum Scheitern verurteilt. Verkäufer sind nur an ihrer Umsatzbeteiligung interessiert, der Rest ist denen egal. Die "Alt und Dumm" Klientel kommt ja auch aus biologischen Gründen nicht noch einmal, Stammkunden vergrault man hier also nicht.
Zertifikateverkäufer wurden btw monatlich auf den Prüfstand gestellt, ob sie der Bank mehr Provision eingebracht hatten, als sie selbst kosteten. Wenn das häufiger verfehlt wurde, wurden die eben entsorgt. Redliche Berater, die von Zertifikaten abgeraten haben, konnte man also nur zufällig finden. Bei Autoverkäufern wird das nicht anders sein.
Obwohl noch nicht ganz dieser Gruppe zugehörig, lasse ich mich schon lange nicht mehr von irgend jemand beraten.
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Das macht nix, gibt halt nen neuen Brief.In der FZV gibts sozusagen keine endgültige Abmeldung mehr.
Und auch die frühere 1,5 Jahresfrist nach der man ein Gutachten gebraucht hat gibts nicht mehr.
Solange das noch im Speicher ist seh ich kein Problem und selbst dann braucht man nur anhand des geschnittenen Briefs nen Gutachten erstellen lassen und fertig.
ENDGÜLTIG stillgelegt ist endgültig stillgelegt.Volgutachten brauchst du auch heut noch-zwar erst nach 7 Jahren und nur wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist.So einfach mit im Computer und wieder anmelden ist es hier nicht-weiss doch aber jeder der den Amtsschimmel kennt.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
Hallo Michaal,mein Antrag wurde von der BAFA mit der gleichen Begründung abgelehnt.
Ich habe einen Jahreswagen gekauft. Der Händler hat mündlich die BAFA Bedingung für das Fahrzeug bestätigt. Antrag und Verschrottung habe ich selbst erledigt.Kfz.-Brief:
Erstzulassung 28.03. 2008
Anzahl der Vorhalter: ein Strich15.12.2008 Zulassung auf Intraserv GmbH & Co KG
Verkehrsamt Mainz03.02.2009 Zulassung auf meinen Namen.
Der Pkw. hat 17000 km runter, wurde lt. Kaufvertrag als Mietwagen gefahren und ist ein Importfahrzeug aus der EU.
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932) und war der Meinung, wenn das Verkehrsamt Mainz bestätigt, dass es keinen Vorbesitzer gibt, wird alles seine Richtigkeit haben. Sicher laienhaft von mir.
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für eventuelle Infos.Dein Auto hat zwei frühere Zulassungen, wie Du selber schreibst. Einmal als Mietwagen im Ausland (aus Spanien kommen sehr oft solche ehemaligen Mietwagen nach Deutschland) und einmal auf Intraserv in Deutschland.
Wenn Du die Angaben des Händlers beweisen oder wenigstens glaubhaft machen kannst (evtl. gibt es einen Schriftwechsel, der das indirekt belegt), solltest Du Dich z. B. an den Verbraucherschutz wenden. Im Grunde kann man nämlich JEDEM Autohändler unterstellen, daß er ausreichende Kenntnisse beim Verkauf hatte und absichtlich falsche Angaben machte - und das ist Betrug und sogar strafbar. Evtl. kannst Du die Rückabwicklung verlangen und kaufst einfach woanders einen prämienfähigen Wagen - frag aber erst bei der BAFA, ob Du die Prämie dann noch bekommen kannst, denn Du hast Deinen Verschrottungsbeleg ja schon einmal eingereicht.
Viel Glück!Gruß Michael
Hallo Michael,
vielen Dank für die Antwort.
Dem Händler war von dem ersten Gespräch an bewusst, dass ein Kauf von der Gewährung der Abwrackprämie abhängt und er hat mir als letztes noch den Weg zur Entsorgungsfirma gezeigt.
Da es mit der Firma bei dem Kauf schon Probleme gab, ist das Vertrauen nun entgültig verspielt. Den Fall hat jetzt ein ADAC Vertragsanwalt übernommen (ich habe eine ADAC Rechtsschutz-Versicherung).
Im Kaufvertrag und im Kfz.-Brief ist nur ein Vorbesitzer eingetragen.
Die Firma Intraserv ist wahrscheinlich ein Zwischenhändler, um den deutschen Kfz.-Brief zu erhalten.
Danke und beste Grüsse.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Casablanca, du hast das Pech wohl noch an redliche Verkäufer zu glauben. Die gibt es aber nicht. Bei den Banken - und Autohändlern - werden Leute mit deinen Daten als "Alt und Dumm" klassifiziert und einfach absichtlich um des eigenen kleinen Profits willen über den Tisch gezogen.Zitat:
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932)
Sei froh, dass es nur um die Abwrackprämie geht und nicht um Zehntausende Euro in Lehmann Zertifikaten.Was du tun kannst: ärgern oder vergessen.
Hallo und vielen Dank für die Antwort,
ich denke, dass ich vor dem Kauf (ab 15.01.09) die damals aktuellen Infos der BAFA zur Verfügung hatte. Das Auto wurde bei Auto Scout 24 als Jahreswagen angeboten. Der Händler war 200 km von meinem Wohnort entfernt. Die Verhandlungen gingen von grün Richtung rot.
Bei jedem Gespräch wurden die Verkäufer gewechselt (Strategie).
Von vorherigen Absprachen hatte keiner etwas gewusst.
Betreffs Banken und Autohäuser ist Deine Meinung nicht ganz verkehrt. Misstrauen ist überall angesagt!!!
Also wenn ich das hier so lese wird mir langsam mulmig. Ich habe mich gestern auch für einen Jahreswagen entschieden, der lt. Händler als Mietwagen "tätig" war und ein EU-Import ist. Lt. Händler gibt es nur einen Vorbesitzer, die Autovermietung. Kann mir da jetzt auch ein derartiges Problem blühen?!?
@drsnuggles:
kommt darauf an wie das Auto importiert wird.
Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
ich denke, dass ich vor dem Kauf (ab 15.01.09) die damals aktuellen Infos der BAFA zur Verfügung hatte.
Definition der Bafa am 15.01. war aber noch "Jahreswagen = Fahrzeug das auf einen DEUTSCHEN Hersteller direkt oder einen DEUTSCHEN Händler zugelassen war." 😉
Nix von Mietwagen, Importen oder gar importierten Mietwagen. Hat sich ja zwischendurch geändert.
Allein die Bezeichnung Jahreswagen ist auch kein Alleingut der Bafa...
Es gab auch schon vor der jetzige Definition der Bafa Jahreswagen und es wird sie auch danach noch geben.
Sollte also jemand einen Jahreswagen kaufen ohne zu fragen ob das ein Jahreswagen "im Sinne der Definition der Bafa" ist - ist er selber schuld. (wenn der Händler das Prämieninteresse weiß und es verspricht ist das natürlich was anderes)
Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
Hallo Michaal,mein Antrag wurde von der BAFA mit der gleichen Begründung abgelehnt.
Ich habe einen Jahreswagen gekauft. Der Händler hat mündlich die BAFA Bedingung für das Fahrzeug bestätigt. Antrag und Verschrottung habe ich selbst erledigt.Kfz.-Brief:
Erstzulassung 28.03. 2008
Anzahl der Vorhalter: ein Strich15.12.2008 Zulassung auf Intraserv GmbH & Co KG
Verkehrsamt Mainz03.02.2009 Zulassung auf meinen Namen.
Der Pkw. hat 17000 km runter, wurde lt. Kaufvertrag als Mietwagen gefahren und ist ein Importfahrzeug aus der EU.
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932) und war der Meinung, wenn das Verkehrsamt Mainz bestätigt, dass es keinen Vorbesitzer gibt, wird alles seine Richtigkeit haben. Sicher laienhaft von mir.
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für eventuelle Infos.
Hallo Casablanca09 !!!
Ich habe zwar weniger Lebenserfahrung als du , aber gleiches Problem. Ich habe 3 Mon. altes Auto ( 80 Km. gelaufen) beim Markenautohändler nur mit 1 Vorbesitzer gekauft. Wie bei dir ist es die Firma Intraserv aus Mainz (Adresse im Fahrzeugbrief in der Rubrik Anschrift zum Zeitpunkt der Austellung der Bescheinigung). Ablehnungsbescheid habe ich mit gleicher Begründung wie bei dir bekommen. Nur bei mir steht es in meinem Fahrzeugbrief- Anzahl der Vorhalter 1 (im alten Fahrzeugbrief vom Händler 0). Und Intraserv wurde als der Halter am Tag der Erstzulassung eingetragen. Logisch ist es, daß ich der 2 Halter bin. Antrag auf Abwrackprämie hat vollständig das Autohaus vorbereitet. Also ich schätze, es ist auch richtig gemacht. Ich denke, daß es sich um den ersten Halter dreht. Ob Intraserv wirklich ein Autohandel betreibt? Laut Autohaus-ja. Im Internet habe ich nur die sparsamen Infos gefunden. Intraserv ist die Firma aus Malborn und wirklich ein Autohändler. In Mainz gibts eine Firma, die Infraserv heißt und kein Autohändler ist. Haben hier unsere Beamten fehler bei der Firmenprüfung gemacht? Und ist wirklich Intraserv früher in Mainz gewesen?Ich habe leider noch keine Antwort gefunden. Was ich bis jetzt gemacht habe: Ich habe wiederspruch gegen den Ablehnungsbescheid gemacht und mit den Fotokopien von alten und neuen Fahrzeugbriefen zurückgeschickt. Ich habe auch im Wiederspruch die Daten von Intraserv aus Malborn mitgeschrieben-also die Adresse, Handelsregisternummer und eingetragene Branche. Mit Geduld warte ich auf die Antwort aus der Beamtenwelt. Schreib Bitte, wie läuft bei dir weiter- vielleicht können wir uns gegenseitich helfen.
MFG homohomini
Zitat:
Original geschrieben von homohomini
Hallo Casablanca09 !!!Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
Hallo Michaal,mein Antrag wurde von der BAFA mit der gleichen Begründung abgelehnt.
Ich habe einen Jahreswagen gekauft. Der Händler hat mündlich die BAFA Bedingung für das Fahrzeug bestätigt. Antrag und Verschrottung habe ich selbst erledigt.Kfz.-Brief:
Erstzulassung 28.03. 2008
Anzahl der Vorhalter: ein Strich15.12.2008 Zulassung auf Intraserv GmbH & Co KG
Verkehrsamt Mainz03.02.2009 Zulassung auf meinen Namen.
Der Pkw. hat 17000 km runter, wurde lt. Kaufvertrag als Mietwagen gefahren und ist ein Importfahrzeug aus der EU.
Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932) und war der Meinung, wenn das Verkehrsamt Mainz bestätigt, dass es keinen Vorbesitzer gibt, wird alles seine Richtigkeit haben. Sicher laienhaft von mir.
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für eventuelle Infos.Ich habe zwar weniger Lebenserfahrung als du , aber gleiches Problem. Ich habe 3 Mon. altes Auto ( 80 Km. gelaufen) beim Markenautohändler nur mit 1 Vorbesitzer gekauft. Wie bei dir ist es die Firma Intraserv aus Mainz (Adresse im Fahrzeugbrief in der Rubrik Anschrift zum Zeitpunkt der Austellung der Bescheinigung). Ablehnungsbescheid habe ich mit gleicher Begründung wie bei dir bekommen. Nur bei mir steht es in meinem Fahrzeugbrief- Anzahl der Vorhalter 1 (im alten Fahrzeugbrief vom Händler 0). Und Intraserv wurde als der Halter am Tag der Erstzulassung eingetragen. Logisch ist es, daß ich der 2 Halter bin. Antrag auf Abwrackprämie hat vollständig das Autohaus vorbereitet. Also ich schätze, es ist auch richtig gemacht. Ich denke, daß es sich um den ersten Halter dreht. Ob Intraserv wirklich ein Autohandel betreibt? Laut Autohaus-ja. Im Internet habe ich nur die sparsamen Infos gefunden. Intraserv ist die Firma aus Malborn und wirklich ein Autohändler. In Mainz gibts eine Firma, die Infraserv heißt und kein Autohändler ist. Haben hier unsere Beamten fehler bei der Firmenprüfung gemacht? Und ist wirklich Intraserv früher in Mainz gewesen?Ich habe leider noch keine Antwort gefunden. Was ich bis jetzt gemacht habe: Ich habe wiederspruch gegen den Ablehnungsbescheid gemacht und mit den Fotokopien von alten und neuen Fahrzeugbriefen zurückgeschickt. Ich habe auch im Wiederspruch die Daten von Intraserv aus Malborn mitgeschrieben-also die Adresse, Handelsregisternummer und eingetragene Branche. Mit Geduld warte ich auf die Antwort aus der Beamtenwelt. Schreib Bitte, wie läuft bei dir weiter- vielleicht können wir uns gegenseitich helfen.
MFG homohomini
Hallo homohomini,
lt. Branchenverzeichnis ist Intraserv ein Fahrzeughändler. Wenn ich bei Google Intraserv eingebe, dann wird zu 99% die Firma Infraserv
angezeigt. Dies ist aber ein Logistikunternehmen.
Wie ich an anderer Stelle erwähnt habe, ist die Sache jetzt bei einem ADAC Vertragsanwalt. Dieser will bei dem Verkehrsamt Mainz Infos über Intraserv einholen. Betreffs Einspruchsfrist bei der BAFA, wurde Widerspruch eingelegt.
Noch vor dem Ablehnungsbescheid konnte ich telefonisch mit einem Mitarbeiter der BAFA sprechen. Dieser deutete mir an, daß die BAFA mehrere Fälle betreffs Intraserv liegen hat. In dem Gespräch wurde ich vorsichtig auf die Ablehnung hingewiesen. Zwei Tage später war das Schreiben im Kasten.
MfG casablanca09